Schlussbericht Nagra zum Endlager Wellenberg

ShortId
96.3200
Id
19963200
Updated
10.04.2024 14:29
Language
de
Title
Schlussbericht Nagra zum Endlager Wellenberg
AdditionalIndexing
Lagerung radioaktiver Abfälle;Bericht;nukleare Sicherheit;Nidwalden
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L06K030101011201, Nidwalden
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 22. Juni 1995 hat das Nidwaldner Volk mit 52 Prozent Neinstimmen gegen 48 Prozent Jastimmen den Bau eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Wellenberg abgelehnt.</p><p>Der Regierungsrat hat in Respektierung dieses Volksentscheides dem Bundesrat unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass damit für ihn dieses Problem erledigt sei. Aus der Sicht des Kantons bestehe kein Handlungsbedarf.</p><p>In der ersten Woche dieser Session wurde auf die sogenannte Lex Wellenberg nicht eingetreten und eine Änderung der Atomgesetzgebung abtraktandiert.</p><p>Diese Woche hat die Genossenschaft Nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) bzw. die Nagra ihre abschliessende technische Lagebeurteilung aufgrund der Untersuchungen vorgestellt. Sie kommt zum Schluss, die abschliessenden Untersuchungen würden die sicherheitsmässige Eignung des Wellenbergs für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bekräftigen. Es bestehe daher kein Grund, vom Standort Wellenberg abzusehen und andere Optionen zu prüfen.</p><p>Es versteht sich von selbst, dass die Bevölkerung in Nidwalden nach diesen Erklärungen verunsichert und voller Fragen ist. Dieser Zustand bedarf einer raschen Klärung und damit einer klaren Antwort des Bundesrates auf die gestellten Fragen. Es liegt am Bundesrat, in dieser nationalen Frage das weitere Vorgehen festzulegen.</p>
  • <p>1. Am 11. Juli 1996 hat das EVED das sicherheitstechnische Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) zum Gesuch der GNW für eine Rahmenbewilligung für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Wellenberg publiziert. Der von der GNW nachträglich eingereichte Bericht NTB 96-03 "Zwischenbericht über die Untersuchungen 1994/95" wurde bei der Begutachtung berücksichtigt. Damit sind alle bisherigen am Standort Wellenberg gewonnenen Untersuchungsergebnisse in die Begutachtung eingeflossen. Die HSK liess sich in erdwissenschaftlicher Hinsicht von der Kommission Nukleare Entsorgung, einer Subkommission der Eidgenössischen Geologischen Fachkommission, beraten.</p><p>Die beiden Sicherheitsbehörden kommen zum Schluss, dass aus der Sicht der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes keine Gründe gegen die Erteilung der Rahmenbewilligung sprechen. Obschon noch etliche Fragen offen seien, liessen die heutigen Kenntnisse erwarten, dass ein solches Endlager am Standort Wellenberg unter Gewährleistung des notwendigen Schutzes von Mensch und Umwelt realisiert werden könne.</p><p>Die HSK empfiehlt, die allfällige Bewilligung mit drei Auflagen zu versehen. Sie betreffen den Bau eines Sondierstollens im Hinblick auf die Klärung von noch offenen Fragen, die Positionierung der Endlagerkavernen und eine Studie für eine eventuelle Lagerung gewisser Abfälle in grösserer Tiefe. Die KSA weist darauf hin, dass die HSK in ihrem Gutachten die wesentlichen sicherheitsrelevanten Punkte behandelt hat, und kann sich der Beurteilung der HSK weitgehend anschliessen. Insbesondere unterstützt sie die vorgeschlagenen Auflagen.</p><p>2. Der Bundesrat hat schon früher darauf hingewiesen, dass für mögliche Endlagerstandorte der Schutz von Mensch und Umwelt, d. h. die Einhaltung der nuklearen Sicherheit, an erster Stelle steht. Kriterien der "lokalpolitischen Verwirklichung" dürfen für die Wahl nicht ausschlaggebend sein. So darf einem Standort nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich geologische Untersuchungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen.