Maturitätsabschluss als Voraussetzung für eine nichtuniversitäre Berufsausbildung

ShortId
96.3077
Id
19963077
Updated
10.04.2024 13:15
Language
de
Title
Maturitätsabschluss als Voraussetzung für eine nichtuniversitäre Berufsausbildung
AdditionalIndexing
Berufsmaturität;Maturität;berufliche Bildung
1
  • L05K1301010101, Maturität
  • L06K130101010101, Berufsmaturität
  • L03K130202, berufliche Bildung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Berufsbildung ist zunehmend festzustellen, dass für verschiedene Berufe, die ausserhalb der Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildet werden, das Vorlegen eines eidgenössisch anerkannten Maturitätsausweises verlangt wird. Dazu gehören u. a. der Kindergärtnerinnen- und der Primarlehrerberuf sowie Berufe in der Krankenpflege und der Fürsorge. Diese Entwicklung hat u. a. zur Folge, dass die Maturitätsquote steigt, während sich die Zahl der Lehrabschlüsse laufend zurückbildet.</p><p>Gemäss eidgenössischer Maturitäts-Anerkennungsverordnung (Art. 7 Abs. 1) besteht das Ziel der Maturitätsschulen aller Typen in der Hochschulreife. Die Matura ist demzufolge gewissermassen die Vorbereitung zum Einstieg in ein akademisches, wissenschaftliches Studium.</p><p>Mit der Schaffung von Fachhochschulen, die primär über die berufliche Ausbildung und die berufsbegleitende Berufsmaturität erreicht werden, besteht in Zukunft ein Ausbildungsweg, der in erster Linie für Berufe geschaffen worden ist, die eine vertiefte angewandte Ausbildung erfordern.</p>
  • <p>Es trifft zu, dass die Zahl der Gymnasiasten seit mehreren Jahren zunimmt. Von 1985 bis 1995 haben die Mittelschulabschlüsse um 8 Prozent zugelegt. In der Berufsbildung ist eine gegenteilige Tendenz festzustellen: Nachdem die Berufsabschlüsse während rund zweier Jahrzehnte zugenommen hatten, trat ab 1990 ein Rückgang ein. Die Gründe, die zu dieser Entwicklung geführt haben, sind zweifellos vielfältig. Die Tatsache, dass für gewisse nichtuniversitäre Ausbildungen ein gymnasiales Maturitätszeugnis Eintrittsbedingung ist, mag dazu ebenfalls beigetragen haben, entscheidend ist dies aber kaum.</p><p>Der Hauptgrund liegt nach Ansicht des Bundesrates viel eher darin, dass in der Bevölkerung den akademischen Berufen und damit auch dem ordentlichen "Eintrittsbillett" für die universitären Studien derzeit eine stärkere Attraktivität beigemessen wird. Für den Bundesrat ist ein ausgewogener Zugang zu den verschiedenen Bildungsgängen ein zentrales Anliegen. Der Bund und die Kantone sind deshalb gewillt, auch die Attraktivität der nichtuniversitären Berufsbildung wieder entscheidend zu steigern. Die Schaffung von Fachhochschulen und von Berufsmaturitäten ist dazu ein erster wichtiger Schritt.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten kann der Bundesrat wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Eine eigentliche Tendenz dahingehend, dass für verschiedene nichtuniversitäre Ausbildungen ein gymnasialer Maturitätsausweis verlangt wird, kann der Bundesrat nicht feststellen. Zu den vom Interpellanten u. a. erwähnten Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Fürsorge etwa gibt die gymnasiale Matura seit etlichen Jahren Zugang, dies aber nicht ausschliesslich, sondern neben anderen möglichen Zugangsdiplomen. Das Gesagte gilt im Prinzip auch für die Lehrerbildung, einen Bereich, für den die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 26. Oktober 1995 Empfehlungen an die Kantone verabschiedet hat. Auch hier können neben der gymnasialen Matura ausdrücklich auch andere Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe II Zugang zur Lehrerbildung geben (z. B. Abschlusszeugnis einer Diplommittelschule, Berufsmatura). Im übrigen kennen bei der Lehrerbildung eine ganze Reihe von Kantonen den maturitätsgebundenen Weg seit vielen Jahren.