Umweltbelastung durch Schweizer Firma in den Pyrenäen

ShortId
96.3244
Id
19963244
Updated
10.04.2024 13:16
Language
de
Title
Umweltbelastung durch Schweizer Firma in den Pyrenäen
AdditionalIndexing
industrielle Verschmutzung;Naturschutzgebiet;Frankreich;Schutz der Tierwelt;Landschaftsschutz
1
  • L04K06020306, industrielle Verschmutzung
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf dem Gebiet der Gemeinde Vingrau (Pyrénées Orientales) beginnt die multinationale Schweizer Firma Omya/Plüss-Stauffer mit Sitz in Zürich damit, auf einem riesigen Steinbruch Kalziumkarbonat abzubauen und dieses in einer Fabrik zu verarbeiten. Dieses Projekt droht die gesamte Umwelt zu zerstören und gefährdet ernsthaft den Weinbau der Gemeinde.</p><p>Der Steinbruch und die Fabrik verletzen erstens zwei europäische Vorschriften, Nr. 79/409 und Nr. 92/43, die den Schutz der Vögel beziehungsweise des natürlichen Lebensraumes zum Inhalt haben, und zweitens mehrere französische Naturschutzgesetze.</p><p>85 Prozent der Bevölkerung von Vingrau haben sich klar gegen die bereits gemachten verheerenden Eingriffe der Firma Omya/Plüss-Stauffer in ihre Umwelt ausgesprochen, welche die Zerstörung des Lebensraums der letzten Bonelli-Adler (es gibt davon noch 27 Paare in Frankreich) und einer seltenen und geschützten Fauna und Flora zur Folge haben. Der Kalziumkarbonatstaub gefährdet die Qualität der Trauben, ganz zu schweigen vom guten Ruf der Weingegend allgemein und der touristischen Attraktivität der Region, die dadurch aufs Spiel gesetzt werden.</p><p>Dieses Piratenstück der Firma Omya/Plüss-Stauffer bedroht eine ganze Dorfbevölkerung, zerstört eine unter Schutz gestellte Umwelt und fügt somit dem internationalen Ruf der Schweiz schweren Schaden zu. Hält es der Bundesrat angesichts dieser Tatsachen nicht für angebracht, dringend bei Herrn M. Schachenmann, Präsident der genannten Firma, vorstellig zu werden, um ihn dazu zu bringen, die Arbeiten in Vingrau unverzüglich abzubrechen und auf sein Vorhaben der Gewinnung von Kalziumkarbonat und den Bau einer Fabrik endgültig zu verzichten?</p>
  • <p>1. Der Bundesrat wurde per Schreiben des Gemeinderates von Vingrau vom 7. Juni 1996 über die geplante Eröffnung eines Kalksteinbruchs durch die in der Schweiz ansässige Firma Plüss Stauffer (Omya SA) informiert. Ein aus Vertretern der Gemeinde Vingrau bestehendes "Komitee zur Verteidigung von Vingrau" wurde auf Anregung des Direktors des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft anlässlich einer Informationssitzung von Vertretern des Bundesverwaltung (GS EVD, GS EDA, BAWI, BUWAL) empfangen.</p><p></p><p>In der Sache selbst beschränkten sich die Vertreter der Bundesverwaltung darauf, die Beobachtungen und die ihnen unterbreiteten Unterlagen der Delegation von Vingrau entgegenzunehmen. Es stellte sich namentlich heraus, dass in der Region Vingrau in der Vergangenheit bereits mehrere Steinbrüche betrieben wurden, von denen einige nach wie vor in Betrieb sind. Die entlang der gleichen geologischen Formation liegenden Nachbargemeinden (z.B. Tautavel) haben sich für die Kalkausbeutung durch verschiedene Unternehmen, u.a. "Omya SA" und "La Provençale", ausgesprochen. Das "Komitee zur Verteidigung von Vingrau" und die Gemeindebehörden bekämpfen das Projekt wegen der voraussichtlichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Einwohner (Staub, Lärm, Verkehr), wegen der Gefährdung eines qualitativ hochstehenden Weinbaus und wegen der Folgen des Projekts für die einzigartige Natur und Landschaft der Region.</p><p></p><p>Das Komitee beklagt insbesondere, dass dadurch das Überleben der Bonelli-Adler gefährdet sei (Hieratus fasciatus, einer seltenen und bedrohten Vogelart - 30 Paare in Frankreich - für die gemäss dem Übereinkommen von Bern über die Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume sowie den EU-Richtlinien "Vögel" und "Lebensräume" ein strikter Arten- und Biotopschutz gelten sollte). Das Projekt gefährde zudem mehrere andere Vogelarten, die in Anhang Il des Übereinkommens von Bern aufgeführt sind (streng zu schätzende Arten und ihre Lebensräume) sowie einige beachtenswerte Pflanzenarten.