</p><p>Andererseits haben Bundesrat und Parlament mit dem Verzicht auf die Teilrevision des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz, mit welcher das Verfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung gestrafft worden wäre, zum Ausdruck gebracht, dass ein Endlager nicht gegen den Willen eines Standortkantons realisiert werden soll. Was den Wellenberg anbelangt, muss der Entscheid des Nidwaldner Volkes respektiert werden; dies schliesst jedoch weitere Volksabstimmungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Obwohl mit der 1988 erteilten Bewilligung für vorbereitende Handlungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Wolfenschiessen die Bundesbewilligung zur Ausführung eines ersten Teils eines Sondierstollens vorliegt, können die Arbeiten ohne kantonale Zustimmung zur Konzessionserteilung nicht ausgeführt werden. Aus diesem Grund wird das Rahmenbewilligungsverfahren im Moment nicht weitergeführt.</p><p>3. Der ablehnende Volksentscheid in Nidwalden zur Konzessionserteilung für den Bau eines Endlagers stellt für die Arbeiten im Hinblick auf die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz einen Rückschlag dar. Nicht nur der Standort Wellenberg wird dadurch in Frage gestellt. Obschon das 1994 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz festlegt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland beseitigt werden müssen, könnten in jedem anderen potentiellen Standortkanton Sondierarbeiten und der Bau eines Endlagers in ähnlicher Weise verunmöglicht werden.</p><p>Um dies zu verhindern, muss das Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonskompetenzen neu geregelt werden. Dazu braucht es eine Revision der Atomgesetzgebung. Diese muss sicherstellen, dass die unbestrittenerweise notwendige Entsorgung der radioaktiven Abfälle - unabhängig von der Zukunft der Kernenergie - möglich wird.</p><p>Im Hinblick auf die Lösung der Entsorgungsaufgabe setzt der Bundesrat hohe Erwartungen in die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung durch die Wiederaufnahme des Gesprächs mit allen Beteiligten. Dabei müssen auch die Bedenken der Bevölkerung berücksichtigt werden. Der Bundesrat unterstützt jedoch das auch international anerkannte Prinzip, wonach jene Generationen, die den Nutzen aus der Kernenergiegewinnung ziehen, dafür sorgen, dass die dabei entstehenden Abfälle sicher und dauerhaft beseitigt werden. Die Revision der Atomgesetzgebung wird Gelegenheit geben, ein weiteres Mal über die Entsorgungskonzeption zu befinden.</p><p>Die Überprüfung der Gesuchsunterlagen durch die Sicherheitsbehörden hat gezeigt, dass aus der Sicht der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes keine Gründe gegen ein Endlager Wellenberg sprechen. HSK und KSA empfehlen jedoch, weitere Untersuchungen in einem noch zu erstellenden Sondierstollen durchzuführen. Bereits im Vorfeld der Wellenbergabstimmung wurde von Gegnern und Befürwortern des Endlagers verschiedentlich vorgebracht, es müssten zuerst die Ergebnisse von Untersuchungen untertage, d. h. aus einem Sondierstollen, vorgelegt werden, bevor über die Erteilung der Konzession für das Endlager entschieden werden könne. Solchen Untersuchungen steht heute der ablehnende Entscheid des Nidwaldner Volkes zur Frage der Konzessionserteilung an die GNW entgegen.</p><p>Ein Grund für die Ablehnung der Vorlage dürfte gewesen sein, dass für den Bau des Sondierstollens und des eigentlichen Endlagers eine einzige Konzession beantragt wurde. Die GNW hat vor einiger Zeit mitgeteilt, sie wäre bereit, ihr Vorgehen zu ändern und vorerst ein Konzessionsgesuch nur für den Sondierstollen zu stellen. Dafür wäre eine zweite Abstimmung notwendig. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beabsichtigt deshalb, Gespräche mit Kanton, Gemeinde und Projektanten über das weitere Vorgehen zu führen. Dabei geht es darum, eine Lösung zu erarbeiten, welche sowohl den energiepolitischen Grundsätzen des Bundes als auch den demokratischen Rechten von Kanton und Gemeinde entspricht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender drei Fragen:</p><p>1. Wie beurteilen der Bundesrat bzw. seine Sicherheitsbehörden die Schlussfolgerungen der Nagra über die sicherheitsmässige Eignung des Wellenbergs gemäss dem Schlussbericht NTB 96-03?</p><p>2. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Bundesrat den Entscheid des Nidwaldner Volkes voll und ganz anerkennen und respektieren will, vor allem nach dem Verzicht auf eine Lex Wellenberg?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat vor dem Hintergrund des negativen Volksentscheides in Nidwalden die Frage der Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle zu lösen?</p>
