Distanzunabhängige Telefontarife für Rand- und Bergregionen
- ShortId
-
96.3168
- Id
-
19963168
- Updated
-
10.04.2024 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Distanzunabhängige Telefontarife für Rand- und Bergregionen
- AdditionalIndexing
-
Unternehmen;Randregion;Telekommunikationstarif;Berggebiet;Telematik
- 1
-
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K06030102, Berggebiet
- L04K07030601, Unternehmen
- L05K1203010108, Telematik
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Zugang zu den Kommunikationsmitteln ist heute zu einem Kernpunkt der Konkurrenzkraft der Unternehmen geworden. In naher Zukunft wird die Telematik (Faxverkehr, Internet usw.) zu einem unverzichtbaren Arbeitsinstrument für jeden Betrieb werden, der sich auf dem Markt behaupten will. Durch das heutige System der distanzabhängigen Telefontarife sind die Kosten für die Benützung von Kommunikationsmitteln in den Berg- und Randgebieten überdurchschnittlich hoch. Der Betrieb eines Internet-Servers ist aus Kostengründen auf die Zentren mit höherer Benutzerdichte beschränkt. Eine Firma, beispielsweise im Puschlav, die dazu täglich eine Stunde eine Telefonlinie nach Chur benützt - wo sich der nächste Internet-Server befindet -, muss jährlich mit einer fünffach so hohen Telefonrechnung rechnen wie in Zürich.</p><p>Gerade in Berg- und Randregionen ist die Wirtschaft sehr stark auf technische Möglichkeiten zur Kommunikation mit weiter entfernten Partnern angewiesen. Das Weiterführen des heutigen Systems der distanzabhängigen Telefontarife würde mittelfristig zu einem weiteren Stellenabbau in diesen Regionen führen, die ohnehin zurzeit alles daranzusetzen haben, um ihre Konkurrenzkraft zu erhalten. Die Einführung von distanzunabhängigen Tarifen beim Telefon hingegen würde einen grossen Beitrag für bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in solchen Regionen leisten. Technisch wäre diese Massnahme viel einfacher zu handhaben als das heutige System mit vier verschiedenen Tarifstufen. Ausserdem würde es dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung tragen.</p>
- <p>1. Bei der Erhebung der Verbindungsgebühren (Art. 50 FDV) wird im Inland zwischen Ortsverbindungen und Fernverbindungen unterschieden. Bei den Tarifen für Fernverbindungen wird wiederum unterschieden zwischen Nachbarzone (bis 10 Kilometer Entfernung), Zone I (von 10 bis 100 Kilometer Entfernung) und Zone II (Entfernungen von über 100 Kilometern). Ortsgespräche werden nach Dauer und Tageszeit taxiert. Ferngespräche werden nach Dauer, Tageszeit und Distanz taxiert. Dieses Tarifsystem diskriminiert nicht aufgrund des Wohn- oder Unternehmensstandorts. Dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger ist Rechnung getragen. Ein Betrieb etwa, der von der Stadt in eine Randregion telefoniert, bezahlt gleich viel wie umgekehrt.</p><p>Grundsätzlich trifft die Tarifdifferenzierung alle Unternehmen gleichermassen. Unternehmen benützen die Errungenschaften der Telekommunikation je nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgrösse unterschiedlich, abhängig im wesentlichen vom Geschäftsbereich sowie von den Lieferanten- und Kundenbeziehungen. Unternehmen profitieren vor allem dann von niedrigen Ortstarifen, wenn sie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf engem Raum abwickeln. Je mehr Abonnenten in einem Ortsnetz (eine oder mehrere Anschlusszentralen) zusammengefasst sind, desto mehr Kontakte können innerhalb des Ortsnetzes gepflegt werden. Wenn sich die Geschäftsbeziehungen dagegen auf die ganze Schweiz erstrecken, dann kommen die Ferntarife zur Anwendung.</p><p>Es scheint zwar, dass bei Unternehmen in den Randregionen der Anteil an Ferngesprächen im Durchschnitt höher ist als in städtischen Agglomerationen. Der Einfluss des Unternehmensstandorts auf die Telecom-Rechnung dürfte aber insgesamt abnehmen. So sollte der nach der FMG-Revision zu erwartende Preiszerfall über lange Distanzen gerade jenen Unternehmen in den weniger zentral gelegenen Regionen zugute kommen. Dazu wird die Tarifdifferenzierung im Inlandverkehr für schweizerische Unternehmen auch als Folge der Globalisierung der Wirtschaft je länger desto mehr eine Nebenrolle spielen. Dies zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die Telefonrechnungen, wo der Anteil an tendenziell günstiger werdenden internationalen Gesprächen zunimmt.