Mehrjährige Investitionsprogramme bei der Rüstungsbeschaffung
- ShortId
-
96.3104
- Id
-
19963104
- Updated
-
14.11.2025 08:50
- Language
-
de
- Title
-
Mehrjährige Investitionsprogramme bei der Rüstungsbeschaffung
- AdditionalIndexing
-
Investitionspolitik;Haushaltsverfahren;Rüstungspolitik;Verteidigungsausgaben
- 1
-
- L03K040202, Rüstungspolitik
- L04K04020109, Verteidigungsausgaben
- L04K11090106, Investitionspolitik
- L03K110201, Haushaltsverfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das zunehmende Auseinanderklaffen zwischen der raschen technologischen Entwicklung und dem langen Zeitbedarf für Beschaffung von Rüstungsgütern ist problematisch. Die Gefahr, dass Systeme bei ihrer Einführung technologisch bereits überaltert sind, wächst. Die Beschaffungsabläufe - allein die parlamentarische Behandlung von Rüstungsprogrammen dauert gelegentlich über ein Jahr - sind deshalb zu straffen. Das derzeitige Verfahren verhindert nicht nur die zeitgerechte Einführung neuer Technologien; es verschlingt auch viel Geld.</p><p>Eine Reform ist dahingehend zu suchen, dass das Parlament mehrjährige Investitionsprogramme bewilligt, wobei es einerseits materielle Prioritäten setzt (z. B. Schwergewicht bei der Erneuerung der Artillerie) und andererseits Rahmenkredite (im Umfang von vierjährigen Rüstungsprogrammen bisheriger Ordnung entsprechend einer Legislaturperiode) spricht. Die Umsetzung dieser Investitionsprogramme, insbesondere die Typenwahl von zu beschaffendem Material, soll indessen künftig in die Kompetenz der Exekutive fallen.</p><p>Die vorgeschlagene Neuerung, der Verwaltung Leistungsaufträge zu erteilen, liegt ganz im Sinne der Grundsätze des "New Public Management".</p>
- <p>Gemäss Artikel 25 des Finanzhaushaltgesetzes sind Verpflichtungskredite einzuholen, wenn finanzielle Verpflichtungen über das laufende Vorschlagsjahr hinaus eingegangen werden. Verpflichtungskredite sind insbesondere erforderlich für Beschaffungsvorhaben. Der Zahlungsbedarf aus Verpflichtungen ist in den jeweiligen Vorschlag einzustellen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Anliegen der Motion auch ohne Änderung des Finanzhaushaltgesetzes entsprochen werden könnte. Das Gesetz regelt nicht, in welchem Rhythmus die Verpflichtungskredite der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden müssen. Dies wäre somit auch nur einmal pro Legislaturperiode möglich. Allerdings dürfte dies nicht dazu führen, dass das Budgetrecht des Parlaments eingeschränkt wird; die Bundesversammlung würde auch bei Einführung von mehrjährigen Investitionsprogrammen für die Rüstungsbeschaffung im Rahmen der Budgetberatung jährlich über die einzelnen Budgetrubriken zu entscheiden haben.</p><p>Der geforderte Übergang von jährlichen Rüstungsprogrammen zu mehrjährigen Investitionsprogrammen für Rüstungsbeschaffungen ist im EMD vor einigen Jahren bereits vertieft geprüft worden.</p><p>Es drängen sich Vergleiche mit anderen Bewilligungsabläufen auf:</p><p>Die SBB planen ihre Materialbeschaffungen im Rahmen einer mittelfristigen Investitionsplanung auf fünf Jahre. Die finanziellen Mittel für eine bestimmte Investition werden in jährlichen Tranchen ins Budget eingestellt und von Bundesrat und Parlament mit dem jeweiligen Voranschlag bewilligt. Das Eisenbahngesetz sieht lediglich für die Erstellung von neuen Linien ("Bahn 2000", Neat) die Beantragung von Verpflichtungskrediten vor.