Fachhochschulen im Sozialbereich

ShortId
96.3087
Id
19963087
Updated
10.04.2024 14:28
Language
de
Title
Fachhochschulen im Sozialbereich
AdditionalIndexing
Sozialwissenschaften;Sozialarbeit;Fachhochschule
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L03K160301, Sozialwissenschaften
  • L04K01040405, Sozialarbeit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Höhere Fachschulen im Sozialbereich gehören in die Zuständigkeit der Kantone. Da es aber Finanzhilfen durch den Bund, gestützt auf ein Bundesgesetz, gibt, dürften die Fragen an den Bundesrat nicht unberechtigt sein. Vor allem die dritte Frage ist dabei von Interesse. Für Höhere Fachschulen, die von privaten Organisationen getragen werden und eine spezielle Ausbildung im IV-Bereich anbieten, ist die Unterstützung durch den Bund unerlässlich. Da die Fachhochschulausbildung zukünftig durch die Neueinstufung der Absolventinnen und Absolventen hohe Kostenfolgen haben dürfte, kann es dem Bundesrat nicht gleichgültig sein, wie und auf welchem Schulniveau die Ausbildung im Sozialbereich erfolgen wird.</p>
  • <p>Auf die einzelnen Fragen des Interpellanten kann wie folgt eingegangen werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Kantone beabsichtigen, die Höheren Fachschulen im Sozialbereich unter gewissen Bedingungen in Fachhochschulen umzuwandeln. Er hat dies im übrigen bereits in seiner Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen angedeutet. Ähnlich wie dies für die anderen der in die Zuständigkeit der Kantone fallenden höheren Ausbildungen der Fall ist (z. B. Ausbildungen im pädagogischen, musischen und im Gesundheitsbereich), hat der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auch für diejenigen im Sozialbereich ein Fachhochschulprofil erarbeitet. Die Vorarbeit dazu leistete eine Arbeitsgruppe der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren (FüDK). Der Bund ist im Fachhochschulrat vertreten und ist somit über alle Schritte direkt informiert.</p><p>2. Nach heutigem Diskussionsstand ist nicht vorgesehen, dass sämtliche Ausbildungen im Sozialbereich dem Fachhochschulniveau zugeordnet werden sollen. Vielmehr wird unterschieden zwischen Kursen für die soziale Freiwilligenhilfe, Ausbildungen der Sekundarstufe II und Ausbildungen der Tertiärstufe. Zu den letzteren gehören die Ausbildungen der ausseruniversitären und der universitären (Universität, Fachhochschule) Tertiärstufe. Einzelne dieser Felder sind noch genauer zu definieren. Fest steht aber, dass auf Hochschulebene nur Ausbildungsgänge für jene Arbeits- und Tätigkeitsfelder im Sozialbereich anzusiedeln sind, die hohe Anforderungen an die kognitiven und personalen Kompetenzen stellen. Insofern besteht grundsätzlich kein Unterschied zu den höheren Berufsausbildungen des Biga-Bereichs, wie sie im Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Fachhochschulen verankert sind.</p><p>3. Der Bund leistet heute Betriebsbeiträge von rund 20 Prozent an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich. Bei den betroffenen Schulen läuft seit einiger Zeit ein Konzentrationsprozess ab. Gab es 1994 noch 22 beitragsberechtigte Schulen, so sind es im Moment noch deren 18. Es ist anzunehmen, dass diese Zahl im Zusammenhang mit der Schaffung von Fachhochschulen noch weiter sinken wird. In dem unter Punkt 1 erwähnten "Profil der Fachhochschulen für soziale Arbeit" ist denn auch von 5, maximal 7 Fachhochschulen die Rede. Sollten einzelne der gegenwärtig subventionsberechtigten Höheren Fachschulen nicht zur Fachhochschule werden bzw. in eine künftige Fachhochschule integriert werden, so werden sie gleich wie jene gestützt auf die geltende Rechtsgrundlage (weiterhin) Bundesbeiträge erhalten. In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes ist aber in den nächsten Jahren kaum mit zusätzlichen Mitteln für diesen Bereich zu rechnen. Der Bundesrat hat sich auch für diese Frage die künftige Entwicklung der Bundesfinanzen in seiner Botschaft zum Fachhochschulgesetz vom 30. Mai 1994 ausdrücklich vorbehalten.</p><p>4. Die derzeitige Fachhochschulplanung im Sozialbereich lässt noch keine Schätzung allfälliger Folgekosten zu. Es ist jedoch sicher, dass der Betrieb einer Fachhochschule höhere Kosten verursachen wird als der Betrieb einer Höheren Fachschule (Leistungsauftrag Forschung und Entwicklung). Allerdings wird auch hier die voraussichtlich markante Verringerung der Zahl der Ausbildungsstätten ins Gewicht fallen. Im übrigen gibt es in diesem Bereich keinen Rechtsanspruch auf Bundesbeiträge bestimmter Höhe. Diese werden vielmehr "im Rahmen der bewilligten Kredite" ausgerichtet. Was allfällige Folgekosten in der Praxis durch die Lohneinreihung von Absolventinnen und Absolventen betrifft, so kann im Moment ebenfalls noch keinerlei Schätzung vorgenommen werden. Es ist völlig offen, ob im künftigen Arbeitsmarkt Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen anders bezahlt werden als diejenigen von Höheren Fachschulen.