Lohnerhebung 1994

ShortId
96.3273
Id
19963273
Updated
10.04.2024 14:11
Language
de
Title
Lohnerhebung 1994
AdditionalIndexing
Lohn;Statistik
1
  • L05K0702010103, Lohn
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Oktober 1994 wurde nach langjährigen Revisionsarbeiten in der Schweiz erstmals eine Lohnstrukturerhebung durchgeführt, die verschiedenen Anforderungen an eine moderne Statistik Rechnung trägt und auch internationalen Vereinbarungen entspricht. Insbesondere sind hierbei der vollständige und repräsentative Einbezug aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Industrie und Dienstleistungen sowie der Einbezug der Teilzeitbeschäftigten zu erwähnen.</p><p>Die Konzeption dieser Erhebung wurde im Rahmen eines Konsultativgremiums mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung erarbeitet. Sie basiert im wesentlichen auf dem Grundgedanken, die Unternehmen so wenig wie möglich zu belasten und trotzdem zu aussagekräftigen Lohndaten zu kommen. Bereits im Dezember letzten Jahres waren die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in einer Pressemitteilung erschienen und in den letzten Monaten als Vorabdruck (der definitiven Werte) interessierten Kreisen und den Medien zur Verfügung gestellt worden.</p><p>Die Ende 1995 publizierten Daten sind in der Öffentlichkeit auf ein breites Interesse gestossen; leider hat sich die Diskussion, von Ausnahmen abgesehen, oft nur auf den - statistisch unzulässigen - Vergleich von Lohnniveaus beschränkt, ohne auf die strukturellen Gründe, die erst einen sinnvollen Vergleich ermöglichen würden, einzugehen. Deshalb teilt der Bundesrat die in der Interpellation geäusserte Meinung, dass die Publikation von Durchschnittswerten die Gefahr einer unsachlichen Diskussion in sich bergen kann, da solche Werte, wie die Diskussion in der Öffentlichkeit gezeigt hat, ein wenig differenziertes Bild über die Gründe der Unterschiede ergeben und deshalb zu Fehlschlüssen verleiten können. Das mit der Erhebung betraute Bundesamt für Statistik (BFS) hat übrigens als Durchschnittswert ein robustes, statistisch sinnvolleres Mass verwendet, den sogenannten Zentralwert, dessen Masszahl sich, im Gegensatz zum üblichen Mittelwert, auch bei einigen "Ausreissern" (dazu gehören insbesondere die wenig zahlreichen Höchstverdienenden) kaum verändert.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den beiden in der Interpellation aufgeworfenen Fragen folgendermassen Stellung:</p><p>1. Die vom BFS inzwischen definitiv ermittelten Zahlen zeigen, dass mit 5997 Franken die mittleren Löhne im Bund (inklusive SBB und PTT) höher liegen als in der Privatwirtschaft mit 4756 Franken. Durchschnittswerte bzw. Zentralwerte geben jedoch keine Auskunft über das Zustandekommen solcher Werte und über strukturelle Unterschiede zwischen dem privaten und dem öffentlichen Arbeitsmarkt, welche einen direkten Vergleich entscheidend erschweren. In einer differenzierenden Sichtweise muss versucht werden, bei Vergleichen von ähnlichen Voraussetzungen auszugehen. Dazu sind allerdings weitere wissenschaftliche Analysen notwendig. Bereits aus der Pressemitteilung des BFS vom Dezember 1995 ist ersichtlich, wie die Unterschiede aufgrund einer differenzierten, strukturellen Betrachtungsweise zu relativieren sind. Beispielhaft können heute folgende Punkte zur Beurteilung hervorgehoben werden, die durch zusätzliche Untersuchungen jedoch ergänzt werden müssen:</p><p>Die in der Privatwirtschaft vorherrschenden Klein- und Mittelbetriebe drücken das durchschnittliche Lohnniveau tendenziell nach unten, umgekehrt verhält es sich bei den Grossbetrieben.</p><p>Der Vergleich bezieht sich zudem auch auf einen einzigen Arbeitgeber (nämlich den Bund) mit einer vergleichsweise homogenen Struktur einerseits und auf alle übrigen, sehr unterschiedlich strukturierten Wirtschaftszweige mit über 10 000 privaten Unternehmen anderseits. Auch wenn ein Vergleich von einzelnen Arbeitgebern nicht möglich ist, ergibt bereits der Vergleich auf der Basis von einzelnen Branchenwerten eine sachlichere Beurteilung. So weisen in der Privatwirtschaft mehrere Branchen ähnliche Zentralwerte auf wie der Bund (Versicherungen 5746 Franken, Handelsvermittlung 5796 Franken, Beratung 5842 Franken, Chemie 6171 Franken, Banken 6216 Franken, Energie 6262 Franken). Bezeichnenderweise handelt es sich in all diesen Fällen um Branchen, die sich bezüglich des Anforderungsprofils des Personals wie der Bund im oberen Segment befinden.