</p><p>Noch grösser ist der Spielraum beim Nationalstrassenbau. Als Steuerungsinstrument für den Bau des im Jahr 1960 beschlossenen Netzes erstellt das Bundesamt für Strassenbau ein Bauprogramm für vier Jahre, das vom Bundesrat zu genehmigen ist. Die benötigten Kredite werden jährlich ins Budget eingestellt.</p><p>Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass die Kredite für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und grosse Investitionsvorhaben der Streitkräfte in keinem ausländischen Staat auf dem Weg von besonderen Parlamentsvorlagen im Gesetzgebungsverfahren bewilligt werden; überall werden die Kredite im Zuge der Bewilligung des gesamten Haushalts genehmigt, und die Umsetzung wird der Regierung überlassen (in gewissen Ländern mit teilweiser Einflussnahme durch parlamentarische Kommissionen). Bei grösseren Rüstungsvorhaben finden aber auch im Ausland politische Diskussionen statt (Jäger 90 in Deutschland, neuer Kampfpanzer in Schweden usw.).</p><p>Das Ziel der Motion brächte auf den ersten Blick auch für unsere eigenen Rüstungsbeschaffungen eine Reihe von Vorteilen: Das Parlament hätte zu Beginn jeder Legislaturperiode Gelegenheit, eine Grundsatzdiskussion über Stand und Entwicklung der Armee, über die Ausbildungsschwergewichte und die Mittelverteilung auf die verschiedenen Teilsysteme zu führen. Darüber hinaus hätte es immer noch die Möglichkeit, im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte auf operativer Ebene seinen Einfluss geltend zu machen. Bundesrat und EMD würden an Flexibilität in den Verhandlungen mit den potentiellen Anbietern von Rüstungsmaterial gewinnen, was zweifellos auch Zeit- und Kostenersparnisse mit sich bringen würde.</p><p>Diesen Vorteilen würden nach Auffassung des Bundesrates aber gewichtige Nachteile gegenüberstehen:</p><p>Das Parlament würde Kompetenzen abtreten. Es müsste allenfalls neue Instrumente der begleitenden bzw. nachträglichen Kontrolle einsetzen. Die politische Legitimation und die parlamentarische Mitverantwortung für die einzelnen Rüstungsprojekte würden geschmälert, und die Gefahr nachträglicher Kritik und Forderung nach (personellen) Konsequenzen würde grösser.</p><p>Beschaffungsdiskussionen, vor allem bei umstrittenen Vorhaben, könnten zunehmend auch im Rahmen der jährlichen Budgetberatung geführt werden. Das Risiko, dass trotz bewilligtem Rahmenkredit die jährlichen Zahlungskredite gekürzt würden, würde sich jedes Jahr von neuem stellen. Dazu kommt, dass es nicht einfacher, sondern schwieriger werden könnte, alle vier Jahre einen Rahmenkredit von über 7 Milliarden Franken bewilligt zu erhalten als jährlich einen solchen von 1,6 bis 1,8 Milliarden Franken.</p><p>Sollte im Rahmen der Revision der Bundesverfassung das Finanzreferendum eingeführt werden, dürfte die Wahrscheinlichkeit eines Referendums gegen derart grosse Rahmenkredite zunehmen. Anstelle des vermeintlichen Zeitgewinns entstünden damit unliebsame Verzögerungen.</p><p>Schliesslich könnte die Rüstungsplanung kaum mehr so flexibel gehandhabt werden wie heute. Einmal bekanntgegebene Schwergewichte und Grosssysteme müssten innerhalb des bewilligten Rahmenkredits beschafft werden.</p><p>Zusammenfassend kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die von der Motion geforderten Rüstungsbeschaffungen mit mehrjährigen Investitionsprogrammen bei genauer Prüfung viel von ihrer vermeintlichen Attraktivität verlieren. Er ist aber bereit, die aufgeworfenen Fragen weiter zu prüfen und die Motion als Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes dahingehend vorzulegen, dass das Parlament künftig bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial für die Armee Investitionsprogramme über die Dauer einer Amtsperiode bewilligt, während die Umsetzung im einzelnen Sache der Exekutive wird.</p>
