Einfuhrverbot von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern

ShortId
96.3133
Id
19963133
Updated
25.06.2025 02:04
Language
de
Title
Einfuhrverbot von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern
AdditionalIndexing
Einfuhrbeschränkung;Futtermittel;Rinderwahnsinn;Rindfleisch
1
  • L05K1402050108, Rindfleisch
  • L05K1401010401, Futtermittel
  • L06K140101030103, Rinderwahnsinn
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in England belegen, dass Rinderwahnsinn (BSE) auf den Menschen übertragbar ist. Zur Wahrung der Volksgesundheit ist deshalb die Einfuhr von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern sofort zu verbieten. Um den Schaden, insbesondere auch für die einheimische Landwirtschaft, zu begrenzen, ist eine Kampagne zu veranlassen, welche der Bevölkerung aufzeigt, dass der Konsum von Rindfleisch aus Nicht-BSE-gefährdeten Ländern absolut bedenkenlos ist.</p>
  • <p>Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Rinderseuche, die in Grossbritannien weit verbreitet ist. Sie kommt in der Schweiz, in Irland und in Frankreich in bedeutend geringerem Ausmass vor. Vereinzelte Fälle sind aus weiteren Ländern bekannt.</p><p>Die international anerkannten Bekämpfungsmassnahmen umfassen im wesentlichen:</p><p>- die Meldepflicht für Verdachtsfälle und die Durchführung einer zuverlässigen Laboruntersuchung;</p><p>- das Töten verdächtiger Tiere und das Verbrennen der Tierkörper bei Feststellen von BSE;</p><p>- das Verbot der Verwendung bestimmter Futtermittel für Wiederkäuer zur Verhinderung der Übertragung;</p><p>- das obligatorische Entsorgen bestimmter Organe und Gewebe als vorbeugende Massnahme gegen eine allfällige Übertragung der Seuche auf den Menschen;</p><p>- die Einschränkung der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus Ländern, in denen BSE vorkommt.</p><p>Die schweizerischen Vorschriften stimmen mit den internationalen Empfehlungen überein. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat 1990 ein teilweises Einfuhrverbot für Tiere der Rindergattung, Fleisch und bestimmte Futtermittel aus Grossbritannien erlassen. Unter sichernden Bedingungen wurden seither noch rund 250 Tonnen knochenloses Rindfleisch und 85 Tiere der Rindergattung, jedoch keine Futtermittel zur Fütterung von Nutztieren zur Einfuhr zugelassen. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurden im März 1996 die noch bestehenden Einfuhrbewilligungen für Fleisch zurückgezogen, was einem Einfuhrverbot gleichkommt.</p><p>Die Bedingungen für Importe aus anderen Ländern werden laufend der jeweiligen Seuchenlage angepasst, um sicherzustellen, dass keine Tiere oder tierischen Erzeugnisse, die Träger des Erregers der BSE sind, zur Einfuhr in die Schweiz gelangen. Für die Einfuhr von Futtermitteln für Nutztiere auf der Basis von tierischen Abfällen aus anderen Ländern als Grossbritannien wurden bereits 1991 verschärfte Bedingungen erlassen. Seit April 1996 sind Importe nur noch zulässig, wenn bei der Produktion die in der Schweiz geltenden strengen Bedingungen garantiert werden können. Mit anderen Worten: Der Import ist bereits für die Fälle verboten, welche die Motion fordert. Dem Begehren ist somit Rechnung getragen. Sollten sich aufgrund neuer Entwicklungen indessen weitere Verbote aufdrängen, würden sie vom zuständigen Amt unverzüglich erlassen.</p><p>Die Entwicklung der BSE-Lage in Grossbritannien im Verlaufe des Jahres 1996 hat bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einer Verunsicherung geführt. Das Bundesamt für Gesundheitswesen und das Bundesamt für Veterinärwesen haben deshalb eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet, die anschliessend von privaten Organisationen weitergeführt worden ist. Die Bundesämter werden weiterhin für die nötige Information sorgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die Schweiz erlässt ein totales Verbot der Einfuhr von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern.</p><p>Mit einer Aufklärungskampagne ist die Bevölkerung darüber aufzuklären, dass der Rindfleischkonsum bedenkenlos ist, wenn das Fleisch aus Nicht-BSE-gefährdeten Ländern stammt.</p>
