Kontrolle der Medikamentenpreise
- ShortId
-
96.3245
- Id
-
19963245
- Updated
-
10.04.2024 12:24
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle der Medikamentenpreise
- AdditionalIndexing
-
Preisüberwachung;Krankenversicherung;Preisrückgang;Kosten des Gesundheitswesens;Medikament;IKS
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L04K11050309, Preisüberwachung
- L05K0804011001, IKS
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der massive, dauernde und rasche Anstieg der Krankenkassenprämien hat für zahlreiche Familien sehr schlimme Folgen. Die übertrieben hohen Preise von zahlreichen gängigen rückvergüteten Medikamenten bilden eine Hauptursache für die Explosion der Gesundheitskosten.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat gerne eine Liste zur Verfügung, aus der die Preisunterschiede von gängigen Medikamenten in Frankreich und der Schweiz ersichtlich sind.</p><p></p><p>Warum müssen die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz solch unverhältnismässig hohe Preise bezahlen? Ich nenne zwei Gründe:</p><p>1. Die IKS ist in ihrer Geisteshaltung von der chemischen und pharmazeutischen Industrie abhängig und kümmert sich höchstens am Rande um die soziale Lage der finanziell bedürftigsten Familien in unserem Land. Etwas Positives abzugewinnen ist allenfalls noch der Tatsache, dass die Schweizer Industrie von dieser Preispolitik profitiert. Dass sich aber ausländische Firmen auf Kosten der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten massiv bereichern, ist empörend.</p><p>2. Die durchschnittliche Rendite von 30 bis 50 Prozent, welche in den Schweizer Apotheken pro Jahr erwirtschaftet wird, ist eindeutig exzessiv. Auch dazu stelle ich dem Bundesrat gerne die entsprechenden Zahlen zur Verfügung.</p>
- <p>1. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) ist nicht dem Bundesrat unterstellt, sondern fällt direkt in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bundesrat hat somit keine Möglichkeit, auf die durch die IKS verbotene offene Werbung mit Rabatten für die nicht rückvergüteten Medikamente der Liste C Einfluss zunehmen.</p><p></p><p></p><p>2. Die neue Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vom 29. September 1995 legt fest, dass die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten und somit von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmenden Arzneimittel nach 15 Jahren Eintragung in der SL überprüft werden müssen. Hierbei wird geprüft, ob die Zulassungsbedingungen, insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Arzneimittels, noch erfüllt werden. Die Oberprüfung muss bis 1999 abgeschlossen sein. Alle Arzneimittel, sowohl diejenigen der Listen A und B sowie jene der Listen C und D, die seit 15 Jahren in der Spezialitätenliste aufgeführt sind (etwa 1000 Medikamente) werden überprüft. Dies dürfte eine Herabsetzung der Medikamentenpreise zur Folge haben, da gemäss Artikel 35 KLV der Durchschnittspreis eines Arzneimittels den Preis in drei Ländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen im Pharmabereich nicht überschreiten darf. Das BSV stellt Vergleiche mit Deutschland, Dänemark und den Niederlanden an. Diese Staaten wurden im Einverständnis mit der Preisüberwachung, die direkt bei der Ausarbeitung dieser neuen internationalen Vergleichsnormen für Medikamentenpreise mitgewirkt hat, ausgewählt.</p><p></p><p>Angesichts der wirtschaftlichen Konsequenzen, die diese Überprüfung für die betroffenen Unternehmen mit sich bringt (Interpharma in Basel hat ausgerechnet, dass die Krankenkassen und die Versicherten nach der Herabsetzung der Preise aufgrund dieser Oberprüfung schätzungsweise 500 Millionen Franken bis im Jahre 1999 einsparen könnten), sowie dem damit verbundenen Administrativaufwand hat das BSV entschieden, in Etappen vorzugehen. Die Überprüfung wird jedoch, gemäss den gesetzlichen Vorgaben, bis 1999 abgeschlossen sein.</p><p></p><p>Der lnterpellant gibt zu bedenken, dass die Arzneikosten eine Hauptursache für die Explosion der Gesundheitskosten bilden. Es gilt jedoch in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass diese 1992 nur 10,2 Prozent der gesamtschweizerischen Gesundheitskosten ausmachten (Pharma Information, "Das Gesundheitswesen in der Schweiz, Leistungen, Kosten, Preise", Ausgabe 1995, Seite 43, Quelle: Bundesamt für Statistik, Bern 1995). Im Vergleich zu 1985 ist dieser Prozentsatz sogar noch gesunken.