Ausbau des Rhein-Rhone-Kanals. Auswirkungen auf den Doubs

ShortId
96.3266
Id
19963266
Updated
10.04.2024 12:47
Language
de
Title
Ausbau des Rhein-Rhone-Kanals. Auswirkungen auf den Doubs
AdditionalIndexing
öffentliches Grossbauvorhaben;Flussschifffahrt;Binnenwasserstrasse;Frankreich;Jura (Kanton);Umweltverträglichkeit
1
  • L05K1805020201, Binnenwasserstrasse
  • L04K18050204, Flussschifffahrt
  • L05K0705030105, öffentliches Grossbauvorhaben
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K0301010109, Jura (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jahrelang dämmerte das Bauprojekt des grossen Rhein-Rhone-Kanals zwischen Mülhausen und Dôle vor sich hin. Jetzt plötzlich haben es die französischen Behörden aus der Schublade hervorgezogen. Diese unvermittelte Hast ist damit zu erklären, dass mit den Arbeiten vor 1998 begonnen werden muss. Sonst verliert das Projekt den Status der allgemeinen Nützlichkeit, und man müsste das ganze Verfahren neu einleiten.</p><p>Dieses Projekt soll die Wasserstrasse über die Saône und den Doubs, auf denen momentan Lastkähne von höchstens 300 Tonnen verkehren können, für Transportschiffe von 4400 Tonnen schiffbar machen.</p><p>Das kolossale Bauprojekt aus den Sechzigerjahren würde zwar vollständig auf französischem Boden realisiert; dennoch tangiert es auch unser Land.</p><p>Dem Doubs, der durch französisches und schweizerisches Gebiet fliesst, droht durch dieses Projekt Gefahr. Die Wasserläufe in der angesprochenen Region führen nämlich im Schnitt ziemlich wenig Wasser und kennen sehr ausgeprägte Niedrigwasserperioden. Weil die Wassermenge der Flüsse, die ausgebaut werden sollen, für die vorgesehenen Transportschiffe von 4400 Tonnen nicht ausreichen wird, würden dann wohl sämtliche Wasserreserven der Region, und namentlich des Doubs, in den grossen Kanal geleitet. Um eine genügende Wassermenge zu erhalten, sieht das Projekt den Bau von mehreren Staudämmen vor, und zwar auf dem französisch-schweizerischen Abschnitt des Doubs. Als mögliche Standorte dafür sind Theusseret, oberhalb von Goumois (JU), und la Rasse, oberhalb von Biaufond (NE), genannt worden.</p><p>Der Bau dieser Staudämme würde sich auf den französisch-schweizerischen Grenzfluss, der immerhin sowohl ein eidgenössisches als auch ein kantonales Schutzgebiet ist, sehr negativ auswirken.</p>
  • <p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass seitens der Promotoren des Rhein-Rhone-Kanals beabsichtigt wäre, den Boubs aufzustauen, um Wasser zwecks Sicherstellung des Betriebes der neuen Wasserstrasse ableiten zu können. </p><p></p><p></p><p>2. Die Auswirkungen eines Baus dieses Kanals lassen sich im einzelnen erst abschätzen, wenn die öffentlichen Anhörungen durchgeführt sind und die in der Folge von den politischen Behörden Frankreichs getroffenen Festlegungen zur Vorlage eines definitiven Projekts geführt haben. Dieses Projekt wird dann nochmals Gegenstand verschiedener Untersuchungen und Verwaltungsverfahren sein. Unter anderem wird auch ein umfassender Umweltvertäglichkeitsbericht über die ganze Verbindung Saône-Rhein erstellt, der anfangs 1997 öffentlich aufgelegt werden soll.</p><p></p><p></p><p>3. Eine Informations-Broschüre mit einem Fragebogen ist dem Bundesamt für Wasserwirtschaft von der Schiffahrtsverwaltung Strassburg zugestellt worden; sie kann beim Amt eingesehen werden. Daraus geht nicht hervor, dass eine Speisung des Kanals durch Überleitung von Wasser aus dem Doubs vorgesehen wäre; allenfalls soll zu diesem Zweck - so die Vorstellungen der Promotoren - Rheinwasser aus dem Gebiet des Elsasses hochgepumpt werden. Infolgedessen besteht vorerst kein Grund zur Befürchtung, dass der Doubs oder andere schweizerische Wasserläufe durch die Errichtung des Kanals beeinflusst werden könnten. Auch die Grundwasserverhältnisse auf schweizerischer Seite dürften keine Beeinträchtigung erfahren.