</p><p>2. Die Frage der distanzunabhängigen Inlandtarife hat bereits bei der Beratung des heutigen FMG zu Diskussionen Anlass gegeben. Seither haben die PTT-Betriebe Schritte in Richtung distanzunabhängigere Tarife eingeschlagen, weil es die Kostenstrukturen geboten haben.</p><p>Der Bundesrat prüft zudem, inwiefern beim neuen Fernmeldegesetz im Bereich der Grundversorgung mit dem System von Preisobergrenzen und gegebenenfalls kostengerechten, distanzunabhängigen Tarifen gearbeitet werden kann.</p><p>Grundsätzlich nimmt die Bedeutung der Distanz als Kostenfaktor in der Telekommunikation ab. In den letzten 25 Jahren konnten Fernverbindungen dank der Technik ständig günstiger gemacht werden. Ein Anruf nach Übersee kostet nur wenig mehr als ein Anruf innerhalb eines nationalen Netzes. Das Gros der Kosten ist mit dem Netzanschluss, dem Verbindungsaufbau und der Vermittlung verbunden und fällt somit im Anschlussnetz bzw. im Ortsbereich an.</p><p>Der Bundesrat setzt denn auch die Gebühren für Verbindungen im Inland möglichst unabhängig von der Distanz fest (Art. 39 Abs. 2 FMG). Im FMG hat der Gesetzgeber aber bewusst kein generelles Prinzip von distanzunabhängigen, kostengerechten Tarifen festgeschrieben, weil damit eine schnelle, massive Tariferhöhung im Ortsverkehr vorprogrammiert gewesen wäre. Aufgrund der vorliegenden Zahlen sind die Anschlussnetze der Telecom PTT auch heute noch nicht kostendeckend. Selbst nach den Tarifmassnahmen von 1994 rechnete die Telecom PTT im Ortsverkehr mit einem Kostendeckungsgrad von nur 84 Prozent. Wollte man bei gleicher Kostenallokation (Vollkosten) einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreichen, so müssten die Tarife im Ortsverkehr um etwa 20 Prozent höher werden. Will man im Ortsverkehr ähnliche Erträge wie im Fernverkehr erarbeiten, so müssten die Ortstarife sogar um rund 30 Prozent höher werden. Es ist absehbar, dass eine solche Massnahme wenig Verständnis in der Bevölkerung finden würde.</p><p>In einem marktwirtschaftlichen Umfeld, das mit der geplanten Totalrevision des Fernmeldegesetzes eingeführt wird, sollten sich aufgrund der Wettbewerbssituation längerfristig Orts- und Ferntarife je um einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent einpendeln. Das bedeutet: Ferntarife werden tendenziell günstiger, und die Tarife für Ortsgespräche könnten gegebenenfalls noch leicht steigen. Die Forderung nach kostendeckenden, distanzunabhängigen Tarifen wäre damit ohne Eingriff des Bundesrates praktisch erfüllt.</p><p>Der Bundesrat wird daher an der bisherigen Politik festhalten und das Prinzip der distanzunabhängigen Tarife für Telefonleitungen nicht generell einführen. Er wird aber in der nächsten Revision der Fernmeldedienstverordnung eine weitere Vereinfachung der Tarifstruktur durchsetzen. Das Ziel ist die Einführung einer Nah- und einer Ferntaxe. Mehrere Fernzonen sind aufgrund der Netzstruktur kostenmässig nicht mehr länger zu begründen. Zudem wird geprüft, inwiefern für den Internet-Dienst, der als Zugang das Telefonnetz benützt, die Taxierung, ähnlich wie beispielsweise für Telepac, distanzunabhängig ausgestaltet werden kann.</p><p>Im übrigen weisen wir darauf hin, dass die Anzahl der Internet-Anbieter rasch zunimmt und es dank privater Initiative auch in Rand- und Bergregionen bereits Internet-Knoten - und damit Internet-Zugang zum Ortstarif - gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass das jetzige System der distanzabhängigen Tarife für Telefonleitungen die Unternehmen in den Rand- und Bergregionen ungerechterweise benachteiligt?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass das Prinzip der distanzunabhängigen Tarife für Telefonleitungen eingeführt werden sollte, und zwar durch eine entsprechende Revision der Fernmeldedienstverordnung?</p>
