Armee 95. Ausbildungsprobleme
- ShortId
-
96.3169
- Id
-
19963169
- Updated
-
10.04.2024 12:38
- Language
-
de
- Title
-
Armee 95. Ausbildungsprobleme
- AdditionalIndexing
-
militärische Anlage;Instruktor;Armeereform;militärische Ausbildung
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L04K04020105, militärische Anlage
- L06K040203030101, Instruktor
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Eines der drei Kernelemente von "Armee 95" ist die Reform im Bereich der Ausbildung. Es wird weniger, aber intensiver ausgebildet - so die offizielle Doktrin des dreistufigen Ausbildungskonzeptes: Grundausbildung in den militärischen Schulen; Fortbildungsdienste im Truppenverband; einsatzorientierte Ausbildung bei erhöhter Bedrohung nach Anordnung des Bundesrates.</p><p>Neben den üblichen Anlauf- und Einführungsschwierigkeiten (Kinderkrankheiten) zeigen sich bei "Ausbildung 95" indessen bereits auch die zum Teil vorausgesehenen, strukturell bedingten Mängel und Schwierigkeiten. Sie wirken sich nicht nur auf den Ausbildungsstand negativ aus, sondern auch auf die Wehr- und Dienstmotivation unserer Miliztruppen.</p>
- <p>1. Das Projekt Ausbildungsregionen läuft seit dem 1. Januar 1995 in einem Pilotbetrieb. Bis zum 1. Januar 1997 werden die vier Ausbildungsregionen endgültig realisiert und in die definitiven Strukturen überführt sein.</p><p>Die organisatorische Gliederung der Ausbildungsregionen in Abschnitte und Module und die Zuordnung der Waffen- und Schiessplätze an die einzelnen Regionen stehen vor dem Abschluss. Die Ausbildungsinfrastruktur ist erfasst und deren Weiterausbau nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel geplant oder eingeleitet.</p><p>Das Lehrpersonal konnte noch nicht in vollem Umfang zugeteilt werden. Von den im Endzustand geplanten 87 Instruktoren wurden bis heute 69 in die einzelnen Ausbildungsregionen kommandiert. Erst mit der Erhöhung des Gesamtbestandes an Lehrpersonal, d. h. in zwei bis drei Jahren, wird der den Ausbildungsregionen zur Verfügung stehende Instruktorenpool im vorgesehenen Ausmass operationell sein.</p><p>2. Bei den bis zum Jahre 2000 zusätzlich zur Verfügung stehenden 200 Stellen für das militärische Lehrpersonal (Instruktoren und Fachlehrer) werden 90 Prozent direkt für die Ausbildung zur Verfügung gestellt.</p><p>3. Der "Rothenthurm-Artikel" der Bundesverfassung (Art. 24sexies Abs. 5 BV) verlangt einen absoluten Schutz von Mooren und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung und setzt diesen Schutz über andere Interessen von nationaler Bedeutung. Im Bereich des Moorschutzes ist somit für die Ausbildungsbedürfnisse der Armee eine Interessenabwägung nicht möglich. Im Natur- und Heimatschutzgesetz (Art. 23ff.) wurde der Verfassungsartikel präzisiert.</p><p>Verschiedene bedeutende militärische Schiess- und Übungsplätze befinden sich in Moorgebieten. Die dabei entstehenden Konflikte mit der militärischen Nutzung wurden aufgezeigt und die zu treffenden Massnahmen in der gemeinsam vom EMD und vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erarbeiteten und herausgegebenen Wegleitung "Militärische Nutzung und Moorschutz" festgehalten. Die Wegleitung zeigt die Möglichkeiten und die Grenzen der militärischen Nutzung in Moorschutzgebieten auf und hilft, die unterschiedlichen Interessen von Moorschutz und Landesverteidigung in Einklang zu bringen. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Moorschutzes auf den Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen. Die daraus folgenden Umsetzungsarbeiten sind seit zwei Jahren im Gang.