Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreis. Revision

ShortId
96.3096
Id
19963096
Updated
25.06.2025 02:06
Language
de
Title
Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreis. Revision
AdditionalIndexing
Kaufkraft;Krankenversicherung;Preisindex;Versicherungsprämie
1
  • L04K11050305, Preisindex
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L05K0704050209, Kaufkraft
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Verschiedene für die Konsumenten massiv spürbare Veränderungen bei den Konsumausgaben finden keinen Niederschlag im heute berechneten Index. So haben insbesondere die auf Beginn des Jahres 1996 wirksam gewordenen massiven Steigerungen der Krankenkassenprämien - welche nur zu einem kleineren Teil auf Kostensteigerungen des effektiv konsumierten Produktes zurückzuführen sind - keinen entsprechenden Niederschlag im Index gefunden.</p><p>Krankenkassen- und andere Versicherungsprämien werden heute aus theoretischen Gründen überhaupt nicht in den Index miteinbezogen.</p><p>Diese Situation führt dazu, dass viele Bezüger von Renten, Alimenten und Löhnen einen enormen Kaufkraftverlust erleiden, da deren Bezüge sich an den Veränderungen des Landesindex der Konsumentenpreise orientieren.</p>
  • <p>Es ist unbestritten, dass steigende Krankenkassenprämien die Budgets der privaten Haushalte zusätzlich belasten. Das für Konsumzwecke verfügbare Haushalteinkommen wird dadurch geschmälert. So bewirkt ein Anstieg der Prämien um 20 Prozent nach einer Schätzung des Bundesamtes für Statistik (BFS) eine Schmälerung des für Konsumzwecke verfügbaren Einkommens um rund 1 Prozent.</p><p>Wie im Postulat zutreffend erwähnt wird, ist der Anstieg der Krankenkassenprämien nur zu einem kleinen Teil auf Kostensteigerungen der konsumierten Produkte im Gesundheitswesen zurückzuführen. Die Entwicklung von Krankenkassenprämien ist bekanntlich nicht nur von den Preisen im Gesundheitswesen, sondern insbesondere auch von der Häufigkeit der Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen abhängig. Vermehrte Arztbesuche und Spitalaufenthalte sowie aufwendigere Untersuchungen und Therapien führen, auch bei konstanten Preisen, zu höheren Kosten und demzufolge zu höheren Prämien.</p><p>Es handelt sich somit nicht um Teuerung. In den letzten zehn Jahren sind die Krankenkassenprämien etwa zweieinhalbmal so stark gestiegen wie die Preise der Gesundheitspflege. Dieser relativ starke Mengeneffekt steht im Widerspruch zur erklärten Zielsetzung des Landesindex der Konsumentenpreise, die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen zu messen, die von den Privathaushalten konsumiert werden. Der Warenkorb enthält entsprechend dieser Zielsetzung Konsumgüter, deren Preisentwicklung periodisch beobachtet wird. Beim Teilindex Gesundheitspflege handelt es sich namentlich um Arzt- und Zahnarztleistungen, Spitalleistungen und Medikamente.</p><p>In der Vergangenheit wurden schon in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen aufgrund momentaner aktueller Ereignisse und Entwicklungen Änderungen des Warenkorbes oder der Berechnungsmethode des Landesindex verlangt, z. B. das Weglassen einzelner Positionen aus umwelt- oder gesundheitspolitischen Gründen oder die Ausklammerung des Effekts der indirekten Steuern. Im Interesse eines methodisch einwandfreien, im Zeitablauf und international vergleichbaren Masses für die Teuerung lehnte jedoch der Bundesrat solche Eingriffe in die Methodik des Landesindex stets ab. Neue Verfahren bei der Berechnung von Renten, Alimenten und Löhnen, die sich heute in der Tat teilweise an den Veränderungen des Landesindex der Konsumentenpreise orientieren, können nicht durch die Beeinflussung von statistischen Informationsgrundlagen angestrebt werden. Auch die damalige Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik, in der u. a. die Sozialpartner und die Konsumenten vertreten waren, bestätigte diesen Grundsatz anlässlich der letzten Indexrevision im Mai 1993.