Beteiligung des Personals an der zukünftigen TELECOM AG
- ShortId
-
96.3109
- Id
-
19963109
- Updated
-
25.06.2025 02:04
- Language
-
de
- Title
-
Beteiligung des Personals an der zukünftigen TELECOM AG
- AdditionalIndexing
-
Telekommunikationsindustrie;Gewinnbeteiligung der Belegschaft;Telecom;Belegschaftsaktien
- 1
-
- L06K070204010102, Belegschaftsaktien
- L06K070204010103, Gewinnbeteiligung der Belegschaft
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L06K120202010701, Telecom
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über die Organisation der Post- und der Telekommunikationsunternehmung des Bundes sah vor, dass der Bundesrat über die Frage entscheidet, ob, an wen und zu welchem Zeitpunkt Aktion der künftigen Telecom AG an Dritte veräussert werden sollen. Diese Kompetenzregelung ist nach Ansicht des Bundesrates notwendig und stufengerecht. Die Lösung war denn auch in der Vernehmlassung nicht umstritten und soll beibehalten werden. Der Bundesrat will deshalb davon absehen, im Gesetzesentwurf, den er dem Parlament im Sommer dieses Jahres zu überweisen gedenkt, eine explizite Regelung der Arbeitnehmerbeteiligung an der Telecom AG als Sondertatbestand aufzunehmen.</p><p></p><p>In der erwähnten Befugnis des Bundesrates mitenthalten ist jedoch die Möglichkeit, Aktien der künftigen Telecom AG an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzugeben. Im weiteren ist durch den generellen Verweis auf das Aktienrecht auch Artikel 652b Absatz 2 des Obligationenrechts anwendbar, der eine Begünstigungsmöglichkeit der Arbeitnehmer im Falle einer Kapitalerhöhung versieht. Es bestehen somit genügend Grundlagen für die Beteiligung des Personals. Es ist für den Bundesrat selbstverständlich, dass er diese Frage im Vorfeld einer allfälligen Veräusserung von Aktion der Telecom AG umfassend prüfen und die Interessen des Personals entsprechend gewichten wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, den eidgenössischen Räten die Schaffung einer Telecom AG zu beantragen. In diesem Zusammenhang laden wir ihn ein, Mittel und Wege zu prüfen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in substantieller Weise am Aktienkapital dieser Gesellschaft beteiligt werden könnten. Lösungen, die es verdienten, geprüft zu werden, wären etwa die Verteilung von Aktien bei der Gründung der Aktiengesellschaft, die Schaffung von Bezugsrechten anlässlich der Emission der Aktien, eine Gewinnbeteiligung des Personals mittels Ausgabe von Gesellschaftsanteilen usw.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, diesen Vorschlag in seinen Antrag, der für den Sommer 1996 versprochen ist, einzuarbeiten.</p>
- Beteiligung des Personals an der zukünftigen TELECOM AG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über die Organisation der Post- und der Telekommunikationsunternehmung des Bundes sah vor, dass der Bundesrat über die Frage entscheidet, ob, an wen und zu welchem Zeitpunkt Aktion der künftigen Telecom AG an Dritte veräussert werden sollen. Diese Kompetenzregelung ist nach Ansicht des Bundesrates notwendig und stufengerecht. Die Lösung war denn auch in der Vernehmlassung nicht umstritten und soll beibehalten werden. Der Bundesrat will deshalb davon absehen, im Gesetzesentwurf, den er dem Parlament im Sommer dieses Jahres zu überweisen gedenkt, eine explizite Regelung der Arbeitnehmerbeteiligung an der Telecom AG als Sondertatbestand aufzunehmen.</p><p></p><p>In der erwähnten Befugnis des Bundesrates mitenthalten ist jedoch die Möglichkeit, Aktien der künftigen Telecom AG an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzugeben. Im weiteren ist durch den generellen Verweis auf das Aktienrecht auch Artikel 652b Absatz 2 des Obligationenrechts anwendbar, der eine Begünstigungsmöglichkeit der Arbeitnehmer im Falle einer Kapitalerhöhung versieht. Es bestehen somit genügend Grundlagen für die Beteiligung des Personals. Es ist für den Bundesrat selbstverständlich, dass er diese Frage im Vorfeld einer allfälligen Veräusserung von Aktion der Telecom AG umfassend prüfen und die Interessen des Personals entsprechend gewichten wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, den eidgenössischen Räten die Schaffung einer Telecom AG zu beantragen. In diesem Zusammenhang laden wir ihn ein, Mittel und Wege zu prüfen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in substantieller Weise am Aktienkapital dieser Gesellschaft beteiligt werden könnten. Lösungen, die es verdienten, geprüft zu werden, wären etwa die Verteilung von Aktien bei der Gründung der Aktiengesellschaft, die Schaffung von Bezugsrechten anlässlich der Emission der Aktien, eine Gewinnbeteiligung des Personals mittels Ausgabe von Gesellschaftsanteilen usw.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, diesen Vorschlag in seinen Antrag, der für den Sommer 1996 versprochen ist, einzuarbeiten.</p>
- Beteiligung des Personals an der zukünftigen TELECOM AG
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