</p><p>In einer internen Studie hat das EMD Anfang dieses Jahres die Konsequenzen dieser Massnahmen für die militärische Ausbildung untersucht und dabei festgestellt, dass der Moorschutz den militärischen Ausbildungsbetrieb zwar einschränkt, aber weder verunmöglicht noch unverhältnismässig erschwert. Der Ausbildungsauftrag als Ganzes wird nicht in Frage gestellt. Einschränkungen, die sich aus den Vorschriften über den Moorschutz ergeben, können durch geeignete Anpassungen der Infrastruktur grösstenteils kompensiert werden. Dies gilt u. a. auch für den Schiessplatz Glaubenberg.</p><p>4a. Es ist unbestritten, dass ein Praktischer Dienst (Abverdienen) der angehenden Einheitskommandanten von voller RS-Dauer unter Ausbildungsgesichtspunkten besser wäre. Mit der Verkürzung wurde aber ein von Arbeitgeberseite seit Jahren geäussertes Anliegen erfüllt.</p><p>Eine im Sommer 1995 unter den angehenden Einheitskommandanten durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass die Mehrheit mit der zeitlichen Ansetzung des Praktischen Dienstes zufrieden ist. Drei Viertel der Befragten würden einer Verlängerung des Praktischen Dienstes zustimmen, wenn diese an die Gesamtdienstleistungspflicht angerechnet würde. Zweifel wurden aber darüber laut, ob der Arbeitgeber einer Verlängerung des Praktischen Dienstes zustimmen würde.</p><p>Die Kommandanten der Grossen Verbände sind sich der Nachteile des verkürzten Praktischen Dienstes bewusst. Sie wissen aber aus eigener Erfahrung, dass in der "Armee 61" vielerorts die Rekrutierung angehender Einheitskommandanten durch die lange Dauer des Abverdienens massiv erschwert wurde. Eine Verlängerung des Praktischen Dienstes auf Kosten der Gesamtdienstleistungspflicht halten sie für unerwünscht, weil diese zwangsläufig dazu führen würde, dass die Einheitskommandanten in den Wiederholungskursen zuwenig lange zur Verfügung stünden.</p><p>Zu berücksichtigen ist im weiteren der Umstand, dass in den Rekrutenschulen der Kampftruppen in der Regel mehr angehende Einheitskommandanten zur Verfügung stehen als Rekruteneinheiten, so dass auch aus diesem Grund eine Verlängerung des Praktischen Dienstes nicht überall sinnvoll wäre.</p><p>Die Geschäftsleitung des EMD hat im März 1996 einer Lösung zugestimmt, die es inskünftig bei Truppengattungen mit zuwenig angehenden Einheitskommandanten gestattet, diese Kommandanten zu Lasten der Gesamtdienstleistungspflicht zwei Wochen länger im Praktischen Dienst einzusetzen.</p><p>4b. Die auf sechs Wochen verlängerte Unteroffiziersschule bewährt sich; der Ausbildungsstand der brevetierten Korporale ist heute besser als früher. Die Integration der Unteroffiziere in die Rekruteneinheiten in der vierten RS-Woche bietet keine nennenswerten Probleme.</p><p>Für die Zugführer sind die ersten drei RS-Wochen, in denen die Unteroffiziere nicht zur Verfügung stehen, sehr anspruchsvoll; sie bieten ihnen aber ein hohes Mass an direkter Ausbildungs- und Führungserfahrung.</p><p>Die Geschäftsleitung des EMD hat im März 1996 entschieden, dass inskünftig in den Schulen mit grösseren Rekrutenbeständen den Zugführern und den höheren Unteroffizieren in den ersten drei RS-Wochen ein WK-Unteroffizier zur Unterstützung zugeteilt werden kann.</p><p>4c. Die Erfahrungen mit den TTK zeigen, dass die Durchführung dieser Kurse hohe Anforderungen stellt, die Kurse selber aber sehr wertvoll sind.