"Strafaktion" gegen den Bahnhof Romanshorn?
- ShortId
-
96.3170
- Id
-
19963170
- Updated
-
10.04.2024 08:32
- Language
-
de
- Title
-
"Strafaktion" gegen den Bahnhof Romanshorn?
- AdditionalIndexing
-
Stellenabbau;Thurgau;Evaluation;SBB;St. Gallen (Kanton);Standort des Betriebes;Bahnhof;Personalabbau beim Bund
- 1
-
- L04K18030202, Bahnhof
- L05K0702030106, Stellenabbau
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L05K1801021103, SBB
- L05K0301010118, Thurgau
- L04K08020302, Evaluation
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Zukunft des traditionsreichen Bahnhofs Romanshorn ist jetzt ernsthaft gefährdet. Der einstmals so bedeutungsvolle und stolze Verkehrsknotenpunkt wird systematisch ausgehöhlt - anders kann man den laufenden Prozess leider nicht nennen. Der schleichende Abbau von Arbeitsplätzen, die Romanshorn wiederholt benachteiligenden Standortentscheide und die vollzogene und geplante Verlagerung von Aufgaben bedrohen zunehmend die Substanz.</p><p>Die Entwicklung ist nicht oder jedenfalls nur zum kleinsten Teil standortbedingt. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer ganz bestimmten Politik, die stets zu Lasten dieses Bahnhofs geht. Jüngster Schlag ist die beabsichtigte, ja bereits vorweggenommene Aufgabe des Rangierzentrums, die allen früheren Beteuerungen widerspricht. Der Auftrag dazu ist am 26. Februar 1996, also kurz nach dem Seelinien-Entscheid des Bundesrates, erteilt worden, so dass man sogar den Eindruck einer gezielten "Strafaktion" der schmollenden SBB-Führung gegen den unbotmässigen Thurgau nicht recht loswird.</p>
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Übergabe der Seelinie an die Mittel-Thurgau-Bahn in korrekten und fairen Verhandlungen abzuwickeln und bis Ende 1996 entsprechende Entscheide zu fällen. Die SBB sind verpflichtet, ihr Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Verstärktes unternehmerisches Handeln ist auch ein Anliegen, das von der Politik regelmässig an die SBB herangetragen wird. Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem Bahnhof Romanshorn berühren den unternehmerischen Bereich der SBB, für den der Bundesrat nicht zuständig ist.</p><p>Die SBB äussern sich zu den Anliegen des Interpellanten wie folgt:</p><p>"Die unerfreuliche Finanzlage zwingt die SBB, weiterhin und mit Nachdruck alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Ergebnisses auszuschöpfen. Die Überprüfung der Abwicklung des Güterverkehrs wird derzeit netzweit fortgesetzt, um auf den Fahrplanwechsel 1997 zusätzliche Optimierungen zu realisieren. Dabei geht es darum, einerseits dem leider weiterhin festzustellenden Verkehrsrückgang Rechnung zu tragen und andererseits die grossen, leistungsfähigen Rangieranlagen voll auszulasten. Somit können auch in kleinen Unterzentren nötig werdende Unterhaltsarbeiten sowie Investitionen vermieden werden. Ziel der SBB ist es, den Schienengüterverkehr zu erhalten, ihn jedoch mit möglichst geringen Kosten abzuwickeln.</p><p>Netzweit wurden in den letzten Jahren etliche Rangierunterzentren aufgehoben oder zu Teambahnhöfen umgewandelt. In diese Entwicklung ist auch die Ostschweiz einbezogen. Deshalb hat die Kreisdirektion III in Zürich den Auftrag erhalten, ein neues Konzept 'Ostschweiz' zu entwickeln. Dies steht in keinem Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesrates zur Seelinie. Der Planungsauftrag entstand aufgrund von Untersuchungen im internationalen Verkehr mit Österreich, welche zeigten, dass mit einer Neuorganisation sowohl im Rangierbahnhof Limmattal als auch in Buchs/SG freie Kapazitäten entstehen, die durch eine Umstrukturierung in der Ostschweiz genutzt werden können. Es versteht sich dabei von selbst, dass die den Kunden garantierte Leistungsqualität sichergestellt werden muss.