Beitritt zur "NATO-Partnerschaft für den Frieden"?

ShortId
96.3205
Id
19963205
Updated
10.04.2024 08:47
Language
de
Title
Beitritt zur "NATO-Partnerschaft für den Frieden"?
AdditionalIndexing
multinationale Truppe;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Widerstand;Volksabstimmung;Neutralität;militärische Zusammenarbeit;NATO;Friedenspolitik
1
  • L03K150224, NATO
  • L03K040103, Friedenspolitik
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L04K10010503, Neutralität
  • L04K08020116, Widerstand
  • L05K0401030301, multinationale Truppe
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seiner Klausursitzung vom 4. September 1996 hat der Bundesrat über die Teilnahme der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) eine Diskussion geführt. Er hat das EDA und das EMD beauftragt, einen Antrag für die Teilnahme der Schweiz vorzubereiten. In der Zwischenzeit wird er dem von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vorgebrachten Wunsch nach zusätzlichen Informationen entsprechen.</p><p>Bei der PfP handelt es sich nicht um eine internationale Organisation, der man beitreten kann. Vielmehr handelt es sich um eine politische Initiative, die Frieden und Stabilität in Europa festigen will. Auch die Neutralen sind eingeladen, sich an dieser Initiative zu beteiligen.</p><p>Die Frage, ob die Schweiz diese Einladung annehmen soll oder nicht, wird entscheidungsreif. Praktisch alle OSZE-Staaten, an die sich die Einladung richtete (eingeladen sind jene OSZE-Staaten, die über eigene Streitkräfte verfügen und nicht in militärische Konflikte verwickelt sind), haben sich für eine Teilnahme an der PfP entschieden. Die einzige Ausnahme bilden Irland und die Schweiz. Irland hat bereits angekündigt, dass es sich ebenfalls an der PfP beteiligen will.</p><p>2. Die meisten gegenüber der PfP geäusserten Vorbehalte beruhen auf der Annahme, eine Beteiligung an der Partnerschaft würde (zumindest auf längere Sicht) einen Entscheid zugunsten eines Nato-Beitrittes und eine Aufgabe der Neutralität präjudizieren. Beides trifft nicht zu.</p><p>Im Falle eines Entscheides zugunsten der PfP würde der Bundesrat klar darlegen, dass die Schweiz neutral ist und bleiben will, dass sie nicht beabsichtigt, der Nato beizutreten, und dass sie von der PfP wieder zurücktreten würde, sollte diese wider Erwarten je einen bündnisähnlichen Charakter erlangen.</p><p>Die stille Umwandlung der PfP zu einem Bündnis ist allerdings schon deswegen unmöglich, da jedes Bündnis gegenseitige Beistandsverpflichtungen enthält, die der Ratifikation durch alle Bündnispartner bedürfen. Damit ist es ausgeschlossen, dass sich die Schweiz ohne expliziten Beschluss ihrerseits plötzlich in einem Bündnis wiederfinden könnte.</p><p>3. Der Bundesrat respektiert selbstredend den Entscheid des Souveräns in der Blauhelmfrage. Die Schweiz wäre durch eine Beteiligung an der PfP in keiner Weise gezwungen, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die Blauhelmfrage hat mit der PfP nichts zu tun. Der Text des PfP-Rahmenabkommens respektiert ausdrücklich und unmissverständlich die nationale Souveränität sämtlicher Partner in diesem Bereich (Abs. 3 Bst. c).</p><p>Ebenso stellte eine allfällige Beteiligung an der PfP keinesfalls den Beginn einer "militärischen Partnerschaft" der Schweiz mit der Nato dar, wie dies der Interpellant befürchtet. Eine mit der Neutralität nicht vereinbare Form der Zusammenarbeit mit einem Militärbündnis steht für den Bundesrat überhaupt nicht zur Diskussion.</p><p>Die PfP will zur Stärkung von Frieden, Freiheit und Stabilität in Europa beitragen und verfolgt hierzu drei eng umrissene Ziele:</p><p>- die demokratische Kontrolle der Streitkräfte soll gefördert werden;</p><p>- die Transparenz im Rüstungs- und Verteidigungsbereich soll vergrössert werden;</p><p>- jene Partner, die dies wünschen, sollen besser befähigt werden, sich an Einsätzen im Bereich der humanitären Hilfe, des Such- und Rettungswesens sowie an friedenserhaltenden Massnahmen der OSZE und/oder der Uno zu beteiligen.