Cargo Domizil
- ShortId
-
96.3223
- Id
-
19963223
- Updated
-
10.04.2024 12:28
- Language
-
de
- Title
-
Cargo Domizil
- AdditionalIndexing
-
Randregion;Güterverkehr auf der Strasse;SBB;Güterverkehr auf der Schiene;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L07K08070102010704, Randregion
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 1977 hat das Parlament die Aufhebung der Beförderungspflicht im Stückgutverkehr beschlossen; diese Aufhebung ist auf den 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Zudem hat der Leistungsauftrag 1987 an die SBB den Cargo-Domizil-Dienst dem marktwirtschaftlichen Bereich zugewiesen. Darin werden die marktwirtschaftlichen Leistungen abschliessend wie folgt definiert:</p><p></p><p>a. Personenfernverkehr (einschliesslich Gepäcktransport);</p><p></p><p>b. Wagenladungsverkehr (einschliesslich Containerverkehr);</p><p></p><p>c. der Stückgutverkehr (Art. 2, Abs. 1, LA 87).</p><p></p><p>Der Bund verzichtet darauf, auf die operationelle Abwicklung dieser Verkehrssparten Einfluss zu nehmen. Hingegen legt der Bundesrat gemäss LA 87 Art. 2, Abs. 3 den Infrastrukturbeitrag fest, den die SBB "unter grössten unternehmerischen Anstrengungen" mit diesen Verkehrssparten zu leisten im Stande sind. Im übrigen aber beschränkt sich die Oberaufsicht des Bundesrates auf die rechtlich einwandfreie Abwicklung der Geschäfte durch die SBB und auf deren Globalergebnis.</p><p></p><p>Demgegenüber verlangte der Bund in den vergangenen Jahren eine wesentliche Verbesserung der Kostendeckung bei den SBB. Die 1993 durchgeführten Berechnungen ergaben, dass CDS frühestens im Jahre 1999 eine ausgeglichene Rechnung ausweisen dürfte. Seither hat sich aber die Konkurrenzlage noch weiter verschlechtert. Dies führte zur Privatisierung von Cargo Domizil. Im Sinne der Oberaufsicht intervenierte der Vorsteher des Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes zwei Mal beim Verwaltungsrat SBB, um eine rechtlich einwandfreie Abwicklung des Verkaufs der CDS AG sicherzustellen.</p><p></p><p>Für das betroffene SBB-Personal gilt auch nach der erfolgten Übernahme durch die Firma Transvision der "contrat social" (bis Ende 1998).</p><p></p><p>Am 17. September 1996 hat eine parlamentarische Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Ständerat Schüle einen Bericht über die Entwicklung und die Geschäftsführung der Cargo Domizil AG verabschiedet. Gestützt auf diesen Bericht hat der Vorsteher des EVED eine Administrativuntersuchung eingeleitet; die Ergebnisse dieser Untersuchung dürften im Frühjahr 1997 vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die jüngsten Entscheide der SBB betreffend die Cargo Domizil AG, Bern, haben beim Personal der genannten Firma und in den Randregionen unseres Landes grosse Beunruhigung ausgelöst.</p><p>Die Entscheide tragen zudem in keiner Weise der neuen Verkehrspolitik Rechnung, welche die Schweiz in Zukunft zu entwickeln gedenkt und nach der aus Umweltschutzgründen ein Teil der Belastung der Strasse auf die Schiene verlegt und gleichzeitig auch die Bedürfnisse des Marktes optimal berücksichtigt werden sollen.</p><p>Sicher unterstützen auch wir die Anstrengungen der SBB, ihr Unternehmen so umzustrukturieren, dass es finanziell wieder gesund wird und den Kunden im Wettbewerb qualitativ hochstehende Leistungen anzubieten vermag. Wir sind jedoch darüber erstaunt, wie überstürzt die SBB das Problem der Cargo Domizil auf dem Rücken des Personals und der Randregionen regeln wollten und dabei die elementarsten Grundsätze der Transparenz und der gegenseitigen Achtung unter Partnern missachtet haben.