</p><p>Wenn jedoch die Lohnunterschiede des Personals mit ähnlichem Qualifikationsniveau des gesamten Privatsektors mit dem Bund verglichen werden, ist der Unterschied insgesamt relativ gross, obwohl mit steigendem Ausbildungsniveau die Differenzen kleiner werden. Dies bedeutet, dass die Lohnschere zwischen hohen und tiefen Löhnen im Bund kleiner ist als in der Privatwirtschaft (d. h., die Löhne des Personals mit tieferem Qualifikationsniveau sind im Bund höher). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Unterschiede zwischen den hohen und tiefen Löhnen im Bund aus sozial- und personalpolitischen Gründen nicht allzugross sein sollten.</p><p>Zusätzliche Faktoren in den Lohnunterschieden liegen in den höheren Anfangslöhnen im Bund sowie in der weitgehenden Verwirklichung gleicher Löhne für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern.</p><p>2. Für eine abschliessende Beurteilung der Lohndifferenzen zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft ist der Zeitpunkt verfrüht, da eine vertiefte Analyse des vorhandenen Zahlenmaterials fehlt. Notwendig ist eine wissenschaftliche Untersuchung des Zusammenwirkens von mehreren lohndifferenzierenden Faktoren. Derart komplexe Zahlenanalysen konnten aber bisher noch nicht vorgenommen werden.</p><p>Das BFS hat zwei Zusatzberichte vorgesehen, in denen eine vertiefte Beurteilung des Datenmaterials vorgenommen werden kann. Es wird eine erste Publikation noch in diesem Jahr veröffentlichen, in der die Lohnunterschiede detaillierter als in den bisher zur Verfügung stehenden Ergebnissen dargestellt werden. Anschliessend ist die erwähnte wissenschaftliche Spezialpublikation geplant, in der die Lohnunterschiede in einer strukturellen Betrachtungsweise differenziert untersucht werden sollen. Erst eine solche Analyse, die von vergleichbaren Verhältnissen ausgeht, erlaubt statistisch fundierte Vergleiche von Löhnen in der Privatwirtschaft und beim Bund. Ausserdem sind bei Bedarf zusätzliche Lohnvergleichsstudien vorgesehen, um die Ergebnisse zu ergänzen und zu vertiefen. Gestützt auf die Resultate dieser Untersuchungen wird der Bundesrat allfällige Massnahmen erörtern und die eidgenössischen Räte über den üblichen Berichterstattungsweg orientieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einem Vorabdruck hat das Bundesamt für Statistik die Lohnstrukturerhebung 1994 bekanntgegeben. Darin werden massive Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen zwischen Bundesverwaltung und Privatwirtschaft ausgewiesen.</p><p>Die publizierten Durchschnittszahlen, die nicht jedem Einzelfall gerecht werden, bergen die Gefahr einer unsachlichen Diskussion in der Öffentlichkeit in sich. Aufgrund der dargelegten Sachlage bitten wir den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die vom Bundesamt für Statistik publizierten Zahlen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in einem Zusatzbericht eine vertiefte Beurteilung des Datenmaterials vorzunehmen und allfällige notwendige Massnahmen darin aufzuzeigen?</p>
  • Lohnerhebung 1994
