Zukünftige Hochschulfinanzierung (Universitäten und Fachhochschulen)
- ShortId
-
96.3097
- Id
-
19963097
- Updated
-
25.06.2025 02:07
- Language
-
de
- Title
-
Zukünftige Hochschulfinanzierung (Universitäten und Fachhochschulen)
- AdditionalIndexing
-
Hochschulwesen;Finanzierungsart
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L05K1109020102, Finanzierungsart
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nur eine integrale Hochschulfinanzierungspolitik ermöglicht die angestrebte gesamtheitliche Bildungspolitik zwischen Bund und Kantonen auf der Tertiärstufe.</p><p>Zurzeit werden auf verschiedenen staatlichen Ebenen in zahlreichen Gremien Analysen erstellt und neue Rechtsgrundlagen geschaffen, welche sich auf die zukünftige Finanzierung von Hochschulen - Universitäten und Fachhochschulen - beziehen:</p><p>- Bundesgesetz über die Hochschulförderung (HFG): Revision</p><p>Eine vom EDI eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet via Leitlinien einen Entwurf für ein revidiertes HFG. Der Bundesrat hat als Hauptanliegen eine verbesserte strategische Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems sowie einer Vereinfachung der Strukturen und die Verstärkung der Leistungskomponenten bei den Bundesbeiträgen eingegeben.</p><p>- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fachhochschulen: Vernehmlassung</p><p>Das EVD führt bis Ende März 1996 die Vernehmlassung zum Entwurf der Fachhochschulverordnung durch, in der u. a. auch die Grundsatzbestimmungen über die Bundesbeiträge sowie das Verfahren der Beitragsgewährung geregelt werden.</p><p>- Interkantonale Vereinbarung über die Hochschulbeiträge von Nichthochschulkantonen an Hochschulkantone (IKV): Revision</p><p>Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat eine "Kommission Hochschulvereinbarung" ins Leben gerufen und diese beauftragt, mit Hilfe eines Gutachtens (Dr. A. Spillmann, Prof. A. Meier und Prof. R. Frey) die zukünftigen interkantonalen Beitragszahlungen differenziert nach Studienrichtungen und unter Berücksichtigung von Standortvorteilen respektive Wanderverlusten einen neuen Modus zu entwickeln.</p><p>- Bericht des EFD und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren: Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen</p><p>Im Rahmen einer gemeinsam getragenen Projektorganisation wurden die Grundzüge einer Aufgabenentflechtung, optimalen Zusammenarbeit und einem neuen Ressourcenausgleich dargelegt. Der Bericht wurde letzte Woche veröffentlicht. Er enthält auch Aussagen über die Finanzierung der Universitäten und Fachhochschulen. Dabei sollen sich die Kantone primär den Ausbildungsfunktionen (Lehre) widmen, während der Bund sich vor allem der Basisaufgaben im Forschungsbereich und spezieller Förderungen (Lehrqualität, Studienreformen) anzunehmen gedenkt.</p><p>- Unterrichtsgesetz des Kantons Zürich: Teilrevision</p><p>Das neue Unterrichtsgesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Regierung, im Rahmen der neuen IKV Abgeltungen für ausserkantonale Studierende zu verlangen, welche mindestens die anteilmässigen Betriebskosten decken. Mit diesem Vorgehen bringt der Kanton mit der grössten Universität und den meisten ausserkantonalen Studierenden die EDK in Zugzwang.</p><p>Alle diese vielfältigen Bemühungen sind systematisch miteinander zu verknüpfen, damit - auf der Grundlage von ähnlichen Förderungsvorstellungen - das schweizerische Hochschulwesen längerfristig finanziert werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bund wird beauftragt, im Rahmen seiner bildungspolitischen Steuerungsmöglichkeiten alles zu unternehmen, damit</p><p>1. die zurzeit auf Bundes- und Kantonsebene in verschiedenen Gremien laufenden Revisionsbemühungen im Bereich der Hochschulfinanzierung kohärent aufeinander abgestimmt werden;</p><p>2. die zukünftige Hochschulfinanzierung die Universitäten und Fachhochschulen im Sinne einer "Hochschule Schweiz" zusammenfasst;</p><p>3. die Finanzierungsstrukturen die Einheit von Lehre und Forschung nicht auseinanderreissen;</p><p>4. die Finanzströme im Hochschulbereich transparent, leistungs- und innovationsbezogen, lastenausgleichend und flexibel ausgestaltet werden;</p><p>5. die Finanzierung der Hochschulen durch eine kooperative und langfristige Finanzplanung von Bund und Kantonen gesichert werden kann, und</p><p>6. eine Finanzstatistik im Hochschulbereich entwickelt wird, die Vergleiche zwischen den Institutionen zulässt.</p>