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Informationsgrundlagen im Hinblick auf die Einkommens- und Sozialpolitik des Bundes, in der die im Postulat zu Recht aufgeworfenen Fragen behandelt werden können, verbessert werden müssen. Er legt deshalb grossen Wert darauf, der Öffentlichkeit zu diesem Zweck bedarfsgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen. Er hat dem BFS im Hinblick auf eine Verbesserung und Erweiterung der statistischen Grundlagen den Auftrag erteilt, einen Versicherungsindex zu entwickeln. Erste Ergebnisse dieser neuen Statistik sind voraussichtlich 1998 zu erwarten. Auf der Basis dieser erweiterten Informationsgrundlagen können die im Postulat angesprochenen Probleme und Zielsetzungen mit entsprechenden Massnahmen in den jeweiligen politischen Bereichen - ohne Beeinflussung der statistischen Theorie und Methodik - angegangen werden.</p><p>Was die Aktualität des Indexwarenkorbes angeht, so hat das BFS die Vorbereitung für die nächste grosse Einkommens- und Verbrauchserhebung bereits in Angriff genommen. Sie soll 1998 stattfinden und die Grundlagen für eine Revision des Landesindex im Jahre 2000 liefern. Bei beiden Projekten - Erarbeitung eines Versicherungsindex und Revision des Landesindex - ist wieder eine Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und weiteren interessierten Kreisen vorgesehen.</p><p>Unter Berücksichtigung der erwähnten Überlegungen kommt somit ein direkter Einbezug der Krankenkassenprämien in den Landesindex nicht in Frage. Statt dessen soll ein ergänzender Versicherungsindex ermittelt werden. Die übrigen Anliegen des Postulates, d. h. die Veränderung bei der Zusammensetzung des Warenkorbes, um ein wirklichkeitsgetreues Abbild der für die Konsumenten relevanten Preisentwicklungen zu erhalten, sind ohnehin Gegenstand der zurzeit anlaufenden Arbeiten für die nächste Indexrevision.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Die Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreise ist in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern so anzupassen, dass er wieder ein wirklichkeitsgetreues Abbild der für die Konsumenten relevanten Preisentwicklungen wiedergibt.</p>
  • Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreis. Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene für die Konsumenten massiv spürbare Veränderungen bei den Konsumausgaben finden keinen Niederschlag im heute berechneten Index. So haben insbesondere die auf Beginn des Jahres 1996 wirksam gewordenen massiven Steigerungen der Krankenkassenprämien - welche nur zu einem kleineren Teil auf Kostensteigerungen des effektiv konsumierten Produktes zurückzuführen sind - keinen entsprechenden Niederschlag im Index gefunden.</p><p>Krankenkassen- und andere Versicherungsprämien werden heute aus theoretischen Gründen überhaupt nicht in den Index miteinbezogen.</p><p>Diese Situation führt dazu, dass viele Bezüger von Renten, Alimenten und Löhnen einen enormen Kaufkraftverlust erleiden, da deren Bezüge sich an den Veränderungen des Landesindex der Konsumentenpreise orientieren.</p>
    • <p>Es ist unbestritten, dass steigende Krankenkassenprämien die Budgets der privaten Haushalte zusätzlich belasten. Das für Konsumzwecke verfügbare Haushalteinkommen wird dadurch geschmälert. So bewirkt ein Anstieg der Prämien um 20 Prozent nach einer Schätzung des Bundesamtes für Statistik (BFS) eine Schmälerung des für Konsumzwecke verfügbaren Einkommens um rund 1 Prozent.</p><p>Wie im Postulat zutreffend erwähnt wird, ist der Anstieg der Krankenkassenprämien nur zu einem kleinen Teil auf Kostensteigerungen der konsumierten Produkte im Gesundheitswesen zurückzuführen. Die Entwicklung von Krankenkassenprämien ist bekanntlich nicht nur von den Preisen im Gesundheitswesen, sondern insbesondere auch von der Häufigkeit der Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen abhängig. Vermehrte Arztbesuche und Spitalaufenthalte sowie aufwendigere Untersuchungen und Therapien führen, auch bei konstanten Preisen, zu höheren Kosten und demzufolge zu höheren Prämien.