Änderung der schweizerischen Luftverkehrspolitik

ShortId
96.3207
Id
19963207
Updated
10.04.2024 10:31
Language
de
Title
Änderung der schweizerischen Luftverkehrspolitik
AdditionalIndexing
Flughafen;Luftrecht;Verkehrspolitik (speziell);Fluglinie;Genf (Kanton);Swissair;Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L03K180202, Verkehrspolitik (speziell)
  • L05K1801021104, Swissair
  • L04K18020403, Luftrecht
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L04K18040102, Fluglinie
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Allgemeine Bemerkungen</p><p></p><p></p><p>Am 3. April 1996 beschloss der Verwaltungsrat der Swissair, die Mehrheit der Interkontinentalflüge des Unternehmens von Genf nach Zürich zu verlagern. Obwohl sich der Bundesrat grundsätzlich nicht in die unternehmerischen Entscheide der Swissair einzumischen pflegt, sah er sich angesichts der staatspolitischen Bedeutung des Entscheids in diesem Fall zu einer Intervention veranlasset. Nach einer eingehenden Verhandlungsphase mit allen Beteiligten beschloss er am 8. Mai 1996, die schweizerische Luftverkehrspolitik weiter zu liberalisieren und gleichzeitig das in Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) verankerte Monopol der Swissair für alle internen, kontinentalen und interkontinentalen Linienverbindungen, deren Führung im allgemeinen Interesse liegt, aufzuheben.</p><p></p><p></p><p>2. Beantwortung der einzelnen Fragen</p><p></p><p></p><p>1. Der Bundesrat ist bereit, die Revision von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes zügig durchzufahren. Eine solche Revision würde sich auch nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EG aufdrängen. Im Interesse grösstmöglicher Transparenz und aus Gründen der Verwaltungsökonomie wäre es zweckmässig, diese Revisionsvorlage im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen mit der EG auszuarbeiten. Sollten sich die Verhandlungen allerdings verzögern, so wird dem Parlament ein eigenständiges Revisionspaket für Artikel 103 LFG unterbreitet. Mit den Vorarbeiten zur Revision wurde im übrigen bereits begonnen.</p><p></p><p>2. vgl. Antwort zu Frage 1.</p><p></p><p>3. Mit dem Wegfall des Monopols der Swissair dürften zusätzliche schweizerische Luftverkehrsgesellschaften im Linienverkehr von und nach der Schweiz tätig werden. Damit wird ein neues System für die Verteilung der Verkehrsrechte erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die Schweiz in Zukunft eher mehr Verkehrsrechte und Kapazitäten benötigen. Die Schweiz wird es sich bei dieser Ausgangslage nicht leisten können, Rechte zu verschenken; aus diesem Grund muss die beschlossene Liberalisierung auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit erfolgen. Der für die vorgenommene Marktöffnung verlangte Gegenwert lässt sich nicht abstrakt definieren. Er hängt von der jeweiligen Verhandlungssituation ab. Der Gegenwert muss dabei umso höher sein, je stärker das gewährte Verkehrsrecht bereits von schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften genutzt wird. Es muss sich dabei allerdings nicht zwingend um identische Verkehrsrechte handeln; der Gegenwert kann beispielsweise auch in einer wesentlichen Erhöhung der Kapazitäten oder Frequenzen liegen. Er ist in jedem Einzelfall entsprechend der jeweiligen Verhandlungssituation festzulegen.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat zielt mit seiner Luftverkehrspolitik darauf ab, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Zivilluftfahrt ihre im öffentlichen Interesse liegende Rolle als wichtiger Teil des nationalen wie internationalen Verkehrssystems sicher, effizient und umweltgerecht wahrnehmen kann. In diesem Sinne ist sie in die Gesamtverkehrspolitik eingebettet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt koordiniert vor jeder Flugplanperiode die Flugpläne der Linienverkehrsgesellschaften, ohne allerdings die Bedienung bestimmter Strecken zu verlangen. Dies wäre zwar rein rechtlich möglich, doch müsste der Bund das Defizit der betreffenden Linie allenfalls übernehmen. Die eigentliche Ausgestaltung der Flugpläne erfolgt nach den Bedürfnissen des Marktes. In einem liberalisierten Umfeld wäre eine andere Konzeption der Luftverkehrspolitik nicht vertretbar. Es ist daher nicht vorgesehen, die Verbindung zwischen bestimmten internationalen Flughäfen durch den Bund besonders zu fördern. An diesen sind neben anderen auch die Flughafenkantone, die Schweizerischen Bundesbahnen wie auch Vertreter der Umweltschutzverbände vertreten, welche gemeinsam darauf hinwirken, das Angebot der verschiedenen öffentlichen Verkehrsträger wenn immer möglich optimal aufeinander abzustimmen.