Energiepolitische Sackgasse Mühleberg
- ShortId
-
96.3229
- Id
-
19963229
- Updated
-
10.04.2024 10:29
- Language
-
de
- Title
-
Energiepolitische Sackgasse Mühleberg
- AdditionalIndexing
-
Atomrecht;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk;Bern (Kanton);Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L05K1701010201, Atomrecht
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mühleberg erweist sich als Sackgasse für Atom- und Energiepolitik: Laut Entscheid der Europäischen Kommission für Menschenrechte stellt die Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992 eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar, weil keine Möglichkeit zur Anfechtung vor einem unabhängigen Gericht bestand.</p><p>Die BKW Energie AG hat den Auftrag des Bundesrates, Alternativen zum Betrieb des Atomkraftwerkes Mühleberg ab dem Jahr 2002 aufzuzeigen, nicht erfüllt. Ihr Bericht "Alternativen zum Kernkraftwerk Mühleberg" ist methodisch und sachlich unhaltbar. Störend ist insbesondere, dass Massnahmen auf der Seite Nachfrage nicht einmal untersucht wurden. Als einzige fristgerechte Ersatzlösung schlägt die BKW Energie AG Stromimporte vor.</p><p>Gemäss einem Zeitungsbericht vom 2. Juni 1996 hat die zehnprozentige Leistungserhöhung laut Aussage von Jürg Branger, Vizedirektor des Atomkraftwerkes Mühleberg, zu einem komplizierteren Betrieb geführt, welcher ein erhöhtes Störfallrisiko durch Manipulationsfehler nach ziehen kann.</p><p>Mit Erstaunen konnte weiter gelesen werden, dass die Aufsichtsbehörde (HSK) die Forschungszusammenarbeit mit der ETH Zürich beendet hat. In diesem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie sich Korrosionsrisse verhalten.</p>
- <p>1./2. Am 14. Dezember 1992 erteilte der Bundesrat der BKW Energie AG eine bis zum 31. Dezember 2002 befristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM). Das Unternehmen wurde dabei u. a. verpflichtet, Alternativen zum KKM zu evaluieren und innert einer vom EVED festgelegten Frist zu unterbreiten.</p><p>Die BKW Energie AG hat ihren Bericht am 8. Mai 1996 beim EVED eingereicht. Das Departement hat den Bundesrat umgehend darüber informiert und wird diesem in der zweiten Jahreshälfte 1996 einen Antrag für eine Stellungnahme zum Bericht vorlegen.</p><p>Solange die Stellungnahme des Bundesrates ausstehend ist, besteht kein Anlass, den Bericht der BKW Energie AG zurückzuweisen. Im Zusammenhang mit diesem Bericht gibt es keine Gründe, der BKW die Betriebsbewilligung für das KKM zu entziehen.</p><p>3. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) bestätigt, dass im KKW Mühleberg die Sicherheit auch bei erhöhter Leistung gewährleistet ist. Als Folge der Brennstoffoptimierung werden Leichtwasserreaktoren heute nahe an zulässigen Betriebsgrenzwerten gefahren. Dies ist auch beim KKW Mühleberg der Fall. Diese Betriebsgrenzwerte sind jedoch nicht mit Sicherheitsgrenzwerten zu verwechseln. Ein Betriebsgrenzwert ist so festgelegt, dass selbst bei der ungünstigsten Betriebsstörung der Sicherheitsgrenzwert für Brennstabintegrität nicht überschritten wird.</p><p>4. Das Institut für Metallforschung und Metallurgie der ETH Zürich zog nach zweijährigen Abklärungen mit der HSK seinen Antrag auf Weiterführung der wissenschaftlichen Erforschung der Spannungsrisskorrosion in Kernkraftwerken zurück. Nach Auffassung des Institutes hätten die Forderungen der HSK nach einer weiter gehenden Qualitätssicherung bewirkt, dass dieses nicht seine primären Forschungsziele hätte verfolgen können. Die Arbeiten in diesem Bereich werden seither durch das Paul-Scherrer-Institut unter Mitarbeit von drei anderen Laboratorien weitergeführt.</p><p>5. Der aktuelle Zustand des Kernmantels beeinträchtigt die Sicherheit nicht. Dennoch hat der Betreiber anlässlich der Jahresrevision 1996 vorsorglich eine Stützkonstruktion eingebaut. Damit bliebe der Kernmantel stabil, auch wenn er durchgehende Risse aufweisen würde. Der Kernmantel wird zudem periodisch überprüft. Im weiteren untersucht der Betreiber Massnahmen zur Verhinderung von Rissbildung und -wachstum (z. B. Wasserstoffeinspeisung ins Reaktorkühlwasser).