</p><p>5. Die Frage, inwieweit die Abnehmerinstitutionen und -organisationen über die laufenden Bestrebungen informiert und in die Fachhochschulplanung einbezogen sind, ist in erster Linie an die federführende EDK zu richten. Dem Bundesrat ist bekannt, dass beispielsweise in der von der FüDK eingesetzten Arbeitsgruppe "Fachhochschulen im Sozialbereich" etliche der vom Interpellanten erwähnten Kreise vertreten waren. In periodischen Pressekonferenzen und Pressemitteilungen haben im übrigen sowohl die EDK als auch die FüDK u. a. über die laufenden Bestrebungen informiert, so dass eine - wenn vielleicht auch nicht direkte - Information der betroffenen Kreise an sich als gegeben erachtet werden kann.</p><p>Schliesslich ist uns bekannt, dass die FüDK und die EDK gemeinsam planen, die Ausbildungen im Sozialbereich auf der Sekundarstufe II gesamtheitlicher zu umschreiben. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, ob und wie weit eine dem Biga-Modell entsprechende Berufslehre entwickelt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Kantone und die Dachverbände beabsichtigen, die Höheren Fachschulen im Sozialbereich in Fachhochschulen umzuwandeln?</p><p>2. Ist es sinnvoll und in der Praxis genügend abgestützt, dass die Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nur noch auf Fachhochschulebene erfolgt?</p><p>3. Ist es zutreffend, dass der Bundesrat beabsichtigt, die Finanzhilfen gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich zukünftig nur noch Fachhochschulen zukommen zu lassen?</p><p>4. Falls dies zutrifft: Hat sich der Bundesrat ins Bild gesetzt, welche Folgekosten in der Praxis durch die Lohneinreihung von Absolventinnen und Absolventen entstehen?</p><p>5. Sind die Abnehmerinstitutionen und -organisationen (Sozialämter, Heime, Sonderschulen, geschützte Werkstätten, Pro Infirmis, Schweizerischer Verband von Werken für Behinderte usw.) über die Bestrebungen informiert und in die Fachhochschulplanung einbezogen?</p>
  • Fachhochschulen im Sozialbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Höhere Fachschulen im Sozialbereich gehören in die Zuständigkeit der Kantone. Da es aber Finanzhilfen durch den Bund, gestützt auf ein Bundesgesetz, gibt, dürften die Fragen an den Bundesrat nicht unberechtigt sein. Vor allem die dritte Frage ist dabei von Interesse. Für Höhere Fachschulen, die von privaten Organisationen getragen werden und eine spezielle Ausbildung im IV-Bereich anbieten, ist die Unterstützung durch den Bund unerlässlich. Da die Fachhochschulausbildung zukünftig durch die Neueinstufung der Absolventinnen und Absolventen hohe Kostenfolgen haben dürfte, kann es dem Bundesrat nicht gleichgültig sein, wie und auf welchem Schulniveau die Ausbildung im Sozialbereich erfolgen wird.</p>
    • <p>Auf die einzelnen Fragen des Interpellanten kann wie folgt eingegangen werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Kantone beabsichtigen, die Höheren Fachschulen im Sozialbereich unter gewissen Bedingungen in Fachhochschulen umzuwandeln. Er hat dies im übrigen bereits in seiner Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen angedeutet. Ähnlich wie dies für die anderen der in die Zuständigkeit der Kantone fallenden höheren Ausbildungen der Fall ist (z. B. Ausbildungen im pädagogischen, musischen und im Gesundheitsbereich), hat der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auch für diejenigen im Sozialbereich ein Fachhochschulprofil erarbeitet. Die Vorarbeit dazu leistete eine Arbeitsgruppe der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren (FüDK). Der Bund ist im Fachhochschulrat vertreten und ist somit über alle Schritte direkt informiert.</p><p>2. Nach heutigem Diskussionsstand ist nicht vorgesehen, dass sämtliche Ausbildungen im Sozialbereich dem Fachhochschulniveau zugeordnet werden sollen. Vielmehr wird unterschieden zwischen Kursen für die soziale Freiwilligenhilfe, Ausbildungen der Sekundarstufe II und Ausbildungen der Tertiärstufe. Zu den letzteren gehören die Ausbildungen der ausseruniversitären und der universitären (Universität, Fachhochschule) Tertiärstufe. Einzelne dieser Felder sind noch genauer zu definieren. Fest steht aber, dass auf Hochschulebene nur Ausbildungsgänge für jene Arbeits- und Tätigkeitsfelder im Sozialbereich anzusiedeln sind, die hohe Anforderungen an die kognitiven und personalen Kompetenzen stellen. Insofern besteht grundsätzlich kein Unterschied zu den höheren Berufsausbildungen des Biga-Bereichs, wie sie im Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Fachhochschulen verankert sind.