- Distanzunabhängige Telefontarife für Rand- und Bergregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Zugang zu den Kommunikationsmitteln ist heute zu einem Kernpunkt der Konkurrenzkraft der Unternehmen geworden. In naher Zukunft wird die Telematik (Faxverkehr, Internet usw.) zu einem unverzichtbaren Arbeitsinstrument für jeden Betrieb werden, der sich auf dem Markt behaupten will. Durch das heutige System der distanzabhängigen Telefontarife sind die Kosten für die Benützung von Kommunikationsmitteln in den Berg- und Randgebieten überdurchschnittlich hoch. Der Betrieb eines Internet-Servers ist aus Kostengründen auf die Zentren mit höherer Benutzerdichte beschränkt. Eine Firma, beispielsweise im Puschlav, die dazu täglich eine Stunde eine Telefonlinie nach Chur benützt - wo sich der nächste Internet-Server befindet -, muss jährlich mit einer fünffach so hohen Telefonrechnung rechnen wie in Zürich.</p><p>Gerade in Berg- und Randregionen ist die Wirtschaft sehr stark auf technische Möglichkeiten zur Kommunikation mit weiter entfernten Partnern angewiesen. Das Weiterführen des heutigen Systems der distanzabhängigen Telefontarife würde mittelfristig zu einem weiteren Stellenabbau in diesen Regionen führen, die ohnehin zurzeit alles daranzusetzen haben, um ihre Konkurrenzkraft zu erhalten. Die Einführung von distanzunabhängigen Tarifen beim Telefon hingegen würde einen grossen Beitrag für bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in solchen Regionen leisten. Technisch wäre diese Massnahme viel einfacher zu handhaben als das heutige System mit vier verschiedenen Tarifstufen. Ausserdem würde es dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung tragen.</p>
- <p>1. Bei der Erhebung der Verbindungsgebühren (Art. 50 FDV) wird im Inland zwischen Ortsverbindungen und Fernverbindungen unterschieden. Bei den Tarifen für Fernverbindungen wird wiederum unterschieden zwischen Nachbarzone (bis 10 Kilometer Entfernung), Zone I (von 10 bis 100 Kilometer Entfernung) und Zone II (Entfernungen von über 100 Kilometern). Ortsgespräche werden nach Dauer und Tageszeit taxiert. Ferngespräche werden nach Dauer, Tageszeit und Distanz taxiert. Dieses Tarifsystem diskriminiert nicht aufgrund des Wohn- oder Unternehmensstandorts. Dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger ist Rechnung getragen. Ein Betrieb etwa, der von der Stadt in eine Randregion telefoniert, bezahlt gleich viel wie umgekehrt.</p><p>Grundsätzlich trifft die Tarifdifferenzierung alle Unternehmen gleichermassen. Unternehmen benützen die Errungenschaften der Telekommunikation je nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgrösse unterschiedlich, abhängig im wesentlichen vom Geschäftsbereich sowie von den Lieferanten- und Kundenbeziehungen. Unternehmen profitieren vor allem dann von niedrigen Ortstarifen, wenn sie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf engem Raum abwickeln. Je mehr Abonnenten in einem Ortsnetz (eine oder mehrere Anschlusszentralen) zusammengefasst sind, desto mehr Kontakte können innerhalb des Ortsnetzes gepflegt werden. Wenn sich die Geschäftsbeziehungen dagegen auf die ganze Schweiz erstrecken, dann kommen die Ferntarife zur Anwendung.</p><p>Es scheint zwar, dass bei Unternehmen in den Randregionen der Anteil an Ferngesprächen im Durchschnitt höher ist als in städtischen Agglomerationen. Der Einfluss des Unternehmensstandorts auf die Telecom-Rechnung dürfte aber insgesamt abnehmen. So sollte der nach der FMG-Revision zu erwartende Preiszerfall über lange Distanzen gerade jenen Unternehmen in den weniger zentral gelegenen Regionen zugute kommen. Dazu wird die Tarifdifferenzierung im Inlandverkehr für schweizerische Unternehmen auch als Folge der Globalisierung der Wirtschaft je länger desto mehr eine Nebenrolle spielen. Dies zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die Telefonrechnungen, wo der Anteil an tendenziell günstiger werdenden internationalen Gesprächen zunimmt.