Arbeitsgruppe Akzeptanz des neuen KVG

ShortId
96.3082
Id
19963082
Updated
25.06.2025 02:10
Language
de
Title
Arbeitsgruppe Akzeptanz des neuen KVG
AdditionalIndexing
Krankenversicherung;Akzeptanz;Gesetz
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08020201, Akzeptanz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In vielen Bevölkerungskreisen findet das neue KVG keine positive Resonanz. Aus den verschiedensten Gründen beklagen sich Betroffene - ob Versicherte, Erbringer von Leistungen, Kantone, Spitäler oder Krankenkassen - über dieses Gesetzeswerk und seinen Vollzug.</p><p>Es wäre sinnvoll, im jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen z. B. der folgenden Institutionen einzuberufen:</p><p>Bundesamt für Gesundheitswesen; Bundesamt für Sozialversicherung; Standesorganisation der Ärzteschaft; Standesorganisation der Apotheker; Standesorganisation der Zahnärzte; Standesorganisation der Physiotherapeuten; Standesorganisation der Psychotherapeuten; Pharma-Industrie; Pharma-Grosshandel; kantonale Gesundheitsdirektoren; öffentliche und private Spitäler; Krankenkassen; weitere Interessierte bzw. Betroffene.</p>
  • <p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Massnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz des neuen KVG und flankierende Massnahmen auszuarbeiten, die allenfalls in Massnahmen zur Kostensenkung münden können.</p>
  • Arbeitsgruppe Akzeptanz des neuen KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In vielen Bevölkerungskreisen findet das neue KVG keine positive Resonanz. Aus den verschiedensten Gründen beklagen sich Betroffene - ob Versicherte, Erbringer von Leistungen, Kantone, Spitäler oder Krankenkassen - über dieses Gesetzeswerk und seinen Vollzug.</p><p>Es wäre sinnvoll, im jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen z. B. der folgenden Institutionen einzuberufen:</p><p>Bundesamt für Gesundheitswesen; Bundesamt für Sozialversicherung; Standesorganisation der Ärzteschaft; Standesorganisation der Apotheker; Standesorganisation der Zahnärzte; Standesorganisation der Physiotherapeuten; Standesorganisation der Psychotherapeuten; Pharma-Industrie; Pharma-Grosshandel; kantonale Gesundheitsdirektoren; öffentliche und private Spitäler; Krankenkassen; weitere Interessierte bzw. Betroffene.</p>
    • <p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Massnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz des neuen KVG und flankierende Massnahmen auszuarbeiten, die allenfalls in Massnahmen zur Kostensenkung münden können.</p>
    • Arbeitsgruppe Akzeptanz des neuen KVG

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