Darlehen aus der "firmeneigenen" Pensionskasse: Missbrauchsregelung

ShortId
96.3236
Id
19963236
Updated
25.06.2025 02:05
Language
de
Title
Darlehen aus der "firmeneigenen" Pensionskasse: Missbrauchsregelung
AdditionalIndexing
privates Unternehmen;Darlehen;Berufliche Vorsorge;Zahlungsfähigkeit;Gesetz
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1104030101, Darlehen
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der Pensionskassen, welche zahlungsunfähig werden, steigt von Jahr zu Jahr. 1990 gab es rund 600 Insolvenzfälle pro Jahr, bald werden es rund 3000 Fälle pro Jahr sein, darunter sind auch Pensionskassen, bei denen man folgendes feststellt: Immer mehr beobachtet man die besonders bedenkliche Tatsache, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen der firmeneigenen Pensionskasse Darlehen entnehmen, welche nicht mehr zurückbezahlt werden können, wenn die Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Unter den gegebenen Umständen wird der Sicherheitsfonds über kurz oder lang nicht mehr alle Löcher stopfen können. Die staatlichen Kontrollstellen, welche Missbräuche verhindern sollen, sind weitgehend überlastet und können ihren Pflichten kaum mehr ernsthaft nachkommen, obwohl seit langem Massnahmen zur Behebung dieser Situation gefordert werden (unter anderem überwies der Nationalrat bereits am 2. Dezember 1992 mein Postulat 92.3463 betreffend "Effizienzsteigerung der BVG-Aufsichtsbehörden").</p><p>Das neue Bundesgesetz zur Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge weitet die Insolvenzdeckung aus, weshalb die bekannten Missbräuche in der beruflichen Vorsorge - so weit wie möglich - zu verunmöglichen sind. Bei Darlehen aus der firmeneigenen Pensionskasse handelt es sich letztendlich um Gelder, die den Versicherten gehören. Es ist daher vom Gesetzgeber alles zu tun, damit diese Kapitalien nicht zweckentfremdet werden können.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, ob bei der bevorstehenden BVG-Revision das Gesetz und/oder allenfalls die Verordnung dahingehend ergänzt werden sollen:</p><p>- dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen keine Darlehen mehr aus der firmeneigenen Pensionskasse "entnehmen" können; oder</p><p>- dass diese Darlehensbezugsmöglichkeit wenigstens mit restriktiven Auflagen eingeschränkt wird.</p>
  • Darlehen aus der "firmeneigenen" Pensionskasse: Missbrauchsregelung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der Pensionskassen, welche zahlungsunfähig werden, steigt von Jahr zu Jahr. 1990 gab es rund 600 Insolvenzfälle pro Jahr, bald werden es rund 3000 Fälle pro Jahr sein, darunter sind auch Pensionskassen, bei denen man folgendes feststellt: Immer mehr beobachtet man die besonders bedenkliche Tatsache, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen der firmeneigenen Pensionskasse Darlehen entnehmen, welche nicht mehr zurückbezahlt werden können, wenn die Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Unter den gegebenen Umständen wird der Sicherheitsfonds über kurz oder lang nicht mehr alle Löcher stopfen können. Die staatlichen Kontrollstellen, welche Missbräuche verhindern sollen, sind weitgehend überlastet und können ihren Pflichten kaum mehr ernsthaft nachkommen, obwohl seit langem Massnahmen zur Behebung dieser Situation gefordert werden (unter anderem überwies der Nationalrat bereits am 2. Dezember 1992 mein Postulat 92.3463 betreffend "Effizienzsteigerung der BVG-Aufsichtsbehörden").</p><p>Das neue Bundesgesetz zur Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge weitet die Insolvenzdeckung aus, weshalb die bekannten Missbräuche in der beruflichen Vorsorge - so weit wie möglich - zu verunmöglichen sind. Bei Darlehen aus der firmeneigenen Pensionskasse handelt es sich letztendlich um Gelder, die den Versicherten gehören. Es ist daher vom Gesetzgeber alles zu tun, damit diese Kapitalien nicht zweckentfremdet werden können.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, ob bei der bevorstehenden BVG-Revision das Gesetz und/oder allenfalls die Verordnung dahingehend ergänzt werden sollen:</p><p>- dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen keine Darlehen mehr aus der firmeneigenen Pensionskasse "entnehmen" können; oder</p><p>- dass diese Darlehensbezugsmöglichkeit wenigstens mit restriktiven Auflagen eingeschränkt wird.</p>
    • Darlehen aus der "firmeneigenen" Pensionskasse: Missbrauchsregelung

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