</p><p>Die verlängerten Kadervorkurse (KVK) bewähren sich. Vereinzelt wird bemängelt, dass das Wochenende nicht mehr für die Ausbildung genutzt wird. Für Verbände mit jährlichen Wiederholungskursen ist der verlängerte KVK so effizient, dass die Geschäftsleitung des EMD gegenwärtig prüft, ob in diesen Verbänden inskünftig auf die Durchführung von TTK verzichtet werden soll. Damit liesse sich auch eine gewisse Rechtsungleichheit beheben, die für Offiziere mit jährlichem WK zu einer höheren Anzahl Diensttage geführt hat.</p><p>Die Teilnahme der Unteroffiziere an den TTK ist (mit Ausnahme der Stabsadjutanten) weiterhin nicht vorgesehen, weil sie eine deutliche Erhöhung der Gesamtdienstleistungspflicht für Unteroffiziere zur Folge hätte.</p><p>4d. Zwischen Berufs- und Milizkadern besteht eine gewisse Diskrepanz in der Beurteilung der Erfahrungen mit der Ausbildung in der "Armee 95". In der Übergangszeit zeigt sich diese vor allem darin, dass sich Armeeangehörige mit Erfahrungen aus der früheren Armee der heute geltenden Rahmenbedingungen nicht immer voll bewusst sind und die komfortableren Zeitverhältnisse für die Ausbildung vor der Armeereform vermissen.</p><p>5. Das Dienstverschiebungswesen ist in der "Armee 95" grundsätzlich gleich geblieben wie in der früheren Armee. Eine largere Praxis wurde nicht eingeführt.</p><p>Für die eidgenössischen Truppen wird das Dienstverschiebungswesen im "EMD 95" zentral von der Untergruppe Personelles der Armee in der Gruppe Generalstab geführt, was eine einheitliche, kontrollierte Praxis ermöglicht. Die kantonalen Truppen bleiben auch bezüglich Dienstverschiebungen in der Hoheit der Kantone.</p><p>Die Dienstverschiebungen werden jährlich ausgewertet. Die Ergebnisse belegen, dass ihre Zahl in der "Armee 95" prozentual im Durchschnitt gleich geblieben ist wie in den früheren Jahren. Von einer Zunahme kann nicht gesprochen werden, und es drängen sich keinerlei besondere Massnahmen auf.</p><p>6. Die Ausbildung in der "Armee 95" mit ihren beschränkten Ausbildungszielen bewährt sich. Wo Korrekturen vorgenommen werden müssen, sind sie eingeleitet und in der vorliegenden Antwort unter den einzelnen Ziffern erwähnt worden.</p>
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Bis wann werden die vier Ausbildungsregionen in bezug auf Infrastruktur (vorbereitete Übungsplätze mit standardisierten Übungen und Ausbildungspisten) und spezielles Lehrpersonal auch für die Truppenkurse operationell sein?</p><p>2. Kann der Bundesrat garantieren, dass der Bestand an militärischem Lehrpersonal (Instruktoren) - wie vorgesehen - bis ins Jahr 2000 um 200 auf 1975 aufgestockt werden kann und dass diese Aufstockung ausschliesslich der "Ausbildungsfront" zugute kommt?</p><p>3. Inwieweit sind die Beanstandungen von Truppenkommandanten wegen übermässigen Einschränkungen des Ausbildungsbetriebes durch die Umsetzung des "Rothenthurm-Artikels" der Bundesverfassung gerechtfertigt (Beispiel: Übungs- und Schiessplatz Glaubenberg/OW)?</p><p>4. Wie lauten die ersten Erfahrungen:</p><p>a. mit dem verkürzten Abverdienen der angehenden Einheitskommandanten in den Rekrutenschulen? Welches ist die Meinung der Verantwortlichen in den Heereseinheiten?</p><p>b. mit der neuen Unteroffiziersgrundausbildung in den Rekrutenschulen?</p><p>c. mit den Technisch-Taktischen Kursen (TTK) und den verlängerten Kadervorkursen für Offiziere? Drängt sich eine analoge Struktur für die Unteroffiziersausbildung auf?</p><p>d. Bestehen Diskrepanzen in der Beurteilung der Erfahrungen zu den Ziffern 4a und 4b zwischen Milizkader (Auszubildende) und Berufskader (Ausbildner)?</p><p>5. Sind Bundesrat und EMD bereit, die allzu large Dispensationspraxis für Truppenkurse in den Griff zu nehmen?</p><p>6. Welche Massnahmen gegen klar erkannte Mängel sind bis wann vorgesehen, in bezug auf die Zuteilung von finanziellen Mitteln sowie in bezug auf Änderungen von Organisations- und Ausbildungsvorschriften?</p>