</p><p>Es ist bekannt, dass die Cargo Domizil zwar 1994 zu Lasten der SBB ein Defizit von 120 Millionen Franken zu verzeichnen hatte; dieses Defizit war aber 1995 spürbar auf 40 Millionen Franken geschrumpft und soll 1996 sogar auf 25 Millionen Franken zurückgehen. Nach Auffassung der Fachleute wird bereits 1997 eine ausgeglichene Rechnung zustande kommen. Wir fragen uns also, warum die Cargo Domizil den Weg der Rationalisierung nicht weiter beschritten hat, indem sie insbesondere noch gewisse administrative und bürokratische Schwerfälligkeiten beseitigt und neue Einsparungen erzielt hätte.</p><p>Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, bei den SBB zu intervenieren, damit diese im Bereich Cargo Domizil den durch die gesamtschweizerische Verkehrspolitik vorgegebenen Rahmen einhalten und der Schiene für den Gütertransport vermehrt den Vorrang gegenüber der Strasse einräumen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat auch, dafür zu sorgen, dass die SBB ihren gegenüber mehreren kleinen Transportunternehmen eingegangenen Verpflichtungen nachkommen. Namentlich sollte der zu unterzeichnende Vertrag garantieren, dass die Versorgung des ganzen Landes sichergestellt ist, das Personal übernommen wird und es zur unerlässlichen Koordination im Transportwesen kommt.</p><p>Warum soll man denn diesen Unternehmen, die sich in der Schweiz zusammengeschlossen haben, nicht die Chance geben, Cargo Domizil zu den gleichen vorteilhaften Bedingungen zu übernehmen, wie sie der Privatgesellschaft Transvision angeboten wurden? Warum hat man sich über das Vorkaufsrecht der Cargo Service Suisse AG hinweggesetzt?</p><p>Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit energische Schritte unternimmt, damit volle Klarheit über die laufenden Transaktionen geschaffen wird, durch welche mehrere kleine Transportunternehmen, zahlreiche in diesem Sektor beschäftigte Arbeitnehmer und die Randregionen unseres Landes unrechtmässig benachteiligt werden!</p><p>Das Parlament muss sich in einer dringlichen Beratung mit dem Verkauf befassen, denn wir haben den Eindruck, dass die SBB Cargo Domizil an den grössten Konkurrenten, die Lobby der grossen Strassentransportunternehmen, zu verhökern drohen.</p>
- Cargo Domizil
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahre 1977 hat das Parlament die Aufhebung der Beförderungspflicht im Stückgutverkehr beschlossen; diese Aufhebung ist auf den 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Zudem hat der Leistungsauftrag 1987 an die SBB den Cargo-Domizil-Dienst dem marktwirtschaftlichen Bereich zugewiesen. Darin werden die marktwirtschaftlichen Leistungen abschliessend wie folgt definiert:</p><p></p><p>a. Personenfernverkehr (einschliesslich Gepäcktransport);</p><p></p><p>b. Wagenladungsverkehr (einschliesslich Containerverkehr);</p><p></p><p>c. der Stückgutverkehr (Art. 2, Abs. 1, LA 87).</p><p></p><p>Der Bund verzichtet darauf, auf die operationelle Abwicklung dieser Verkehrssparten Einfluss zu nehmen. Hingegen legt der Bundesrat gemäss LA 87 Art. 2, Abs. 3 den Infrastrukturbeitrag fest, den die SBB "unter grössten unternehmerischen Anstrengungen" mit diesen Verkehrssparten zu leisten im Stande sind. Im übrigen aber beschränkt sich die Oberaufsicht des Bundesrates auf die rechtlich einwandfreie Abwicklung der Geschäfte durch die SBB und auf deren Globalergebnis.</p><p></p><p>Demgegenüber verlangte der Bund in den vergangenen Jahren eine wesentliche Verbesserung der Kostendeckung bei den SBB. Die 1993 durchgeführten Berechnungen ergaben, dass CDS frühestens im Jahre 1999 eine ausgeglichene Rechnung ausweisen dürfte. Seither hat sich aber die Konkurrenzlage noch weiter verschlechtert. Dies führte zur Privatisierung von Cargo Domizil. Im Sinne der Oberaufsicht intervenierte der Vorsteher des Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes zwei Mal beim Verwaltungsrat SBB, um eine rechtlich einwandfreie Abwicklung des Verkaufs der CDS AG sicherzustellen.