Gebrauch von nicht-registrierten Medikamenten in Spitälern

ShortId
96.3243
Id
19963243
Updated
10.04.2024 09:39
Language
de
Title
Gebrauch von nicht-registrierten Medikamenten in Spitälern
AdditionalIndexing
AIDS;Therapeutik;Spital;Medikament;IKS
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K0804011001, IKS
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050101, AIDS
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Registrierung von neuen Medikamenten durch die IKS dauert relativ lange. Es ist natürlich berechtigt, dass jedes neue Medikament einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wird, um sicherzustellen, dass es die gewünschte Wirkung auch wirklich entfaltet, gleichzeitig jedoch keine schädlichen Nebenwirkungen zeigt. Die Wartefrist, bis ein neues Medikament zum Verkauf zugelassen wird, kann in gewissen Fällen dennoch unerträglich lang sein.</p><p>Dies trifft vor allem dann zu, wenn ein Medikament Heilung oder wenigstens Lebensverlängerung verspricht, und besonders für Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit, wie zum Beispiel Aids, leiden.</p><p>Der Vorsteher des Genfer Departements für Gesundheit und Soziales hat einen richtigen und mutigen Entscheid getroffen, indem er die Abgabe von zwei neuen Medikamenten (Crixivan und Norvir) an HIV-positive Patientinnen und Patienten im Kantonsspital erlaubte. In den Vereinigten Staaten sind diese beiden vielversprechenden Medikamente bereits zugelassen und werden angewendet; die Registrierung in der Schweiz steht aber noch aus.</p><p>Die Ärzteschaft begrüsst diesen Genfer Entscheid, und zweifelsohne begrüssen ihn auch die zahlreichen Kranken, welche diese Wartefrist schmerzlich erdulden müssen. Die Abgabe dieser Medikamente verhindert auch die Entstehung einer Zwei-Klassen-Medizin, die darin bestünde, dass sich begütertere Leute diese Medikamente direkt aus den USA beschaffen können, während andere diese Möglichkeit nicht haben.</p><p>In Anlehnung an diese Genfer Initiative sollte der Bundesrat in den öffentlichen Spitälern die Abgabe von Medikamenten unter strenger ärztlicher Kontrolle zulassen, wenn diese Medikamente den Gesundheitszustand von Personen, die an einer lebensgefährlichen Krankheit leiden, verbessern können.</p>
  • <p>Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass neue lebenswichtige Arzneimittel den betroffenen Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Vorsteherin des Departementes des Innern ist in diesem Sinn am 14. Mai 1996 in einem Schreiben an die Kantone gelangt und hat diese gebeten zu prüfen, ob sich allfällige Sofortmassnahmen seitens der Kantone für eine rasche Zurverfügungstellung von neuen "Anti-AIDS"-Medikamenten für Patientinnen und Patienten mit einer HIV-Infektion aufdrängen.</p><p></p><p>Die Kantone können nach Rücksprache mit der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) bereits heute auf ärztliches Gesuch hin Ausnahmebewilligungen für den Einsatz eines noch nicht registrierten Arzneimittels bei einzelnen Patientinnen und Patienten bewilligen, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere klinische Versuche, lebensgefährliche Erkrankungen oder Fälle, in denen es bisher für eine gefährliche Erkrankung gar keine wirksamen Arzneimittel gab. Verschiedene Kantone haben denn auch die Verwendung der Anti-AIDS-Mittel Crixivan und Norvir zugelassen, bevor diese registriert waren, und es ist anzunehmen, dass sie auch in Zukunft ähnlich handeln, wenn neue Arzneimittel zur Behandlung bisher kaum behandelbarer gefährlicher Erkrankungen entwickelt und zur Registrierung angemeldet werden.</p><p></p><p>Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dieses Vorgehen nicht in jedem Fall ohne Risiken ist und deshalb nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen sollte. Schliesslich sind die Untersuchung, Begutachtung und Registrierung eines neuen Arzneimittels nicht einfach eine administrative Auflage, sondern dienen vor allem dem Schutz des Patienten. Ein Arzneimittel sollte erst dann freigegeben werden, wenn die Fachexperten und die zuständigen Behörden das Nutzen - Risikoverhältnis sehr sorgfältig abgewogen haben. Sonst kann nicht ausgeschlossen werden, dass Medikamente auf den Markt gelangen, die später von den Registrierungsbehörden abgelehnt werden, weil diese das zu erwartende Risiko für die Patienten als grösser einstufen als den zu erwartenden Nutzen.</p><p></p><p>Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die IKS in letzter Zeit ihre Zulassungsverfahren wesentlich beschleunigt hat. So hat sie als erste Registrierungsbehörde in Europa das Medikament Invirase registriert und am 11. Juni 1996 ebenfalls als erste auch Crixivan und Norvir für die Registrierung freigegeben. Die dafür aufgewendete Begutachtungszeit von 72 und 93 Tagen dürfte dabei im weltweiten Vergleich einmalig kurz sein.