Migrationskonzept (zu Ziel 12, R24)
- ShortId
-
96.3198
- Id
-
19963198
- Updated
-
10.04.2024 18:15
- Language
-
de
- Title
-
Migrationskonzept (zu Ziel 12, R24)
- AdditionalIndexing
-
Migrationspolitik;Rassendiskriminierung;Ausländerpolitik
- 1
-
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L03K010802, Ausländerpolitik
- L04K05020401, Rassendiskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aus dem Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1995-1999 geht hervor, dass er die Ziele, Inhalte und Instrumente einer umfassenden Migrationspolitik aus einer Gesamtsicht formulieren will (R 24). Dabei wird der Bundesrat auch prüfen, ob das 1991 eingeführte Dreikreisemodell beibehalten werden soll oder ob eine andere Lösung in Frage kommt.</p><p>Zurzeit haben die bilateralen Verhandlungen mit der EU über den Personenverkehr Priorität. Deren Ausgang wird die zukünftige Ausländerpolitik der Schweiz wesentlich prägen. Der Bundesrat wird vor dem Sommer vom Vernehmlassungsergebnis zum Bericht über eine schweizerische Migrationspolitik von Herrn Peter Arbenz Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Angesichts dieser Ausgangslage erscheint es daher als verfrüht, bereits heute die Inhalte einer künftigen Migrationspolitik festzulegen.</p><p>In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat den kürzlich erhobenen Vorwurf der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), das Dreikreisemodell fördere fremdenfeindliche und kulturell-rassistische Vorurteile gegenüber Angehörigen des dritten Kreises, entschieden zurück. Das Dreikreisemodell wurde im Rahmen einer Neukonzeption der Ausländer- und Flüchtlingspolitik für die neunziger Jahre im Bericht des Bundesrates vom 15. Mai 1991 entwickelt. Dieser Bericht sowie das ihm in der Ausländerpolitik zugrundeliegende Dreikreisemodell fanden im Parlament einen breiten politischen Konsens. Es war aber bereits im damaligen Zeitpunkt eine Opposition sichtbar, allerdings mit entgegengesetzten Argumenten. An dieser Ausgangslage hat sich in der Zwischenzeit wenig geändert. Befürworten die einen eine Öffnung im Sinne einer multikulturellen Schweiz, so beurteilen die anderen bereits den heute bestehenden Ausländerbestand als zu hoch und verlangen drastische Massnahmen zu dessen Reduktion (vgl. die hängigen Volksinitiativen zu diesem Thema).</p><p>Der Bundesrat hat die Vereinbarkeit des Dreikreisemodells mit dem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung umfassend untersucht und in Beantwortung eines Postulates der Kommission für Rechtsfragen in seinem Bericht vom 20. Oktober 1993 auch bejaht (Ausländerpolitik und Dreikreisemodell im Lichte des internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung).</p><p>Die Schweiz hat bezüglich ihrer Ausländerpolitik allgemein vorsorglich einen Vorbehalt zur Uno-Konvention angebracht, weil sie sich angesichts eines bereits hohen Ausländeranteils einen gewissen Spielraum bezüglich ihrer zukünftigen Einwanderungspolitik erhalten wollte. Das Bundesgericht hat im übrigen in einem jüngsten, noch nicht publizierten Entscheid die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit des Dreikreisemodells bejaht. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die EKR keine konkrete Alternative zur bestehenden Einwanderungsregelung vorschlägt.</p><p>Für den Bundesrat ist entscheidend, dass sich das Parlament zu den vier Zielen bekennt, die ihn in den nächsten vier Jahren leiten (siehe Bericht über die Legislaturplanung, Ziel 12).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat legt ein neues Migrationskonzept ohne Dreikreisemodell vor.</p>
- Migrationskonzept (zu Ziel 12, R24)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aus dem Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1995-1999 geht hervor, dass er die Ziele, Inhalte und Instrumente einer umfassenden Migrationspolitik aus einer Gesamtsicht formulieren will (R 24). Dabei wird der Bundesrat auch prüfen, ob das 1991 eingeführte Dreikreisemodell beibehalten werden soll oder ob eine andere Lösung in Frage kommt.</p><p>Zurzeit haben die bilateralen Verhandlungen mit der EU über den Personenverkehr Priorität. Deren Ausgang wird die zukünftige Ausländerpolitik der Schweiz wesentlich prägen. Der Bundesrat wird vor dem Sommer vom Vernehmlassungsergebnis zum Bericht über eine schweizerische Migrationspolitik von Herrn Peter Arbenz Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Angesichts dieser Ausgangslage erscheint es daher als verfrüht, bereits heute die Inhalte einer künftigen Migrationspolitik festzulegen.</p><p>In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat den kürzlich erhobenen Vorwurf der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), das Dreikreisemodell fördere fremdenfeindliche und kulturell-rassistische Vorurteile gegenüber Angehörigen des dritten Kreises, entschieden zurück. Das Dreikreisemodell wurde im Rahmen einer Neukonzeption der Ausländer- und Flüchtlingspolitik für die neunziger Jahre im Bericht des Bundesrates vom 15. Mai 1991 entwickelt. Dieser Bericht sowie das ihm in der Ausländerpolitik zugrundeliegende Dreikreisemodell fanden im Parlament einen breiten politischen Konsens. Es war aber bereits im damaligen Zeitpunkt eine Opposition sichtbar, allerdings mit entgegengesetzten Argumenten. An dieser Ausgangslage hat sich in der Zwischenzeit wenig geändert. Befürworten die einen eine Öffnung im Sinne einer multikulturellen Schweiz, so beurteilen die anderen bereits den heute bestehenden Ausländerbestand als zu hoch und verlangen drastische Massnahmen zu dessen Reduktion (vgl. die hängigen Volksinitiativen zu diesem Thema).</p><p>Der Bundesrat hat die Vereinbarkeit des Dreikreisemodells mit dem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung umfassend untersucht und in Beantwortung eines Postulates der Kommission für Rechtsfragen in seinem Bericht vom 20. Oktober 1993 auch bejaht (Ausländerpolitik und Dreikreisemodell im Lichte des internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung).</p><p>Die Schweiz hat bezüglich ihrer Ausländerpolitik allgemein vorsorglich einen Vorbehalt zur Uno-Konvention angebracht, weil sie sich angesichts eines bereits hohen Ausländeranteils einen gewissen Spielraum bezüglich ihrer zukünftigen Einwanderungspolitik erhalten wollte. Das Bundesgericht hat im übrigen in einem jüngsten, noch nicht publizierten Entscheid die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit des Dreikreisemodells bejaht. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die EKR keine konkrete Alternative zur bestehenden Einwanderungsregelung vorschlägt.</p><p>Für den Bundesrat ist entscheidend, dass sich das Parlament zu den vier Zielen bekennt, die ihn in den nächsten vier Jahren leiten (siehe Bericht über die Legislaturplanung, Ziel 12).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat legt ein neues Migrationskonzept ohne Dreikreisemodell vor.</p>
- Migrationskonzept (zu Ziel 12, R24)
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