</p><p></p><p>Weiter, so die Meinung des Interpellanten, sei die IKS in ihrer Geisteshaltung von der chemischen und pharmazeutischen Industrie abhängig, weshalb die Medikamentenpreise in der Schweiz unverhältnismässig hoch seien. Seit dem 1. Januar 1995 nimmt jedoch die IKS zu den Arzneimittelpreisen nicht mehr Stellung sondern beschränkt sich bei deren Eintragung nur noch auf die Überprüfung der positiven und negativen Auswirkungen, indem sie sich ausschliesslich auf wissenschaftliche Kriterien stützt.</p><p></p><p>Der Interpellant ist zudem der Meinung, dass aufgrund der hohen Arzneimittelpreise die Unternehmer bedeutende Gewinne erzielen. Die Unternehmensgewinne beliefen sich auf 30 bis 50 Prozent, was eindeutig überhöht sei. Gemäss dem geltenden Reglement über Marktordnung im Arzneimittelhandel liegt jedoch die Höchstmarge auf Arzneimitteln, die weniger als 19.75 Franken kosten, bei. 37,5 Prozent. Diese Marge nimmt bei höheren Medikamentenpreisen entsprechend ab. So beträgt bei einem Arzneimittel, dessen Preis zwischen 300 und 352.15 Franken liegt, die Marge 27 Prozent, während bei einem Arzneimittel, das 633.40 Franken und mehr kostet, die Marge des Apothekers noch 95 Franken beträgt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Margen nicht um Nettogewinne der Apotheker handelt, sondern sie dazu dienen, Auslagen wie Miete, Löhne sowie Lagerungskosten usw. zu decken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel verbietet die offene Werbung mit Rabatten für Medikamente der Liste C, die nicht rückvergütet werden, sie lässt aber die verdeckte Werbung mit solchen Preisreduktionen zu. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dieser unredlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben werden und die Preisreduktionen der gesamten Bevölkerung zugute kommen sollten?</p><p>2. Am 15. September 1996 werden die Preise von 300 Spezialitäten, die aus den Jahren vor 1966 stammen, um bis zu 50 Prozent gesenkt. Warum werden lediglich die Medikamentenpreise der Listen A und B von vor 1966 neu festgelegt? Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass unverzüglich die Preise von allen von den Krankenkassen rückvergüteten Medikamenten neu festgelegt werden sollten?</p>
- Kontrolle der Medikamentenpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der massive, dauernde und rasche Anstieg der Krankenkassenprämien hat für zahlreiche Familien sehr schlimme Folgen. Die übertrieben hohen Preise von zahlreichen gängigen rückvergüteten Medikamenten bilden eine Hauptursache für die Explosion der Gesundheitskosten.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat gerne eine Liste zur Verfügung, aus der die Preisunterschiede von gängigen Medikamenten in Frankreich und der Schweiz ersichtlich sind.</p><p></p><p>Warum müssen die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz solch unverhältnismässig hohe Preise bezahlen? Ich nenne zwei Gründe:</p><p>1. Die IKS ist in ihrer Geisteshaltung von der chemischen und pharmazeutischen Industrie abhängig und kümmert sich höchstens am Rande um die soziale Lage der finanziell bedürftigsten Familien in unserem Land. Etwas Positives abzugewinnen ist allenfalls noch der Tatsache, dass die Schweizer Industrie von dieser Preispolitik profitiert. Dass sich aber ausländische Firmen auf Kosten der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten massiv bereichern, ist empörend.</p><p>2. Die durchschnittliche Rendite von 30 bis 50 Prozent, welche in den Schweizer Apotheken pro Jahr erwirtschaftet wird, ist eindeutig exzessiv. Auch dazu stelle ich dem Bundesrat gerne die entsprechenden Zahlen zur Verfügung.</p>
