Bundesrat. Verstärkung der politischen Führung
- ShortId
-
96.3252
- Id
-
19963252
- Updated
-
25.06.2025 02:10
- Language
-
de
- Title
-
Bundesrat. Verstärkung der politischen Führung
- AdditionalIndexing
-
Regierung;Führung;Regierungsreform;Regierungspolitik
- 1
-
- L04K08060203, Regierung
- L05K0806020101, Regierungspolitik
- L04K08060204, Regierungsreform
- L04K08020207, Führung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ablehnung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), insbesondere der Vorlage betreffend die Staatssekretäre, entlässt den Bundesrat nicht aus der Pflicht, sich in seiner Organisation um echte Reformen zu bemühen. Die Problematik ist denn auch weiterhin dieselbe, wie sie der Motionär bereits in einer ähnlich lautenden Motion vom 12. März 1990 festgehalten hat:</p><p>Die 7 Departementsvorsteher sind eindeutig überlastet. Viele Departemente sind derart überdimensioniert, dass eine gründliche Sachkenntnis für den Vorsteher oft nur noch teilweise möglich ist. Die Bundesräte sind zu stark auf Impulse aus der Verwaltung angewiesen und können selbst zu wenig führen und kontrollieren. Zudem sind die einzelnen Bundesräte zu sehr mit ihrem eigenen Departement beschäftigt und sind nur noch beschränkt in der Lage, sich ausreichend und im ursprünglich vorgesehenen Masse an der Beratung der übrigen Geschäfte des Gesamtbundesrates zu beteiligen. Das Regieren kommt zu kurz. Im weiteren müssen die Bundesräte neben nationalen auch immer häufiger internationalen Verpflichtungen nachkommen, was eine zusätzliche Beanspruchung bedeutet.</p><p>Gleichzeitig ist der Bundespräsident gezwungen, zusätzlich zu seiner sonstigen Belastung die wichtige Präsidialfunktion auszuüben. Dass dabei das Departement oder die Führungsaufgabe innerhalb des Gesamtbundesrates zu kurz kommt, liegt auf der Hand.</p><p>Mit der Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates auf 9 (maximal 11) würde die Möglichkeit gegeben, die verschiedenen Sachgebiete besser aufzuteilen, die Bundesräte dadurch zu entlasten und sie zu einer wirksamen politischen Führung ihrer Departemente institutionell zu befähigen. Auch könnte sich der Gesamtbundesrat vermehrt auf seine eigentliche Regierungstätigkeit konzentrieren.</p><p>In diesem Sinne ist auch der Bundespräsident in einem gewissen Masse von der umfassenden Führung eines zusätzlichen eigenen Departementes zu entlasten. Die bisherige Stellung des Bundespräsidenten als "primus inter pares" muss gestärkt werden (Kompetenzen, Amtsdauer, Führungsstab), damit dieser seine Koordinationsaufgaben und Führungsfunktionen innerhalb des Gesamtbundesrates besser wahrzunehmen vermag.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine entsprechende Änderung der rechtlichen Grundlagen vorzulegen.</p>
- <p>Der Motionär hat 1990 einen Vorstoss mit gleichem Inhalt eingereicht, welcher 1991 von den Räten überwiesen wurde und der heute noch hängig ist. Die Überweisung als Motion erfolgte entgegen dem Antrag des Bundesrates, wobei damals speziell über die Form der Überweisung diskutiert und festgestellt wurde, dass es zwar um ein Anliegen ging, welches in der Form eines Postulates hätte überwiesen werden müssen, dass dies aber, um den politischen Druck zu verstärken, in der Form der Motion geschah. Der Druck jener Motion hat u. a. auch dazu geführt, dass in der Botschaft zum RVOG 1993 eine Regierungsreform in zwei Phasen vorgestellt wurde: eine erste Phase mit Reformen ohne Verfassungsänderungen und eine zweite Phase, in welcher u. a. auch über eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates zu diskutieren sein würde. Mit der Beratung und Verabschiedung des RVOG am 6. Oktober 1995 haben die eidgenössischen Räte diesem Vorgehen materiell zugestimmt. Daran ändert sich auch nach der Ablehnung des RVOG in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 1996 grundsätzlich nichts. Entsprechend wird sich der Bundesrat auch in seiner neuen Botschaft zur zweiten Auflage des RVOG äussern.