</p><p></p><p>Für eine breite Versorgung von Patientengruppen mit solchen neuen Medikamenten braucht es aber nicht nur die Freigabe der zuständigen Behörden, sondern auch die Bezahlung durch die Krankenkassen. Auch das Bundesamt für Sozialversicherung ist in dieser Beziehung aktiv geworden und hat die Verfahren in den oben genannten Fällen wesentlich beschleunigt. So wurden die neuen Anti-AIDS-Medikamente Invirase und 3 TC bereits auf den 1. Juni 1996 und damit vorzeitig in die Spezialitätenliste aufgenommen. Sie werden ab diesem Datum obligatorisch von der Krankenpflege-Grundversicherung übernommen. Was die Medikamente Crixivan und Norvir betrifft, hat das BSV beschlossen, unmittelbar nach Erteilung der Zulassung durch die IKS ein beschleunigtes Aufnahmeverfahren in die Spezialitätenliste anzuwenden. Sie hat dazu einen Sonderausschuss der Eidg. Arzneimittelkommission eingesetzt. Damit sind die Grundlagen geschaffen, dass neue und wichtige Anti-AIDS-Präparate rasch und unbürokratisch von der sozialen Krankenversicherung übernommen werden (s. Pressemitteilung des BSV vom 4. Juli 1996 in der Beilage).</p><p></p><p>Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass heute die Kontrolle von Arzneimitteln grundsätzlich in die Kompetenz der Kantone fällt. Ausnahmen bestehen heute einzig für immunbiologische Erzeugnisse für die Anwendung an Mensch und Tier, deren Kontrolle Bundesaufgabe ist. Der Bundesrat hat daher keine Kompetenz, Arzneimittel, wie es die Motionärinnen und Motionäre fordern, vor ihrer Registrierung in den öffentlichen Spitälern zuzulassen. Er glaubt aber aus den oben genannten Gründen, dass die Problematik mit den heutigen Möglichkeiten gut gelöst wurde. Zudem wird auch das sich in Vorbereitung befindliche neue Bundesgesetz über die Heilmittel diese Problematik mitberücksichtigen.</p><p></p><p>Einerseits sind wesentliche Begehren der Motion faktisch bereits erfüllt und anderseits sind die gesetzgeberischen Massnahmen eingeleitet, um dem Bund entsprechende Vollzugskompetenzen zu verschaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, in den öffentlichen Spitälern den Gebrauch von Medikamenten, die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel noch nicht registriert worden sind, unter strenger ärztlicher Kontrolle zuzulassen, wenn diese Medikamente den Gesundheitszustand von Personen, die an einer lebensgefährlichen Krankheit leiden, verbessern können.</p>
  • Gebrauch von nicht-registrierten Medikamenten in Spitälern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Registrierung von neuen Medikamenten durch die IKS dauert relativ lange. Es ist natürlich berechtigt, dass jedes neue Medikament einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wird, um sicherzustellen, dass es die gewünschte Wirkung auch wirklich entfaltet, gleichzeitig jedoch keine schädlichen Nebenwirkungen zeigt. Die Wartefrist, bis ein neues Medikament zum Verkauf zugelassen wird, kann in gewissen Fällen dennoch unerträglich lang sein.</p><p>Dies trifft vor allem dann zu, wenn ein Medikament Heilung oder wenigstens Lebensverlängerung verspricht, und besonders für Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit, wie zum Beispiel Aids, leiden.</p><p>Der Vorsteher des Genfer Departements für Gesundheit und Soziales hat einen richtigen und mutigen Entscheid getroffen, indem er die Abgabe von zwei neuen Medikamenten (Crixivan und Norvir) an HIV-positive Patientinnen und Patienten im Kantonsspital erlaubte. In den Vereinigten Staaten sind diese beiden vielversprechenden Medikamente bereits zugelassen und werden angewendet; die Registrierung in der Schweiz steht aber noch aus.</p><p>Die Ärzteschaft begrüsst diesen Genfer Entscheid, und zweifelsohne begrüssen ihn auch die zahlreichen Kranken, welche diese Wartefrist schmerzlich erdulden müssen. Die Abgabe dieser Medikamente verhindert auch die Entstehung einer Zwei-Klassen-Medizin, die darin bestünde, dass sich begütertere Leute diese Medikamente direkt aus den USA beschaffen können, während andere diese Möglichkeit nicht haben.</p><p>In Anlehnung an diese Genfer Initiative sollte der Bundesrat in den öffentlichen Spitälern die Abgabe von Medikamenten unter strenger ärztlicher Kontrolle zulassen, wenn diese Medikamente den Gesundheitszustand von Personen, die an einer lebensgefährlichen Krankheit leiden, verbessern können.</p>