</p><p>Die Ergebnisse der aufgrund des Planungsauftrages eingeleiteten Studien werden der Generaldirektion SBB erst im Laufe des Monats August 1996 vorliegen. Deshalb kann die SBB im jetzigen Zeitpunkt über die Nutzung allfällig freiwerdender Anlageteile im Rangierbahnhof Romanshorn noch keine Aussagen machen. Die Planung der SBB-Unterhaltsanlage für Reisezugwagen bleibt weiterhin auf Rorschach ausgerichtet."</p><p>Der Bundesrat unterstützt die SBB in ihren Spar- und Rationalisierungsanstrengungen. Er wird aber darüber wachen, dass die Übergabe der Seelinie korrekt abläuft. Im übrigen ist mit dem eingeleiteten Verfahren für die Übergabe der Einbezug der Kantone sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Wie begründet und erklärt er die Häufung von Entscheiden, die alle zu Lasten des Bahnhofs Romanshorn gehen und seine Zukunft in Frage stellen?</p><p>2. Ist dem Bundesrat klar, dass die Abbaumassnahmen der SBB-Generaldirektion (GD SBB) ein klassisches "Eisenbahnerdorf" ins Herz treffen und dass sie zudem mit dem Verlust von anderen Bundesarbeitsplätzen in dieser Gemeinde zusammenfallen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, dafür zu sorgen, dass sein Entscheid in Sachen Seelinie nicht zu einer völlig ungerechtfertigten "Strafaktion" der SBB gegen den Thurgau und Romanshorn führt, zumal sich die dortigen Eisenbahner stets loyal hinter die Interessen der SBB gestellt haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf den Planungsauftrag der GD SBB vom 26. Februar 1996 zurückzukommen, da hier mit einer geradezu stossenden Einseitigkeit ein an sich völlig offener Standortentscheid grundlos vorweggenommen wird?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, ein faires und transparentes Evaluationsverfahren durchzuführen und den Beteiligten, namentlich der Thurgauer Regierung, umfassenden Einblick in sämtliche Entscheidungsgrundlagen der GD SBB zu gewähren?</p><p>6. Ist der Bundesrat gewillt, auch die Standortfrage für eine Wagenunterhaltsanlage nochmals zur Diskussion zu stellen, damit endlich ein Gesamtkonzept der SBB-Präsenz bzw. zum Aus- und zum Abbau der SBB in den Kantonen Thurgau und St. Gallen erstellt und einsichtig gemacht werden kann?</p>
- "Strafaktion" gegen den Bahnhof Romanshorn?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zukunft des traditionsreichen Bahnhofs Romanshorn ist jetzt ernsthaft gefährdet. Der einstmals so bedeutungsvolle und stolze Verkehrsknotenpunkt wird systematisch ausgehöhlt - anders kann man den laufenden Prozess leider nicht nennen. Der schleichende Abbau von Arbeitsplätzen, die Romanshorn wiederholt benachteiligenden Standortentscheide und die vollzogene und geplante Verlagerung von Aufgaben bedrohen zunehmend die Substanz.</p><p>Die Entwicklung ist nicht oder jedenfalls nur zum kleinsten Teil standortbedingt. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer ganz bestimmten Politik, die stets zu Lasten dieses Bahnhofs geht. Jüngster Schlag ist die beabsichtigte, ja bereits vorweggenommene Aufgabe des Rangierzentrums, die allen früheren Beteuerungen widerspricht. Der Auftrag dazu ist am 26. Februar 1996, also kurz nach dem Seelinien-Entscheid des Bundesrates, erteilt worden, so dass man sogar den Eindruck einer gezielten "Strafaktion" der schmollenden SBB-Führung gegen den unbotmässigen Thurgau nicht recht loswird.</p>
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Übergabe der Seelinie an die Mittel-Thurgau-Bahn in korrekten und fairen Verhandlungen abzuwickeln und bis Ende 1996 entsprechende Entscheide zu fällen. Die SBB sind verpflichtet, ihr Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Verstärktes unternehmerisches Handeln ist auch ein Anliegen, das von der Politik regelmässig an die SBB herangetragen wird. Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem Bahnhof Romanshorn berühren den unternehmerischen Bereich der SBB, für den der Bundesrat nicht zuständig ist.