</p><p>Jeder Partner bestimmt völlig frei Umfang, Reichweite und Tempo seines Engagements. Die PfP bietet - analog zur OSZE - einen politischen Rahmen zur sicherheits- und militärpolitischen Zusammenarbeit "à la carte". Die Nato hat die Schweiz explizit als neutralen Staat eingeladen und ist bereit, unsere Neutralität ohne jedes Wenn und Aber zu akzeptieren. Es besteht von seiten der Nato und unserer OSZE-Partner keinerlei Erwartung, dass die Schweiz im Falle einer Teilnahme an der PfP ihre Neutralitätspolitik verändern, abbauen oder gar aufgeben sollte.</p><p>4. Der Bundesrat wird nach Prüfung aller aussen- und innenpolitischen Rahmenbedingungen zu dem ihm gegeben erscheinenden Zeitpunkt in der Frage einer Beteiligung an der Partnerschaft entscheiden.</p><p>5. Die PfP ist eine politische Initiative. Sie beinhaltet weder völkerrechtliche Verpflichtungen irgendwelcher Art noch eine Änderung unserer Neutralitätspolitik. Die Partnerschaft ist weder in den 16 Nato-Staaten noch in den 27 anderen Partnerstaaten den Parlamenten zur Ratifikation vorgelegt worden. Jeder Partner hat das Recht, sich jederzeit und unverzüglich wieder von der PfP zurückzuziehen.</p><p>Nach schweizerischer Verfassungsordnung ist ein Entscheid über eine allfällige Mitwirkung der Schweiz an der PfP dem Bundesrat vorbehalten, der gemäss Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung für die Wahrung der Aussenbeziehungen und gemäss Ziffer 9 für die Gestaltung der Neutralitätspolitik der Schweiz zuständig ist. Die Aussenpolitischen Kommissionen und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte wurden konsultiert. Damit ist auch den Bestimmungen von Artikel 47bis a des Geschäftsverkehrsgesetzes Genüge getan.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden ist offenbar für den Bundesrat zu einem Thema geworden. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat nächstens dieser Nato-Partnerschaft beitreten. Dem stehen aber gewichtige aussenpolitische Volksentscheide im Weg, die nicht zugunsten des Bundesrates ausgegangen sind. Insbesondere der Ausgang der EWR-Abstimmung und vor allem das Referendum gegen die Uno-Blauhelme sind meines Erachtens ein Auftrag an den Bundesrat, die Neutralität - auch militärpolitisch - zu wahren. Wenn der Bundesrat nun den Neutralitätskurs unseres Landes verlassen will, ist es von grosser staatspolitischer Wichtigkeit, dass ein solcher Entscheid vom Parlament und allenfalls vom Volke abgesegnet werden kann, falls das Referendum dagegen ergriffen wird. Mancherorts wird befürchtet, dass diese Nato-Partnerschaft ein erster Schritt zum effektiven Nato-Beitritt sein könnte. Der Bundesrat wäre deshalb gut beraten, diesen Entscheid nicht ohne die demokratische Mitsprache von Parlament und allenfalls des Volkes in die Wege zu leiten. Das Argument "Die machen in Bern ja sowieso, was sie wollen" würde andernfalls reichlich Nahrung erhalten - eine weitere Verstärkung des weitherum bekannten negativen "Sommerzeitarguments". Ein eigenmächtiger bundesrätlich erklärter Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden wäre zudem für den Bundesrat zweifellos eine schwere Hypothek in der laufenden EU-Diskussion!</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Was sind die Gründe, die einen Bundesrat oder gar die Mehrheit des bundesrätlichen Gremiums dazu veranlassen, der Nato-Partnerschaft für den Frieden beizutreten?</p><p>2. Sieht der Bundesrat auch die weitverbreiteten Vorbehalte gegen einen Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden, und wie bewertet er diese?</p><p>3. Anerkennt er die Tatsache, dass das deutliche Volks-Nein zu den Uno-Blauhelmen vor allem aus neutralitätspolitischen Argumenten heraus resultierte und dass ein Beitritt zu einer militärischen Partnerschaft mit der Nato in den Augen vieler Schweizerinnen und Schweizer einer Verletzung unserer Neutralität gleichkommt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Auf welchen Zeitpunkt hin soll dieser Nato-Partnerschaft beigetreten werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, diesen Entscheid dem Parlament zu unterbreiten und ihn aus neutralitätspolitischen und staatspolitischen Gründen dem fakultativen Referendum zu unterstellen?</p>
