Volksinitiative "Für eine Regelung der Zuwanderung". Gültigkeit

ShortId
96.3102
Id
19963102
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
Volksinitiative "Für eine Regelung der Zuwanderung". Gültigkeit
AdditionalIndexing
Gültigkeit einer Volksinitiative;Einwanderung
1
  • L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
  • L04K01080303, Einwanderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die eidgenössische Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" wurde fristgerecht am 28. August 1995 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Mit Verfügung vom 7. November 1995 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative formell zustande gekommen ist. Der Bundesrat hat gemäss Artikel 29 des Geschäftsverkehrsgesetzes spätestens 24 Monate (bzw. 30 Monate bei einem Gegenvorschlag) nach Einreichung der Initiative der Bundesversammlung eine Botschaft mit Anträgen zu unterbreiten. Zurzeit wird diese Botschaft ausgearbeitet; sie wird sich auch zur Vereinbarkeit der Initiative mit dem Völkerrecht und zu deren Gültigkeit äussern. Der Bundesrat kann daher zu den in der Interpellation gestellten Fragen noch keine Stellungnahme abgeben.</p><p>Die Ungültigerklärung von Volksinitiativen und eine allfällige Vorprüfung werden im Rahmen der Verfassungsrevision einlässlich geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der Ungültigerklärung der Volksinitiative "für eine vernünftige Asylpolitik" wegen angeblichen Verstosses gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" widerspreche nicht zwingendem Völkerrecht?</p><p>2. Teilt der Bundesrat deshalb die Auffassung, die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" sei in jedem Fall als gültig zu erklären und Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten?</p>
  • Volksinitiative "Für eine Regelung der Zuwanderung". Gültigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die eidgenössische Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" wurde fristgerecht am 28. August 1995 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Mit Verfügung vom 7. November 1995 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative formell zustande gekommen ist. Der Bundesrat hat gemäss Artikel 29 des Geschäftsverkehrsgesetzes spätestens 24 Monate (bzw. 30 Monate bei einem Gegenvorschlag) nach Einreichung der Initiative der Bundesversammlung eine Botschaft mit Anträgen zu unterbreiten. Zurzeit wird diese Botschaft ausgearbeitet; sie wird sich auch zur Vereinbarkeit der Initiative mit dem Völkerrecht und zu deren Gültigkeit äussern. Der Bundesrat kann daher zu den in der Interpellation gestellten Fragen noch keine Stellungnahme abgeben.</p><p>Die Ungültigerklärung von Volksinitiativen und eine allfällige Vorprüfung werden im Rahmen der Verfassungsrevision einlässlich geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der Ungültigerklärung der Volksinitiative "für eine vernünftige Asylpolitik" wegen angeblichen Verstosses gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" widerspreche nicht zwingendem Völkerrecht?</p><p>2. Teilt der Bundesrat deshalb die Auffassung, die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" sei in jedem Fall als gültig zu erklären und Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten?</p>
    • Volksinitiative "Für eine Regelung der Zuwanderung". Gültigkeit

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