- Armee 95. Ausbildungsprobleme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eines der drei Kernelemente von "Armee 95" ist die Reform im Bereich der Ausbildung. Es wird weniger, aber intensiver ausgebildet - so die offizielle Doktrin des dreistufigen Ausbildungskonzeptes: Grundausbildung in den militärischen Schulen; Fortbildungsdienste im Truppenverband; einsatzorientierte Ausbildung bei erhöhter Bedrohung nach Anordnung des Bundesrates.</p><p>Neben den üblichen Anlauf- und Einführungsschwierigkeiten (Kinderkrankheiten) zeigen sich bei "Ausbildung 95" indessen bereits auch die zum Teil vorausgesehenen, strukturell bedingten Mängel und Schwierigkeiten. Sie wirken sich nicht nur auf den Ausbildungsstand negativ aus, sondern auch auf die Wehr- und Dienstmotivation unserer Miliztruppen.</p>
- <p>1. Das Projekt Ausbildungsregionen läuft seit dem 1. Januar 1995 in einem Pilotbetrieb. Bis zum 1. Januar 1997 werden die vier Ausbildungsregionen endgültig realisiert und in die definitiven Strukturen überführt sein.</p><p>Die organisatorische Gliederung der Ausbildungsregionen in Abschnitte und Module und die Zuordnung der Waffen- und Schiessplätze an die einzelnen Regionen stehen vor dem Abschluss. Die Ausbildungsinfrastruktur ist erfasst und deren Weiterausbau nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel geplant oder eingeleitet.</p><p>Das Lehrpersonal konnte noch nicht in vollem Umfang zugeteilt werden. Von den im Endzustand geplanten 87 Instruktoren wurden bis heute 69 in die einzelnen Ausbildungsregionen kommandiert. Erst mit der Erhöhung des Gesamtbestandes an Lehrpersonal, d. h. in zwei bis drei Jahren, wird der den Ausbildungsregionen zur Verfügung stehende Instruktorenpool im vorgesehenen Ausmass operationell sein.</p><p>2. Bei den bis zum Jahre 2000 zusätzlich zur Verfügung stehenden 200 Stellen für das militärische Lehrpersonal (Instruktoren und Fachlehrer) werden 90 Prozent direkt für die Ausbildung zur Verfügung gestellt.</p><p>3. Der "Rothenthurm-Artikel" der Bundesverfassung (Art. 24sexies Abs. 5 BV) verlangt einen absoluten Schutz von Mooren und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung und setzt diesen Schutz über andere Interessen von nationaler Bedeutung. Im Bereich des Moorschutzes ist somit für die Ausbildungsbedürfnisse der Armee eine Interessenabwägung nicht möglich. Im Natur- und Heimatschutzgesetz (Art. 23ff.) wurde der Verfassungsartikel präzisiert.</p><p>Verschiedene bedeutende militärische Schiess- und Übungsplätze befinden sich in Moorgebieten. Die dabei entstehenden Konflikte mit der militärischen Nutzung wurden aufgezeigt und die zu treffenden Massnahmen in der gemeinsam vom EMD und vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erarbeiteten und herausgegebenen Wegleitung "Militärische Nutzung und Moorschutz" festgehalten. Die Wegleitung zeigt die Möglichkeiten und die Grenzen der militärischen Nutzung in Moorschutzgebieten auf und hilft, die unterschiedlichen Interessen von Moorschutz und Landesverteidigung in Einklang zu bringen. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Moorschutzes auf den Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen. Die daraus folgenden Umsetzungsarbeiten sind seit zwei Jahren im Gang.