</p><p>2. Der Bundesrat hat schon bei verschiedenen Gelegenheiten die Meinung vertreten, dass die gymnasiale Matura grundsätzlich zu Universitätsstudien und die Berufsmatura zu Fachhochschulstudien führen soll. Allerdings soll im Sinne vermehrter Flexibilität und grösserer Durchlässigkeit unseres Bildungssystems unter gewissen Bedingungen auch der jeweils andere Weg möglich sein. Im Falle der angesprochenen künftigen Pädagogischen Hochschulen und Sozialen Fachhochschulen sollen denn auch grundsätzlich beide Wege möglich sein.</p><p>3. Insoweit die gymnasiale Matura angesprochen ist, hält es der Bundesrat weder für zweckmässig noch für notwendig, neue Maturitätstypen im Hinblick auf die Zulassung zur Ausbildung in pädagogischen, medizinischen und sozialen Berufen zu schaffen. Die vom Bundesrat und von der EDK 1995 verabschiedete neue Maturitätsregelung sieht die Möglichkeit von Schwerpunktbildungen vor. Die Maturitätstypen gibt es in der bisherigen Form nicht mehr.</p><p>Die Schaffung von Berufsmaturitäten in den angesprochenen Bereichen ist denkbar. Konkrete Pläne bestehen dazu indessen noch nicht. Deren Einführung wäre allerdings mangels Zuständigkeit nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone.</p><p>4. Wir haben bereits oben ausgeführt, dass mit der Schaffung von Berufsmaturitäten und von Fachhochschulen nicht nur ein wesentliches neues Element in unser Bildungssystem eingeführt wird, sondern dass damit auch die Attraktivität der nichtuniversitären Ausbildung erheblich gesteigert werden kann. Es ist zu hoffen, dass damit der gegenwärtige Druck von den universitären Ausbildungen weggenommen und gleichzeitig der sehr wichtige Stellenwert der Berufsbildung in der Bevölkerung wieder stärker bewusst wird.</p><p>5. Da sowohl im Maturabereich (gymnasiale Matura und Fachmatura) als auch im Berufsbildungsbereich (berufliche Grundausbildung, höhere Berufsbildung/Fachhochschulen, Universitäten) Bund und Kantone angesprochen sind, besteht ein klarer Koordinationsbedarf. Die Zusammenarbeit spielt sich neben Ad-hoc-Formen vor allem in folgenden institutionalisierten Formen ab, in denen sowohl der Bund wie auch die Kantone vertreten sind:</p><p>Schweizerische Maturitätskommission, Schweizerische Berufsmaturitätskommission, Schweizerische Hochschulkonferenz, Fachhochschulrat und Fachhochschulkommission.</p><p>Bei der anstehenden Revision des Hochschulförderungsgesetzes wird im übrigen dem Aspekt der Koordination (Universitäten/Fachhochschulen, Schnittstelle Sekundarstufe II/Tertiärbereich) ganz besondere Beachtung geschenkt. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass EDK und Bund gemeinsam ein "Gesamtkonzept Sekundarstufe II" erarbeiten wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit den zu beobachtenden Entwicklungen im Berufsbildungsbereich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tendenz, dass für verschiedene Berufsausbildungen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen, ein Maturitätsausweis verlangt wird?</p><p>2. Inwiefern entspricht die Voraussetzung eines eidgenössischen Maturitätsabschlusses als Eintrittsbefähigung für eine pädagogische oder "soziale" Fachhochschule der im Gesetz verankerten Absicht, dass die Fachhochschule primär über die Berufsmaturität erreicht werden sollte?</p><p>3. Ist es eventuell zweckmässig und notwendig, neue eidgenössische Maturitätstypen zu schaffen, die eine sinnvolle Grundlage für diese angewandten pädagogischen, medizinischen und sozialen Berufe bilden?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Konsequenzen für den Stellenwert der traditionellen Berufsbildung?</p><p>5. Welche Zusammenarbeitsformen und welchen Koordinationsbedarf sieht der Bundesrat in dieser Frage zwischen Bund (BBW, Biga), Kantonen und Berufsorganisationen?</p>
