Investitionsbonus für Projekte von und für selbständigerwerbende Frauen
- ShortId
-
96.3271
- Id
-
19963271
- Updated
-
10.04.2024 13:11
- Language
-
de
- Title
-
Investitionsbonus für Projekte von und für selbständigerwerbende Frauen
- AdditionalIndexing
-
Frauenarbeitslosigkeit;Frauenförderung;Investitionsprogramm;Frauenarbeit;selbstständig Erwerbstätige/r;Frau
- 1
-
- L06K110901060101, Investitionsprogramm
- L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
- L05K0107010301, Frau
- L04K01010401, Frauenförderung
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L05K0702030402, Frauenarbeitslosigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im März 1996 waren über 165 000 Frauen und Männer als arbeitslos registriert. Zu dieser immer grösser werdenden Bevölkerungsgruppe gehören auch sehr viele Frauen. Untersuchungen haben gezeigt, dass für Menschen mit einer wenig differenzierten Ausbildungs- und Arbeitsbiographie und mit eingeschränkter örtlicher und zeitlicher Flexibilität die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sinken. So verwundert es nicht, dass 4,7 Prozent der weiblichen Erwerbsbevölkerung arbeitslos sind, während der Anteil bei den Männern bei 3,8 Prozent liegt. Frauen mit Erziehungspflichten sind deshalb von diesen arbeitsmarktlichen Ausschlusskriterien in besonderem Masse betroffen. Vor diesem Hintergrund könnte der vermehrte Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit auch für Frauen ein Konzept sein, innovative und der Lebenssituation angepasste Arbeitsplätze zu schaffen.</p><p>Gleichzeitig könnten solche Projekte auf die Schaffung von ausserfamiliären Kinderbetreuungsinstitutionen ausgerichtet sein, wo selbständigerwerbende Frauen für selbständigerwerbende Frauen bedürfnisorientiert ein solches Angebot aufbauen. Mit dieser zielorientierten Verknüpfung könnten verschiedene Bedürfnisse gleichzeitig abgedeckt werden.</p><p>Allerdings haben Frauen beim Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit erschwerte Bedingungen, weil sie in der Regel über keine oder geringe Pensionskassenguthaben verfügen, die sie als Startkapital bei der Existenzgründung aktivieren könnten. Diese Lücke müsste durch einen entsprechenden Investitionsbonus für Projekte von und für selbständigerwerbende Frauen aufgefangen werden.</p>
- <p>1./2. War um 1900 noch ein Viertel der aktiven Bevölkerung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen, so sank dieser Anteil bis 1980 auf noch 10 Prozent. Zwischen 1980 und 1990 ist eine gewisse Umkehr dieser Entwicklung zu beobachten, die sich in der jüngsten Zeit noch verstärkt hat. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung, die den Begriff der Erwerbstätigkeit sehr weit fasst (ab 1 Stunde Arbeit pro Woche), ist die Zahl der Selbständigerwerbenden von 460 000 Personen im Jahre 1991 auf 510 000 Personen im Jahre 1995 angestiegen. Die Zahl der selbständigerwerbenden Frauen hat dabei von 133 000 auf 155 000 zugenommen (plus 15 Prozent), während die Zahl der selbständigerwerbenden Männer um rund 30 000 auf 354 000 gestiegen ist (plus 9 Prozent). Diese Angaben relativieren die Auffassung, wonach Frauen besondere Probleme bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit kennen.</p><p>Die Entwicklung in Richtung einer grösseren Bedeutung der selbständigen Erwerbstätigkeit mag zum Teil Ausfluss der Schwierigkeiten sein, unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ein zufriedenstellendes Anstellungsverhältnis zu finden. Die Zahlen stehen aber auch für eine wachsende Tendenz in den Unternehmen, Leistungen bei Dritten zu beziehen (Outsourcing). Nicht zuletzt gewinnt der Dienstleistungssektor, in dem sich für Frauen seit je relativ gute Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, beständig an Bedeutung. Die Bestimmungsgründe für die aufgezeigte Dynamik am Arbeitsmarkt sind jedenfalls vorab im Geschehen an den Märkten zu finden und, getreu den Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung, weit weniger in der direkten Unterstützung durch den Staat. Auf einen besonderen Investitionsbonus für selbständigerwerbende Frauen ist deshalb zu verzichten.</p><p>3. In begrenztem Rahmen fördert der Bund bereits heute die Begründung einer selbständigen Existenz, wobei er sich auf verschiedene Instrumente abstützt. In den von der Interpellantin angesprochenen Fällen dürfte vor allem die Möglichkeit wichtig sein, 60 Taggelder der Arbeitslosenversicherung für die Begründung einer eigenständigen Existenz einsetzen zu können. Diese Möglichkeit steht grundsätzlich allen Arbeitslosen offen, doch erfolgt die Freigabe der Gelder erst nach hinreichenden Abklärungen. Dies gilt auch für die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften als zweites wichtiges Instrument. Die Bürgschaftsgenossenschaften haben ihr Aufgabenfeld vorab im Bereich des Kleingewerbes, wobei sie auch Beratungstätigkeiten wahrnehmen und Treuhandarbeiten sicherstellen. Ihr Wirken wird durch die Möglichkeit ergänzt, gestützt auf das einschlägige Bundesgesetz in Berggebieten Bürgschaften und Zinskostenbeiträge zu gewähren.