Gleich lange Spiesse für SBB und "Privatbahnen"

ShortId
96.3130
Id
19963130
Updated
25.06.2025 02:04
Language
de
Title
Gleich lange Spiesse für SBB und "Privatbahnen"
AdditionalIndexing
Wettbewerbsbeschränkung;SBB;Gleichbehandlung;Privatbahn;regionaler Verkehr
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K1801021102, Privatbahn
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schienenverkehr bildet in unserem Land ein eng vernetztes System. Nicht nur die SBB, sondern auch die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) sind Teil dieses Gesamtsystems. Die Fahrpläne sind im ganzen System aufeinander abgestimmt. Dies liegt sowohl im Interesse der KTU als auch in jenem der SBB. Benachteiligungen entstehen dadurch weder der einen noch der anderen Seite. Der Systemverkehr soll auch in Zukunft das tragende Element des öffentlichen Verkehrs in unserem Land sein.</p><p>In der Tat bestehen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen heute gewisse Unterschiede zwischen SBB und KTU. In bestimmten Bereichen bringt dies heute Vorteile für die KTU (z. B. Gemeinschaftsbahnhöfe, Leitungswege, Investitionsfinanzierung).</p><p>Die Sicherheitsstandards für Bau und Betrieb der Bahnen sind in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB EBV) festgehalten. Sie sind für "Privatbahnen" gleichermassen wie für die SBB verbindlich. Wesentlichen Anteil am Niveau der Sicherheitsstandards bildet die maximale Geschwindigkeit, für die eine Bahnstrecke ausgelegt wird. Im Falle der Seelinie sind die Auflagen an die MThB mit den bisherigen an die SBB vergleichbar.</p><p>Das Verhältnis zwischen SBB und KTU ist in zahlreichen rechtlichen Bestimmungen geregelt. Es ist ein kompliziertes, historisch gewachsenes Regelwerk, welches selbstverständlich auch im Rahmen der Vorbereitung der Vorlage "Bahnreform" zur Diskussion steht. Eine Arbeitsgruppe ist zurzeit daran, diese umfassenden Regelwerke zu überprüfen. Da diese Thematik Bestandteil der Bahnreform ist, möchten wir davon absehen, einen separaten Bericht zu erstellen.</p><p>Betreffend Seelinie wurde das EVED beauftragt, bis Ende 1996 einen definitiven Antrag zur Übergabe an die MThB einschliesslich Pachtvertrag und Konzession zu erarbeiten. Die Details der Übertragung sind in diesem Antrag zu regeln. Verschiedene Aspekte, insbesondere die vom Postulanten erwähnten unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen von SBB und "Privatbahnen", werden dabei abzuwägen sein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Erstmals seit 98 Jahren wird in der Schweiz eine Linie der SBB, nämlich die Eisenbahnlinie zwischen Schaffhausen und Romanshorn (Seelinie), versuchsweise von einer "Privatbahn" - besser würde man wohl von einer nicht bundeseigenen, aber bundesgeförderten Bahn sprechen - übernommen. Eine korrekte Evaluation des Versuches nach 10 Jahren setzt voraus, dass SBB und "Privatbahnen" bezüglich Subventionierung und Leistungsauftrag gleichgestellt sind und die Leistungen der SBB an "Privatbahnen" zu marktgerechten Preisen verrechnet werden.</p><p>Verschiedene Umstände sprechen aber dafür, dass die Spiesse für SBB und "Privatbahnen" nicht gleich lang und damit die Wettbewerbsbedingungen verzerrt sind. Beispiele:</p><p>- Die SBB können für die Benützung ihrer Bahnhöfe durch "Privatbahnen" nur die marginalen Kosten, nicht aber die tatsächlichen Aufwendungen (inklusive Fixkostenanteil) verrechnen.</p><p>- Die "Privatbahnen" erhalten Beiträge aus dem Rahmenkredit zinsfrei; die SBB müssen ihre Investitionsdarlehen beim Bund beziehen und verzinsen.</p><p>- Einige "Privatbahnen" kennen andere Sicherheitsstandards als die SBB. Dies bedeutet, dass die Kosten für die SBB im Regionalverkehr höher sind.</p><p>- Die SBB müssen ihr Netz und Fahrplanangebot schweizweit optimieren, die "Privatbahnen" nur regional.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht auszuarbeiten, in dem die unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen von SBB und "Privatbahnen" dargestellt und analysiert werden. Gestützt auf diesen Bericht sollen allenfalls Massnahmen zur Gleichbehandlung von SBB und "Privatbahnen" vorgeschlagen bzw. beantragt werden.</p>