</p><p>In einer internen Studie hat das EMD Anfang dieses Jahres die Konsequenzen dieser Massnahmen für die militärische Ausbildung untersucht und dabei festgestellt, dass der Moorschutz den militärischen Ausbildungsbetrieb zwar einschränkt, aber weder verunmöglicht noch unverhältnismässig erschwert. Der Ausbildungsauftrag als Ganzes wird nicht in Frage gestellt. Einschränkungen, die sich aus den Vorschriften über den Moorschutz ergeben, können durch geeignete Anpassungen der Infrastruktur grösstenteils kompensiert werden. Dies gilt u. a. auch für den Schiessplatz Glaubenberg.</p><p>4a. Es ist unbestritten, dass ein Praktischer Dienst (Abverdienen) der angehenden Einheitskommandanten von voller RS-Dauer unter Ausbildungsgesichtspunkten besser wäre. Mit der Verkürzung wurde aber ein von Arbeitgeberseite seit Jahren geäussertes Anliegen erfüllt.</p><p>Eine im Sommer 1995 unter den angehenden Einheitskommandanten durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass die Mehrheit mit der zeitlichen Ansetzung des Praktischen Dienstes zufrieden ist. Drei Viertel der Befragten würden einer Verlängerung des Praktischen Dienstes zustimmen, wenn diese an die Gesamtdienstleistungspflicht angerechnet würde. Zweifel wurden aber darüber laut, ob der Arbeitgeber einer Verlängerung des Praktischen Dienstes zustimmen würde.</p><p>Die Kommandanten der Grossen Verbände sind sich der Nachteile des verkürzten Praktischen Dienstes bewusst. Sie wissen aber aus eigener Erfahrung, dass in der "Armee 61" vielerorts die Rekrutierung angehender Einheitskommandanten durch die lange Dauer des Abverdienens massiv erschwert wurde. Eine Verlängerung des Praktischen Dienstes auf Kosten der Gesamtdienstleistungspflicht halten sie für unerwünscht, weil diese zwangsläufig dazu führen würde, dass die Einheitskommandanten in den Wiederholungskursen zuwenig lange zur Verfügung stünden.</p><p>Zu berücksichtigen ist im weiteren der Umstand, dass in den Rekrutenschulen der Kampftruppen in der Regel mehr angehende Einheitskommandanten zur Verfügung stehen als Rekruteneinheiten, so dass auch aus diesem Grund eine Verlängerung des Praktischen Dienstes nicht überall sinnvoll wäre.</p><p>Die Geschäftsleitung des EMD hat im März 1996 einer Lösung zugestimmt, die es inskünftig bei Truppengattungen mit zuwenig angehenden Einheitskommandanten gestattet, diese Kommandanten zu Lasten der Gesamtdienstleistungspflicht zwei Wochen länger im Praktischen Dienst einzusetzen.</p><p>4b. Die auf sechs Wochen verlängerte Unteroffiziersschule bewährt sich; der Ausbildungsstand der brevetierten Korporale ist heute besser als früher. Die Integration der Unteroffiziere in die Rekruteneinheiten in der vierten RS-Woche bietet keine nennenswerten Probleme.</p><p>Für die Zugführer sind die ersten drei RS-Wochen, in denen die Unteroffiziere nicht zur Verfügung stehen, sehr anspruchsvoll; sie bieten ihnen aber ein hohes Mass an direkter Ausbildungs- und Führungserfahrung.</p><p>Die Geschäftsleitung des EMD hat im März 1996 entschieden, dass inskünftig in den Schulen mit grösseren Rekrutenbeständen den Zugführern und den höheren Unteroffizieren in den ersten drei RS-Wochen ein WK-Unteroffizier zur Unterstützung zugeteilt werden kann.</p><p>4c. Die Erfahrungen mit den TTK zeigen, dass die Durchführung dieser Kurse hohe Anforderungen stellt, die Kurse selber aber sehr wertvoll sind.</p><p>Die verlängerten Kadervorkurse (KVK) bewähren sich. Vereinzelt wird bemängelt, dass das Wochenende nicht mehr für die Ausbildung genutzt wird. Für Verbände mit jährlichen Wiederholungskursen ist der verlängerte KVK so effizient, dass die Geschäftsleitung des EMD gegenwärtig prüft, ob in diesen Verbänden inskünftig auf die Durchführung von TTK verzichtet werden soll. Damit liesse sich auch eine gewisse Rechtsungleichheit beheben, die für Offiziere mit jährlichem WK zu einer höheren Anzahl Diensttage geführt hat.