</p><p>Das gewerbliche Bürgschaftswesen wird derzeit evaluiert (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Motion Bonny: 95.3614, "Gewerbliches Bürgschaftswesen. Revision"). In einem zweiten Schritt sind gangbare Modelle für die Zukunft zu entwickeln. In diesem Rahmen werden auch Aufgabe, Stellung und Instrumente der "Bürgschaftsgenossenschaft der Schweizer Frauen" überprüft, die derzeit gestützt auf den genannten Bundesbeschluss als spezifisches Frauenförderungsinstrument eine beschränkte finanzielle Unterstützung seitens des Bundes findet. Dabei scheint bei den Antragstellerinnen weiterhin ein Bedürfnis zu bestehen, sowohl bei den Banken als auch bei Einrichtungen wie Bürgschaftsgenossenschaften, durch Frauen betreut zu werden. Weiter hat sich gezeigt, dass eine Existenzgründung dort schwererfällt, wo nicht das gesicherte Einkommen eines Ehepartners die Deckung des Lebensunterhaltes während der schwierigen Aufbauphase sicherstellt. Ein weiteres Problem ist, dass private Kreditinstitute vermehrt den administrativen Aufwand scheuen, der - gemessen am erzielbaren Ertrag - anfällt, wenn anfänglich nur ein kleiner Kredit notwendig ist. Die geringen oder fehlenden Pensionskassengelder bei geschiedenen Frauen oder alleinerziehenden Müttern bedeuten so ein besonderes Problem. Im Rahmen der eingeleiteten Revision des gewerblichen Bürgschaftswesens ist deshalb zu prüfen, wie die finanziellen Mittel für die verbürgten Kredite bereitzustellen sind. Entsprechend ist auch festzuhalten, dass einer privaten Initiative, die Frauen Kredite für Existenzgründungen zur Verfügung stellen will, keine staatlichen Hindernisse im Weg stehen.</p><p>Was die von der Interpellantin besonders angesprochenen Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, so ist anzuerkennen, dass deren Existenz Frauen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erleichtert. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip sind entsprechende Träger allerdings auf lokaler, allenfalls regionaler Ebene aufzubauen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die finanziellen Mittel für einen Investitionsbonus für Projekte von selbständigerwerbenden Frauen bereitzustellen?</p><p>2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe?</p><p>3. Wenn nein, wo sieht er praktikable Alternativen?</p>
- Investitionsbonus für Projekte von und für selbständigerwerbende Frauen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im März 1996 waren über 165 000 Frauen und Männer als arbeitslos registriert. Zu dieser immer grösser werdenden Bevölkerungsgruppe gehören auch sehr viele Frauen. Untersuchungen haben gezeigt, dass für Menschen mit einer wenig differenzierten Ausbildungs- und Arbeitsbiographie und mit eingeschränkter örtlicher und zeitlicher Flexibilität die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sinken. So verwundert es nicht, dass 4,7 Prozent der weiblichen Erwerbsbevölkerung arbeitslos sind, während der Anteil bei den Männern bei 3,8 Prozent liegt. Frauen mit Erziehungspflichten sind deshalb von diesen arbeitsmarktlichen Ausschlusskriterien in besonderem Masse betroffen. Vor diesem Hintergrund könnte der vermehrte Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit auch für Frauen ein Konzept sein, innovative und der Lebenssituation angepasste Arbeitsplätze zu schaffen.</p><p>Gleichzeitig könnten solche Projekte auf die Schaffung von ausserfamiliären Kinderbetreuungsinstitutionen ausgerichtet sein, wo selbständigerwerbende Frauen für selbständigerwerbende Frauen bedürfnisorientiert ein solches Angebot aufbauen. Mit dieser zielorientierten Verknüpfung könnten verschiedene Bedürfnisse gleichzeitig abgedeckt werden.</p><p>Allerdings haben Frauen beim Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit erschwerte Bedingungen, weil sie in der Regel über keine oder geringe Pensionskassenguthaben verfügen, die sie als Startkapital bei der Existenzgründung aktivieren könnten. Diese Lücke müsste durch einen entsprechenden Investitionsbonus für Projekte von und für selbständigerwerbende Frauen aufgefangen werden.</p>