- Mehrjährige Investitionsprogramme bei der Rüstungsbeschaffung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das zunehmende Auseinanderklaffen zwischen der raschen technologischen Entwicklung und dem langen Zeitbedarf für Beschaffung von Rüstungsgütern ist problematisch. Die Gefahr, dass Systeme bei ihrer Einführung technologisch bereits überaltert sind, wächst. Die Beschaffungsabläufe - allein die parlamentarische Behandlung von Rüstungsprogrammen dauert gelegentlich über ein Jahr - sind deshalb zu straffen. Das derzeitige Verfahren verhindert nicht nur die zeitgerechte Einführung neuer Technologien; es verschlingt auch viel Geld.</p><p>Eine Reform ist dahingehend zu suchen, dass das Parlament mehrjährige Investitionsprogramme bewilligt, wobei es einerseits materielle Prioritäten setzt (z. B. Schwergewicht bei der Erneuerung der Artillerie) und andererseits Rahmenkredite (im Umfang von vierjährigen Rüstungsprogrammen bisheriger Ordnung entsprechend einer Legislaturperiode) spricht. Die Umsetzung dieser Investitionsprogramme, insbesondere die Typenwahl von zu beschaffendem Material, soll indessen künftig in die Kompetenz der Exekutive fallen.</p><p>Die vorgeschlagene Neuerung, der Verwaltung Leistungsaufträge zu erteilen, liegt ganz im Sinne der Grundsätze des "New Public Management".</p>
- <p>Gemäss Artikel 25 des Finanzhaushaltgesetzes sind Verpflichtungskredite einzuholen, wenn finanzielle Verpflichtungen über das laufende Vorschlagsjahr hinaus eingegangen werden. Verpflichtungskredite sind insbesondere erforderlich für Beschaffungsvorhaben. Der Zahlungsbedarf aus Verpflichtungen ist in den jeweiligen Vorschlag einzustellen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Anliegen der Motion auch ohne Änderung des Finanzhaushaltgesetzes entsprochen werden könnte. Das Gesetz regelt nicht, in welchem Rhythmus die Verpflichtungskredite der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden müssen. Dies wäre somit auch nur einmal pro Legislaturperiode möglich. Allerdings dürfte dies nicht dazu führen, dass das Budgetrecht des Parlaments eingeschränkt wird; die Bundesversammlung würde auch bei Einführung von mehrjährigen Investitionsprogrammen für die Rüstungsbeschaffung im Rahmen der Budgetberatung jährlich über die einzelnen Budgetrubriken zu entscheiden haben.</p><p>Der geforderte Übergang von jährlichen Rüstungsprogrammen zu mehrjährigen Investitionsprogrammen für Rüstungsbeschaffungen ist im EMD vor einigen Jahren bereits vertieft geprüft worden.</p><p>Es drängen sich Vergleiche mit anderen Bewilligungsabläufen auf:</p><p>Die SBB planen ihre Materialbeschaffungen im Rahmen einer mittelfristigen Investitionsplanung auf fünf Jahre. Die finanziellen Mittel für eine bestimmte Investition werden in jährlichen Tranchen ins Budget eingestellt und von Bundesrat und Parlament mit dem jeweiligen Voranschlag bewilligt. Das Eisenbahngesetz sieht lediglich für die Erstellung von neuen Linien ("Bahn 2000", Neat) die Beantragung von Verpflichtungskrediten vor.</p><p>Noch grösser ist der Spielraum beim Nationalstrassenbau. Als Steuerungsinstrument für den Bau des im Jahr 1960 beschlossenen Netzes erstellt das Bundesamt für Strassenbau ein Bauprogramm für vier Jahre, das vom Bundesrat zu genehmigen ist. Die benötigten Kredite werden jährlich ins Budget eingestellt.