Genomanalysen und Versicherungswesen

ShortId
96.3202
Id
19963202
Updated
10.04.2024 13:27
Language
de
Title
Genomanalysen und Versicherungswesen
AdditionalIndexing
Versicherungswesen;Genomanalyse;europäische Integration (speziell);Politik der Zusammenarbeit
1
  • L07K07060105010401, Genomanalyse
  • L02K1110, Versicherungswesen
  • L03K090202, europäische Integration (speziell)
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein eher unscheinbarer Beitrag in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 30. April 1996 behandelte die Fortschritte in der Genomanalyse des Menschen und die damit zusammenhängenden versicherungstechnischen Fragen. Vor allem fiel auf, dass die Versicherungen im allgemeinen, insbesondere aber die Lebensversicherer, sich ein Zugangsrecht zu Gentestanalysen vorbehalten möchten. Gleichzeitig zeigten sie sich über Tendenzen in Europa (Europarat und europäisches Parlament) beunruhigt, die diesen praktischen Aspekt einer äusserst restriktiven Gesetzgebung bis hin zum generellen Verbot der versicherungstechnischen Verwertung von Gentests unterstellen möchten.</p><p>Ganz abgesehen von den äusserst technokratischen und schlankweg als zynisch, ethisch verwerflich und - in letzter Konsequenz - als rassistisch zu klassifizierenden Forderungen des Präsidenten der Vereinigung privater Lebensversicherer, Herrn Peter P. Jungo, der ohne zu erröten (es folgt ein Zitat aus der "NZZ") "für die neuen, genetisch vorbelasteten Risikogruppen neue Versicherungsarten geschaffen" sehen möchte, besorgt mich die Tatsache, dass diese hochpolitische Angelegenheit vorderhand und bis zum Jahre 2000 einzig von einem Expertengremium behandelt werden soll: eine Horrorvision!</p><p>Ich bin der Auffassung, dass durch eine derart zynische Betrachtung dieser Angelegenheit das z. T. berechtigte, meist aber emotional übersteigerte Misstrauen gegen die Gentechnik im allgemeinen neue Nahrung bekommt und dass dadurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz - zusätzlich zu den bisher bestehenden diesbezüglichen Hemmnissen - weitere enorme Nachteile erwachsen.</p>
  • <p>Genomanalysen - insbesondere zum Erkennen von Krankheitsdispositionen - erzeugen im Bereich des Versicherungsrechts ein Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsinteresse der Versicherung zur Risikoabschätzung und dem Recht auf Persönlichkeitsschutz des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin. Dies ruft nach einer legislatorischen Abwägung.</p><p>Gemäss Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe f der Bundesverfassung darf das Erbgut einer Person nur mit ihrer Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Anordnung untersucht, registriert oder offenbart werden. Zurzeit ist eine Expertenkommission, gestützt auf Grundlagenarbeiten von Herrn Prof. O. Guillod, Neuenburg, mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung betraut. Das Gremium unter dem Vorsitz von Herrn Prof. H. Hausheer, Bern, hat den Auftrag, die Anwendung der Genomanalyse u. a. im Bereich des Versicherungsrechts unter Berücksichtigung der ausländischen und internationalen Rechtsentwicklung zu prüfen und einen vernehmlassungsreifen Vorentwurf mit Begleitbericht vorzulegen. Das Vernehmlassungsverfahren sollte 1997 eröffnet werden können.</p><p>Einschränkender als die erwähnte Verfassungsbestimmung ist Artikel 12 des Entwurfes einer am 7. Juni 1996 von einem Expertenkomitee verabschiedeten Konvention des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin. Auch mit Zustimmung der betreffenden Person sollen prädiktive Tests bloss zu medizinischen Zwecken zulässig sein. Versicherungen dürfen somit nie die Durchführung eines solchen Tests verlangen. In der EU gibt es dagegen noch keine Richtlinien oder Richtlinienentwürfe, welche sich zum Thema äussern.</p><p>Unabhängig von den gesetzgeberischen Arbeiten hat der Vorstand der Vereinigung privater Lebensversicherer den Mitgliedgesellschaften am 24. April 1996 empfohlen, bis zum Jahr 2000 für den Abschluss von Versicherungen keine Gentests zu verlangen.</p><p>Nach dem Dargelegten wird die Öffentlichkeit in absehbarer Zeit Gelegenheit haben, das Thema Genomanalyse und Versicherungswesen breit zu diskutieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ausgehend von einem Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 30. April 1996 betreffend Genomanalysen und damit zusammenhängende versicherungstechnische Fragen bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenken der Bundesrat und die zuständigen Bundesämter zu tun:</p><p>- damit das Thema Genomanalysen und Versicherungswesen endlich auch politisch und in der Öffentlichkeit ausdiskutiert wird;</p><p>- um dem Zynismus und Rassismus der Versicherer einen Riegel vorzuschieben;</p><p>- damit anderseits dem Souverän eine nüchterne Betrachtung der Chancen und Risiken der ungleich mehr als gesellschaftsgefährliche Genomanalysen beinhaltenden Gentechnik ermöglicht wird;</p><p>- um dem Souverän durch eine breite Diskussion dereinst ein entsprechend sachliches Abstimmungsverhalten zu ermöglichen?</p><p>2. In welcher Form und in welchem Rahmen erfolgen diesbezüglich die Sach- und politischen Diskussionen mit der EU und anderen Staatengemeinschaften?</p>
