Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen. Jahresbericht
- ShortId
-
96.3075
- Id
-
19963075
- Updated
-
10.04.2024 12:06
- Language
-
de
- Title
-
Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen. Jahresbericht
- AdditionalIndexing
-
Kanton;Finanzausgleich;Bund
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L06K080701020104, Bund
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Sanierungsmassnahmen des Bundes zwischen 1992 und 1995 haben zu geringen Lastenverschiebungen auf die Kantone geführt, da diese in bestimmten Fällen die Aufgabe anstelle des Bundes übernehmen mussten. Diese Lastenverschiebungen wurden durch die Zahlung an die Kantone von 400 Millionen Franken aus dem Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank, die mit der Erhöhung der Treibstoffzölle um 20 Rappen verbundene Zunahme des Kantonsanteils sowie die Beteiligung von 12 Prozent an den Einnahmen aus den seit 1995 zweckgebundenen Strassenverkehrsabgaben (Autobahnvignette, Schwerverkehrsabgabe) bei weitem kompensiert. Es ist auch zu erwähnen, dass die Sanierungsmassnahmen 1993 in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erarbeitet wurden und den Kantonen ebenfalls ein Entlastungspotential eröffneten. Ausserdem wurden für Härtefälle infolge der Aufhebung der Bundesbeteiligung an die Finanzierung der Ausgaben der Kantone für die Polizeiüberwachung des Nationalstrassenverkehrs umfangreiche Mittel zugunsten der betroffenen Gebirgskantone bereitgestellt. In den Botschaften zu den Sanierungsmassnahmen wurden diese finanziellen Auswirkungen auf die Kantone ausführlich beschrieben.</p><p>Im Rahmen von Entscheidungen des eidgenössischen Parlaments über neue Aufgaben oder den Ausbau von bisherigen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) darf man nicht von Lastenverschiebungen sprechen. Es handelt sich um eine Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten namentlich in bezug auf die Finanzierung der Aufgaben durch den Bund und die Kantone. Im übrigen wird im Zusammenhang mit dem Projekt zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, deren Grundzüge zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren sind, die Problematik der Aufgabenverteilung neu überdacht.</p><p>Zur Frage der finanziellen Situation der Gemeinwesen ist darauf hinzuweisen, dass die Eidg. Finanzverwaltung jährlich die Finanzstatistik von Bund, Kantonen und Gemeinden erstellt. Diese detaillierte Statistik ermöglicht die Analyse der finanziellen Entwicklung der drei Ebenen der öffentlichen Haushalte. Zudem wird jährlich eine Übersicht über die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen zusammengestellt. Es ist hingegen vorzuziehen, auf eine Analyse der Auswirkungen von Änderungen der Aufgabenerfüllung auf die Beschäftigung zu verzichten. Die bisherigen Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass es praktisch unmöglich ist, die materielle Inzidenz der Finanzflüsse zwischen den öffentlichen Haushalten korrekt zu ermitteln. Solche Untersuchungen sind überdies mit Definitionsschwierigkeiten verbunden und führen in bezug auf die wenig zuverlässigen Ergebnisse zu unverhältnismässigen Kosten.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Jahresbericht über die Lastenverschiebungen und die Kompensationen zwischen Bund und Kantonen vorzulegen. Dieser Bericht sollte folgende Punkte enthalten:</p><p>- eine Bestandesaufnahme</p><p>- eine Analyse der Entwicklung der finanziellen Situation der betreffenden Gemeinwesen</p><p>- eine Analyse der Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit</p>
- Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen. Jahresbericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Sanierungsmassnahmen des Bundes zwischen 1992 und 1995 haben zu geringen Lastenverschiebungen auf die Kantone geführt, da diese in bestimmten Fällen die Aufgabe anstelle des Bundes übernehmen mussten. Diese Lastenverschiebungen wurden durch die Zahlung an die Kantone von 400 Millionen Franken aus dem Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank, die mit der Erhöhung der Treibstoffzölle um 20 Rappen verbundene Zunahme des Kantonsanteils sowie die Beteiligung von 12 Prozent an den Einnahmen aus den seit 1995 zweckgebundenen Strassenverkehrsabgaben (Autobahnvignette, Schwerverkehrsabgabe) bei weitem kompensiert. Es ist auch zu erwähnen, dass die Sanierungsmassnahmen 1993 in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erarbeitet wurden und den Kantonen ebenfalls ein Entlastungspotential eröffneten. Ausserdem wurden für Härtefälle infolge der Aufhebung der Bundesbeteiligung an die Finanzierung der Ausgaben der Kantone für die Polizeiüberwachung des Nationalstrassenverkehrs umfangreiche Mittel zugunsten der betroffenen Gebirgskantone bereitgestellt. In den Botschaften zu den Sanierungsmassnahmen wurden diese finanziellen Auswirkungen auf die Kantone ausführlich beschrieben.</p><p>Im Rahmen von Entscheidungen des eidgenössischen Parlaments über neue Aufgaben oder den Ausbau von bisherigen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) darf man nicht von Lastenverschiebungen sprechen. Es handelt sich um eine Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten namentlich in bezug auf die Finanzierung der Aufgaben durch den Bund und die Kantone. Im übrigen wird im Zusammenhang mit dem Projekt zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, deren Grundzüge zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren sind, die Problematik der Aufgabenverteilung neu überdacht.</p><p>Zur Frage der finanziellen Situation der Gemeinwesen ist darauf hinzuweisen, dass die Eidg. Finanzverwaltung jährlich die Finanzstatistik von Bund, Kantonen und Gemeinden erstellt. Diese detaillierte Statistik ermöglicht die Analyse der finanziellen Entwicklung der drei Ebenen der öffentlichen Haushalte. Zudem wird jährlich eine Übersicht über die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen zusammengestellt. Es ist hingegen vorzuziehen, auf eine Analyse der Auswirkungen von Änderungen der Aufgabenerfüllung auf die Beschäftigung zu verzichten. Die bisherigen Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass es praktisch unmöglich ist, die materielle Inzidenz der Finanzflüsse zwischen den öffentlichen Haushalten korrekt zu ermitteln. Solche Untersuchungen sind überdies mit Definitionsschwierigkeiten verbunden und führen in bezug auf die wenig zuverlässigen Ergebnisse zu unverhältnismässigen Kosten.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Jahresbericht über die Lastenverschiebungen und die Kompensationen zwischen Bund und Kantonen vorzulegen. Dieser Bericht sollte folgende Punkte enthalten:</p><p>- eine Bestandesaufnahme</p><p>- eine Analyse der Entwicklung der finanziellen Situation der betreffenden Gemeinwesen</p><p>- eine Analyse der Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit</p>
- Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen. Jahresbericht
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