Teures bundesrätliches Privat-Alpenreisli

ShortId
96.3100
Id
19963100
Updated
10.04.2024 18:51
Language
de
Title
Teures bundesrätliches Privat-Alpenreisli
AdditionalIndexing
Gemeinkosten;Regierungsmitglied;Reise;Amtsmissbrauch
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L06K070302020105, Gemeinkosten
  • L05K0501020101, Amtsmissbrauch
  • L05K0101010311, Reise
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Frage 1:</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren schon mehrmals Einladungen des Organisationskomitees des Engadiner Skimarathons erhalten. Dieser Marathon, der grösste Wintersportanlass in der Schweiz, findet zudem in einer Region statt, in der nur selten Bundesräte an Veranstaltungen teilnehmen.</p><p></p><p>Die Bundesräte sind berechtigt, an nicht offiziellen Anlässen teilzunehmen. In der Wahl dieser Anlässe sind sie frei. Darüberhinaus können sie auf derartige Teilnahmen nicht verzichten, weil die Magistratspersonen dadurch die Möglichkeit haben, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar kennenzulernen und mit ihnen einen fruchtbaren Gedankenaustausch zu pflegen.</p><p></p><p>Der Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1990, der von der Finanzdelegation bestätigt worden ist, legt die den Bundesräten und dem Bundeskanzler zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel fest. Was die Luftfahrzeuge betrifft, hält er fest:</p><p></p><p>"Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler haben die Möglichkeit, für ihre Reisen Flugzeuge (Flächenflugzeuge und Helikopter) zu benützen; sie bestimmen auch die Begleitpersonen. Die Flüge werden nur durchgeführt, wenn die Witterungsverhältnisse es gestatten und Flugzeuge verfügbar sind".</p><p></p><p>Diese Flüge können beim Bundesamt für Zivilluftfahrt oder nötigenfalls beim Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe angefordert werden.</p><p></p><p>Zu Frage 2:</p><p>Es trifft zu, dass ein Bundesrat sich per Helikopter an den Engadiner Skimarathon begeben hat. Ebenso trifft es zu, dass der Sohn des Bundesrates diesen auf dem Flug begleitet hat, allerdings nur auf dem Rückflug.</p><p></p><p>Die Kosten dieser Reise sind bescheiden. Die Beschaffung des Helikopters und insbesondere der Lohn des Piloten werden vom Bund getragen, unabhängig davon, welche Persönlichkeit das Transportmittel benützt.</p><p></p><p>Darüberhinaus müssen zwei andere Kriterien berücksichtigt werden: der überladene Terminkalender der Magistraten und die Kosten der unproduktiven Zeit, die der betreffende Bundesrat hätte aufwenden müssen, wenn er nicht den Luftweg hätte wählen können. </p><p></p><p>Zu Frage 3: </p><p>Der Bundesrat ist im Gegenteil davon überzeugt, dass die Steuerzahler verstehen, dass die Mitglieder des Bundesrates Programmzwängen ausgesetzt sind und neben ihren rein beruflichen Aufgaben auch den Kontakt mit der Bevölkerung aufrechterhalten müssen. </p><p></p><p>Die Mitglieder des Bundesrates kommen diesen Verpflichtungen auf möglichst wirtschaftliche Weise nach. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung sich dessen bewusst ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar trifft es zu, dass sich ein Bundesrat, mit seinem Sohn, per Helikopter an den Engadiner Skimarathon und zurück fliegen liess. Inklusive Benutzung des Bundesrats-Mercedes und Chauffeur soll dieses "Privat-Reisli" laut einer Zeitschrift rund 10 000 Franken gekostet haben. Das Organisationskomitee wusste nicht von einer offiziellen Einladung eines Bundesratsmitgliedes, also hat dieses in privater "Mission" am Skimarathon teilgenommen.</p><p>Frage an den Bundesrat:</p><p>1. Wo ist geregelt, dass ein Bundesrat auf Staatskosten, also auf Kosten der Steuerzahler, ein privates "Reisli" unternehmen kann?</p><p>2. Stimmt obiger Sachverhalt, und wie hoch sind die Kosten dieses "Reislis" in Franken zu veranschlagen?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass in Zeiten der Finanzknappheit ein solches Gebaren bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schlecht ankommt?</p>