</p><p>2. Die Frage der distanzunabhängigen Inlandtarife hat bereits bei der Beratung des heutigen FMG zu Diskussionen Anlass gegeben. Seither haben die PTT-Betriebe Schritte in Richtung distanzunabhängigere Tarife eingeschlagen, weil es die Kostenstrukturen geboten haben.</p><p>Der Bundesrat prüft zudem, inwiefern beim neuen Fernmeldegesetz im Bereich der Grundversorgung mit dem System von Preisobergrenzen und gegebenenfalls kostengerechten, distanzunabhängigen Tarifen gearbeitet werden kann.</p><p>Grundsätzlich nimmt die Bedeutung der Distanz als Kostenfaktor in der Telekommunikation ab. In den letzten 25 Jahren konnten Fernverbindungen dank der Technik ständig günstiger gemacht werden. Ein Anruf nach Übersee kostet nur wenig mehr als ein Anruf innerhalb eines nationalen Netzes. Das Gros der Kosten ist mit dem Netzanschluss, dem Verbindungsaufbau und der Vermittlung verbunden und fällt somit im Anschlussnetz bzw. im Ortsbereich an.</p><p>Der Bundesrat setzt denn auch die Gebühren für Verbindungen im Inland möglichst unabhängig von der Distanz fest (Art. 39 Abs. 2 FMG). Im FMG hat der Gesetzgeber aber bewusst kein generelles Prinzip von distanzunabhängigen, kostengerechten Tarifen festgeschrieben, weil damit eine schnelle, massive Tariferhöhung im Ortsverkehr vorprogrammiert gewesen wäre. Aufgrund der vorliegenden Zahlen sind die Anschlussnetze der Telecom PTT auch heute noch nicht kostendeckend. Selbst nach den Tarifmassnahmen von 1994 rechnete die Telecom PTT im Ortsverkehr mit einem Kostendeckungsgrad von nur 84 Prozent. Wollte man bei gleicher Kostenallokation (Vollkosten) einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreichen, so müssten die Tarife im Ortsverkehr um etwa 20 Prozent höher werden. Will man im Ortsverkehr ähnliche Erträge wie im Fernverkehr erarbeiten, so müssten die Ortstarife sogar um rund 30 Prozent höher werden. Es ist absehbar, dass eine solche Massnahme wenig Verständnis in der Bevölkerung finden würde.</p><p>In einem marktwirtschaftlichen Umfeld, das mit der geplanten Totalrevision des Fernmeldegesetzes eingeführt wird, sollten sich aufgrund der Wettbewerbssituation längerfristig Orts- und Ferntarife je um einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent einpendeln. Das bedeutet: Ferntarife werden tendenziell günstiger, und die Tarife für Ortsgespräche könnten gegebenenfalls noch leicht steigen. Die Forderung nach kostendeckenden, distanzunabhängigen Tarifen wäre damit ohne Eingriff des Bundesrates praktisch erfüllt.</p><p>Der Bundesrat wird daher an der bisherigen Politik festhalten und das Prinzip der distanzunabhängigen Tarife für Telefonleitungen nicht generell einführen. Er wird aber in der nächsten Revision der Fernmeldedienstverordnung eine weitere Vereinfachung der Tarifstruktur durchsetzen. Das Ziel ist die Einführung einer Nah- und einer Ferntaxe. Mehrere Fernzonen sind aufgrund der Netzstruktur kostenmässig nicht mehr länger zu begründen. Zudem wird geprüft, inwiefern für den Internet-Dienst, der als Zugang das Telefonnetz benützt, die Taxierung, ähnlich wie beispielsweise für Telepac, distanzunabhängig ausgestaltet werden kann.</p><p>Im übrigen weisen wir darauf hin, dass die Anzahl der Internet-Anbieter rasch zunimmt und es dank privater Initiative auch in Rand- und Bergregionen bereits Internet-Knoten - und damit Internet-Zugang zum Ortstarif - gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass das jetzige System der distanzabhängigen Tarife für Telefonleitungen die Unternehmen in den Rand- und Bergregionen ungerechterweise benachteiligt?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass das Prinzip der distanzunabhängigen Tarife für Telefonleitungen eingeführt werden sollte, und zwar durch eine entsprechende Revision der Fernmeldedienstverordnung?</p>
- Distanzunabhängige Telefontarife für Rand- und Bergregionen
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