Personensicherheitsprüfung

ShortId
96.3184
Id
19963184
Updated
10.04.2024 19:23
Language
de
Title
Personensicherheitsprüfung
AdditionalIndexing
öffentliche Ordnung;Sicherheitsüberprüfung von Beamten/-innen
1
  • L05K0403030302, Sicherheitsüberprüfung von Beamten/-innen
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1977 (Arbeitsgruppe Jeanmaire der GPK) fordern die Räte eine rechtsstaatlich korrekte Regelung der Personensicherheitsprüfung. 1986 haben sie entschieden, die Regelung gehöre nicht in das Beamtengesetz; Anfang der neunziger Jahre wurden entsprechende Bestimmungen aus dem Militärgesetz gestrichen und auf das kommende Staatsschutzgesetz verwiesen.</p><p>Eine nochmalige Verschiebung dieser Gesetzgebungsaufgabe löst keine Probleme, sondern schiebt das seit zwanzig Jahren dringende Gesetzgebungsvorhaben erneut auf die lange Bank.</p><p>Die Gewissheit, dass an Schlüsselstellen unserer Verwaltung und Armee Personen eingesetzt sind, die vertrauenswürdig und nicht erpressbar oder bestechlich sind, ist ein wichtiger Faktor der Stabilität unseres Staates. Für die Überprüfung dieser Elemente müssen zu einem grossen Teil Informationen beigezogen werden, über die Polizei und Strafverfolgungsbehörden verfügen. Es ist deshalb durchaus geboten, die Sicherheitsprüfungen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu regeln. Der Umstand, dass eine besondere Fachstelle ausserhalb der Polizeiorganisation die Prüfung durchführt, rechtfertigt nicht, deshalb ein besonderes Gesetz vorzusehen. Dazu kommt, dass im Ständerat als Erstrat die Regelung der Sicherheitsprüfungen im betreffenden Abschnitt nicht bestritten wurde, sondern es wurden nur einige von Kommission und Departement gemeinsam erarbeitete Straffungen und Verbesserungen vorgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Personensicherheitsprüfung gesondert regelt.</p>
  • Personensicherheitsprüfung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19940028
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1977 (Arbeitsgruppe Jeanmaire der GPK) fordern die Räte eine rechtsstaatlich korrekte Regelung der Personensicherheitsprüfung. 1986 haben sie entschieden, die Regelung gehöre nicht in das Beamtengesetz; Anfang der neunziger Jahre wurden entsprechende Bestimmungen aus dem Militärgesetz gestrichen und auf das kommende Staatsschutzgesetz verwiesen.</p><p>Eine nochmalige Verschiebung dieser Gesetzgebungsaufgabe löst keine Probleme, sondern schiebt das seit zwanzig Jahren dringende Gesetzgebungsvorhaben erneut auf die lange Bank.</p><p>Die Gewissheit, dass an Schlüsselstellen unserer Verwaltung und Armee Personen eingesetzt sind, die vertrauenswürdig und nicht erpressbar oder bestechlich sind, ist ein wichtiger Faktor der Stabilität unseres Staates. Für die Überprüfung dieser Elemente müssen zu einem grossen Teil Informationen beigezogen werden, über die Polizei und Strafverfolgungsbehörden verfügen. Es ist deshalb durchaus geboten, die Sicherheitsprüfungen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu regeln. Der Umstand, dass eine besondere Fachstelle ausserhalb der Polizeiorganisation die Prüfung durchführt, rechtfertigt nicht, deshalb ein besonderes Gesetz vorzusehen. Dazu kommt, dass im Ständerat als Erstrat die Regelung der Sicherheitsprüfungen im betreffenden Abschnitt nicht bestritten wurde, sondern es wurden nur einige von Kommission und Departement gemeinsam erarbeitete Straffungen und Verbesserungen vorgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Personensicherheitsprüfung gesondert regelt.</p>
    • Personensicherheitsprüfung

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