- <p>1. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) ist nicht dem Bundesrat unterstellt, sondern fällt direkt in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bundesrat hat somit keine Möglichkeit, auf die durch die IKS verbotene offene Werbung mit Rabatten für die nicht rückvergüteten Medikamente der Liste C Einfluss zunehmen.</p><p></p><p></p><p>2. Die neue Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vom 29. September 1995 legt fest, dass die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten und somit von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmenden Arzneimittel nach 15 Jahren Eintragung in der SL überprüft werden müssen. Hierbei wird geprüft, ob die Zulassungsbedingungen, insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Arzneimittels, noch erfüllt werden. Die Oberprüfung muss bis 1999 abgeschlossen sein. Alle Arzneimittel, sowohl diejenigen der Listen A und B sowie jene der Listen C und D, die seit 15 Jahren in der Spezialitätenliste aufgeführt sind (etwa 1000 Medikamente) werden überprüft. Dies dürfte eine Herabsetzung der Medikamentenpreise zur Folge haben, da gemäss Artikel 35 KLV der Durchschnittspreis eines Arzneimittels den Preis in drei Ländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen im Pharmabereich nicht überschreiten darf. Das BSV stellt Vergleiche mit Deutschland, Dänemark und den Niederlanden an. Diese Staaten wurden im Einverständnis mit der Preisüberwachung, die direkt bei der Ausarbeitung dieser neuen internationalen Vergleichsnormen für Medikamentenpreise mitgewirkt hat, ausgewählt.</p><p></p><p>Angesichts der wirtschaftlichen Konsequenzen, die diese Überprüfung für die betroffenen Unternehmen mit sich bringt (Interpharma in Basel hat ausgerechnet, dass die Krankenkassen und die Versicherten nach der Herabsetzung der Preise aufgrund dieser Oberprüfung schätzungsweise 500 Millionen Franken bis im Jahre 1999 einsparen könnten), sowie dem damit verbundenen Administrativaufwand hat das BSV entschieden, in Etappen vorzugehen. Die Überprüfung wird jedoch, gemäss den gesetzlichen Vorgaben, bis 1999 abgeschlossen sein.</p><p></p><p>Der lnterpellant gibt zu bedenken, dass die Arzneikosten eine Hauptursache für die Explosion der Gesundheitskosten bilden. Es gilt jedoch in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass diese 1992 nur 10,2 Prozent der gesamtschweizerischen Gesundheitskosten ausmachten (Pharma Information, "Das Gesundheitswesen in der Schweiz, Leistungen, Kosten, Preise", Ausgabe 1995, Seite 43, Quelle: Bundesamt für Statistik, Bern 1995). Im Vergleich zu 1985 ist dieser Prozentsatz sogar noch gesunken.</p><p></p><p>Weiter, so die Meinung des Interpellanten, sei die IKS in ihrer Geisteshaltung von der chemischen und pharmazeutischen Industrie abhängig, weshalb die Medikamentenpreise in der Schweiz unverhältnismässig hoch seien. Seit dem 1. Januar 1995 nimmt jedoch die IKS zu den Arzneimittelpreisen nicht mehr Stellung sondern beschränkt sich bei deren Eintragung nur noch auf die Überprüfung der positiven und negativen Auswirkungen, indem sie sich ausschliesslich auf wissenschaftliche Kriterien stützt.</p><p></p><p>Der Interpellant ist zudem der Meinung, dass aufgrund der hohen Arzneimittelpreise die Unternehmer bedeutende Gewinne erzielen. Die Unternehmensgewinne beliefen sich auf 30 bis 50 Prozent, was eindeutig überhöht sei. Gemäss dem geltenden Reglement über Marktordnung im Arzneimittelhandel liegt jedoch die Höchstmarge auf Arzneimitteln, die weniger als 19.75 Franken kosten, bei. 37,5 Prozent. Diese Marge nimmt bei höheren Medikamentenpreisen entsprechend ab. So beträgt bei einem Arzneimittel, dessen Preis zwischen 300 und 352.15 Franken liegt, die Marge 27 Prozent, während bei einem Arzneimittel, das 633.40 Franken und mehr kostet, die Marge des Apothekers noch 95 Franken beträgt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Margen nicht um Nettogewinne der Apotheker handelt, sondern sie dazu dienen, Auslagen wie Miete, Löhne sowie Lagerungskosten usw. zu decken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel verbietet die offene Werbung mit Rabatten für Medikamente der Liste C, die nicht rückvergütet werden, sie lässt aber die verdeckte Werbung mit solchen Preisreduktionen zu. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dieser unredlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben werden und die Preisreduktionen der gesamten Bevölkerung zugute kommen sollten?</p><p>2. Am 15. September 1996 werden die Preise von 300 Spezialitäten, die aus den Jahren vor 1966 stammen, um bis zu 50 Prozent gesenkt. Warum werden lediglich die Medikamentenpreise der Listen A und B von vor 1966 neu festgelegt? Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass unverzüglich die Preise von allen von den Krankenkassen rückvergüteten Medikamenten neu festgelegt werden sollten?</p>
- Kontrolle der Medikamentenpreise
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