  • Beitritt zur "NATO-Partnerschaft für den Frieden"?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seiner Klausursitzung vom 4. September 1996 hat der Bundesrat über die Teilnahme der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) eine Diskussion geführt. Er hat das EDA und das EMD beauftragt, einen Antrag für die Teilnahme der Schweiz vorzubereiten. In der Zwischenzeit wird er dem von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vorgebrachten Wunsch nach zusätzlichen Informationen entsprechen.</p><p>Bei der PfP handelt es sich nicht um eine internationale Organisation, der man beitreten kann. Vielmehr handelt es sich um eine politische Initiative, die Frieden und Stabilität in Europa festigen will. Auch die Neutralen sind eingeladen, sich an dieser Initiative zu beteiligen.</p><p>Die Frage, ob die Schweiz diese Einladung annehmen soll oder nicht, wird entscheidungsreif. Praktisch alle OSZE-Staaten, an die sich die Einladung richtete (eingeladen sind jene OSZE-Staaten, die über eigene Streitkräfte verfügen und nicht in militärische Konflikte verwickelt sind), haben sich für eine Teilnahme an der PfP entschieden. Die einzige Ausnahme bilden Irland und die Schweiz. Irland hat bereits angekündigt, dass es sich ebenfalls an der PfP beteiligen will.</p><p>2. Die meisten gegenüber der PfP geäusserten Vorbehalte beruhen auf der Annahme, eine Beteiligung an der Partnerschaft würde (zumindest auf längere Sicht) einen Entscheid zugunsten eines Nato-Beitrittes und eine Aufgabe der Neutralität präjudizieren. Beides trifft nicht zu.</p><p>Im Falle eines Entscheides zugunsten der PfP würde der Bundesrat klar darlegen, dass die Schweiz neutral ist und bleiben will, dass sie nicht beabsichtigt, der Nato beizutreten, und dass sie von der PfP wieder zurücktreten würde, sollte diese wider Erwarten je einen bündnisähnlichen Charakter erlangen.</p><p>Die stille Umwandlung der PfP zu einem Bündnis ist allerdings schon deswegen unmöglich, da jedes Bündnis gegenseitige Beistandsverpflichtungen enthält, die der Ratifikation durch alle Bündnispartner bedürfen. Damit ist es ausgeschlossen, dass sich die Schweiz ohne expliziten Beschluss ihrerseits plötzlich in einem Bündnis wiederfinden könnte.</p><p>3. Der Bundesrat respektiert selbstredend den Entscheid des Souveräns in der Blauhelmfrage. Die Schweiz wäre durch eine Beteiligung an der PfP in keiner Weise gezwungen, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die Blauhelmfrage hat mit der PfP nichts zu tun. Der Text des PfP-Rahmenabkommens respektiert ausdrücklich und unmissverständlich die nationale Souveränität sämtlicher Partner in diesem Bereich (Abs. 3 Bst. c).</p><p>Ebenso stellte eine allfällige Beteiligung an der PfP keinesfalls den Beginn einer "militärischen Partnerschaft" der Schweiz mit der Nato dar, wie dies der Interpellant befürchtet. Eine mit der Neutralität nicht vereinbare Form der Zusammenarbeit mit einem Militärbündnis steht für den Bundesrat überhaupt nicht zur Diskussion.</p><p>Die PfP will zur Stärkung von Frieden, Freiheit und Stabilität in Europa beitragen und verfolgt hierzu drei eng umrissene Ziele:</p><p>- die demokratische Kontrolle der Streitkräfte soll gefördert werden;</p><p>- die Transparenz im Rüstungs- und Verteidigungsbereich soll vergrössert werden;</p><p>- jene Partner, die dies wünschen, sollen besser befähigt werden, sich an Einsätzen im Bereich der humanitären Hilfe, des Such- und Rettungswesens sowie an friedenserhaltenden Massnahmen der OSZE und/oder der Uno zu beteiligen.</p><p>Jeder Partner bestimmt völlig frei Umfang, Reichweite und Tempo seines Engagements. Die PfP bietet - analog zur OSZE - einen politischen Rahmen zur sicherheits- und militärpolitischen Zusammenarbeit "à la carte". Die Nato hat die Schweiz explizit als neutralen Staat eingeladen und ist bereit, unsere Neutralität ohne jedes Wenn und Aber zu akzeptieren. Es besteht von seiten der Nato und unserer OSZE-Partner keinerlei Erwartung, dass die Schweiz im Falle einer Teilnahme an der PfP ihre Neutralitätspolitik verändern, abbauen oder gar aufgeben sollte.