</p><p></p><p></p><p>2. Der Bundesrat hat grosses Verständnis für die Personen, die sich im vorliegenden Fall für die Erhaltung ihres natürlichen, kulturellen und landschaftlichen Erbes einsetzen. Es handelt sich jedoch um einen Streit, der den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz in einer Gemeinde auf französischem Hoheitsgebiet betrifft. Die Angelegenheit fällt deshalb unter französisches, allenfalls auch unter EU-Recht, keinesfalls aber unter Schweizer Recht.</p><p></p><p>Sollte die Frage des Überlebens europaweit bedrohter Arten jedoch im Rahmen bestehender internationaler Abkommen zur Sprache kommen, an denen die Schweiz formell beteiligt ist, so wird sich unser Land nach Möglichkeit dafür einsetzen, dass akzeptable Lösungen gefunden werden, die einen Ausgleich der Interessen von Wirtschaft, Umwelt und Landschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ermöglichen.</p><p></p><p>Anzufügen ist, dass der zuständige Appellationsgerichtshof für Verwaltungsklagen in Bordeaux am 3. Juli 1996 den Beschwerden des Komitees zur Verteidigung von Vingrau und der Gemeinde von Vingrau stattgegeben und die Verordnung vom 4. November 1994 rückgängig gemacht hat, mit der die Baubewilligung zur Errichtung von vier Gebäuden erteilt worden war. Die Europäische Kommission hat gegen Frankreich ein Verfahren wegen Verstosses gegen die Direktiven 79/409 zum Schutz wildlebender Vögel eingeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat über die Machenschaften von Herrn Max Schachenmann und seiner Firma Omya/Plüss-Stauffer in Vingrau (Pyrenées-Orientales) auf dem laufenden?</p><p>Welche dringenden Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um den Verwüstungen Einhalt zu gebieten, welche die Firma Omya/Plüss-Stauffer in der internationalen Naturschutzzone des Corbières-Massivs anrichtet und mit welchen sie dem dortigen Rebbau und Tourismus - und auch dem Ruf der Schweiz - schweren Schaden zufügt?</p>
  • Umweltbelastung durch Schweizer Firma in den Pyrenäen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf dem Gebiet der Gemeinde Vingrau (Pyrénées Orientales) beginnt die multinationale Schweizer Firma Omya/Plüss-Stauffer mit Sitz in Zürich damit, auf einem riesigen Steinbruch Kalziumkarbonat abzubauen und dieses in einer Fabrik zu verarbeiten. Dieses Projekt droht die gesamte Umwelt zu zerstören und gefährdet ernsthaft den Weinbau der Gemeinde.</p><p>Der Steinbruch und die Fabrik verletzen erstens zwei europäische Vorschriften, Nr. 79/409 und Nr. 92/43, die den Schutz der Vögel beziehungsweise des natürlichen Lebensraumes zum Inhalt haben, und zweitens mehrere französische Naturschutzgesetze.</p><p>85 Prozent der Bevölkerung von Vingrau haben sich klar gegen die bereits gemachten verheerenden Eingriffe der Firma Omya/Plüss-Stauffer in ihre Umwelt ausgesprochen, welche die Zerstörung des Lebensraums der letzten Bonelli-Adler (es gibt davon noch 27 Paare in Frankreich) und einer seltenen und geschützten Fauna und Flora zur Folge haben. Der Kalziumkarbonatstaub gefährdet die Qualität der Trauben, ganz zu schweigen vom guten Ruf der Weingegend allgemein und der touristischen Attraktivität der Region, die dadurch aufs Spiel gesetzt werden.</p><p>Dieses Piratenstück der Firma Omya/Plüss-Stauffer bedroht eine ganze Dorfbevölkerung, zerstört eine unter Schutz gestellte Umwelt und fügt somit dem internationalen Ruf der Schweiz schweren Schaden zu. Hält es der Bundesrat angesichts dieser Tatsachen nicht für angebracht, dringend bei Herrn M. Schachenmann, Präsident der genannten Firma, vorstellig zu werden, um ihn dazu zu bringen, die Arbeiten in Vingrau unverzüglich abzubrechen und auf sein Vorhaben der Gewinnung von Kalziumkarbonat und den Bau einer Fabrik endgültig zu verzichten?</p>