  • Einfuhrverbot von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in England belegen, dass Rinderwahnsinn (BSE) auf den Menschen übertragbar ist. Zur Wahrung der Volksgesundheit ist deshalb die Einfuhr von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern sofort zu verbieten. Um den Schaden, insbesondere auch für die einheimische Landwirtschaft, zu begrenzen, ist eine Kampagne zu veranlassen, welche der Bevölkerung aufzeigt, dass der Konsum von Rindfleisch aus Nicht-BSE-gefährdeten Ländern absolut bedenkenlos ist.</p>
    • <p>Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Rinderseuche, die in Grossbritannien weit verbreitet ist. Sie kommt in der Schweiz, in Irland und in Frankreich in bedeutend geringerem Ausmass vor. Vereinzelte Fälle sind aus weiteren Ländern bekannt.</p><p>Die international anerkannten Bekämpfungsmassnahmen umfassen im wesentlichen:</p><p>- die Meldepflicht für Verdachtsfälle und die Durchführung einer zuverlässigen Laboruntersuchung;</p><p>- das Töten verdächtiger Tiere und das Verbrennen der Tierkörper bei Feststellen von BSE;</p><p>- das Verbot der Verwendung bestimmter Futtermittel für Wiederkäuer zur Verhinderung der Übertragung;</p><p>- das obligatorische Entsorgen bestimmter Organe und Gewebe als vorbeugende Massnahme gegen eine allfällige Übertragung der Seuche auf den Menschen;</p><p>- die Einschränkung der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus Ländern, in denen BSE vorkommt.</p><p>Die schweizerischen Vorschriften stimmen mit den internationalen Empfehlungen überein. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat 1990 ein teilweises Einfuhrverbot für Tiere der Rindergattung, Fleisch und bestimmte Futtermittel aus Grossbritannien erlassen. Unter sichernden Bedingungen wurden seither noch rund 250 Tonnen knochenloses Rindfleisch und 85 Tiere der Rindergattung, jedoch keine Futtermittel zur Fütterung von Nutztieren zur Einfuhr zugelassen. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurden im März 1996 die noch bestehenden Einfuhrbewilligungen für Fleisch zurückgezogen, was einem Einfuhrverbot gleichkommt.</p><p>Die Bedingungen für Importe aus anderen Ländern werden laufend der jeweiligen Seuchenlage angepasst, um sicherzustellen, dass keine Tiere oder tierischen Erzeugnisse, die Träger des Erregers der BSE sind, zur Einfuhr in die Schweiz gelangen. Für die Einfuhr von Futtermitteln für Nutztiere auf der Basis von tierischen Abfällen aus anderen Ländern als Grossbritannien wurden bereits 1991 verschärfte Bedingungen erlassen. Seit April 1996 sind Importe nur noch zulässig, wenn bei der Produktion die in der Schweiz geltenden strengen Bedingungen garantiert werden können. Mit anderen Worten: Der Import ist bereits für die Fälle verboten, welche die Motion fordert. Dem Begehren ist somit Rechnung getragen. Sollten sich aufgrund neuer Entwicklungen indessen weitere Verbote aufdrängen, würden sie vom zuständigen Amt unverzüglich erlassen.</p><p>Die Entwicklung der BSE-Lage in Grossbritannien im Verlaufe des Jahres 1996 hat bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einer Verunsicherung geführt. Das Bundesamt für Gesundheitswesen und das Bundesamt für Veterinärwesen haben deshalb eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet, die anschliessend von privaten Organisationen weitergeführt worden ist. Die Bundesämter werden weiterhin für die nötige Information sorgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die Schweiz erlässt ein totales Verbot der Einfuhr von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern.</p><p>Mit einer Aufklärungskampagne ist die Bevölkerung darüber aufzuklären, dass der Rindfleischkonsum bedenkenlos ist, wenn das Fleisch aus Nicht-BSE-gefährdeten Ländern stammt.</p>
    • Einfuhrverbot von Rindfleisch und Futtermitteln aus BSE-gefährdeten Ländern

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