Massnahmen zugunsten der Berufsbildung
- ShortId
-
96.3204
- Id
-
19963204
- Updated
-
10.04.2024 11:59
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zugunsten der Berufsbildung
- AdditionalIndexing
-
allgemeinbildender Unterricht;Beziehung Schule-Berufsleben;Arbeitsmarkt (speziell);Lehre;Weiterbildung;Gleichbehandlung;berufliche Bildung;Deregulierung;Gesetz
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13020204, Lehre
- L04K07020203, Arbeitsmarkt (speziell)
- L05K0704010205, Deregulierung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L03K130201, allgemeinbildender Unterricht
- L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nach Medienberichten der letzten Wochen soll drei Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres etwa ein Drittel der Schulabgänger noch keine Lehrstelle gefunden haben. Diese Zahl stützt sich auf punktuelle Recherchen der Medien und lässt sich nicht auf die ganze Schweiz übertragen. Eine zuverlässige Bilanz kann erst nach Beginn des Lehrjahres gezogen werden, wenn bei den kantonalen Ämtern für Berufsbildung alle neuen Lehrverträge zur Genehmigung eingegangen sind.</p><p>Der Gesamtbestand der Lehrverträge gemäss Berufsbildungsgesetz hat sich von 1985 bis 1993 von 190 000 auf 150 000 verringert (minus 21 Prozent). Seit 1993 ist aber die Zahl der Neuabschlüsse von Lehrverträgen wieder leicht gestiegen.</p><p>Die letzthin erfolgte Erhebung des Biga zum Lehrstellenmarkt zeigt, dass die Situation angespannt, aber nicht dramatisch ist. Voraussichtlich werden auch dieses Jahr genügend Lehrstellen vorhanden sein, wenn auch nicht alle Jugendlichen eine Lehre in ihrem Traumberuf antreten können. Die Ängste der betroffenen Eltern und Jugendlichen sind trotzdem ernst zu nehmen. Deshalb haben alle an der Berufsbildung beteiligten Partner das ihnen Mögliche zur Aufrechterhaltung des Ausbildungsangebotes zu unternehmen.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass die Ausbildung von Lehrlingen sowohl im unmittelbaren und längerfristigen Interesse der ausbildenden Betriebe als auch in jenem der Wirtschaft insgesamt liegt. Selbst in angespannten Zeiten lohnt es sich, Mittel für eine hohe Qualifikation der künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren. Die früher oder später einsetzende konjunkturelle Wende wird sich nur nutzen lassen, wenn dannzumal tüchtige Fachleute in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.</p><p>2. Der Bundesrat wird in seinem Bericht zuhanden des Parlamentes seine Absichten in einem grösseren Zusammenhang darstellen. Er teilt die Meinung der Interpellanten, dass Auflagen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe nicht behindern dürfen. Gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen (bezüglich Anzahl Lehrlinge, Qualifikation der Ausbildner, Lehrdauer) sind aber selbstverständlich nötig, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten.</p><p>3. Die Absolventen von Gymnasien und Diplommittelschulen einerseits und die einer beruflichen Grundausbildung andererseits werden in finanzieller Hinsicht insofern gleich behandelt, als sie nicht für ihre Ausbildungskosten aufzukommen haben. Die Gleichwertigkeit und das Sozialprestige dieser beiden Bildungswege können nicht behördlich dekretiert werden, sondern unterliegen dem Ansehen, das ihnen die Gesellschaft entgegenbringt. Der Bundesrat unterstützt aber die Bemühungen, die die Durchlässigkeit zwischen diesen beiden Ausbildungswegen fördern. Die Einführung der Berufsmatura und der Fachhochschulen sind erste Ergebnisse davon.</p><p>Eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen den Absolventen einer beruflichen Weiterbildung (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen) und Studierenden an einer universitären Hochschule wird durch den Umstand gemildert, dass die Person, die sich auf eine Berufs- oder höhere Fachprüfung vorbereitet, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.</p><p>4. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes ist Bestandteil der Legislaturplanung 1995-1999. Grundlage dazu bildet der bundesrätliche Bericht über die Berufsbildung, der im Sommer 1996 dem Parlament übermittelt wird. Nach der parlamentarischen Beratung des Berichtes wird die Revision des Berufsbildungsgesetzes eingeleitet.</p>
- <p>1. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist in den letzten Wochen öffentlich stark erörtert worden. Die Situation kann sicher nicht als dramatisch bezeichnet werden. Dennoch bereitet uns die Entwicklung Sorgen. Neben den derzeitigen wirtschaftlichen Problemen hat die Berufslehre ganz allgemein an Attraktivität verloren; dies sowohl für die Jugendlichen selbst als auch für die Lehrbetriebe. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, konkrete Massnahmen zur Förderung der Berufslehre und damit zur Erhöhung ihrer Attraktivität zu ergreifen bzw. vorzuschlagen? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, Anreize zu schaffen, indem er die Vielfalt von Auflagen und Lasten mindert, welche die Lehrbetriebe heute zu verkraften haben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Gleichwertigkeit und die Gleichbehandlung von beruflicher und rein schulischer Aus- und Weiterbildung herzustellen?</p><p>4. Die Regierungsrichtlinien sehen eine Revision des Berufsbildungsgesetzes erst in der nächsten Legislatur vor. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Revision möglichst schnell, sicherlich aber noch in der laufenden Legislatur, vorgenommen werden sollte?</p>