    • <p>1. Der Bundesrat wurde per Schreiben des Gemeinderates von Vingrau vom 7. Juni 1996 über die geplante Eröffnung eines Kalksteinbruchs durch die in der Schweiz ansässige Firma Plüss Stauffer (Omya SA) informiert. Ein aus Vertretern der Gemeinde Vingrau bestehendes "Komitee zur Verteidigung von Vingrau" wurde auf Anregung des Direktors des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft anlässlich einer Informationssitzung von Vertretern des Bundesverwaltung (GS EVD, GS EDA, BAWI, BUWAL) empfangen.</p><p></p><p>In der Sache selbst beschränkten sich die Vertreter der Bundesverwaltung darauf, die Beobachtungen und die ihnen unterbreiteten Unterlagen der Delegation von Vingrau entgegenzunehmen. Es stellte sich namentlich heraus, dass in der Region Vingrau in der Vergangenheit bereits mehrere Steinbrüche betrieben wurden, von denen einige nach wie vor in Betrieb sind. Die entlang der gleichen geologischen Formation liegenden Nachbargemeinden (z.B. Tautavel) haben sich für die Kalkausbeutung durch verschiedene Unternehmen, u.a. "Omya SA" und "La Provençale", ausgesprochen. Das "Komitee zur Verteidigung von Vingrau" und die Gemeindebehörden bekämpfen das Projekt wegen der voraussichtlichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Einwohner (Staub, Lärm, Verkehr), wegen der Gefährdung eines qualitativ hochstehenden Weinbaus und wegen der Folgen des Projekts für die einzigartige Natur und Landschaft der Region.</p><p></p><p>Das Komitee beklagt insbesondere, dass dadurch das Überleben der Bonelli-Adler gefährdet sei (Hieratus fasciatus, einer seltenen und bedrohten Vogelart - 30 Paare in Frankreich - für die gemäss dem Übereinkommen von Bern über die Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume sowie den EU-Richtlinien "Vögel" und "Lebensräume" ein strikter Arten- und Biotopschutz gelten sollte). Das Projekt gefährde zudem mehrere andere Vogelarten, die in Anhang Il des Übereinkommens von Bern aufgeführt sind (streng zu schätzende Arten und ihre Lebensräume) sowie einige beachtenswerte Pflanzenarten.</p><p></p><p></p><p>2. Der Bundesrat hat grosses Verständnis für die Personen, die sich im vorliegenden Fall für die Erhaltung ihres natürlichen, kulturellen und landschaftlichen Erbes einsetzen. Es handelt sich jedoch um einen Streit, der den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz in einer Gemeinde auf französischem Hoheitsgebiet betrifft. Die Angelegenheit fällt deshalb unter französisches, allenfalls auch unter EU-Recht, keinesfalls aber unter Schweizer Recht.</p><p></p><p>Sollte die Frage des Überlebens europaweit bedrohter Arten jedoch im Rahmen bestehender internationaler Abkommen zur Sprache kommen, an denen die Schweiz formell beteiligt ist, so wird sich unser Land nach Möglichkeit dafür einsetzen, dass akzeptable Lösungen gefunden werden, die einen Ausgleich der Interessen von Wirtschaft, Umwelt und Landschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ermöglichen.</p><p></p><p>Anzufügen ist, dass der zuständige Appellationsgerichtshof für Verwaltungsklagen in Bordeaux am 3. Juli 1996 den Beschwerden des Komitees zur Verteidigung von Vingrau und der Gemeinde von Vingrau stattgegeben und die Verordnung vom 4. November 1994 rückgängig gemacht hat, mit der die Baubewilligung zur Errichtung von vier Gebäuden erteilt worden war. Die Europäische Kommission hat gegen Frankreich ein Verfahren wegen Verstosses gegen die Direktiven 79/409 zum Schutz wildlebender Vögel eingeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat über die Machenschaften von Herrn Max Schachenmann und seiner Firma Omya/Plüss-Stauffer in Vingrau (Pyrenées-Orientales) auf dem laufenden?</p><p>Welche dringenden Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um den Verwüstungen Einhalt zu gebieten, welche die Firma Omya/Plüss-Stauffer in der internationalen Naturschutzzone des Corbières-Massivs anrichtet und mit welchen sie dem dortigen Rebbau und Tourismus - und auch dem Ruf der Schweiz - schweren Schaden zufügt?</p>
    • Umweltbelastung durch Schweizer Firma in den Pyrenäen

Back to List