</p><p>Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass die Kredite für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und grosse Investitionsvorhaben der Streitkräfte in keinem ausländischen Staat auf dem Weg von besonderen Parlamentsvorlagen im Gesetzgebungsverfahren bewilligt werden; überall werden die Kredite im Zuge der Bewilligung des gesamten Haushalts genehmigt, und die Umsetzung wird der Regierung überlassen (in gewissen Ländern mit teilweiser Einflussnahme durch parlamentarische Kommissionen). Bei grösseren Rüstungsvorhaben finden aber auch im Ausland politische Diskussionen statt (Jäger 90 in Deutschland, neuer Kampfpanzer in Schweden usw.).</p><p>Das Ziel der Motion brächte auf den ersten Blick auch für unsere eigenen Rüstungsbeschaffungen eine Reihe von Vorteilen: Das Parlament hätte zu Beginn jeder Legislaturperiode Gelegenheit, eine Grundsatzdiskussion über Stand und Entwicklung der Armee, über die Ausbildungsschwergewichte und die Mittelverteilung auf die verschiedenen Teilsysteme zu führen. Darüber hinaus hätte es immer noch die Möglichkeit, im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte auf operativer Ebene seinen Einfluss geltend zu machen. Bundesrat und EMD würden an Flexibilität in den Verhandlungen mit den potentiellen Anbietern von Rüstungsmaterial gewinnen, was zweifellos auch Zeit- und Kostenersparnisse mit sich bringen würde.</p><p>Diesen Vorteilen würden nach Auffassung des Bundesrates aber gewichtige Nachteile gegenüberstehen:</p><p>Das Parlament würde Kompetenzen abtreten. Es müsste allenfalls neue Instrumente der begleitenden bzw. nachträglichen Kontrolle einsetzen. Die politische Legitimation und die parlamentarische Mitverantwortung für die einzelnen Rüstungsprojekte würden geschmälert, und die Gefahr nachträglicher Kritik und Forderung nach (personellen) Konsequenzen würde grösser.</p><p>Beschaffungsdiskussionen, vor allem bei umstrittenen Vorhaben, könnten zunehmend auch im Rahmen der jährlichen Budgetberatung geführt werden. Das Risiko, dass trotz bewilligtem Rahmenkredit die jährlichen Zahlungskredite gekürzt würden, würde sich jedes Jahr von neuem stellen. Dazu kommt, dass es nicht einfacher, sondern schwieriger werden könnte, alle vier Jahre einen Rahmenkredit von über 7 Milliarden Franken bewilligt zu erhalten als jährlich einen solchen von 1,6 bis 1,8 Milliarden Franken.</p><p>Sollte im Rahmen der Revision der Bundesverfassung das Finanzreferendum eingeführt werden, dürfte die Wahrscheinlichkeit eines Referendums gegen derart grosse Rahmenkredite zunehmen. Anstelle des vermeintlichen Zeitgewinns entstünden damit unliebsame Verzögerungen.</p><p>Schliesslich könnte die Rüstungsplanung kaum mehr so flexibel gehandhabt werden wie heute. Einmal bekanntgegebene Schwergewichte und Grosssysteme müssten innerhalb des bewilligten Rahmenkredits beschafft werden.</p><p>Zusammenfassend kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die von der Motion geforderten Rüstungsbeschaffungen mit mehrjährigen Investitionsprogrammen bei genauer Prüfung viel von ihrer vermeintlichen Attraktivität verlieren. Er ist aber bereit, die aufgeworfenen Fragen weiter zu prüfen und die Motion als Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes dahingehend vorzulegen, dass das Parlament künftig bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial für die Armee Investitionsprogramme über die Dauer einer Amtsperiode bewilligt, während die Umsetzung im einzelnen Sache der Exekutive wird.</p>
- Mehrjährige Investitionsprogramme bei der Rüstungsbeschaffung
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