</p><p>Die Teilnahme der Unteroffiziere an den TTK ist (mit Ausnahme der Stabsadjutanten) weiterhin nicht vorgesehen, weil sie eine deutliche Erhöhung der Gesamtdienstleistungspflicht für Unteroffiziere zur Folge hätte.</p><p>4d. Zwischen Berufs- und Milizkadern besteht eine gewisse Diskrepanz in der Beurteilung der Erfahrungen mit der Ausbildung in der "Armee 95". In der Übergangszeit zeigt sich diese vor allem darin, dass sich Armeeangehörige mit Erfahrungen aus der früheren Armee der heute geltenden Rahmenbedingungen nicht immer voll bewusst sind und die komfortableren Zeitverhältnisse für die Ausbildung vor der Armeereform vermissen.</p><p>5. Das Dienstverschiebungswesen ist in der "Armee 95" grundsätzlich gleich geblieben wie in der früheren Armee. Eine largere Praxis wurde nicht eingeführt.</p><p>Für die eidgenössischen Truppen wird das Dienstverschiebungswesen im "EMD 95" zentral von der Untergruppe Personelles der Armee in der Gruppe Generalstab geführt, was eine einheitliche, kontrollierte Praxis ermöglicht. Die kantonalen Truppen bleiben auch bezüglich Dienstverschiebungen in der Hoheit der Kantone.</p><p>Die Dienstverschiebungen werden jährlich ausgewertet. Die Ergebnisse belegen, dass ihre Zahl in der "Armee 95" prozentual im Durchschnitt gleich geblieben ist wie in den früheren Jahren. Von einer Zunahme kann nicht gesprochen werden, und es drängen sich keinerlei besondere Massnahmen auf.</p><p>6. Die Ausbildung in der "Armee 95" mit ihren beschränkten Ausbildungszielen bewährt sich. Wo Korrekturen vorgenommen werden müssen, sind sie eingeleitet und in der vorliegenden Antwort unter den einzelnen Ziffern erwähnt worden.</p>
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Bis wann werden die vier Ausbildungsregionen in bezug auf Infrastruktur (vorbereitete Übungsplätze mit standardisierten Übungen und Ausbildungspisten) und spezielles Lehrpersonal auch für die Truppenkurse operationell sein?</p><p>2. Kann der Bundesrat garantieren, dass der Bestand an militärischem Lehrpersonal (Instruktoren) - wie vorgesehen - bis ins Jahr 2000 um 200 auf 1975 aufgestockt werden kann und dass diese Aufstockung ausschliesslich der "Ausbildungsfront" zugute kommt?</p><p>3. Inwieweit sind die Beanstandungen von Truppenkommandanten wegen übermässigen Einschränkungen des Ausbildungsbetriebes durch die Umsetzung des "Rothenthurm-Artikels" der Bundesverfassung gerechtfertigt (Beispiel: Übungs- und Schiessplatz Glaubenberg/OW)?</p><p>4. Wie lauten die ersten Erfahrungen:</p><p>a. mit dem verkürzten Abverdienen der angehenden Einheitskommandanten in den Rekrutenschulen? Welches ist die Meinung der Verantwortlichen in den Heereseinheiten?</p><p>b. mit der neuen Unteroffiziersgrundausbildung in den Rekrutenschulen?</p><p>c. mit den Technisch-Taktischen Kursen (TTK) und den verlängerten Kadervorkursen für Offiziere? Drängt sich eine analoge Struktur für die Unteroffiziersausbildung auf?</p><p>d. Bestehen Diskrepanzen in der Beurteilung der Erfahrungen zu den Ziffern 4a und 4b zwischen Milizkader (Auszubildende) und Berufskader (Ausbildner)?</p><p>5. Sind Bundesrat und EMD bereit, die allzu large Dispensationspraxis für Truppenkurse in den Griff zu nehmen?</p><p>6. Welche Massnahmen gegen klar erkannte Mängel sind bis wann vorgesehen, in bezug auf die Zuteilung von finanziellen Mitteln sowie in bezug auf Änderungen von Organisations- und Ausbildungsvorschriften?</p>
- Armee 95. Ausbildungsprobleme
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