  • Maturitätsabschluss als Voraussetzung für eine nichtuniversitäre Berufsausbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Berufsbildung ist zunehmend festzustellen, dass für verschiedene Berufe, die ausserhalb der Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildet werden, das Vorlegen eines eidgenössisch anerkannten Maturitätsausweises verlangt wird. Dazu gehören u. a. der Kindergärtnerinnen- und der Primarlehrerberuf sowie Berufe in der Krankenpflege und der Fürsorge. Diese Entwicklung hat u. a. zur Folge, dass die Maturitätsquote steigt, während sich die Zahl der Lehrabschlüsse laufend zurückbildet.</p><p>Gemäss eidgenössischer Maturitäts-Anerkennungsverordnung (Art. 7 Abs. 1) besteht das Ziel der Maturitätsschulen aller Typen in der Hochschulreife. Die Matura ist demzufolge gewissermassen die Vorbereitung zum Einstieg in ein akademisches, wissenschaftliches Studium.</p><p>Mit der Schaffung von Fachhochschulen, die primär über die berufliche Ausbildung und die berufsbegleitende Berufsmaturität erreicht werden, besteht in Zukunft ein Ausbildungsweg, der in erster Linie für Berufe geschaffen worden ist, die eine vertiefte angewandte Ausbildung erfordern.</p>
    • <p>Es trifft zu, dass die Zahl der Gymnasiasten seit mehreren Jahren zunimmt. Von 1985 bis 1995 haben die Mittelschulabschlüsse um 8 Prozent zugelegt. In der Berufsbildung ist eine gegenteilige Tendenz festzustellen: Nachdem die Berufsabschlüsse während rund zweier Jahrzehnte zugenommen hatten, trat ab 1990 ein Rückgang ein. Die Gründe, die zu dieser Entwicklung geführt haben, sind zweifellos vielfältig. Die Tatsache, dass für gewisse nichtuniversitäre Ausbildungen ein gymnasiales Maturitätszeugnis Eintrittsbedingung ist, mag dazu ebenfalls beigetragen haben, entscheidend ist dies aber kaum.</p><p>Der Hauptgrund liegt nach Ansicht des Bundesrates viel eher darin, dass in der Bevölkerung den akademischen Berufen und damit auch dem ordentlichen "Eintrittsbillett" für die universitären Studien derzeit eine stärkere Attraktivität beigemessen wird. Für den Bundesrat ist ein ausgewogener Zugang zu den verschiedenen Bildungsgängen ein zentrales Anliegen. Der Bund und die Kantone sind deshalb gewillt, auch die Attraktivität der nichtuniversitären Berufsbildung wieder entscheidend zu steigern. Die Schaffung von Fachhochschulen und von Berufsmaturitäten ist dazu ein erster wichtiger Schritt.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten kann der Bundesrat wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Eine eigentliche Tendenz dahingehend, dass für verschiedene nichtuniversitäre Ausbildungen ein gymnasialer Maturitätsausweis verlangt wird, kann der Bundesrat nicht feststellen. Zu den vom Interpellanten u. a. erwähnten Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Fürsorge etwa gibt die gymnasiale Matura seit etlichen Jahren Zugang, dies aber nicht ausschliesslich, sondern neben anderen möglichen Zugangsdiplomen. Das Gesagte gilt im Prinzip auch für die Lehrerbildung, einen Bereich, für den die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 26. Oktober 1995 Empfehlungen an die Kantone verabschiedet hat. Auch hier können neben der gymnasialen Matura ausdrücklich auch andere Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe II Zugang zur Lehrerbildung geben (z. B. Abschlusszeugnis einer Diplommittelschule, Berufsmatura). Im übrigen kennen bei der Lehrerbildung eine ganze Reihe von Kantonen den maturitätsgebundenen Weg seit vielen Jahren.