</p><p></p><p>Für das betroffene SBB-Personal gilt auch nach der erfolgten Übernahme durch die Firma Transvision der "contrat social" (bis Ende 1998).</p><p></p><p>Am 17. September 1996 hat eine parlamentarische Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Ständerat Schüle einen Bericht über die Entwicklung und die Geschäftsführung der Cargo Domizil AG verabschiedet. Gestützt auf diesen Bericht hat der Vorsteher des EVED eine Administrativuntersuchung eingeleitet; die Ergebnisse dieser Untersuchung dürften im Frühjahr 1997 vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die jüngsten Entscheide der SBB betreffend die Cargo Domizil AG, Bern, haben beim Personal der genannten Firma und in den Randregionen unseres Landes grosse Beunruhigung ausgelöst.</p><p>Die Entscheide tragen zudem in keiner Weise der neuen Verkehrspolitik Rechnung, welche die Schweiz in Zukunft zu entwickeln gedenkt und nach der aus Umweltschutzgründen ein Teil der Belastung der Strasse auf die Schiene verlegt und gleichzeitig auch die Bedürfnisse des Marktes optimal berücksichtigt werden sollen.</p><p>Sicher unterstützen auch wir die Anstrengungen der SBB, ihr Unternehmen so umzustrukturieren, dass es finanziell wieder gesund wird und den Kunden im Wettbewerb qualitativ hochstehende Leistungen anzubieten vermag. Wir sind jedoch darüber erstaunt, wie überstürzt die SBB das Problem der Cargo Domizil auf dem Rücken des Personals und der Randregionen regeln wollten und dabei die elementarsten Grundsätze der Transparenz und der gegenseitigen Achtung unter Partnern missachtet haben.</p><p>Es ist bekannt, dass die Cargo Domizil zwar 1994 zu Lasten der SBB ein Defizit von 120 Millionen Franken zu verzeichnen hatte; dieses Defizit war aber 1995 spürbar auf 40 Millionen Franken geschrumpft und soll 1996 sogar auf 25 Millionen Franken zurückgehen. Nach Auffassung der Fachleute wird bereits 1997 eine ausgeglichene Rechnung zustande kommen. Wir fragen uns also, warum die Cargo Domizil den Weg der Rationalisierung nicht weiter beschritten hat, indem sie insbesondere noch gewisse administrative und bürokratische Schwerfälligkeiten beseitigt und neue Einsparungen erzielt hätte.</p><p>Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, bei den SBB zu intervenieren, damit diese im Bereich Cargo Domizil den durch die gesamtschweizerische Verkehrspolitik vorgegebenen Rahmen einhalten und der Schiene für den Gütertransport vermehrt den Vorrang gegenüber der Strasse einräumen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat auch, dafür zu sorgen, dass die SBB ihren gegenüber mehreren kleinen Transportunternehmen eingegangenen Verpflichtungen nachkommen. Namentlich sollte der zu unterzeichnende Vertrag garantieren, dass die Versorgung des ganzen Landes sichergestellt ist, das Personal übernommen wird und es zur unerlässlichen Koordination im Transportwesen kommt.</p><p>Warum soll man denn diesen Unternehmen, die sich in der Schweiz zusammengeschlossen haben, nicht die Chance geben, Cargo Domizil zu den gleichen vorteilhaften Bedingungen zu übernehmen, wie sie der Privatgesellschaft Transvision angeboten wurden? Warum hat man sich über das Vorkaufsrecht der Cargo Service Suisse AG hinweggesetzt?</p><p>Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit energische Schritte unternimmt, damit volle Klarheit über die laufenden Transaktionen geschaffen wird, durch welche mehrere kleine Transportunternehmen, zahlreiche in diesem Sektor beschäftigte Arbeitnehmer und die Randregionen unseres Landes unrechtmässig benachteiligt werden!</p><p>Das Parlament muss sich in einer dringlichen Beratung mit dem Verkauf befassen, denn wir haben den Eindruck, dass die SBB Cargo Domizil an den grössten Konkurrenten, die Lobby der grossen Strassentransportunternehmen, zu verhökern drohen.</p>
- Cargo Domizil
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