Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel
- ShortId
-
96.3186
- Id
-
19963186
- Updated
-
25.06.2025 02:06
- Language
-
de
- Title
-
Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel
- AdditionalIndexing
-
Konkubinat;Familienstand;direkte Bundessteuer;Ehe;Gleichbehandlung
- 1
-
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L03K010305, Familienstand
- L04K01030103, Ehe
- L04K01030504, Konkubinat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Motion spricht vorab die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren an. Es trifft zu, dass bei der direkten Bundessteuer das geltende System in gewissen Fällen Ehepaare, bei denen beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gegenüber entsprechenden Konkubinatspaaren benachteiligt. Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" hatte die WAK-S einen Gegenvorschlag unterbreitet, der sich u. a. zum Ziel setzte, die Ehe- und Konkubinatspaare steuerlich gleich zu behandeln. Im Hinblick darauf schlug die WAK-S bei der direkten Bundessteuer einen neuen Tarif für die natürlichen Personen vor. Dieser Tarif hätte eine steuerliche Benachteiligung von erwerbstätigen Ehepaaren im Vergleich zu erwerbstätigen Konkubinatspaaren weitgehend ausgeschlossen. Allerdings hätten daraus für den Bund auch erhebliche Einnahmenausfälle resultiert. Deshalb hat der Ständerat an seiner Sitzung vom 13. März 1996 zwar Eintreten auf den Gegenvorschlag beschlossen, aber dessen Beratung ausgesetzt. Damit wurde bekräftigt, dass in dieser Legislaturperiode alle Anstrengungen der Sanierung des Bundeshaushaltes gelten müssen.</p><p>2. Die steuerliche Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren bleibt jedoch ein Problem, das es zu lösen gilt. Eine haushaltneutrale Lösung wird allerdings nicht einfach zu erreichen sein. Wie schon in der Antwort auf die Motion Frick (93.3586, "Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare"; AB 1994 S 1058) in Aussicht gestellt wurde, hat der Vorsteher des EFD die Bildung einer Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben. Diese wird das ganze System der Familienbesteuerung erneut überprüfen und vorab versuchen, für das Problem der Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren eine Lösung zu finden.</p><p>3. Es bleibt beizufügen, dass der Bundesrat zurzeit einen Bericht über eine ertragsneutrale Reform der Unternehmensbesteuerung vorbereitet. Der Bericht wird noch diesen Sommer allen interessierten Kreisen zur Vernehmlassung zugestellt werden. Bezüglich "struktureller Mängel" bei der Unternehmensbesteuerung rennt die Motion damit offene Türen ein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf vorzulegen, der die strukturellen Mängel der direkten Bundessteuer behebt (u. a. die Frage der Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren) und dabei dem Ausmass der Besteuerung auf der Stufe der Kantone und Gemeinden Rechnung trägt.</p>
- Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Motion spricht vorab die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren an. Es trifft zu, dass bei der direkten Bundessteuer das geltende System in gewissen Fällen Ehepaare, bei denen beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gegenüber entsprechenden Konkubinatspaaren benachteiligt. Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" hatte die WAK-S einen Gegenvorschlag unterbreitet, der sich u. a. zum Ziel setzte, die Ehe- und Konkubinatspaare steuerlich gleich zu behandeln. Im Hinblick darauf schlug die WAK-S bei der direkten Bundessteuer einen neuen Tarif für die natürlichen Personen vor. Dieser Tarif hätte eine steuerliche Benachteiligung von erwerbstätigen Ehepaaren im Vergleich zu erwerbstätigen Konkubinatspaaren weitgehend ausgeschlossen. Allerdings hätten daraus für den Bund auch erhebliche Einnahmenausfälle resultiert. Deshalb hat der Ständerat an seiner Sitzung vom 13. März 1996 zwar Eintreten auf den Gegenvorschlag beschlossen, aber dessen Beratung ausgesetzt. Damit wurde bekräftigt, dass in dieser Legislaturperiode alle Anstrengungen der Sanierung des Bundeshaushaltes gelten müssen.</p><p>2. Die steuerliche Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren bleibt jedoch ein Problem, das es zu lösen gilt. Eine haushaltneutrale Lösung wird allerdings nicht einfach zu erreichen sein. Wie schon in der Antwort auf die Motion Frick (93.3586, "Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare"; AB 1994 S 1058) in Aussicht gestellt wurde, hat der Vorsteher des EFD die Bildung einer Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben. Diese wird das ganze System der Familienbesteuerung erneut überprüfen und vorab versuchen, für das Problem der Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren eine Lösung zu finden.</p><p>3. Es bleibt beizufügen, dass der Bundesrat zurzeit einen Bericht über eine ertragsneutrale Reform der Unternehmensbesteuerung vorbereitet. Der Bericht wird noch diesen Sommer allen interessierten Kreisen zur Vernehmlassung zugestellt werden. Bezüglich "struktureller Mängel" bei der Unternehmensbesteuerung rennt die Motion damit offene Türen ein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf vorzulegen, der die strukturellen Mängel der direkten Bundessteuer behebt (u. a. die Frage der Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren) und dabei dem Ausmass der Besteuerung auf der Stufe der Kantone und Gemeinden Rechnung trägt.</p>
- Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel
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