Reform der Berufsbildung (zu Ziel 8, R15)

ShortId
96.3193
Id
19963193
Updated
25.06.2025 02:08
Language
de
Title
Reform der Berufsbildung (zu Ziel 8, R15)
AdditionalIndexing
berufliche Bildung;Reform;Stellenbeschreibung;Gesetz
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08020310, Reform
  • L05K0702010211, Stellenbeschreibung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird den Bericht über die Berufsbildung nach den Sommerferien dem Parlament vorlegen. Der Bericht beschreibt das Umfeld und das System der beruflichen Bildung mit den bereits laufenden Reformarbeiten sowie die Herausforderungen, mit denen die Berufsbildung konfrontiert ist. Er enthält Vorschläge für Massnahmen, die über eine Revision des Berufsbildungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung sowie über Praxisänderungen zu realisieren sind.</p><p>Die Grundausbildung wird zurzeit nach Ausbildungsvorschriften für rund 250 reglementierte Berufe vermittelt. Trotz der Vielzahl der Reglemente werden rund 80 Prozent der insgesamt 150 000 in einer Biga-Lehre befindlichen Jugendlichen in lediglich 32 Berufen ausgebildet. Über 40 Prozent der Lehrlinge und Lehrtöchter werden in den sechs Berufen mit über 5000 Lehrverhältnissen ausgebildet. Ihnen stehen an die 130 Berufe mit weniger als hundert Lehrverhältnissen gegenüber, darunter wenig bekannte wie Graveur und Graveurin (40 Lehrverhältnisse), Kartograph und Kartographin (21), Rheinmatrose und Rheinmatrosin (19), Geigenbauer und Geigenbauerin (11) usw. Auch bei kleinen Lehrlingszahlen besitzen diese Berufe ihre Daseinsberechtigung. Viele kleine und mittlere Unternehmungen sehen sich nicht in der Lage, berufsfeldbezogen auszubilden; eine Verpflichtung dazu würde Tausende von Ausbildungsplätzen gefährden. Hingegen ist es möglich, die Lehrpläne für den beruflichen Unterricht so zu gestalten, dass Lehrlinge und Lehrtöchter verwandter Berufe die Berufsschule in gemeinsamen Klassen besuchen können. Mit dem Ziel, eine Reduktion der Lehrberufe zu erreichen, prüft das Biga bei jedem Neuerlass oder jeder Revision von Ausbildungsvorschriften in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Berufsverbänden, ob verwandte Berufe und welche in das Reglementierungsverfahren mit einbezogen werden können.</p><p>Die Ausbildungsvorschriften des Biga umfassen jeweils drei Teile:</p><p>a. Reglement über die betriebliche Ausbildung;</p><p>b. Reglement über die Lehrabschlussprüfung;</p><p>c. Lehrplan für den beruflichen Unterricht.</p><p>Anpassungen und Neufassungen von Ausbildungsvorschriften erarbeitet das Biga in engem Kontakt mit den Betroffenen, zu denen vor allem die Sozialpartner und die Kantone gehören. Aufgrund der Vielfalt von Betriebsstrukturen und der unterschiedlichen Geschwindigkeiten von Veränderungen in der Arbeitswelt kann keine allgemeine Regel für die Bearbeitungszeit von Ausbildungsvorschriften aufgestellt werden. Das Biga und dessen Partner haben ein grosses Interesse daran, Anpassungen dem branchenspezifischen Wandel entsprechend möglichst rasch vorzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 1998 Vorschläge zu einer Reform der Berufsbildung und eine entsprechende Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung auszuarbeiten. Mit der Reform soll die berufliche Ausbildung qualitativ verbessert werden, insbesondere sollen die rund 250 Biga-Berufe zu 30 bis 50 Berufsfeldern zusammengefasst werden. Parallel dazu ist die Anpassung bzw. Neufassung der Ausbildungsreglemente substantiell zu beschleunigen.</p>
  • Reform der Berufsbildung (zu Ziel 8, R15)
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19960016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird den Bericht über die Berufsbildung nach den Sommerferien dem Parlament vorlegen. Der Bericht beschreibt das Umfeld und das System der beruflichen Bildung mit den bereits laufenden Reformarbeiten sowie die Herausforderungen, mit denen die Berufsbildung konfrontiert ist. Er enthält Vorschläge für Massnahmen, die über eine Revision des Berufsbildungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung sowie über Praxisänderungen zu realisieren sind.</p><p>Die Grundausbildung wird zurzeit nach Ausbildungsvorschriften für rund 250 reglementierte Berufe vermittelt. Trotz der Vielzahl der Reglemente werden rund 80 Prozent der insgesamt 150 000 in einer Biga-Lehre befindlichen Jugendlichen in lediglich 32 Berufen ausgebildet. Über 40 Prozent der Lehrlinge und Lehrtöchter werden in den sechs Berufen mit über 5000 Lehrverhältnissen ausgebildet. Ihnen stehen an die 130 Berufe mit weniger als hundert Lehrverhältnissen gegenüber, darunter wenig bekannte wie Graveur und Graveurin (40 Lehrverhältnisse), Kartograph und Kartographin (21), Rheinmatrose und Rheinmatrosin (19), Geigenbauer und Geigenbauerin (11) usw. Auch bei kleinen Lehrlingszahlen besitzen diese Berufe ihre Daseinsberechtigung. Viele kleine und mittlere Unternehmungen sehen sich nicht in der Lage, berufsfeldbezogen auszubilden; eine Verpflichtung dazu würde Tausende von Ausbildungsplätzen gefährden. Hingegen ist es möglich, die Lehrpläne für den beruflichen Unterricht so zu gestalten, dass Lehrlinge und Lehrtöchter verwandter Berufe die Berufsschule in gemeinsamen Klassen besuchen können. Mit dem Ziel, eine Reduktion der Lehrberufe zu erreichen, prüft das Biga bei jedem Neuerlass oder jeder Revision von Ausbildungsvorschriften in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Berufsverbänden, ob verwandte Berufe und welche in das Reglementierungsverfahren mit einbezogen werden können.</p><p>Die Ausbildungsvorschriften des Biga umfassen jeweils drei Teile:</p><p>a. Reglement über die betriebliche Ausbildung;</p><p>b. Reglement über die Lehrabschlussprüfung;</p><p>c. Lehrplan für den beruflichen Unterricht.</p><p>Anpassungen und Neufassungen von Ausbildungsvorschriften erarbeitet das Biga in engem Kontakt mit den Betroffenen, zu denen vor allem die Sozialpartner und die Kantone gehören. Aufgrund der Vielfalt von Betriebsstrukturen und der unterschiedlichen Geschwindigkeiten von Veränderungen in der Arbeitswelt kann keine allgemeine Regel für die Bearbeitungszeit von Ausbildungsvorschriften aufgestellt werden. Das Biga und dessen Partner haben ein grosses Interesse daran, Anpassungen dem branchenspezifischen Wandel entsprechend möglichst rasch vorzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 1998 Vorschläge zu einer Reform der Berufsbildung und eine entsprechende Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung auszuarbeiten. Mit der Reform soll die berufliche Ausbildung qualitativ verbessert werden, insbesondere sollen die rund 250 Biga-Berufe zu 30 bis 50 Berufsfeldern zusammengefasst werden. Parallel dazu ist die Anpassung bzw. Neufassung der Ausbildungsreglemente substantiell zu beschleunigen.</p>
    • Reform der Berufsbildung (zu Ziel 8, R15)

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