- Zukünftige Hochschulfinanzierung (Universitäten und Fachhochschulen)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nur eine integrale Hochschulfinanzierungspolitik ermöglicht die angestrebte gesamtheitliche Bildungspolitik zwischen Bund und Kantonen auf der Tertiärstufe.</p><p>Zurzeit werden auf verschiedenen staatlichen Ebenen in zahlreichen Gremien Analysen erstellt und neue Rechtsgrundlagen geschaffen, welche sich auf die zukünftige Finanzierung von Hochschulen - Universitäten und Fachhochschulen - beziehen:</p><p>- Bundesgesetz über die Hochschulförderung (HFG): Revision</p><p>Eine vom EDI eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet via Leitlinien einen Entwurf für ein revidiertes HFG. Der Bundesrat hat als Hauptanliegen eine verbesserte strategische Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems sowie einer Vereinfachung der Strukturen und die Verstärkung der Leistungskomponenten bei den Bundesbeiträgen eingegeben.</p><p>- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fachhochschulen: Vernehmlassung</p><p>Das EVD führt bis Ende März 1996 die Vernehmlassung zum Entwurf der Fachhochschulverordnung durch, in der u. a. auch die Grundsatzbestimmungen über die Bundesbeiträge sowie das Verfahren der Beitragsgewährung geregelt werden.</p><p>- Interkantonale Vereinbarung über die Hochschulbeiträge von Nichthochschulkantonen an Hochschulkantone (IKV): Revision</p><p>Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat eine "Kommission Hochschulvereinbarung" ins Leben gerufen und diese beauftragt, mit Hilfe eines Gutachtens (Dr. A. Spillmann, Prof. A. Meier und Prof. R. Frey) die zukünftigen interkantonalen Beitragszahlungen differenziert nach Studienrichtungen und unter Berücksichtigung von Standortvorteilen respektive Wanderverlusten einen neuen Modus zu entwickeln.</p><p>- Bericht des EFD und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren: Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen</p><p>Im Rahmen einer gemeinsam getragenen Projektorganisation wurden die Grundzüge einer Aufgabenentflechtung, optimalen Zusammenarbeit und einem neuen Ressourcenausgleich dargelegt. Der Bericht wurde letzte Woche veröffentlicht. Er enthält auch Aussagen über die Finanzierung der Universitäten und Fachhochschulen. Dabei sollen sich die Kantone primär den Ausbildungsfunktionen (Lehre) widmen, während der Bund sich vor allem der Basisaufgaben im Forschungsbereich und spezieller Förderungen (Lehrqualität, Studienreformen) anzunehmen gedenkt.</p><p>- Unterrichtsgesetz des Kantons Zürich: Teilrevision</p><p>Das neue Unterrichtsgesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Regierung, im Rahmen der neuen IKV Abgeltungen für ausserkantonale Studierende zu verlangen, welche mindestens die anteilmässigen Betriebskosten decken. Mit diesem Vorgehen bringt der Kanton mit der grössten Universität und den meisten ausserkantonalen Studierenden die EDK in Zugzwang.</p><p>Alle diese vielfältigen Bemühungen sind systematisch miteinander zu verknüpfen, damit - auf der Grundlage von ähnlichen Förderungsvorstellungen - das schweizerische Hochschulwesen längerfristig finanziert werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bund wird beauftragt, im Rahmen seiner bildungspolitischen Steuerungsmöglichkeiten alles zu unternehmen, damit</p><p>1. die zurzeit auf Bundes- und Kantonsebene in verschiedenen Gremien laufenden Revisionsbemühungen im Bereich der Hochschulfinanzierung kohärent aufeinander abgestimmt werden;</p><p>2. die zukünftige Hochschulfinanzierung die Universitäten und Fachhochschulen im Sinne einer "Hochschule Schweiz" zusammenfasst;</p><p>3. die Finanzierungsstrukturen die Einheit von Lehre und Forschung nicht auseinanderreissen;</p><p>4. die Finanzströme im Hochschulbereich transparent, leistungs- und innovationsbezogen, lastenausgleichend und flexibel ausgestaltet werden;</p><p>5. die Finanzierung der Hochschulen durch eine kooperative und langfristige Finanzplanung von Bund und Kantonen gesichert werden kann, und</p><p>6. eine Finanzstatistik im Hochschulbereich entwickelt wird, die Vergleiche zwischen den Institutionen zulässt.</p>
- Zukünftige Hochschulfinanzierung (Universitäten und Fachhochschulen)
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