  • Gleich lange Spiesse für SBB und "Privatbahnen"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schienenverkehr bildet in unserem Land ein eng vernetztes System. Nicht nur die SBB, sondern auch die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) sind Teil dieses Gesamtsystems. Die Fahrpläne sind im ganzen System aufeinander abgestimmt. Dies liegt sowohl im Interesse der KTU als auch in jenem der SBB. Benachteiligungen entstehen dadurch weder der einen noch der anderen Seite. Der Systemverkehr soll auch in Zukunft das tragende Element des öffentlichen Verkehrs in unserem Land sein.</p><p>In der Tat bestehen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen heute gewisse Unterschiede zwischen SBB und KTU. In bestimmten Bereichen bringt dies heute Vorteile für die KTU (z. B. Gemeinschaftsbahnhöfe, Leitungswege, Investitionsfinanzierung).</p><p>Die Sicherheitsstandards für Bau und Betrieb der Bahnen sind in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB EBV) festgehalten. Sie sind für "Privatbahnen" gleichermassen wie für die SBB verbindlich. Wesentlichen Anteil am Niveau der Sicherheitsstandards bildet die maximale Geschwindigkeit, für die eine Bahnstrecke ausgelegt wird. Im Falle der Seelinie sind die Auflagen an die MThB mit den bisherigen an die SBB vergleichbar.</p><p>Das Verhältnis zwischen SBB und KTU ist in zahlreichen rechtlichen Bestimmungen geregelt. Es ist ein kompliziertes, historisch gewachsenes Regelwerk, welches selbstverständlich auch im Rahmen der Vorbereitung der Vorlage "Bahnreform" zur Diskussion steht. Eine Arbeitsgruppe ist zurzeit daran, diese umfassenden Regelwerke zu überprüfen. Da diese Thematik Bestandteil der Bahnreform ist, möchten wir davon absehen, einen separaten Bericht zu erstellen.</p><p>Betreffend Seelinie wurde das EVED beauftragt, bis Ende 1996 einen definitiven Antrag zur Übergabe an die MThB einschliesslich Pachtvertrag und Konzession zu erarbeiten. Die Details der Übertragung sind in diesem Antrag zu regeln. Verschiedene Aspekte, insbesondere die vom Postulanten erwähnten unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen von SBB und "Privatbahnen", werden dabei abzuwägen sein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Erstmals seit 98 Jahren wird in der Schweiz eine Linie der SBB, nämlich die Eisenbahnlinie zwischen Schaffhausen und Romanshorn (Seelinie), versuchsweise von einer "Privatbahn" - besser würde man wohl von einer nicht bundeseigenen, aber bundesgeförderten Bahn sprechen - übernommen. Eine korrekte Evaluation des Versuches nach 10 Jahren setzt voraus, dass SBB und "Privatbahnen" bezüglich Subventionierung und Leistungsauftrag gleichgestellt sind und die Leistungen der SBB an "Privatbahnen" zu marktgerechten Preisen verrechnet werden.</p><p>Verschiedene Umstände sprechen aber dafür, dass die Spiesse für SBB und "Privatbahnen" nicht gleich lang und damit die Wettbewerbsbedingungen verzerrt sind. Beispiele:</p><p>- Die SBB können für die Benützung ihrer Bahnhöfe durch "Privatbahnen" nur die marginalen Kosten, nicht aber die tatsächlichen Aufwendungen (inklusive Fixkostenanteil) verrechnen.</p><p>- Die "Privatbahnen" erhalten Beiträge aus dem Rahmenkredit zinsfrei; die SBB müssen ihre Investitionsdarlehen beim Bund beziehen und verzinsen.</p><p>- Einige "Privatbahnen" kennen andere Sicherheitsstandards als die SBB. Dies bedeutet, dass die Kosten für die SBB im Regionalverkehr höher sind.</p><p>- Die SBB müssen ihr Netz und Fahrplanangebot schweizweit optimieren, die "Privatbahnen" nur regional.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht auszuarbeiten, in dem die unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen von SBB und "Privatbahnen" dargestellt und analysiert werden. Gestützt auf diesen Bericht sollen allenfalls Massnahmen zur Gleichbehandlung von SBB und "Privatbahnen" vorgeschlagen bzw. beantragt werden.</p>
    • Gleich lange Spiesse für SBB und "Privatbahnen"

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