</p><p>2. Der Bundesrat hat schon bei verschiedenen Gelegenheiten die Meinung vertreten, dass die gymnasiale Matura grundsätzlich zu Universitätsstudien und die Berufsmatura zu Fachhochschulstudien führen soll. Allerdings soll im Sinne vermehrter Flexibilität und grösserer Durchlässigkeit unseres Bildungssystems unter gewissen Bedingungen auch der jeweils andere Weg möglich sein. Im Falle der angesprochenen künftigen Pädagogischen Hochschulen und Sozialen Fachhochschulen sollen denn auch grundsätzlich beide Wege möglich sein.</p><p>3. Insoweit die gymnasiale Matura angesprochen ist, hält es der Bundesrat weder für zweckmässig noch für notwendig, neue Maturitätstypen im Hinblick auf die Zulassung zur Ausbildung in pädagogischen, medizinischen und sozialen Berufen zu schaffen. Die vom Bundesrat und von der EDK 1995 verabschiedete neue Maturitätsregelung sieht die Möglichkeit von Schwerpunktbildungen vor. Die Maturitätstypen gibt es in der bisherigen Form nicht mehr.</p><p>Die Schaffung von Berufsmaturitäten in den angesprochenen Bereichen ist denkbar. Konkrete Pläne bestehen dazu indessen noch nicht. Deren Einführung wäre allerdings mangels Zuständigkeit nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone.</p><p>4. Wir haben bereits oben ausgeführt, dass mit der Schaffung von Berufsmaturitäten und von Fachhochschulen nicht nur ein wesentliches neues Element in unser Bildungssystem eingeführt wird, sondern dass damit auch die Attraktivität der nichtuniversitären Ausbildung erheblich gesteigert werden kann. Es ist zu hoffen, dass damit der gegenwärtige Druck von den universitären Ausbildungen weggenommen und gleichzeitig der sehr wichtige Stellenwert der Berufsbildung in der Bevölkerung wieder stärker bewusst wird.</p><p>5. Da sowohl im Maturabereich (gymnasiale Matura und Fachmatura) als auch im Berufsbildungsbereich (berufliche Grundausbildung, höhere Berufsbildung/Fachhochschulen, Universitäten) Bund und Kantone angesprochen sind, besteht ein klarer Koordinationsbedarf. Die Zusammenarbeit spielt sich neben Ad-hoc-Formen vor allem in folgenden institutionalisierten Formen ab, in denen sowohl der Bund wie auch die Kantone vertreten sind:</p><p>Schweizerische Maturitätskommission, Schweizerische Berufsmaturitätskommission, Schweizerische Hochschulkonferenz, Fachhochschulrat und Fachhochschulkommission.</p><p>Bei der anstehenden Revision des Hochschulförderungsgesetzes wird im übrigen dem Aspekt der Koordination (Universitäten/Fachhochschulen, Schnittstelle Sekundarstufe II/Tertiärbereich) ganz besondere Beachtung geschenkt. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass EDK und Bund gemeinsam ein "Gesamtkonzept Sekundarstufe II" erarbeiten wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit den zu beobachtenden Entwicklungen im Berufsbildungsbereich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tendenz, dass für verschiedene Berufsausbildungen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen, ein Maturitätsausweis verlangt wird?</p><p>2. Inwiefern entspricht die Voraussetzung eines eidgenössischen Maturitätsabschlusses als Eintrittsbefähigung für eine pädagogische oder "soziale" Fachhochschule der im Gesetz verankerten Absicht, dass die Fachhochschule primär über die Berufsmaturität erreicht werden sollte?</p><p>3. Ist es eventuell zweckmässig und notwendig, neue eidgenössische Maturitätstypen zu schaffen, die eine sinnvolle Grundlage für diese angewandten pädagogischen, medizinischen und sozialen Berufe bilden?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Konsequenzen für den Stellenwert der traditionellen Berufsbildung?</p><p>5. Welche Zusammenarbeitsformen und welchen Koordinationsbedarf sieht der Bundesrat in dieser Frage zwischen Bund (BBW, Biga), Kantonen und Berufsorganisationen?</p>
    • Maturitätsabschluss als Voraussetzung für eine nichtuniversitäre Berufsausbildung

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