Steuerhinterziehung (zu Ziel 5)
- ShortId
-
96.3197
- Id
-
19963197
- Updated
-
25.06.2025 02:05
- Language
-
de
- Title
-
Steuerhinterziehung (zu Ziel 5)
- AdditionalIndexing
-
Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht
- 1
-
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L06K050102010205, Steuerstrafrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. In seinem Bericht vom 19. Dezember 1983 über Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (BBl 1984 I 121) hat der Bundesrat bereits umfassend zu diesem Thema Stellung bezogen. Seine Schlussfolgerungen (vgl. unter Ziff. 10) sind nach wie vor gültig:</p><p>- Das geltende Steuerrecht ist auf allen Ebenen konsequent durchzusetzen, wozu auch eine wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehört.</p><p>- Wenn die in der Steuerharmonisierungsvorlage beantragten Verbesserungen verwirklicht werden, reicht das gesetzestechnische Instrumentarium aus, um mit Erfolg gegen die Steuerhinterziehung vorzugehen.</p><p>- Gebührende Beachtung ist den Personalbeständen der Steuerverwaltungen aller Stufen zu schenken, weil die Bekämpfung der Steuerhinterziehung das entsprechende Personal voraussetzt.</p><p>2. Mit Inkrafttreten der Harmonisierungsgesetzgebung (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer auf den 1. Januar 1995; Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden auf den 1. Januar 1993) sind mittlerweile die vom Bundesrat beantragten Verbesserungen rechtlicher und organisatorischer Art geschaffen worden. Für die direkte Bundessteuer gehört dazu insbesondere der Einsatz besonderer Untersuchungsorgane der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes ermächtigt werden können, in Zusammenarbeit mit den Behörden von Kantonen und Gemeinden entsprechende Untersuchungen (Einvernahmen, Augenscheine, Zwangsmassnahmen) vorzunehmen.</p><p>3. Die konsequente Durchsetzung des Steuerrechts ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Wie dargetan, sind für den Bund die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung vorzuschlagen.</p>
- Steuerhinterziehung (zu Ziel 5)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In seinem Bericht vom 19. Dezember 1983 über Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (BBl 1984 I 121) hat der Bundesrat bereits umfassend zu diesem Thema Stellung bezogen. Seine Schlussfolgerungen (vgl. unter Ziff. 10) sind nach wie vor gültig:</p><p>- Das geltende Steuerrecht ist auf allen Ebenen konsequent durchzusetzen, wozu auch eine wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehört.</p><p>- Wenn die in der Steuerharmonisierungsvorlage beantragten Verbesserungen verwirklicht werden, reicht das gesetzestechnische Instrumentarium aus, um mit Erfolg gegen die Steuerhinterziehung vorzugehen.</p><p>- Gebührende Beachtung ist den Personalbeständen der Steuerverwaltungen aller Stufen zu schenken, weil die Bekämpfung der Steuerhinterziehung das entsprechende Personal voraussetzt.</p><p>2. Mit Inkrafttreten der Harmonisierungsgesetzgebung (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer auf den 1. Januar 1995; Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden auf den 1. Januar 1993) sind mittlerweile die vom Bundesrat beantragten Verbesserungen rechtlicher und organisatorischer Art geschaffen worden. Für die direkte Bundessteuer gehört dazu insbesondere der Einsatz besonderer Untersuchungsorgane der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes ermächtigt werden können, in Zusammenarbeit mit den Behörden von Kantonen und Gemeinden entsprechende Untersuchungen (Einvernahmen, Augenscheine, Zwangsmassnahmen) vorzunehmen.</p><p>3. Die konsequente Durchsetzung des Steuerrechts ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Wie dargetan, sind für den Bund die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung vorzuschlagen.</p>
- Steuerhinterziehung (zu Ziel 5)
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