</p><p>Die SBB äussern sich zu den Anliegen des Interpellanten wie folgt:</p><p>"Die unerfreuliche Finanzlage zwingt die SBB, weiterhin und mit Nachdruck alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Ergebnisses auszuschöpfen. Die Überprüfung der Abwicklung des Güterverkehrs wird derzeit netzweit fortgesetzt, um auf den Fahrplanwechsel 1997 zusätzliche Optimierungen zu realisieren. Dabei geht es darum, einerseits dem leider weiterhin festzustellenden Verkehrsrückgang Rechnung zu tragen und andererseits die grossen, leistungsfähigen Rangieranlagen voll auszulasten. Somit können auch in kleinen Unterzentren nötig werdende Unterhaltsarbeiten sowie Investitionen vermieden werden. Ziel der SBB ist es, den Schienengüterverkehr zu erhalten, ihn jedoch mit möglichst geringen Kosten abzuwickeln.</p><p>Netzweit wurden in den letzten Jahren etliche Rangierunterzentren aufgehoben oder zu Teambahnhöfen umgewandelt. In diese Entwicklung ist auch die Ostschweiz einbezogen. Deshalb hat die Kreisdirektion III in Zürich den Auftrag erhalten, ein neues Konzept 'Ostschweiz' zu entwickeln. Dies steht in keinem Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesrates zur Seelinie. Der Planungsauftrag entstand aufgrund von Untersuchungen im internationalen Verkehr mit Österreich, welche zeigten, dass mit einer Neuorganisation sowohl im Rangierbahnhof Limmattal als auch in Buchs/SG freie Kapazitäten entstehen, die durch eine Umstrukturierung in der Ostschweiz genutzt werden können. Es versteht sich dabei von selbst, dass die den Kunden garantierte Leistungsqualität sichergestellt werden muss.</p><p>Die Ergebnisse der aufgrund des Planungsauftrages eingeleiteten Studien werden der Generaldirektion SBB erst im Laufe des Monats August 1996 vorliegen. Deshalb kann die SBB im jetzigen Zeitpunkt über die Nutzung allfällig freiwerdender Anlageteile im Rangierbahnhof Romanshorn noch keine Aussagen machen. Die Planung der SBB-Unterhaltsanlage für Reisezugwagen bleibt weiterhin auf Rorschach ausgerichtet."</p><p>Der Bundesrat unterstützt die SBB in ihren Spar- und Rationalisierungsanstrengungen. Er wird aber darüber wachen, dass die Übergabe der Seelinie korrekt abläuft. Im übrigen ist mit dem eingeleiteten Verfahren für die Übergabe der Einbezug der Kantone sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Wie begründet und erklärt er die Häufung von Entscheiden, die alle zu Lasten des Bahnhofs Romanshorn gehen und seine Zukunft in Frage stellen?</p><p>2. Ist dem Bundesrat klar, dass die Abbaumassnahmen der SBB-Generaldirektion (GD SBB) ein klassisches "Eisenbahnerdorf" ins Herz treffen und dass sie zudem mit dem Verlust von anderen Bundesarbeitsplätzen in dieser Gemeinde zusammenfallen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, dafür zu sorgen, dass sein Entscheid in Sachen Seelinie nicht zu einer völlig ungerechtfertigten "Strafaktion" der SBB gegen den Thurgau und Romanshorn führt, zumal sich die dortigen Eisenbahner stets loyal hinter die Interessen der SBB gestellt haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf den Planungsauftrag der GD SBB vom 26. Februar 1996 zurückzukommen, da hier mit einer geradezu stossenden Einseitigkeit ein an sich völlig offener Standortentscheid grundlos vorweggenommen wird?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, ein faires und transparentes Evaluationsverfahren durchzuführen und den Beteiligten, namentlich der Thurgauer Regierung, umfassenden Einblick in sämtliche Entscheidungsgrundlagen der GD SBB zu gewähren?</p><p>6. Ist der Bundesrat gewillt, auch die Standortfrage für eine Wagenunterhaltsanlage nochmals zur Diskussion zu stellen, damit endlich ein Gesamtkonzept der SBB-Präsenz bzw. zum Aus- und zum Abbau der SBB in den Kantonen Thurgau und St. Gallen erstellt und einsichtig gemacht werden kann?</p>
- "Strafaktion" gegen den Bahnhof Romanshorn?
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