</p><p>Für den Bundesrat ist es somit klar, dass eine Diskussion über die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates noch zu führen sein wird. Der Bundesrat verfügt bereits über drei, von der AGFB erstellte mögliche neue Regierungsmodelle: Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates, zweistufige Regierung, konzentrierte Kollegialregierung mit Bundespräsidium als Vollamt (achtköpfiger Bundesrat). Eine vertiefte Diskussion darüber zum heutigen Zeitpunkt erachtet der Bundesrat aber als verfrüht. Es zeichnet sich gegenwärtig auch kein politischer Konsens für eines der Modelle ab. Würde indes der Vorstoss als Motion überwiesen, so müsste der Bundesrat - bei korrekter Anwendung dieses Instruments, anders als 1991 - dem Parlament unverzüglich Antrag auf Revision der Bundesverfassung auch in diesem Punkt (9 oder 11 Mitglieder des Bundesrates) stellen. Damit wäre der Entscheid über das Regierungsmodell der zweiten Phase gefallen, im übrigen ohne ein (mit Sicherheit erforderliches) Vernehmlassungsverfahren durchgeführt zu haben. In den bisherigen Diskussionen - und daran ändert auch die Abstimmung vom vergangenen Juni nichts - wurde die Auffassung des Bundesrates immer wieder bestätigt, wonach es verfrüht wäre, im Rahmen der laufenden und nun verzögerten ersten Phase bereits definitive Entscheide zu fällen. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversammlung müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungsspielraum offenhalten, um in der zweiten Reformphase jene Lösung zu wählen, die dannzumal die geeignetste ist.</p><p>Verwiesen sei auch auf die mit gleichem Datum ergangene schriftliche Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Grendelmeier (96.3269).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Verfassungs- und Gesetzesrevisionen vorzulegen, die eine zukunftsgerichtete politische Führung sicherstellen. Zu diesem Zweck ist die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates auf 9 (maximal 11) zu erhöhen, sind die Zuständigkeiten zu entflechten und neu zu verteilen sowie die Stellung des Bundespräsidenten zu stärken.</p>
- Bundesrat. Verstärkung der politischen Führung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ablehnung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), insbesondere der Vorlage betreffend die Staatssekretäre, entlässt den Bundesrat nicht aus der Pflicht, sich in seiner Organisation um echte Reformen zu bemühen. Die Problematik ist denn auch weiterhin dieselbe, wie sie der Motionär bereits in einer ähnlich lautenden Motion vom 12. März 1990 festgehalten hat:</p><p>Die 7 Departementsvorsteher sind eindeutig überlastet. Viele Departemente sind derart überdimensioniert, dass eine gründliche Sachkenntnis für den Vorsteher oft nur noch teilweise möglich ist. Die Bundesräte sind zu stark auf Impulse aus der Verwaltung angewiesen und können selbst zu wenig führen und kontrollieren. Zudem sind die einzelnen Bundesräte zu sehr mit ihrem eigenen Departement beschäftigt und sind nur noch beschränkt in der Lage, sich ausreichend und im ursprünglich vorgesehenen Masse an der Beratung der übrigen Geschäfte des Gesamtbundesrates zu beteiligen. Das Regieren kommt zu kurz. Im weiteren müssen die Bundesräte neben nationalen auch immer häufiger internationalen Verpflichtungen nachkommen, was eine zusätzliche Beanspruchung bedeutet.</p><p>Gleichzeitig ist der Bundespräsident gezwungen, zusätzlich zu seiner sonstigen Belastung die wichtige Präsidialfunktion auszuüben. Dass dabei das Departement oder die Führungsaufgabe innerhalb des Gesamtbundesrates zu kurz kommt, liegt auf der Hand.</p><p>Mit der Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates auf 9 (maximal 11) würde die Möglichkeit gegeben, die verschiedenen Sachgebiete besser aufzuteilen, die Bundesräte dadurch zu entlasten und sie zu einer wirksamen politischen Führung ihrer Departemente institutionell zu befähigen. Auch könnte sich der Gesamtbundesrat vermehrt auf seine eigentliche Regierungstätigkeit konzentrieren.</p><p>In diesem Sinne ist auch der Bundespräsident in einem gewissen Masse von der umfassenden Führung eines zusätzlichen eigenen Departementes zu entlasten. Die bisherige Stellung des Bundespräsidenten als "primus inter pares" muss gestärkt werden (Kompetenzen, Amtsdauer, Führungsstab), damit dieser seine Koordinationsaufgaben und Führungsfunktionen innerhalb des Gesamtbundesrates besser wahrzunehmen vermag.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine entsprechende Änderung der rechtlichen Grundlagen vorzulegen.</p>