- <p>1./2. War um 1900 noch ein Viertel der aktiven Bevölkerung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen, so sank dieser Anteil bis 1980 auf noch 10 Prozent. Zwischen 1980 und 1990 ist eine gewisse Umkehr dieser Entwicklung zu beobachten, die sich in der jüngsten Zeit noch verstärkt hat. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung, die den Begriff der Erwerbstätigkeit sehr weit fasst (ab 1 Stunde Arbeit pro Woche), ist die Zahl der Selbständigerwerbenden von 460 000 Personen im Jahre 1991 auf 510 000 Personen im Jahre 1995 angestiegen. Die Zahl der selbständigerwerbenden Frauen hat dabei von 133 000 auf 155 000 zugenommen (plus 15 Prozent), während die Zahl der selbständigerwerbenden Männer um rund 30 000 auf 354 000 gestiegen ist (plus 9 Prozent). Diese Angaben relativieren die Auffassung, wonach Frauen besondere Probleme bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit kennen.</p><p>Die Entwicklung in Richtung einer grösseren Bedeutung der selbständigen Erwerbstätigkeit mag zum Teil Ausfluss der Schwierigkeiten sein, unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ein zufriedenstellendes Anstellungsverhältnis zu finden. Die Zahlen stehen aber auch für eine wachsende Tendenz in den Unternehmen, Leistungen bei Dritten zu beziehen (Outsourcing). Nicht zuletzt gewinnt der Dienstleistungssektor, in dem sich für Frauen seit je relativ gute Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, beständig an Bedeutung. Die Bestimmungsgründe für die aufgezeigte Dynamik am Arbeitsmarkt sind jedenfalls vorab im Geschehen an den Märkten zu finden und, getreu den Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung, weit weniger in der direkten Unterstützung durch den Staat. Auf einen besonderen Investitionsbonus für selbständigerwerbende Frauen ist deshalb zu verzichten.</p><p>3. In begrenztem Rahmen fördert der Bund bereits heute die Begründung einer selbständigen Existenz, wobei er sich auf verschiedene Instrumente abstützt. In den von der Interpellantin angesprochenen Fällen dürfte vor allem die Möglichkeit wichtig sein, 60 Taggelder der Arbeitslosenversicherung für die Begründung einer eigenständigen Existenz einsetzen zu können. Diese Möglichkeit steht grundsätzlich allen Arbeitslosen offen, doch erfolgt die Freigabe der Gelder erst nach hinreichenden Abklärungen. Dies gilt auch für die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften als zweites wichtiges Instrument. Die Bürgschaftsgenossenschaften haben ihr Aufgabenfeld vorab im Bereich des Kleingewerbes, wobei sie auch Beratungstätigkeiten wahrnehmen und Treuhandarbeiten sicherstellen. Ihr Wirken wird durch die Möglichkeit ergänzt, gestützt auf das einschlägige Bundesgesetz in Berggebieten Bürgschaften und Zinskostenbeiträge zu gewähren.</p><p>Das gewerbliche Bürgschaftswesen wird derzeit evaluiert (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Motion Bonny: 95.3614, "Gewerbliches Bürgschaftswesen. Revision"). In einem zweiten Schritt sind gangbare Modelle für die Zukunft zu entwickeln. In diesem Rahmen werden auch Aufgabe, Stellung und Instrumente der "Bürgschaftsgenossenschaft der Schweizer Frauen" überprüft, die derzeit gestützt auf den genannten Bundesbeschluss als spezifisches Frauenförderungsinstrument eine beschränkte finanzielle Unterstützung seitens des Bundes findet. Dabei scheint bei den Antragstellerinnen weiterhin ein Bedürfnis zu bestehen, sowohl bei den Banken als auch bei Einrichtungen wie Bürgschaftsgenossenschaften, durch Frauen betreut zu werden. Weiter hat sich gezeigt, dass eine Existenzgründung dort schwererfällt, wo nicht das gesicherte Einkommen eines Ehepartners die Deckung des Lebensunterhaltes während der schwierigen Aufbauphase sicherstellt. Ein weiteres Problem ist, dass private Kreditinstitute vermehrt den administrativen Aufwand scheuen, der - gemessen am erzielbaren Ertrag - anfällt, wenn anfänglich nur ein kleiner Kredit notwendig ist. Die geringen oder fehlenden Pensionskassengelder bei geschiedenen Frauen oder alleinerziehenden Müttern bedeuten so ein besonderes Problem. Im Rahmen der eingeleiteten Revision des gewerblichen Bürgschaftswesens ist deshalb zu prüfen, wie die finanziellen Mittel für die verbürgten Kredite bereitzustellen sind. Entsprechend ist auch festzuhalten, dass einer privaten Initiative, die Frauen Kredite für Existenzgründungen zur Verfügung stellen will, keine staatlichen Hindernisse im Weg stehen.</p><p>Was die von der Interpellantin besonders angesprochenen Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, so ist anzuerkennen, dass deren Existenz Frauen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erleichtert. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip sind entsprechende Träger allerdings auf lokaler, allenfalls regionaler Ebene aufzubauen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die finanziellen Mittel für einen Investitionsbonus für Projekte von selbständigerwerbenden Frauen bereitzustellen?</p><p>2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe?</p><p>3. Wenn nein, wo sieht er praktikable Alternativen?</p>
- Investitionsbonus für Projekte von und für selbständigerwerbende Frauen
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