- Massnahmen zugunsten der Berufsbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Nach Medienberichten der letzten Wochen soll drei Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres etwa ein Drittel der Schulabgänger noch keine Lehrstelle gefunden haben. Diese Zahl stützt sich auf punktuelle Recherchen der Medien und lässt sich nicht auf die ganze Schweiz übertragen. Eine zuverlässige Bilanz kann erst nach Beginn des Lehrjahres gezogen werden, wenn bei den kantonalen Ämtern für Berufsbildung alle neuen Lehrverträge zur Genehmigung eingegangen sind.</p><p>Der Gesamtbestand der Lehrverträge gemäss Berufsbildungsgesetz hat sich von 1985 bis 1993 von 190 000 auf 150 000 verringert (minus 21 Prozent). Seit 1993 ist aber die Zahl der Neuabschlüsse von Lehrverträgen wieder leicht gestiegen.</p><p>Die letzthin erfolgte Erhebung des Biga zum Lehrstellenmarkt zeigt, dass die Situation angespannt, aber nicht dramatisch ist. Voraussichtlich werden auch dieses Jahr genügend Lehrstellen vorhanden sein, wenn auch nicht alle Jugendlichen eine Lehre in ihrem Traumberuf antreten können. Die Ängste der betroffenen Eltern und Jugendlichen sind trotzdem ernst zu nehmen. Deshalb haben alle an der Berufsbildung beteiligten Partner das ihnen Mögliche zur Aufrechterhaltung des Ausbildungsangebotes zu unternehmen.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass die Ausbildung von Lehrlingen sowohl im unmittelbaren und längerfristigen Interesse der ausbildenden Betriebe als auch in jenem der Wirtschaft insgesamt liegt. Selbst in angespannten Zeiten lohnt es sich, Mittel für eine hohe Qualifikation der künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren. Die früher oder später einsetzende konjunkturelle Wende wird sich nur nutzen lassen, wenn dannzumal tüchtige Fachleute in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.</p><p>2. Der Bundesrat wird in seinem Bericht zuhanden des Parlamentes seine Absichten in einem grösseren Zusammenhang darstellen. Er teilt die Meinung der Interpellanten, dass Auflagen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe nicht behindern dürfen. Gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen (bezüglich Anzahl Lehrlinge, Qualifikation der Ausbildner, Lehrdauer) sind aber selbstverständlich nötig, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten.</p><p>3. Die Absolventen von Gymnasien und Diplommittelschulen einerseits und die einer beruflichen Grundausbildung andererseits werden in finanzieller Hinsicht insofern gleich behandelt, als sie nicht für ihre Ausbildungskosten aufzukommen haben. Die Gleichwertigkeit und das Sozialprestige dieser beiden Bildungswege können nicht behördlich dekretiert werden, sondern unterliegen dem Ansehen, das ihnen die Gesellschaft entgegenbringt. Der Bundesrat unterstützt aber die Bemühungen, die die Durchlässigkeit zwischen diesen beiden Ausbildungswegen fördern. Die Einführung der Berufsmatura und der Fachhochschulen sind erste Ergebnisse davon.</p><p>Eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen den Absolventen einer beruflichen Weiterbildung (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen) und Studierenden an einer universitären Hochschule wird durch den Umstand gemildert, dass die Person, die sich auf eine Berufs- oder höhere Fachprüfung vorbereitet, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.</p><p>4. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes ist Bestandteil der Legislaturplanung 1995-1999. Grundlage dazu bildet der bundesrätliche Bericht über die Berufsbildung, der im Sommer 1996 dem Parlament übermittelt wird. Nach der parlamentarischen Beratung des Berichtes wird die Revision des Berufsbildungsgesetzes eingeleitet.</p>
- <p>1. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist in den letzten Wochen öffentlich stark erörtert worden. Die Situation kann sicher nicht als dramatisch bezeichnet werden. Dennoch bereitet uns die Entwicklung Sorgen. Neben den derzeitigen wirtschaftlichen Problemen hat die Berufslehre ganz allgemein an Attraktivität verloren; dies sowohl für die Jugendlichen selbst als auch für die Lehrbetriebe. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, konkrete Massnahmen zur Förderung der Berufslehre und damit zur Erhöhung ihrer Attraktivität zu ergreifen bzw. vorzuschlagen? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, Anreize zu schaffen, indem er die Vielfalt von Auflagen und Lasten mindert, welche die Lehrbetriebe heute zu verkraften haben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Gleichwertigkeit und die Gleichbehandlung von beruflicher und rein schulischer Aus- und Weiterbildung herzustellen?</p><p>4. Die Regierungsrichtlinien sehen eine Revision des Berufsbildungsgesetzes erst in der nächsten Legislatur vor. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Revision möglichst schnell, sicherlich aber noch in der laufenden Legislatur, vorgenommen werden sollte?</p>
- Massnahmen zugunsten der Berufsbildung
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