- <p>Der Motionär hat 1990 einen Vorstoss mit gleichem Inhalt eingereicht, welcher 1991 von den Räten überwiesen wurde und der heute noch hängig ist. Die Überweisung als Motion erfolgte entgegen dem Antrag des Bundesrates, wobei damals speziell über die Form der Überweisung diskutiert und festgestellt wurde, dass es zwar um ein Anliegen ging, welches in der Form eines Postulates hätte überwiesen werden müssen, dass dies aber, um den politischen Druck zu verstärken, in der Form der Motion geschah. Der Druck jener Motion hat u. a. auch dazu geführt, dass in der Botschaft zum RVOG 1993 eine Regierungsreform in zwei Phasen vorgestellt wurde: eine erste Phase mit Reformen ohne Verfassungsänderungen und eine zweite Phase, in welcher u. a. auch über eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates zu diskutieren sein würde. Mit der Beratung und Verabschiedung des RVOG am 6. Oktober 1995 haben die eidgenössischen Räte diesem Vorgehen materiell zugestimmt. Daran ändert sich auch nach der Ablehnung des RVOG in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 1996 grundsätzlich nichts. Entsprechend wird sich der Bundesrat auch in seiner neuen Botschaft zur zweiten Auflage des RVOG äussern.</p><p>Für den Bundesrat ist es somit klar, dass eine Diskussion über die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates noch zu führen sein wird. Der Bundesrat verfügt bereits über drei, von der AGFB erstellte mögliche neue Regierungsmodelle: Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates, zweistufige Regierung, konzentrierte Kollegialregierung mit Bundespräsidium als Vollamt (achtköpfiger Bundesrat). Eine vertiefte Diskussion darüber zum heutigen Zeitpunkt erachtet der Bundesrat aber als verfrüht. Es zeichnet sich gegenwärtig auch kein politischer Konsens für eines der Modelle ab. Würde indes der Vorstoss als Motion überwiesen, so müsste der Bundesrat - bei korrekter Anwendung dieses Instruments, anders als 1991 - dem Parlament unverzüglich Antrag auf Revision der Bundesverfassung auch in diesem Punkt (9 oder 11 Mitglieder des Bundesrates) stellen. Damit wäre der Entscheid über das Regierungsmodell der zweiten Phase gefallen, im übrigen ohne ein (mit Sicherheit erforderliches) Vernehmlassungsverfahren durchgeführt zu haben. In den bisherigen Diskussionen - und daran ändert auch die Abstimmung vom vergangenen Juni nichts - wurde die Auffassung des Bundesrates immer wieder bestätigt, wonach es verfrüht wäre, im Rahmen der laufenden und nun verzögerten ersten Phase bereits definitive Entscheide zu fällen. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversammlung müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungsspielraum offenhalten, um in der zweiten Reformphase jene Lösung zu wählen, die dannzumal die geeignetste ist.</p><p>Verwiesen sei auch auf die mit gleichem Datum ergangene schriftliche Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Grendelmeier (96.3269).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Verfassungs- und Gesetzesrevisionen vorzulegen, die eine zukunftsgerichtete politische Führung sicherstellen. Zu diesem Zweck ist die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates auf 9 (maximal 11) zu erhöhen, sind die Zuständigkeiten zu entflechten und neu zu verteilen sowie die Stellung des Bundespräsidenten zu stärken.</p>
- Bundesrat. Verstärkung der politischen Führung
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