    • <p>Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass neue lebenswichtige Arzneimittel den betroffenen Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Vorsteherin des Departementes des Innern ist in diesem Sinn am 14. Mai 1996 in einem Schreiben an die Kantone gelangt und hat diese gebeten zu prüfen, ob sich allfällige Sofortmassnahmen seitens der Kantone für eine rasche Zurverfügungstellung von neuen "Anti-AIDS"-Medikamenten für Patientinnen und Patienten mit einer HIV-Infektion aufdrängen.</p><p></p><p>Die Kantone können nach Rücksprache mit der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) bereits heute auf ärztliches Gesuch hin Ausnahmebewilligungen für den Einsatz eines noch nicht registrierten Arzneimittels bei einzelnen Patientinnen und Patienten bewilligen, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere klinische Versuche, lebensgefährliche Erkrankungen oder Fälle, in denen es bisher für eine gefährliche Erkrankung gar keine wirksamen Arzneimittel gab. Verschiedene Kantone haben denn auch die Verwendung der Anti-AIDS-Mittel Crixivan und Norvir zugelassen, bevor diese registriert waren, und es ist anzunehmen, dass sie auch in Zukunft ähnlich handeln, wenn neue Arzneimittel zur Behandlung bisher kaum behandelbarer gefährlicher Erkrankungen entwickelt und zur Registrierung angemeldet werden.</p><p></p><p>Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dieses Vorgehen nicht in jedem Fall ohne Risiken ist und deshalb nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen sollte. Schliesslich sind die Untersuchung, Begutachtung und Registrierung eines neuen Arzneimittels nicht einfach eine administrative Auflage, sondern dienen vor allem dem Schutz des Patienten. Ein Arzneimittel sollte erst dann freigegeben werden, wenn die Fachexperten und die zuständigen Behörden das Nutzen - Risikoverhältnis sehr sorgfältig abgewogen haben. Sonst kann nicht ausgeschlossen werden, dass Medikamente auf den Markt gelangen, die später von den Registrierungsbehörden abgelehnt werden, weil diese das zu erwartende Risiko für die Patienten als grösser einstufen als den zu erwartenden Nutzen.</p><p></p><p>Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die IKS in letzter Zeit ihre Zulassungsverfahren wesentlich beschleunigt hat. So hat sie als erste Registrierungsbehörde in Europa das Medikament Invirase registriert und am 11. Juni 1996 ebenfalls als erste auch Crixivan und Norvir für die Registrierung freigegeben. Die dafür aufgewendete Begutachtungszeit von 72 und 93 Tagen dürfte dabei im weltweiten Vergleich einmalig kurz sein.</p><p></p><p>Für eine breite Versorgung von Patientengruppen mit solchen neuen Medikamenten braucht es aber nicht nur die Freigabe der zuständigen Behörden, sondern auch die Bezahlung durch die Krankenkassen. Auch das Bundesamt für Sozialversicherung ist in dieser Beziehung aktiv geworden und hat die Verfahren in den oben genannten Fällen wesentlich beschleunigt. So wurden die neuen Anti-AIDS-Medikamente Invirase und 3 TC bereits auf den 1. Juni 1996 und damit vorzeitig in die Spezialitätenliste aufgenommen. Sie werden ab diesem Datum obligatorisch von der Krankenpflege-Grundversicherung übernommen. Was die Medikamente Crixivan und Norvir betrifft, hat das BSV beschlossen, unmittelbar nach Erteilung der Zulassung durch die IKS ein beschleunigtes Aufnahmeverfahren in die Spezialitätenliste anzuwenden. Sie hat dazu einen Sonderausschuss der Eidg. Arzneimittelkommission eingesetzt. Damit sind die Grundlagen geschaffen, dass neue und wichtige Anti-AIDS-Präparate rasch und unbürokratisch von der sozialen Krankenversicherung übernommen werden (s. Pressemitteilung des BSV vom 4. Juli 1996 in der Beilage).</p><p></p><p>Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass heute die Kontrolle von Arzneimitteln grundsätzlich in die Kompetenz der Kantone fällt. Ausnahmen bestehen heute einzig für immunbiologische Erzeugnisse für die Anwendung an Mensch und Tier, deren Kontrolle Bundesaufgabe ist. Der Bundesrat hat daher keine Kompetenz, Arzneimittel, wie es die Motionärinnen und Motionäre fordern, vor ihrer Registrierung in den öffentlichen Spitälern zuzulassen. Er glaubt aber aus den oben genannten Gründen, dass die Problematik mit den heutigen Möglichkeiten gut gelöst wurde. Zudem wird auch das sich in Vorbereitung befindliche neue Bundesgesetz über die Heilmittel diese Problematik mitberücksichtigen.</p><p></p><p>Einerseits sind wesentliche Begehren der Motion faktisch bereits erfüllt und anderseits sind die gesetzgeberischen Massnahmen eingeleitet, um dem Bund entsprechende Vollzugskompetenzen zu verschaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, in den öffentlichen Spitälern den Gebrauch von Medikamenten, die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel noch nicht registriert worden sind, unter strenger ärztlicher Kontrolle zuzulassen, wenn diese Medikamente den Gesundheitszustand von Personen, die an einer lebensgefährlichen Krankheit leiden, verbessern können.</p>
    • Gebrauch von nicht-registrierten Medikamenten in Spitälern

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