  • Schlussbericht Nagra zum Endlager Wellenberg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 22. Juni 1995 hat das Nidwaldner Volk mit 52 Prozent Neinstimmen gegen 48 Prozent Jastimmen den Bau eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Wellenberg abgelehnt.</p><p>Der Regierungsrat hat in Respektierung dieses Volksentscheides dem Bundesrat unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass damit für ihn dieses Problem erledigt sei. Aus der Sicht des Kantons bestehe kein Handlungsbedarf.</p><p>In der ersten Woche dieser Session wurde auf die sogenannte Lex Wellenberg nicht eingetreten und eine Änderung der Atomgesetzgebung abtraktandiert.</p><p>Diese Woche hat die Genossenschaft Nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) bzw. die Nagra ihre abschliessende technische Lagebeurteilung aufgrund der Untersuchungen vorgestellt. Sie kommt zum Schluss, die abschliessenden Untersuchungen würden die sicherheitsmässige Eignung des Wellenbergs für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bekräftigen. Es bestehe daher kein Grund, vom Standort Wellenberg abzusehen und andere Optionen zu prüfen.</p><p>Es versteht sich von selbst, dass die Bevölkerung in Nidwalden nach diesen Erklärungen verunsichert und voller Fragen ist. Dieser Zustand bedarf einer raschen Klärung und damit einer klaren Antwort des Bundesrates auf die gestellten Fragen. Es liegt am Bundesrat, in dieser nationalen Frage das weitere Vorgehen festzulegen.</p>
    • <p>1. Am 11. Juli 1996 hat das EVED das sicherheitstechnische Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) zum Gesuch der GNW für eine Rahmenbewilligung für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Wellenberg publiziert. Der von der GNW nachträglich eingereichte Bericht NTB 96-03 "Zwischenbericht über die Untersuchungen 1994/95" wurde bei der Begutachtung berücksichtigt. Damit sind alle bisherigen am Standort Wellenberg gewonnenen Untersuchungsergebnisse in die Begutachtung eingeflossen. Die HSK liess sich in erdwissenschaftlicher Hinsicht von der Kommission Nukleare Entsorgung, einer Subkommission der Eidgenössischen Geologischen Fachkommission, beraten.</p><p>Die beiden Sicherheitsbehörden kommen zum Schluss, dass aus der Sicht der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes keine Gründe gegen die Erteilung der Rahmenbewilligung sprechen. Obschon noch etliche Fragen offen seien, liessen die heutigen Kenntnisse erwarten, dass ein solches Endlager am Standort Wellenberg unter Gewährleistung des notwendigen Schutzes von Mensch und Umwelt realisiert werden könne.</p><p>Die HSK empfiehlt, die allfällige Bewilligung mit drei Auflagen zu versehen. Sie betreffen den Bau eines Sondierstollens im Hinblick auf die Klärung von noch offenen Fragen, die Positionierung der Endlagerkavernen und eine Studie für eine eventuelle Lagerung gewisser Abfälle in grösserer Tiefe. Die KSA weist darauf hin, dass die HSK in ihrem Gutachten die wesentlichen sicherheitsrelevanten Punkte behandelt hat, und kann sich der Beurteilung der HSK weitgehend anschliessen. Insbesondere unterstützt sie die vorgeschlagenen Auflagen.</p><p>2. Der Bundesrat hat schon früher darauf hingewiesen, dass für mögliche Endlagerstandorte der Schutz von Mensch und Umwelt, d. h. die Einhaltung der nuklearen Sicherheit, an erster Stelle steht. Kriterien der "lokalpolitischen Verwirklichung" dürfen für die Wahl nicht ausschlaggebend sein. So darf einem Standort nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich geologische Untersuchungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen.</p><p>Andererseits haben Bundesrat und Parlament mit dem Verzicht auf die Teilrevision des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz, mit welcher das Verfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung gestrafft worden wäre, zum Ausdruck gebracht, dass ein Endlager nicht gegen den Willen eines Standortkantons realisiert werden soll. Was den Wellenberg anbelangt, muss der Entscheid des Nidwaldner Volkes respektiert werden; dies schliesst jedoch weitere Volksabstimmungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Obwohl mit der 1988 erteilten Bewilligung für vorbereitende Handlungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Wolfenschiessen die Bundesbewilligung zur Ausführung eines ersten Teils eines Sondierstollens vorliegt, können die Arbeiten ohne kantonale Zustimmung zur Konzessionserteilung nicht ausgeführt werden. Aus diesem Grund wird das Rahmenbewilligungsverfahren im Moment nicht weitergeführt.