</p><p>4. Der Bundesrat wird nach Prüfung aller aussen- und innenpolitischen Rahmenbedingungen zu dem ihm gegeben erscheinenden Zeitpunkt in der Frage einer Beteiligung an der Partnerschaft entscheiden.</p><p>5. Die PfP ist eine politische Initiative. Sie beinhaltet weder völkerrechtliche Verpflichtungen irgendwelcher Art noch eine Änderung unserer Neutralitätspolitik. Die Partnerschaft ist weder in den 16 Nato-Staaten noch in den 27 anderen Partnerstaaten den Parlamenten zur Ratifikation vorgelegt worden. Jeder Partner hat das Recht, sich jederzeit und unverzüglich wieder von der PfP zurückzuziehen.</p><p>Nach schweizerischer Verfassungsordnung ist ein Entscheid über eine allfällige Mitwirkung der Schweiz an der PfP dem Bundesrat vorbehalten, der gemäss Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung für die Wahrung der Aussenbeziehungen und gemäss Ziffer 9 für die Gestaltung der Neutralitätspolitik der Schweiz zuständig ist. Die Aussenpolitischen Kommissionen und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte wurden konsultiert. Damit ist auch den Bestimmungen von Artikel 47bis a des Geschäftsverkehrsgesetzes Genüge getan.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden ist offenbar für den Bundesrat zu einem Thema geworden. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat nächstens dieser Nato-Partnerschaft beitreten. Dem stehen aber gewichtige aussenpolitische Volksentscheide im Weg, die nicht zugunsten des Bundesrates ausgegangen sind. Insbesondere der Ausgang der EWR-Abstimmung und vor allem das Referendum gegen die Uno-Blauhelme sind meines Erachtens ein Auftrag an den Bundesrat, die Neutralität - auch militärpolitisch - zu wahren. Wenn der Bundesrat nun den Neutralitätskurs unseres Landes verlassen will, ist es von grosser staatspolitischer Wichtigkeit, dass ein solcher Entscheid vom Parlament und allenfalls vom Volke abgesegnet werden kann, falls das Referendum dagegen ergriffen wird. Mancherorts wird befürchtet, dass diese Nato-Partnerschaft ein erster Schritt zum effektiven Nato-Beitritt sein könnte. Der Bundesrat wäre deshalb gut beraten, diesen Entscheid nicht ohne die demokratische Mitsprache von Parlament und allenfalls des Volkes in die Wege zu leiten. Das Argument "Die machen in Bern ja sowieso, was sie wollen" würde andernfalls reichlich Nahrung erhalten - eine weitere Verstärkung des weitherum bekannten negativen "Sommerzeitarguments". Ein eigenmächtiger bundesrätlich erklärter Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden wäre zudem für den Bundesrat zweifellos eine schwere Hypothek in der laufenden EU-Diskussion!</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Was sind die Gründe, die einen Bundesrat oder gar die Mehrheit des bundesrätlichen Gremiums dazu veranlassen, der Nato-Partnerschaft für den Frieden beizutreten?</p><p>2. Sieht der Bundesrat auch die weitverbreiteten Vorbehalte gegen einen Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden, und wie bewertet er diese?</p><p>3. Anerkennt er die Tatsache, dass das deutliche Volks-Nein zu den Uno-Blauhelmen vor allem aus neutralitätspolitischen Argumenten heraus resultierte und dass ein Beitritt zu einer militärischen Partnerschaft mit der Nato in den Augen vieler Schweizerinnen und Schweizer einer Verletzung unserer Neutralität gleichkommt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Auf welchen Zeitpunkt hin soll dieser Nato-Partnerschaft beigetreten werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, diesen Entscheid dem Parlament zu unterbreiten und ihn aus neutralitätspolitischen und staatspolitischen Gründen dem fakultativen Referendum zu unterstellen?</p>
    • Beitritt zur "NATO-Partnerschaft für den Frieden"?

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