</p><p>6. Die Europäische Kommission für Menschenrechte in Strassburg kommt in ihrem Bericht vom 18. April 1996 zuhanden des Ministerkomitees zum Schluss, dass die fehlende Möglichkeit, die Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg von einem Gericht überprüfen zu lassen, im Widerspruch zu Artikel 6 Ziffer 1 EMRK steht. Der Bericht wurde mit 16 zu 12 Stimmen verabschiedet. Am 19. Mai 1996 hat die Kommission selber und am 21. Mai 1996 hat die Schweiz den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Im heutigen Zeitpunkt liegt somit keine Verurteilung der Schweiz vor. Deshalb ist es verfrüht, zur Frage einer allfälligen innerstaatlichen gerichtlichen Anfechtung der Betriebsbewilligung des KKM Stellung zu nehmen.</p><p>7./8. Der Bundesrat hat die Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg gestützt auf die geltende Atomgesetzgebung und die Gutachten der Sicherheitsbehörden erteilt. Das KKW Mühleberg verfügt über eine rechtskräftige Betriebsbewilligung. Die Sicherheitsbehörden bestätigen, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Es besteht kein Anlass, das KKW Mühleberg provisorisch stillzulegen.</p><p>Am 21. August 1996 hat der Bundesrat die Bau- und eine Teilbetriebsbewilligung für das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (Zwilag) erteilt. Sollte der EGMR in Sachen KKW Mühleberg wider Erwarten zu einer Verurteilung der Schweiz gelangen, so würde dadurch die Verbindlichkeit der für das Zwilag erteilten Bewilligungen aus rechtlicher Sicht nicht in Frage gestellt: Nach Artikel 53 EMRK muss zwar die Schweiz dafür besorgt sein, dass sich eine vom EGMR festgestellte Konventionsverletzung künftig nicht wiederholt; hingegen besteht keine rechtliche Verpflichtung, abgeschlossene Verfahren einer Neuüberprüfung zu unterziehen.</p><p>Über das Gesuch um Leistungserhöhung für das KKW Leibstadt wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Schlussbericht der BKW "Alternativen zum Kernkraftwerk Mühleberg" abzulehnen, da die BKW selber zugeben, ausser Stromimporten keine fristgerechten Alternativen aufzeigen zu können?</p><p>2. Der Auftrag, Alternativen zum weiteren Betrieb des Atomkraftwerkes Mühleberg aufzuzeigen, war Bestandteil der befristeten Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992. Ist der Bundesrat bereit, dem Atomkraftwerk Mühleberg nach der Missachtung dieser Auflage durch die Betreiberin die Betriebsbewilligung zu entziehen?</p><p>3. Welche betriebs- und sicherheitstechnischen Probleme sind seit der Leistungssteigerung in zwei Etappen ab 1993 aufgetreten?</p><p>4. Wieso haben die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und das Paul-Scherrer-Institut die Zusammenarbeit mit dem Institut für Metallforschung und Metallurgie der ETH Zürich zur Erforschung der Korrosionsrisse nicht weitergeführt?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht die HSK vor, um das Problem der Korrosionsrisse im Atomkraftwerk Mühleberg in den Griff zu bekommen?</p><p>6. Gemäss Urteil der Europäischen Kommission für Menschenrechte war das Bewilligungsverfahren für den Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Mühleberg nicht menschenrechtskonform. Gerügt wurde die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der Bewilligung vor einem unabhängigen Gericht. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um die rechtliche Voraussetzung für eine Anfechtung der Bewilligung vor einem unabhängigen Gericht zu schaffen?</p><p>7. Falls der Bundesrat die Frage 2 mit Nein beantwortet, ist er wenigstens bereit, das Atomkraftwerk Mühleberg provisorisch stillzulegen, bis ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Betriebsbewilligung geschaffen und durchgespielt ist?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, die übrigen hängigen atomrechtlichen Bewilligungsverfahren (Zwischenlager Würenlingen, Leistungserhöhung Leibstadt) zu sistieren, bis ein menschenrechtskonformes Bewilligungsverfahren geschaffen ist?</p>