</p><p></p><p></p><p>4. Der Bundesrat war mit dem Vorhaben bisher noch nicht befasst und hatte demnach noch keine Veranlassung, eine Stellungnahme abzugeben. Er betrachtet einen Rhein-Rhone-Kanal zunächst als rein französische Angelegenheit, solange nicht feststeht, dass die Schweiz durch eine Beeinflussung der Gewässer oder auf andere Weise davon betroffen wird.</p><p></p><p></p><p>5. Falls der Schweiz ein offizielles Baugesuch unterbreitet wird, werden die Anrainerkantone des Doubs dazu selbstverständlich angehört und ihre Stellungnahmen gebührend gewürdigt werden. Auch den in der Interpellation genannten Kreisen würde nebst weiteren interessierten Privaten und Organisationen Gelegenheit eingeräumt, sich zu äussern. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass das "Vallée du Doubs" im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN, Nr. 1006) aufgeführt ist. Den beiden Auengebieten von nationaler Bedeutung im Einzugsgebiet des Doubs (Nr. 144 und 145) droht keine Beeinträchtigung, da im Flussoberlauf keine Bauten vorgesehen sind, die sich auf die natürliche Abflussdynamik auswirken könnten (vgl. Ziff. 3). Im übrigen ist der Grenzabschnitt des Doubs Gegenstand eines Abkommens zwischen Frankreich und der Schweiz über die Ausübung der Fischerei und den Schutz des aquatischen Lebensraumes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass die Kreise, die einen grossen Rhein-Rhone-Kanal bauen wollen, die Erstellung von zwei Staudämmen ins Auge fassen oder gefasst haben?</p><p>2. Welches wären die konkreten Auswirkungen, die der Bau dieses Kanals auf den Doubs und auf andere Wasserläufe auf schweizerischem Gebiet hätte?</p><p>3. Haben die französischen Behörden oder die Kreise, die dieses Projekt vorantreiben, mit dem Bundesrat oder der Bundesverwaltung Kontakt aufgenommen?</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Vorhaben?</p><p>5. Falls die französischen Behörden dem Bund ein offizielles Baugesuch stellen, werden dann die betroffenen Kreise (Kantone, Gemeinden, Elektrizitätswerke, Naturschutz- und Fischereiverbände usw.) angehört?</p>
  • Ausbau des Rhein-Rhone-Kanals. Auswirkungen auf den Doubs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jahrelang dämmerte das Bauprojekt des grossen Rhein-Rhone-Kanals zwischen Mülhausen und Dôle vor sich hin. Jetzt plötzlich haben es die französischen Behörden aus der Schublade hervorgezogen. Diese unvermittelte Hast ist damit zu erklären, dass mit den Arbeiten vor 1998 begonnen werden muss. Sonst verliert das Projekt den Status der allgemeinen Nützlichkeit, und man müsste das ganze Verfahren neu einleiten.</p><p>Dieses Projekt soll die Wasserstrasse über die Saône und den Doubs, auf denen momentan Lastkähne von höchstens 300 Tonnen verkehren können, für Transportschiffe von 4400 Tonnen schiffbar machen.</p><p>Das kolossale Bauprojekt aus den Sechzigerjahren würde zwar vollständig auf französischem Boden realisiert; dennoch tangiert es auch unser Land.</p><p>Dem Doubs, der durch französisches und schweizerisches Gebiet fliesst, droht durch dieses Projekt Gefahr. Die Wasserläufe in der angesprochenen Region führen nämlich im Schnitt ziemlich wenig Wasser und kennen sehr ausgeprägte Niedrigwasserperioden. Weil die Wassermenge der Flüsse, die ausgebaut werden sollen, für die vorgesehenen Transportschiffe von 4400 Tonnen nicht ausreichen wird, würden dann wohl sämtliche Wasserreserven der Region, und namentlich des Doubs, in den grossen Kanal geleitet. Um eine genügende Wassermenge zu erhalten, sieht das Projekt den Bau von mehreren Staudämmen vor, und zwar auf dem französisch-schweizerischen Abschnitt des Doubs. Als mögliche Standorte dafür sind Theusseret, oberhalb von Goumois (JU), und la Rasse, oberhalb von Biaufond (NE), genannt worden.</p><p>Der Bau dieser Staudämme würde sich auf den französisch-schweizerischen Grenzfluss, der immerhin sowohl ein eidgenössisches als auch ein kantonales Schutzgebiet ist, sehr negativ auswirken.</p>