</p><p>Es handelt sich somit nicht um Teuerung. In den letzten zehn Jahren sind die Krankenkassenprämien etwa zweieinhalbmal so stark gestiegen wie die Preise der Gesundheitspflege. Dieser relativ starke Mengeneffekt steht im Widerspruch zur erklärten Zielsetzung des Landesindex der Konsumentenpreise, die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen zu messen, die von den Privathaushalten konsumiert werden. Der Warenkorb enthält entsprechend dieser Zielsetzung Konsumgüter, deren Preisentwicklung periodisch beobachtet wird. Beim Teilindex Gesundheitspflege handelt es sich namentlich um Arzt- und Zahnarztleistungen, Spitalleistungen und Medikamente.</p><p>In der Vergangenheit wurden schon in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen aufgrund momentaner aktueller Ereignisse und Entwicklungen Änderungen des Warenkorbes oder der Berechnungsmethode des Landesindex verlangt, z. B. das Weglassen einzelner Positionen aus umwelt- oder gesundheitspolitischen Gründen oder die Ausklammerung des Effekts der indirekten Steuern. Im Interesse eines methodisch einwandfreien, im Zeitablauf und international vergleichbaren Masses für die Teuerung lehnte jedoch der Bundesrat solche Eingriffe in die Methodik des Landesindex stets ab. Neue Verfahren bei der Berechnung von Renten, Alimenten und Löhnen, die sich heute in der Tat teilweise an den Veränderungen des Landesindex der Konsumentenpreise orientieren, können nicht durch die Beeinflussung von statistischen Informationsgrundlagen angestrebt werden. Auch die damalige Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik, in der u. a. die Sozialpartner und die Konsumenten vertreten waren, bestätigte diesen Grundsatz anlässlich der letzten Indexrevision im Mai 1993.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Informationsgrundlagen im Hinblick auf die Einkommens- und Sozialpolitik des Bundes, in der die im Postulat zu Recht aufgeworfenen Fragen behandelt werden können, verbessert werden müssen. Er legt deshalb grossen Wert darauf, der Öffentlichkeit zu diesem Zweck bedarfsgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen. Er hat dem BFS im Hinblick auf eine Verbesserung und Erweiterung der statistischen Grundlagen den Auftrag erteilt, einen Versicherungsindex zu entwickeln. Erste Ergebnisse dieser neuen Statistik sind voraussichtlich 1998 zu erwarten. Auf der Basis dieser erweiterten Informationsgrundlagen können die im Postulat angesprochenen Probleme und Zielsetzungen mit entsprechenden Massnahmen in den jeweiligen politischen Bereichen - ohne Beeinflussung der statistischen Theorie und Methodik - angegangen werden.</p><p>Was die Aktualität des Indexwarenkorbes angeht, so hat das BFS die Vorbereitung für die nächste grosse Einkommens- und Verbrauchserhebung bereits in Angriff genommen. Sie soll 1998 stattfinden und die Grundlagen für eine Revision des Landesindex im Jahre 2000 liefern. Bei beiden Projekten - Erarbeitung eines Versicherungsindex und Revision des Landesindex - ist wieder eine Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und weiteren interessierten Kreisen vorgesehen.</p><p>Unter Berücksichtigung der erwähnten Überlegungen kommt somit ein direkter Einbezug der Krankenkassenprämien in den Landesindex nicht in Frage. Statt dessen soll ein ergänzender Versicherungsindex ermittelt werden. Die übrigen Anliegen des Postulates, d. h. die Veränderung bei der Zusammensetzung des Warenkorbes, um ein wirklichkeitsgetreues Abbild der für die Konsumenten relevanten Preisentwicklungen zu erhalten, sind ohnehin Gegenstand der zurzeit anlaufenden Arbeiten für die nächste Indexrevision.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Die Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreise ist in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern so anzupassen, dass er wieder ein wirklichkeitsgetreues Abbild der für die Konsumenten relevanten Preisentwicklungen wiedergibt.</p>
    • Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreis. Revision

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