</p><p>3. Der ablehnende Volksentscheid in Nidwalden zur Konzessionserteilung für den Bau eines Endlagers stellt für die Arbeiten im Hinblick auf die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz einen Rückschlag dar. Nicht nur der Standort Wellenberg wird dadurch in Frage gestellt. Obschon das 1994 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz festlegt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland beseitigt werden müssen, könnten in jedem anderen potentiellen Standortkanton Sondierarbeiten und der Bau eines Endlagers in ähnlicher Weise verunmöglicht werden.</p><p>Um dies zu verhindern, muss das Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonskompetenzen neu geregelt werden. Dazu braucht es eine Revision der Atomgesetzgebung. Diese muss sicherstellen, dass die unbestrittenerweise notwendige Entsorgung der radioaktiven Abfälle - unabhängig von der Zukunft der Kernenergie - möglich wird.</p><p>Im Hinblick auf die Lösung der Entsorgungsaufgabe setzt der Bundesrat hohe Erwartungen in die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung durch die Wiederaufnahme des Gesprächs mit allen Beteiligten. Dabei müssen auch die Bedenken der Bevölkerung berücksichtigt werden. Der Bundesrat unterstützt jedoch das auch international anerkannte Prinzip, wonach jene Generationen, die den Nutzen aus der Kernenergiegewinnung ziehen, dafür sorgen, dass die dabei entstehenden Abfälle sicher und dauerhaft beseitigt werden. Die Revision der Atomgesetzgebung wird Gelegenheit geben, ein weiteres Mal über die Entsorgungskonzeption zu befinden.</p><p>Die Überprüfung der Gesuchsunterlagen durch die Sicherheitsbehörden hat gezeigt, dass aus der Sicht der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes keine Gründe gegen ein Endlager Wellenberg sprechen. HSK und KSA empfehlen jedoch, weitere Untersuchungen in einem noch zu erstellenden Sondierstollen durchzuführen. Bereits im Vorfeld der Wellenbergabstimmung wurde von Gegnern und Befürwortern des Endlagers verschiedentlich vorgebracht, es müssten zuerst die Ergebnisse von Untersuchungen untertage, d. h. aus einem Sondierstollen, vorgelegt werden, bevor über die Erteilung der Konzession für das Endlager entschieden werden könne. Solchen Untersuchungen steht heute der ablehnende Entscheid des Nidwaldner Volkes zur Frage der Konzessionserteilung an die GNW entgegen.</p><p>Ein Grund für die Ablehnung der Vorlage dürfte gewesen sein, dass für den Bau des Sondierstollens und des eigentlichen Endlagers eine einzige Konzession beantragt wurde. Die GNW hat vor einiger Zeit mitgeteilt, sie wäre bereit, ihr Vorgehen zu ändern und vorerst ein Konzessionsgesuch nur für den Sondierstollen zu stellen. Dafür wäre eine zweite Abstimmung notwendig. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beabsichtigt deshalb, Gespräche mit Kanton, Gemeinde und Projektanten über das weitere Vorgehen zu führen. Dabei geht es darum, eine Lösung zu erarbeiten, welche sowohl den energiepolitischen Grundsätzen des Bundes als auch den demokratischen Rechten von Kanton und Gemeinde entspricht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender drei Fragen:</p><p>1. Wie beurteilen der Bundesrat bzw. seine Sicherheitsbehörden die Schlussfolgerungen der Nagra über die sicherheitsmässige Eignung des Wellenbergs gemäss dem Schlussbericht NTB 96-03?</p><p>2. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Bundesrat den Entscheid des Nidwaldner Volkes voll und ganz anerkennen und respektieren will, vor allem nach dem Verzicht auf eine Lex Wellenberg?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat vor dem Hintergrund des negativen Volksentscheides in Nidwalden die Frage der Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle zu lösen?</p>
    • Schlussbericht Nagra zum Endlager Wellenberg

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