</p><p></p><p>5. Die derzeitige Konzession der Swissair läuft noch bis ins Jahr 2008. Die Frage der Aenderung oder Ablösung dieser Konzession muss im Rahmen der Revision von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes geprüft werden.</p><p></p><p>Nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EG müsste das schweizerische Konzessionssystem überarbeitet werden. In Zukunft dürfte in erster Linie die Zulassung neuer schweizerischer Gesellschaften von Bedeutung sein.</p><p></p><p>Auch nach der geplanten Öffnung des Marktes werden allerdings bestehende Verkehrsrechte nicht entzogen. Es geht vielmehr darum, unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und fachlichen Voraussetzungen eine optimale Nutzung der Verkehrsrechte durch schweizerische Luftverkehrsgesellschaften sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 1996 eine grundlegende Änderung der schweizerischen Luftverkehrspolitik beschlossen, welche die Zukunft der Swissair sichern und neue Möglichkeiten für den Westschweizer Flughafen Genf-Cointrin vorsehen soll. Kann der Bundesrat diesbezüglich folgende Punkte klarstellen?</p><p>1. Wann wird das Parlament im Besitz der Botschaft über die Änderung von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) sein?</p><p>2. Hängt die Revision von Artikel 103 LFG von den Ergebnissen der bilateralen Verhandlungen ab?</p><p>3. Welches wird die Praxis bei der Vergabe der Fünften Freiheit im nationalen und internationalen Verkehr sein?</p><p>4. Welche Politik wird im Bereich der Linienverbindungen nach anderen internationalen Flughäfen verfolgt?</p><p>5. In welchem Sinne will der Bundesrat die Konzession der Swissair im Rahmen der Revision von Artikel 103 LFG ändern?</p>
  • Änderung der schweizerischen Luftverkehrspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Allgemeine Bemerkungen</p><p></p><p></p><p>Am 3. April 1996 beschloss der Verwaltungsrat der Swissair, die Mehrheit der Interkontinentalflüge des Unternehmens von Genf nach Zürich zu verlagern. Obwohl sich der Bundesrat grundsätzlich nicht in die unternehmerischen Entscheide der Swissair einzumischen pflegt, sah er sich angesichts der staatspolitischen Bedeutung des Entscheids in diesem Fall zu einer Intervention veranlasset. Nach einer eingehenden Verhandlungsphase mit allen Beteiligten beschloss er am 8. Mai 1996, die schweizerische Luftverkehrspolitik weiter zu liberalisieren und gleichzeitig das in Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) verankerte Monopol der Swissair für alle internen, kontinentalen und interkontinentalen Linienverbindungen, deren Führung im allgemeinen Interesse liegt, aufzuheben.</p><p></p><p></p><p>2. Beantwortung der einzelnen Fragen</p><p></p><p></p><p>1. Der Bundesrat ist bereit, die Revision von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes zügig durchzufahren. Eine solche Revision würde sich auch nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EG aufdrängen. Im Interesse grösstmöglicher Transparenz und aus Gründen der Verwaltungsökonomie wäre es zweckmässig, diese Revisionsvorlage im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen mit der EG auszuarbeiten. Sollten sich die Verhandlungen allerdings verzögern, so wird dem Parlament ein eigenständiges Revisionspaket für Artikel 103 LFG unterbreitet. Mit den Vorarbeiten zur Revision wurde im übrigen bereits begonnen.</p><p></p><p>2. vgl. Antwort zu Frage 1.