    • <p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass seitens der Promotoren des Rhein-Rhone-Kanals beabsichtigt wäre, den Boubs aufzustauen, um Wasser zwecks Sicherstellung des Betriebes der neuen Wasserstrasse ableiten zu können. </p><p></p><p></p><p>2. Die Auswirkungen eines Baus dieses Kanals lassen sich im einzelnen erst abschätzen, wenn die öffentlichen Anhörungen durchgeführt sind und die in der Folge von den politischen Behörden Frankreichs getroffenen Festlegungen zur Vorlage eines definitiven Projekts geführt haben. Dieses Projekt wird dann nochmals Gegenstand verschiedener Untersuchungen und Verwaltungsverfahren sein. Unter anderem wird auch ein umfassender Umweltvertäglichkeitsbericht über die ganze Verbindung Saône-Rhein erstellt, der anfangs 1997 öffentlich aufgelegt werden soll.</p><p></p><p></p><p>3. Eine Informations-Broschüre mit einem Fragebogen ist dem Bundesamt für Wasserwirtschaft von der Schiffahrtsverwaltung Strassburg zugestellt worden; sie kann beim Amt eingesehen werden. Daraus geht nicht hervor, dass eine Speisung des Kanals durch Überleitung von Wasser aus dem Doubs vorgesehen wäre; allenfalls soll zu diesem Zweck - so die Vorstellungen der Promotoren - Rheinwasser aus dem Gebiet des Elsasses hochgepumpt werden. Infolgedessen besteht vorerst kein Grund zur Befürchtung, dass der Doubs oder andere schweizerische Wasserläufe durch die Errichtung des Kanals beeinflusst werden könnten. Auch die Grundwasserverhältnisse auf schweizerischer Seite dürften keine Beeinträchtigung erfahren.</p><p></p><p></p><p>4. Der Bundesrat war mit dem Vorhaben bisher noch nicht befasst und hatte demnach noch keine Veranlassung, eine Stellungnahme abzugeben. Er betrachtet einen Rhein-Rhone-Kanal zunächst als rein französische Angelegenheit, solange nicht feststeht, dass die Schweiz durch eine Beeinflussung der Gewässer oder auf andere Weise davon betroffen wird.</p><p></p><p></p><p>5. Falls der Schweiz ein offizielles Baugesuch unterbreitet wird, werden die Anrainerkantone des Doubs dazu selbstverständlich angehört und ihre Stellungnahmen gebührend gewürdigt werden. Auch den in der Interpellation genannten Kreisen würde nebst weiteren interessierten Privaten und Organisationen Gelegenheit eingeräumt, sich zu äussern. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass das "Vallée du Doubs" im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN, Nr. 1006) aufgeführt ist. Den beiden Auengebieten von nationaler Bedeutung im Einzugsgebiet des Doubs (Nr. 144 und 145) droht keine Beeinträchtigung, da im Flussoberlauf keine Bauten vorgesehen sind, die sich auf die natürliche Abflussdynamik auswirken könnten (vgl. Ziff. 3). Im übrigen ist der Grenzabschnitt des Doubs Gegenstand eines Abkommens zwischen Frankreich und der Schweiz über die Ausübung der Fischerei und den Schutz des aquatischen Lebensraumes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass die Kreise, die einen grossen Rhein-Rhone-Kanal bauen wollen, die Erstellung von zwei Staudämmen ins Auge fassen oder gefasst haben?</p><p>2. Welches wären die konkreten Auswirkungen, die der Bau dieses Kanals auf den Doubs und auf andere Wasserläufe auf schweizerischem Gebiet hätte?</p><p>3. Haben die französischen Behörden oder die Kreise, die dieses Projekt vorantreiben, mit dem Bundesrat oder der Bundesverwaltung Kontakt aufgenommen?</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Vorhaben?</p><p>5. Falls die französischen Behörden dem Bund ein offizielles Baugesuch stellen, werden dann die betroffenen Kreise (Kantone, Gemeinden, Elektrizitätswerke, Naturschutz- und Fischereiverbände usw.) angehört?</p>
    • Ausbau des Rhein-Rhone-Kanals. Auswirkungen auf den Doubs

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