Finanzierungskonzept für den Oeffentlichen Verkehr (zu Ziel 4, R9)

ShortId
96.3196
Id
19963196
Updated
14.11.2025 06:26
Language
de
Title
Finanzierungskonzept für den Oeffentlichen Verkehr (zu Ziel 4, R9)
AdditionalIndexing
öffentlicher Verkehr;Verkehrsgebühr;Verkehrsinfrastruktur;Verbrauchssteuer;Finanzierung
1
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18020102, Verkehrsgebühr
  • L03K110701, Verbrauchssteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Frühjahr 1995 eine grundsätzliche Überprüfung der Neat-Finanzierung beschlossen. Gestützt auf einen Bericht einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe hat er am 13. September 1995 eine Vernehmlassung eröffnet. Aufgrund der eher kontroversen Ergebnisse wurden am 9. Januar 1996 zusätzliche Gespräche mit interessierten Parteien und Organisationen geführt, und es wurde einer Arbeitsgruppe der Bundesratsparteien Gelegenheit geboten, eigene Vorschläge zu erarbeiten. Auf der Grundlage dieses breiten Meinungsbildungsprozesses hat der Bundesrat am 24. April die materiellen Vorentscheide zur Botschaft getroffen und das Eidgenössische Finanzdepartement gemeinsam mit dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende Juni 1996 eine Botschaft auszuarbeiten.</p><p>Der Bundesrat sieht für die Eisenbahngrossprojekte - analog der Regelung, wie sie seit 1959 für den Strassenverkehr existiert - eine befristete Spezialfinanzierung vor, die vollumfänglich über die Finanzrechnung geführt wird ("Fonds innerhalb der Staatsrechnung"). Mit zwei getrennten Spezialfinanzierungen für den Strassenverkehr und die Eisenbahngrossprojekte wird die Mittelkonkurrenz zwischen den beiden Verkehrsträgern unterbunden. In beiden Bereichen kann langfristig aufgrund klar definierter Einnahmen geplant und realisiert werden.</p><p>Eine Ausgliederung von Spezialfonds aus der Bundesrechnung verletzt den Rechnungsgrundsatz der Vollständigkeit und bedeutet einen Einbruch in die Finanzhoheit der eidgenössischen Räte. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat in ihrem Bericht vom 22. März 1995 zu Finanzierungsfragen der Neat nachdrücklich ein Festhalten an den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Transparenz des Bundeshaushaltes verlangt. Zudem kann darauf hingewiesen werden, dass der Nationalrat die Überweisung einer entsprechenden Motion Fischer-Seengen (93.3294) zur Ausgliederung der Strassenrechnung am 2. Februar 1995 abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten eine Vorlage über die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs insgesamt (nicht nur der vier Grossprojekte) vorzulegen, die auf einem Fonds basiert, der teils aus Abgaben des Strassenverkehrs, teils aus einer allgemeinen Konsumabgabe finanziert wird.</p>
  • Finanzierungskonzept für den Oeffentlichen Verkehr (zu Ziel 4, R9)
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19960016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Frühjahr 1995 eine grundsätzliche Überprüfung der Neat-Finanzierung beschlossen. Gestützt auf einen Bericht einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe hat er am 13. September 1995 eine Vernehmlassung eröffnet. Aufgrund der eher kontroversen Ergebnisse wurden am 9. Januar 1996 zusätzliche Gespräche mit interessierten Parteien und Organisationen geführt, und es wurde einer Arbeitsgruppe der Bundesratsparteien Gelegenheit geboten, eigene Vorschläge zu erarbeiten. Auf der Grundlage dieses breiten Meinungsbildungsprozesses hat der Bundesrat am 24. April die materiellen Vorentscheide zur Botschaft getroffen und das Eidgenössische Finanzdepartement gemeinsam mit dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende Juni 1996 eine Botschaft auszuarbeiten.</p><p>Der Bundesrat sieht für die Eisenbahngrossprojekte - analog der Regelung, wie sie seit 1959 für den Strassenverkehr existiert - eine befristete Spezialfinanzierung vor, die vollumfänglich über die Finanzrechnung geführt wird ("Fonds innerhalb der Staatsrechnung"). Mit zwei getrennten Spezialfinanzierungen für den Strassenverkehr und die Eisenbahngrossprojekte wird die Mittelkonkurrenz zwischen den beiden Verkehrsträgern unterbunden. In beiden Bereichen kann langfristig aufgrund klar definierter Einnahmen geplant und realisiert werden.</p><p>Eine Ausgliederung von Spezialfonds aus der Bundesrechnung verletzt den Rechnungsgrundsatz der Vollständigkeit und bedeutet einen Einbruch in die Finanzhoheit der eidgenössischen Räte. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat in ihrem Bericht vom 22. März 1995 zu Finanzierungsfragen der Neat nachdrücklich ein Festhalten an den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Transparenz des Bundeshaushaltes verlangt. Zudem kann darauf hingewiesen werden, dass der Nationalrat die Überweisung einer entsprechenden Motion Fischer-Seengen (93.3294) zur Ausgliederung der Strassenrechnung am 2. Februar 1995 abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten eine Vorlage über die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs insgesamt (nicht nur der vier Grossprojekte) vorzulegen, die auf einem Fonds basiert, der teils aus Abgaben des Strassenverkehrs, teils aus einer allgemeinen Konsumabgabe finanziert wird.</p>
    • Finanzierungskonzept für den Oeffentlichen Verkehr (zu Ziel 4, R9)

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