Verbesserter Schutz der Opfer von Sexualdelikten, insbesondere in Fällen von sexueller Ausbeutung von Kindern

ShortId
96.3199
Id
19963199
Updated
25.06.2025 02:10
Language
de
Title
Verbesserter Schutz der Opfer von Sexualdelikten, insbesondere in Fällen von sexueller Ausbeutung von Kindern
AdditionalIndexing
gerichtliche Untersuchung;Jugendschutz;Strafgerichtsbarkeit;Opfer;sexuelle Gewalt;Gerichtsverfahren
1
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L03K050404, Gerichtsverfahren
  • L04K05010205, Opfer
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L04K05050104, Strafgerichtsbarkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mehrheit der Kommission beantragt ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative Goll (94.441) keine Folge zu geben. Die Kommission ist aber der Auffassung, dass die in den Ziffern 2 bis 9 der Initiative aufgeführten Anliegen prüfenswerte Vorschläge enthalten, die jedoch zum Teil das kantonale Prozessrecht betreffen. Die Kommission ersucht deshalb den Bundesrat, die entsprechenden Evaluationen vorzunehmen, die Anliegen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden in den Ziffern 2 bis 9 der parlamentarischen Initiative Goll (94.441) enthaltenen Anliegen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>- Auf mehrfache Befragung des Opfers über den Tathergang ist zu verzichten.</p><p>- Die Befragung ist mit technischen Mitteln (Video) festzuhalten.</p><p>- Die Konfrontation des Opfers mit dem Täter im Rahmen des Verfahrens ist zu vermeiden.</p><p>- Die Anhörung eines sexuell ausgebeuteten Kindes muss durch ausgebildete Fachpersonen erfolgen.</p><p>- Die Gerichts- und Ermittlungsbehörden, die mit Opfern von sexueller Ausbeutung konfrontiert werden, sind speziell auszubilden.</p><p>- Die Information von Opfern über ihre rechtlichen Möglichkeiten ist zu verbessern.</p><p>- Die Rahmenbedingungen für Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche der Opfer sind zu verbessern.</p><p>- Beweisregeln sind einzuführen, die eine "Mitschuld" des Opfers zur Entlastung des Täters ausschliessen ("Opfer zum Täter machen").</p>
  • Verbesserter Schutz der Opfer von Sexualdelikten, insbesondere in Fällen von sexueller Ausbeutung von Kindern
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19940441
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mehrheit der Kommission beantragt ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative Goll (94.441) keine Folge zu geben. Die Kommission ist aber der Auffassung, dass die in den Ziffern 2 bis 9 der Initiative aufgeführten Anliegen prüfenswerte Vorschläge enthalten, die jedoch zum Teil das kantonale Prozessrecht betreffen. Die Kommission ersucht deshalb den Bundesrat, die entsprechenden Evaluationen vorzunehmen, die Anliegen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden in den Ziffern 2 bis 9 der parlamentarischen Initiative Goll (94.441) enthaltenen Anliegen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>- Auf mehrfache Befragung des Opfers über den Tathergang ist zu verzichten.</p><p>- Die Befragung ist mit technischen Mitteln (Video) festzuhalten.</p><p>- Die Konfrontation des Opfers mit dem Täter im Rahmen des Verfahrens ist zu vermeiden.</p><p>- Die Anhörung eines sexuell ausgebeuteten Kindes muss durch ausgebildete Fachpersonen erfolgen.</p><p>- Die Gerichts- und Ermittlungsbehörden, die mit Opfern von sexueller Ausbeutung konfrontiert werden, sind speziell auszubilden.</p><p>- Die Information von Opfern über ihre rechtlichen Möglichkeiten ist zu verbessern.</p><p>- Die Rahmenbedingungen für Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche der Opfer sind zu verbessern.</p><p>- Beweisregeln sind einzuführen, die eine "Mitschuld" des Opfers zur Entlastung des Täters ausschliessen ("Opfer zum Täter machen").</p>
    • Verbesserter Schutz der Opfer von Sexualdelikten, insbesondere in Fällen von sexueller Ausbeutung von Kindern

Back to List