- Energiepolitische Sackgasse Mühleberg
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mühleberg erweist sich als Sackgasse für Atom- und Energiepolitik: Laut Entscheid der Europäischen Kommission für Menschenrechte stellt die Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992 eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar, weil keine Möglichkeit zur Anfechtung vor einem unabhängigen Gericht bestand.</p><p>Die BKW Energie AG hat den Auftrag des Bundesrates, Alternativen zum Betrieb des Atomkraftwerkes Mühleberg ab dem Jahr 2002 aufzuzeigen, nicht erfüllt. Ihr Bericht "Alternativen zum Kernkraftwerk Mühleberg" ist methodisch und sachlich unhaltbar. Störend ist insbesondere, dass Massnahmen auf der Seite Nachfrage nicht einmal untersucht wurden. Als einzige fristgerechte Ersatzlösung schlägt die BKW Energie AG Stromimporte vor.</p><p>Gemäss einem Zeitungsbericht vom 2. Juni 1996 hat die zehnprozentige Leistungserhöhung laut Aussage von Jürg Branger, Vizedirektor des Atomkraftwerkes Mühleberg, zu einem komplizierteren Betrieb geführt, welcher ein erhöhtes Störfallrisiko durch Manipulationsfehler nach ziehen kann.</p><p>Mit Erstaunen konnte weiter gelesen werden, dass die Aufsichtsbehörde (HSK) die Forschungszusammenarbeit mit der ETH Zürich beendet hat. In diesem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie sich Korrosionsrisse verhalten.</p>
- <p>1./2. Am 14. Dezember 1992 erteilte der Bundesrat der BKW Energie AG eine bis zum 31. Dezember 2002 befristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM). Das Unternehmen wurde dabei u. a. verpflichtet, Alternativen zum KKM zu evaluieren und innert einer vom EVED festgelegten Frist zu unterbreiten.</p><p>Die BKW Energie AG hat ihren Bericht am 8. Mai 1996 beim EVED eingereicht. Das Departement hat den Bundesrat umgehend darüber informiert und wird diesem in der zweiten Jahreshälfte 1996 einen Antrag für eine Stellungnahme zum Bericht vorlegen.</p><p>Solange die Stellungnahme des Bundesrates ausstehend ist, besteht kein Anlass, den Bericht der BKW Energie AG zurückzuweisen. Im Zusammenhang mit diesem Bericht gibt es keine Gründe, der BKW die Betriebsbewilligung für das KKM zu entziehen.</p><p>3. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) bestätigt, dass im KKW Mühleberg die Sicherheit auch bei erhöhter Leistung gewährleistet ist. Als Folge der Brennstoffoptimierung werden Leichtwasserreaktoren heute nahe an zulässigen Betriebsgrenzwerten gefahren. Dies ist auch beim KKW Mühleberg der Fall. Diese Betriebsgrenzwerte sind jedoch nicht mit Sicherheitsgrenzwerten zu verwechseln. Ein Betriebsgrenzwert ist so festgelegt, dass selbst bei der ungünstigsten Betriebsstörung der Sicherheitsgrenzwert für Brennstabintegrität nicht überschritten wird.</p><p>4. Das Institut für Metallforschung und Metallurgie der ETH Zürich zog nach zweijährigen Abklärungen mit der HSK seinen Antrag auf Weiterführung der wissenschaftlichen Erforschung der Spannungsrisskorrosion in Kernkraftwerken zurück. Nach Auffassung des Institutes hätten die Forderungen der HSK nach einer weiter gehenden Qualitätssicherung bewirkt, dass dieses nicht seine primären Forschungsziele hätte verfolgen können. Die Arbeiten in diesem Bereich werden seither durch das Paul-Scherrer-Institut unter Mitarbeit von drei anderen Laboratorien weitergeführt.</p><p>5. Der aktuelle Zustand des Kernmantels beeinträchtigt die Sicherheit nicht. Dennoch hat der Betreiber anlässlich der Jahresrevision 1996 vorsorglich eine Stützkonstruktion eingebaut. Damit bliebe der Kernmantel stabil, auch wenn er durchgehende Risse aufweisen würde. Der Kernmantel wird zudem periodisch überprüft. Im weiteren untersucht der Betreiber Massnahmen zur Verhinderung von Rissbildung und -wachstum (z. B. Wasserstoffeinspeisung ins Reaktorkühlwasser).