</p><p>3. Der Bund leistet heute Betriebsbeiträge von rund 20 Prozent an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich. Bei den betroffenen Schulen läuft seit einiger Zeit ein Konzentrationsprozess ab. Gab es 1994 noch 22 beitragsberechtigte Schulen, so sind es im Moment noch deren 18. Es ist anzunehmen, dass diese Zahl im Zusammenhang mit der Schaffung von Fachhochschulen noch weiter sinken wird. In dem unter Punkt 1 erwähnten "Profil der Fachhochschulen für soziale Arbeit" ist denn auch von 5, maximal 7 Fachhochschulen die Rede. Sollten einzelne der gegenwärtig subventionsberechtigten Höheren Fachschulen nicht zur Fachhochschule werden bzw. in eine künftige Fachhochschule integriert werden, so werden sie gleich wie jene gestützt auf die geltende Rechtsgrundlage (weiterhin) Bundesbeiträge erhalten. In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes ist aber in den nächsten Jahren kaum mit zusätzlichen Mitteln für diesen Bereich zu rechnen. Der Bundesrat hat sich auch für diese Frage die künftige Entwicklung der Bundesfinanzen in seiner Botschaft zum Fachhochschulgesetz vom 30. Mai 1994 ausdrücklich vorbehalten.</p><p>4. Die derzeitige Fachhochschulplanung im Sozialbereich lässt noch keine Schätzung allfälliger Folgekosten zu. Es ist jedoch sicher, dass der Betrieb einer Fachhochschule höhere Kosten verursachen wird als der Betrieb einer Höheren Fachschule (Leistungsauftrag Forschung und Entwicklung). Allerdings wird auch hier die voraussichtlich markante Verringerung der Zahl der Ausbildungsstätten ins Gewicht fallen. Im übrigen gibt es in diesem Bereich keinen Rechtsanspruch auf Bundesbeiträge bestimmter Höhe. Diese werden vielmehr "im Rahmen der bewilligten Kredite" ausgerichtet. Was allfällige Folgekosten in der Praxis durch die Lohneinreihung von Absolventinnen und Absolventen betrifft, so kann im Moment ebenfalls noch keinerlei Schätzung vorgenommen werden. Es ist völlig offen, ob im künftigen Arbeitsmarkt Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen anders bezahlt werden als diejenigen von Höheren Fachschulen.</p><p>5. Die Frage, inwieweit die Abnehmerinstitutionen und -organisationen über die laufenden Bestrebungen informiert und in die Fachhochschulplanung einbezogen sind, ist in erster Linie an die federführende EDK zu richten. Dem Bundesrat ist bekannt, dass beispielsweise in der von der FüDK eingesetzten Arbeitsgruppe "Fachhochschulen im Sozialbereich" etliche der vom Interpellanten erwähnten Kreise vertreten waren. In periodischen Pressekonferenzen und Pressemitteilungen haben im übrigen sowohl die EDK als auch die FüDK u. a. über die laufenden Bestrebungen informiert, so dass eine - wenn vielleicht auch nicht direkte - Information der betroffenen Kreise an sich als gegeben erachtet werden kann.</p><p>Schliesslich ist uns bekannt, dass die FüDK und die EDK gemeinsam planen, die Ausbildungen im Sozialbereich auf der Sekundarstufe II gesamtheitlicher zu umschreiben. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, ob und wie weit eine dem Biga-Modell entsprechende Berufslehre entwickelt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Kantone und die Dachverbände beabsichtigen, die Höheren Fachschulen im Sozialbereich in Fachhochschulen umzuwandeln?</p><p>2. Ist es sinnvoll und in der Praxis genügend abgestützt, dass die Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nur noch auf Fachhochschulebene erfolgt?</p><p>3. Ist es zutreffend, dass der Bundesrat beabsichtigt, die Finanzhilfen gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich zukünftig nur noch Fachhochschulen zukommen zu lassen?</p><p>4. Falls dies zutrifft: Hat sich der Bundesrat ins Bild gesetzt, welche Folgekosten in der Praxis durch die Lohneinreihung von Absolventinnen und Absolventen entstehen?</p><p>5. Sind die Abnehmerinstitutionen und -organisationen (Sozialämter, Heime, Sonderschulen, geschützte Werkstätten, Pro Infirmis, Schweizerischer Verband von Werken für Behinderte usw.) über die Bestrebungen informiert und in die Fachhochschulplanung einbezogen?</p>
    • Fachhochschulen im Sozialbereich

Back to List