</p><p></p><p>3. Mit dem Wegfall des Monopols der Swissair dürften zusätzliche schweizerische Luftverkehrsgesellschaften im Linienverkehr von und nach der Schweiz tätig werden. Damit wird ein neues System für die Verteilung der Verkehrsrechte erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die Schweiz in Zukunft eher mehr Verkehrsrechte und Kapazitäten benötigen. Die Schweiz wird es sich bei dieser Ausgangslage nicht leisten können, Rechte zu verschenken; aus diesem Grund muss die beschlossene Liberalisierung auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit erfolgen. Der für die vorgenommene Marktöffnung verlangte Gegenwert lässt sich nicht abstrakt definieren. Er hängt von der jeweiligen Verhandlungssituation ab. Der Gegenwert muss dabei umso höher sein, je stärker das gewährte Verkehrsrecht bereits von schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften genutzt wird. Es muss sich dabei allerdings nicht zwingend um identische Verkehrsrechte handeln; der Gegenwert kann beispielsweise auch in einer wesentlichen Erhöhung der Kapazitäten oder Frequenzen liegen. Er ist in jedem Einzelfall entsprechend der jeweiligen Verhandlungssituation festzulegen.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat zielt mit seiner Luftverkehrspolitik darauf ab, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Zivilluftfahrt ihre im öffentlichen Interesse liegende Rolle als wichtiger Teil des nationalen wie internationalen Verkehrssystems sicher, effizient und umweltgerecht wahrnehmen kann. In diesem Sinne ist sie in die Gesamtverkehrspolitik eingebettet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt koordiniert vor jeder Flugplanperiode die Flugpläne der Linienverkehrsgesellschaften, ohne allerdings die Bedienung bestimmter Strecken zu verlangen. Dies wäre zwar rein rechtlich möglich, doch müsste der Bund das Defizit der betreffenden Linie allenfalls übernehmen. Die eigentliche Ausgestaltung der Flugpläne erfolgt nach den Bedürfnissen des Marktes. In einem liberalisierten Umfeld wäre eine andere Konzeption der Luftverkehrspolitik nicht vertretbar. Es ist daher nicht vorgesehen, die Verbindung zwischen bestimmten internationalen Flughäfen durch den Bund besonders zu fördern. An diesen sind neben anderen auch die Flughafenkantone, die Schweizerischen Bundesbahnen wie auch Vertreter der Umweltschutzverbände vertreten, welche gemeinsam darauf hinwirken, das Angebot der verschiedenen öffentlichen Verkehrsträger wenn immer möglich optimal aufeinander abzustimmen.</p><p></p><p>5. Die derzeitige Konzession der Swissair läuft noch bis ins Jahr 2008. Die Frage der Aenderung oder Ablösung dieser Konzession muss im Rahmen der Revision von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes geprüft werden.</p><p></p><p>Nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EG müsste das schweizerische Konzessionssystem überarbeitet werden. In Zukunft dürfte in erster Linie die Zulassung neuer schweizerischer Gesellschaften von Bedeutung sein.</p><p></p><p>Auch nach der geplanten Öffnung des Marktes werden allerdings bestehende Verkehrsrechte nicht entzogen. Es geht vielmehr darum, unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und fachlichen Voraussetzungen eine optimale Nutzung der Verkehrsrechte durch schweizerische Luftverkehrsgesellschaften sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 1996 eine grundlegende Änderung der schweizerischen Luftverkehrspolitik beschlossen, welche die Zukunft der Swissair sichern und neue Möglichkeiten für den Westschweizer Flughafen Genf-Cointrin vorsehen soll. Kann der Bundesrat diesbezüglich folgende Punkte klarstellen?</p><p>1. Wann wird das Parlament im Besitz der Botschaft über die Änderung von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) sein?</p><p>2. Hängt die Revision von Artikel 103 LFG von den Ergebnissen der bilateralen Verhandlungen ab?</p><p>3. Welches wird die Praxis bei der Vergabe der Fünften Freiheit im nationalen und internationalen Verkehr sein?</p><p>4. Welche Politik wird im Bereich der Linienverbindungen nach anderen internationalen Flughäfen verfolgt?</p><p>5. In welchem Sinne will der Bundesrat die Konzession der Swissair im Rahmen der Revision von Artikel 103 LFG ändern?</p>
    • Änderung der schweizerischen Luftverkehrspolitik

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