Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (zu Ziel 6)

ShortId
96.3191
Id
19963191
Updated
14.11.2025 06:58
Language
de
Title
Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (zu Ziel 6)
AdditionalIndexing
Beschäftigung;Teilzeitarbeit;vorgezogener Ruhestand;Arbeitszeitmodell;Arbeitszeitverkürzung;Wettbewerbsfähigkeit
1
  • L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
  • L06K070205030202, Arbeitszeitverkürzung
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L03K070203, Beschäftigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verweist darauf, dass die Arbeitsbedingungen in der Schweiz in erster Linie durch die Sozialpartner geregelt werden. Die Rolle des Staates ist in dieser Hinsicht zweitrangig, dies auch im Vergleich zu den Verhältnissen in unseren Nachbarländern. Zudem finden bei uns die Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen auf einem sehr dezentralisierten Niveau statt.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion Aguet vom 2. März 1994 (94.3079, "6-Stunden-Arbeitstag") hat der Bundesrat bereits hervorgehoben, dass er der Meinung ist, dass allgemeingültige Antworten bezüglich der Beschäftigungswirkung von Arbeitszeitverkürzungen nicht gegeben werden können. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung ab. Eine Literaturrecherche, welche im vergangenen Jahr bei einem externen Experten in Auftrag gegeben wurde, bestätigt diese Ansicht.</p><p>Deshalb hat bereits die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung, in welcher auch die Sozialpartner vertreten sind, die Finanzierung einer neuen Studie abgelehnt. Diese Kommission wird sich in allernächster Zukunft zu einer Alternative äussern können, d. h. zur Ausschreibung eines Forschungsprojektes, welches aufgrund von Fallstudien die Bedingungen aufzeigen soll, die erfüllt sein müssen, damit sich neue Arbeitszeitformen positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung auswirken.</p><p>Der Bundesrat prüft weiterhin aufmerksam neue Modelle der Arbeitszeitregelung und fördert die Einführung verschiedener neuer Formen der Arbeitszeit in der Bundesverwaltung. Bei den PTT und den SBB wurden ähnliche Schritte unternommen, und zurzeit besteht beispielsweise bei der Post eine Arbeitsgruppe, welche sich mit weiter gehenden Massnahmen beschäftigt.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, zum Zeitpunkt, in dem empirische Ergebnisse vorhanden sind, und in Abhängigkeit der Resultate, welche im Rahmen der Forschung des Fonds der Arbeitslosenversicherung erzielt werden, einen Bericht über die beobachteten Effekte und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis zur Wintersession 1996 einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitverkürzung, Teilzeitarbeit, gleitende und vorzeitige Pensionierung) auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere bezüglich Kosten) sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft aufzeigt.</p>
  • Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (zu Ziel 6)
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19960016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verweist darauf, dass die Arbeitsbedingungen in der Schweiz in erster Linie durch die Sozialpartner geregelt werden. Die Rolle des Staates ist in dieser Hinsicht zweitrangig, dies auch im Vergleich zu den Verhältnissen in unseren Nachbarländern. Zudem finden bei uns die Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen auf einem sehr dezentralisierten Niveau statt.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion Aguet vom 2. März 1994 (94.3079, "6-Stunden-Arbeitstag") hat der Bundesrat bereits hervorgehoben, dass er der Meinung ist, dass allgemeingültige Antworten bezüglich der Beschäftigungswirkung von Arbeitszeitverkürzungen nicht gegeben werden können. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung ab. Eine Literaturrecherche, welche im vergangenen Jahr bei einem externen Experten in Auftrag gegeben wurde, bestätigt diese Ansicht.</p><p>Deshalb hat bereits die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung, in welcher auch die Sozialpartner vertreten sind, die Finanzierung einer neuen Studie abgelehnt. Diese Kommission wird sich in allernächster Zukunft zu einer Alternative äussern können, d. h. zur Ausschreibung eines Forschungsprojektes, welches aufgrund von Fallstudien die Bedingungen aufzeigen soll, die erfüllt sein müssen, damit sich neue Arbeitszeitformen positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung auswirken.</p><p>Der Bundesrat prüft weiterhin aufmerksam neue Modelle der Arbeitszeitregelung und fördert die Einführung verschiedener neuer Formen der Arbeitszeit in der Bundesverwaltung. Bei den PTT und den SBB wurden ähnliche Schritte unternommen, und zurzeit besteht beispielsweise bei der Post eine Arbeitsgruppe, welche sich mit weiter gehenden Massnahmen beschäftigt.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, zum Zeitpunkt, in dem empirische Ergebnisse vorhanden sind, und in Abhängigkeit der Resultate, welche im Rahmen der Forschung des Fonds der Arbeitslosenversicherung erzielt werden, einen Bericht über die beobachteten Effekte und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis zur Wintersession 1996 einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitverkürzung, Teilzeitarbeit, gleitende und vorzeitige Pensionierung) auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere bezüglich Kosten) sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft aufzeigt.</p>
    • Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (zu Ziel 6)

Back to List