</p><p>6. Die Europäische Kommission für Menschenrechte in Strassburg kommt in ihrem Bericht vom 18. April 1996 zuhanden des Ministerkomitees zum Schluss, dass die fehlende Möglichkeit, die Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg von einem Gericht überprüfen zu lassen, im Widerspruch zu Artikel 6 Ziffer 1 EMRK steht. Der Bericht wurde mit 16 zu 12 Stimmen verabschiedet. Am 19. Mai 1996 hat die Kommission selber und am 21. Mai 1996 hat die Schweiz den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Im heutigen Zeitpunkt liegt somit keine Verurteilung der Schweiz vor. Deshalb ist es verfrüht, zur Frage einer allfälligen innerstaatlichen gerichtlichen Anfechtung der Betriebsbewilligung des KKM Stellung zu nehmen.</p><p>7./8. Der Bundesrat hat die Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg gestützt auf die geltende Atomgesetzgebung und die Gutachten der Sicherheitsbehörden erteilt. Das KKW Mühleberg verfügt über eine rechtskräftige Betriebsbewilligung. Die Sicherheitsbehörden bestätigen, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Es besteht kein Anlass, das KKW Mühleberg provisorisch stillzulegen.</p><p>Am 21. August 1996 hat der Bundesrat die Bau- und eine Teilbetriebsbewilligung für das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (Zwilag) erteilt. Sollte der EGMR in Sachen KKW Mühleberg wider Erwarten zu einer Verurteilung der Schweiz gelangen, so würde dadurch die Verbindlichkeit der für das Zwilag erteilten Bewilligungen aus rechtlicher Sicht nicht in Frage gestellt: Nach Artikel 53 EMRK muss zwar die Schweiz dafür besorgt sein, dass sich eine vom EGMR festgestellte Konventionsverletzung künftig nicht wiederholt; hingegen besteht keine rechtliche Verpflichtung, abgeschlossene Verfahren einer Neuüberprüfung zu unterziehen.</p><p>Über das Gesuch um Leistungserhöhung für das KKW Leibstadt wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Schlussbericht der BKW "Alternativen zum Kernkraftwerk Mühleberg" abzulehnen, da die BKW selber zugeben, ausser Stromimporten keine fristgerechten Alternativen aufzeigen zu können?</p><p>2. Der Auftrag, Alternativen zum weiteren Betrieb des Atomkraftwerkes Mühleberg aufzuzeigen, war Bestandteil der befristeten Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992. Ist der Bundesrat bereit, dem Atomkraftwerk Mühleberg nach der Missachtung dieser Auflage durch die Betreiberin die Betriebsbewilligung zu entziehen?</p><p>3. Welche betriebs- und sicherheitstechnischen Probleme sind seit der Leistungssteigerung in zwei Etappen ab 1993 aufgetreten?</p><p>4. Wieso haben die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und das Paul-Scherrer-Institut die Zusammenarbeit mit dem Institut für Metallforschung und Metallurgie der ETH Zürich zur Erforschung der Korrosionsrisse nicht weitergeführt?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht die HSK vor, um das Problem der Korrosionsrisse im Atomkraftwerk Mühleberg in den Griff zu bekommen?</p><p>6. Gemäss Urteil der Europäischen Kommission für Menschenrechte war das Bewilligungsverfahren für den Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Mühleberg nicht menschenrechtskonform. Gerügt wurde die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der Bewilligung vor einem unabhängigen Gericht. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um die rechtliche Voraussetzung für eine Anfechtung der Bewilligung vor einem unabhängigen Gericht zu schaffen?</p><p>7. Falls der Bundesrat die Frage 2 mit Nein beantwortet, ist er wenigstens bereit, das Atomkraftwerk Mühleberg provisorisch stillzulegen, bis ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Betriebsbewilligung geschaffen und durchgespielt ist?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, die übrigen hängigen atomrechtlichen Bewilligungsverfahren (Zwischenlager Würenlingen, Leistungserhöhung Leibstadt) zu sistieren, bis ein menschenrechtskonformes Bewilligungsverfahren geschaffen ist?</p>
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