  • Teures bundesrätliches Privat-Alpenreisli
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Frage 1:</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren schon mehrmals Einladungen des Organisationskomitees des Engadiner Skimarathons erhalten. Dieser Marathon, der grösste Wintersportanlass in der Schweiz, findet zudem in einer Region statt, in der nur selten Bundesräte an Veranstaltungen teilnehmen.</p><p></p><p>Die Bundesräte sind berechtigt, an nicht offiziellen Anlässen teilzunehmen. In der Wahl dieser Anlässe sind sie frei. Darüberhinaus können sie auf derartige Teilnahmen nicht verzichten, weil die Magistratspersonen dadurch die Möglichkeit haben, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar kennenzulernen und mit ihnen einen fruchtbaren Gedankenaustausch zu pflegen.</p><p></p><p>Der Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1990, der von der Finanzdelegation bestätigt worden ist, legt die den Bundesräten und dem Bundeskanzler zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel fest. Was die Luftfahrzeuge betrifft, hält er fest:</p><p></p><p>"Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler haben die Möglichkeit, für ihre Reisen Flugzeuge (Flächenflugzeuge und Helikopter) zu benützen; sie bestimmen auch die Begleitpersonen. Die Flüge werden nur durchgeführt, wenn die Witterungsverhältnisse es gestatten und Flugzeuge verfügbar sind".</p><p></p><p>Diese Flüge können beim Bundesamt für Zivilluftfahrt oder nötigenfalls beim Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe angefordert werden.</p><p></p><p>Zu Frage 2:</p><p>Es trifft zu, dass ein Bundesrat sich per Helikopter an den Engadiner Skimarathon begeben hat. Ebenso trifft es zu, dass der Sohn des Bundesrates diesen auf dem Flug begleitet hat, allerdings nur auf dem Rückflug.</p><p></p><p>Die Kosten dieser Reise sind bescheiden. Die Beschaffung des Helikopters und insbesondere der Lohn des Piloten werden vom Bund getragen, unabhängig davon, welche Persönlichkeit das Transportmittel benützt.</p><p></p><p>Darüberhinaus müssen zwei andere Kriterien berücksichtigt werden: der überladene Terminkalender der Magistraten und die Kosten der unproduktiven Zeit, die der betreffende Bundesrat hätte aufwenden müssen, wenn er nicht den Luftweg hätte wählen können. </p><p></p><p>Zu Frage 3: </p><p>Der Bundesrat ist im Gegenteil davon überzeugt, dass die Steuerzahler verstehen, dass die Mitglieder des Bundesrates Programmzwängen ausgesetzt sind und neben ihren rein beruflichen Aufgaben auch den Kontakt mit der Bevölkerung aufrechterhalten müssen. </p><p></p><p>Die Mitglieder des Bundesrates kommen diesen Verpflichtungen auf möglichst wirtschaftliche Weise nach. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung sich dessen bewusst ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar trifft es zu, dass sich ein Bundesrat, mit seinem Sohn, per Helikopter an den Engadiner Skimarathon und zurück fliegen liess. Inklusive Benutzung des Bundesrats-Mercedes und Chauffeur soll dieses "Privat-Reisli" laut einer Zeitschrift rund 10 000 Franken gekostet haben. Das Organisationskomitee wusste nicht von einer offiziellen Einladung eines Bundesratsmitgliedes, also hat dieses in privater "Mission" am Skimarathon teilgenommen.</p><p>Frage an den Bundesrat:</p><p>1. Wo ist geregelt, dass ein Bundesrat auf Staatskosten, also auf Kosten der Steuerzahler, ein privates "Reisli" unternehmen kann?</p><p>2. Stimmt obiger Sachverhalt, und wie hoch sind die Kosten dieses "Reislis" in Franken zu veranschlagen?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass in Zeiten der Finanzknappheit ein solches Gebaren bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schlecht ankommt?</p>
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