  • Genomanalysen und Versicherungswesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein eher unscheinbarer Beitrag in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 30. April 1996 behandelte die Fortschritte in der Genomanalyse des Menschen und die damit zusammenhängenden versicherungstechnischen Fragen. Vor allem fiel auf, dass die Versicherungen im allgemeinen, insbesondere aber die Lebensversicherer, sich ein Zugangsrecht zu Gentestanalysen vorbehalten möchten. Gleichzeitig zeigten sie sich über Tendenzen in Europa (Europarat und europäisches Parlament) beunruhigt, die diesen praktischen Aspekt einer äusserst restriktiven Gesetzgebung bis hin zum generellen Verbot der versicherungstechnischen Verwertung von Gentests unterstellen möchten.</p><p>Ganz abgesehen von den äusserst technokratischen und schlankweg als zynisch, ethisch verwerflich und - in letzter Konsequenz - als rassistisch zu klassifizierenden Forderungen des Präsidenten der Vereinigung privater Lebensversicherer, Herrn Peter P. Jungo, der ohne zu erröten (es folgt ein Zitat aus der "NZZ") "für die neuen, genetisch vorbelasteten Risikogruppen neue Versicherungsarten geschaffen" sehen möchte, besorgt mich die Tatsache, dass diese hochpolitische Angelegenheit vorderhand und bis zum Jahre 2000 einzig von einem Expertengremium behandelt werden soll: eine Horrorvision!</p><p>Ich bin der Auffassung, dass durch eine derart zynische Betrachtung dieser Angelegenheit das z. T. berechtigte, meist aber emotional übersteigerte Misstrauen gegen die Gentechnik im allgemeinen neue Nahrung bekommt und dass dadurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz - zusätzlich zu den bisher bestehenden diesbezüglichen Hemmnissen - weitere enorme Nachteile erwachsen.</p>
    • <p>Genomanalysen - insbesondere zum Erkennen von Krankheitsdispositionen - erzeugen im Bereich des Versicherungsrechts ein Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsinteresse der Versicherung zur Risikoabschätzung und dem Recht auf Persönlichkeitsschutz des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin. Dies ruft nach einer legislatorischen Abwägung.</p><p>Gemäss Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe f der Bundesverfassung darf das Erbgut einer Person nur mit ihrer Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Anordnung untersucht, registriert oder offenbart werden. Zurzeit ist eine Expertenkommission, gestützt auf Grundlagenarbeiten von Herrn Prof. O. Guillod, Neuenburg, mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung betraut. Das Gremium unter dem Vorsitz von Herrn Prof. H. Hausheer, Bern, hat den Auftrag, die Anwendung der Genomanalyse u. a. im Bereich des Versicherungsrechts unter Berücksichtigung der ausländischen und internationalen Rechtsentwicklung zu prüfen und einen vernehmlassungsreifen Vorentwurf mit Begleitbericht vorzulegen. Das Vernehmlassungsverfahren sollte 1997 eröffnet werden können.</p><p>Einschränkender als die erwähnte Verfassungsbestimmung ist Artikel 12 des Entwurfes einer am 7. Juni 1996 von einem Expertenkomitee verabschiedeten Konvention des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin. Auch mit Zustimmung der betreffenden Person sollen prädiktive Tests bloss zu medizinischen Zwecken zulässig sein. Versicherungen dürfen somit nie die Durchführung eines solchen Tests verlangen. In der EU gibt es dagegen noch keine Richtlinien oder Richtlinienentwürfe, welche sich zum Thema äussern.</p><p>Unabhängig von den gesetzgeberischen Arbeiten hat der Vorstand der Vereinigung privater Lebensversicherer den Mitgliedgesellschaften am 24. April 1996 empfohlen, bis zum Jahr 2000 für den Abschluss von Versicherungen keine Gentests zu verlangen.</p><p>Nach dem Dargelegten wird die Öffentlichkeit in absehbarer Zeit Gelegenheit haben, das Thema Genomanalyse und Versicherungswesen breit zu diskutieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ausgehend von einem Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 30. April 1996 betreffend Genomanalysen und damit zusammenhängende versicherungstechnische Fragen bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenken der Bundesrat und die zuständigen Bundesämter zu tun:</p><p>- damit das Thema Genomanalysen und Versicherungswesen endlich auch politisch und in der Öffentlichkeit ausdiskutiert wird;</p><p>- um dem Zynismus und Rassismus der Versicherer einen Riegel vorzuschieben;</p><p>- damit anderseits dem Souverän eine nüchterne Betrachtung der Chancen und Risiken der ungleich mehr als gesellschaftsgefährliche Genomanalysen beinhaltenden Gentechnik ermöglicht wird;</p><p>- um dem Souverän durch eine breite Diskussion dereinst ein entsprechend sachliches Abstimmungsverhalten zu ermöglichen?</p><p>2. In welcher Form und in welchem Rahmen erfolgen diesbezüglich die Sach- und politischen Diskussionen mit der EU und anderen Staatengemeinschaften?</p>
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