Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung

ShortId
96.3093
Id
19963093
Updated
14.11.2025 06:49
Language
de
Title
Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung
AdditionalIndexing
Gesundheitsförderung;Gesundheitserziehung;Ernährungspolitik;menschliche Ernährung
1
  • L04K01050603, Ernährungspolitik
  • L04K01050607, menschliche Ernährung
  • L04K13020103, Gesundheitserziehung
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bedeutung der Ernährung im Rahmen der Gesundheitsförderung bedarf hier zweifellos keiner zusätzlichen Ausführungen. Sie ist in vielen Untersuchungen und Studien im In- und Ausland überzeugend und unbestritten nachgewiesen! Die im Verhältnis zu anderen Gesundheitsförderungsmassnahmen bzw. zu den als Ernährungsinformation geförderten Vermarktungskampagnen für landwirtschaftliche Produkte immer noch äusserst bescheidenen Mittel müssen - im Interesse der Glaubwürdigkeit einer wirkungsvollen Gesundheitsförderung und -politik - dringend aufgestockt werden. Mit den über das neue Krankenversicherungsgesetz vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten ergeben sich neue konkrete Möglichkeiten eines Ausbaus dieses - gemäss verschiedenen Studien - sich klar "bezahltmachenden" Aktionsfeldes einer modernen Gesundheitspolitik.</p>
  • <p>Vom Bundesrat ist bei verschiedenen Gelegenheiten die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit der Bevölkerung anerkannt worden. Dies kommt auch in Artikel 12 (Information der Öffentlichkeit) des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817.0) bzw. in der Botschaft des Bundesrates zu diesem Gesetz zum Ausdruck. Anlässlich der internationalen FAO/WHO-Konferenz über Ernährung im Dezember 1992 in Rom haben sich die teilnehmenden Länder - darunter auch die Schweiz - verpflichtet, die Ernährungssituation zu überprüfen und die bestehenden und allfällig zu schaffenden Konzepte und Strukturen in einem Aktionsplan zur Verbesserung der Ernährung im Sinne einer nationalen Ernährungspolitik zusammenzufassen. Eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Ernährungskommission und des - federführenden - Bundesamtes für Gesundheitswesen hat sich dieser Aufgabe angenommen und ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens ausgearbeitet. Die wichtigsten Punkte sind eine verbesserte Koordination der an Ernährungsinformation interessierten Organisationen, eine Intensivierung der eigentlichen Ernährungsinformation, Ernährungsausbildung und Ernährungserziehung sowie der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen zur Ernährungsinformation.</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) enthält zwei Bestimmungen, welche die Versicherer und Kantone zur Förderung der Gesundheit animieren. Artikel 19 KVG sieht die Schaffung einer entsprechenden Institution vor und Artikel 20 die Finanzierung mittels eines jährlich von allen Versicherten erhobenen Beitrages. Die Vertretung des Bundes in dieser Institution wird darauf hinwirken, dass ein Teil der Massnahmen und Programme - wie vom Motionär gewünscht - auf die Verbesserung des Ernährungsverhaltens ausgerichtet sein werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Angesichts der vom Bund verschiedentlich anerkannten Bedeutung der Ernährungsinformation, Ernährungsausbildung und Ernährungserziehung - Antworten zu: Interpellation Petitpierre, 93.3665, Postulat Wyss, 93.3651, Postulat Grossenbacher, 94.3533, u. a. m. - sind vermehrt Anstrengungen in folgenden Bereichen zu fördern: Kommunikationsstrategien; Intensivierung und Koordinationsbemühungen; Ausbau der Forschungsaktivitäten. Angesichts der grossen gesundheitsfördernden Bedeutung sind dazu die erforderlichen Mittel insbesondere über die Massnahmen zur Gesundheitsförderung (gemäss dem neuen Krankenversicherungsgesetz) bereitzustellen.</p>
  • Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bedeutung der Ernährung im Rahmen der Gesundheitsförderung bedarf hier zweifellos keiner zusätzlichen Ausführungen. Sie ist in vielen Untersuchungen und Studien im In- und Ausland überzeugend und unbestritten nachgewiesen! Die im Verhältnis zu anderen Gesundheitsförderungsmassnahmen bzw. zu den als Ernährungsinformation geförderten Vermarktungskampagnen für landwirtschaftliche Produkte immer noch äusserst bescheidenen Mittel müssen - im Interesse der Glaubwürdigkeit einer wirkungsvollen Gesundheitsförderung und -politik - dringend aufgestockt werden. Mit den über das neue Krankenversicherungsgesetz vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten ergeben sich neue konkrete Möglichkeiten eines Ausbaus dieses - gemäss verschiedenen Studien - sich klar "bezahltmachenden" Aktionsfeldes einer modernen Gesundheitspolitik.</p>
    • <p>Vom Bundesrat ist bei verschiedenen Gelegenheiten die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit der Bevölkerung anerkannt worden. Dies kommt auch in Artikel 12 (Information der Öffentlichkeit) des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817.0) bzw. in der Botschaft des Bundesrates zu diesem Gesetz zum Ausdruck. Anlässlich der internationalen FAO/WHO-Konferenz über Ernährung im Dezember 1992 in Rom haben sich die teilnehmenden Länder - darunter auch die Schweiz - verpflichtet, die Ernährungssituation zu überprüfen und die bestehenden und allfällig zu schaffenden Konzepte und Strukturen in einem Aktionsplan zur Verbesserung der Ernährung im Sinne einer nationalen Ernährungspolitik zusammenzufassen. Eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Ernährungskommission und des - federführenden - Bundesamtes für Gesundheitswesen hat sich dieser Aufgabe angenommen und ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens ausgearbeitet. Die wichtigsten Punkte sind eine verbesserte Koordination der an Ernährungsinformation interessierten Organisationen, eine Intensivierung der eigentlichen Ernährungsinformation, Ernährungsausbildung und Ernährungserziehung sowie der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen zur Ernährungsinformation.</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) enthält zwei Bestimmungen, welche die Versicherer und Kantone zur Förderung der Gesundheit animieren. Artikel 19 KVG sieht die Schaffung einer entsprechenden Institution vor und Artikel 20 die Finanzierung mittels eines jährlich von allen Versicherten erhobenen Beitrages. Die Vertretung des Bundes in dieser Institution wird darauf hinwirken, dass ein Teil der Massnahmen und Programme - wie vom Motionär gewünscht - auf die Verbesserung des Ernährungsverhaltens ausgerichtet sein werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Angesichts der vom Bund verschiedentlich anerkannten Bedeutung der Ernährungsinformation, Ernährungsausbildung und Ernährungserziehung - Antworten zu: Interpellation Petitpierre, 93.3665, Postulat Wyss, 93.3651, Postulat Grossenbacher, 94.3533, u. a. m. - sind vermehrt Anstrengungen in folgenden Bereichen zu fördern: Kommunikationsstrategien; Intensivierung und Koordinationsbemühungen; Ausbau der Forschungsaktivitäten. Angesichts der grossen gesundheitsfördernden Bedeutung sind dazu die erforderlichen Mittel insbesondere über die Massnahmen zur Gesundheitsförderung (gemäss dem neuen Krankenversicherungsgesetz) bereitzustellen.</p>
    • Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung

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