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Oktober 1994 wurde nach langjährigen Revisionsarbeiten in der Schweiz erstmals eine Lohnstrukturerhebung durchgeführt, die verschiedenen Anforderungen an eine moderne Statistik Rechnung trägt und auch internationalen Vereinbarungen entspricht. Insbesondere sind hierbei der vollständige und repräsentative Einbezug aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Industrie und Dienstleistungen sowie der Einbezug der Teilzeitbeschäftigten zu erwähnen.</p><p>Die Konzeption dieser Erhebung wurde im Rahmen eines Konsultativgremiums mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung erarbeitet. Sie basiert im wesentlichen auf dem Grundgedanken, die Unternehmen so wenig wie möglich zu belasten und trotzdem zu aussagekräftigen Lohndaten zu kommen. Bereits im Dezember letzten Jahres waren die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in einer Pressemitteilung erschienen und in den letzten Monaten als Vorabdruck (der definitiven Werte) interessierten Kreisen und den Medien zur Verfügung gestellt worden.</p><p>Die Ende 1995 publizierten Daten sind in der Öffentlichkeit auf ein breites Interesse gestossen; leider hat sich die Diskussion, von Ausnahmen abgesehen, oft nur auf den - statistisch unzulässigen - Vergleich von Lohnniveaus beschränkt, ohne auf die strukturellen Gründe, die erst einen sinnvollen Vergleich ermöglichen würden, einzugehen. Deshalb teilt der Bundesrat die in der Interpellation geäusserte Meinung, dass die Publikation von Durchschnittswerten die Gefahr einer unsachlichen Diskussion in sich bergen kann, da solche Werte, wie die Diskussion in der Öffentlichkeit gezeigt hat, ein wenig differenziertes Bild über die Gründe der Unterschiede ergeben und deshalb zu Fehlschlüssen verleiten können. Das mit der Erhebung betraute Bundesamt für Statistik (BFS) hat übrigens als Durchschnittswert ein robustes, statistisch sinnvolleres Mass verwendet, den sogenannten Zentralwert, dessen Masszahl sich, im Gegensatz zum üblichen Mittelwert, auch bei einigen "Ausreissern" (dazu gehören insbesondere die wenig zahlreichen Höchstverdienenden) kaum verändert.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den beiden in der Interpellation aufgeworfenen Fragen folgendermassen Stellung:</p><p>1. Die vom BFS inzwischen definitiv ermittelten Zahlen zeigen, dass mit 5997 Franken die mittleren Löhne im Bund (inklusive SBB und PTT) höher liegen als in der Privatwirtschaft mit 4756 Franken. Durchschnittswerte bzw. Zentralwerte geben jedoch keine Auskunft über das Zustandekommen solcher Werte und über strukturelle Unterschiede zwischen dem privaten und dem öffentlichen Arbeitsmarkt, welche einen direkten Vergleich entscheidend erschweren. In einer differenzierenden Sichtweise muss versucht werden, bei Vergleichen von ähnlichen Voraussetzungen auszugehen. Dazu sind allerdings weitere wissenschaftliche Analysen notwendig. Bereits aus der Pressemitteilung des BFS vom Dezember 1995 ist ersichtlich, wie die Unterschiede aufgrund einer differenzierten, strukturellen Betrachtungsweise zu relativieren sind. Beispielhaft können heute folgende Punkte zur Beurteilung hervorgehoben werden, die durch zusätzliche Untersuchungen jedoch ergänzt werden müssen:</p><p>Die in der Privatwirtschaft vorherrschenden Klein- und Mittelbetriebe drücken das durchschnittliche Lohnniveau tendenziell nach unten, umgekehrt verhält es sich bei den Grossbetrieben.</p><p>Der Vergleich bezieht sich zudem auch auf einen einzigen Arbeitgeber (nämlich den Bund) mit einer vergleichsweise homogenen Struktur einerseits und auf alle übrigen, sehr unterschiedlich strukturierten Wirtschaftszweige mit über 10 000 privaten Unternehmen anderseits. Auch wenn ein Vergleich von einzelnen Arbeitgebern nicht möglich ist, ergibt bereits der Vergleich auf der Basis von einzelnen Branchenwerten eine sachlichere Beurteilung. So weisen in der Privatwirtschaft mehrere Branchen ähnliche Zentralwerte auf wie der Bund (Versicherungen 5746 Franken, Handelsvermittlung 5796 Franken, Beratung 5842 Franken, Chemie 6171 Franken, Banken 6216 Franken, Energie 6262 Franken). Bezeichnenderweise handelt es sich in all diesen Fällen um Branchen, die sich bezüglich des Anforderungsprofils des Personals wie der Bund im oberen Segment befinden.</p><p>Wenn jedoch die Lohnunterschiede des Personals mit ähnlichem Qualifikationsniveau des gesamten Privatsektors mit dem Bund verglichen werden, ist der Unterschied insgesamt relativ gross, obwohl mit steigendem Ausbildungsniveau die Differenzen kleiner werden. Dies bedeutet, dass die Lohnschere zwischen hohen und tiefen Löhnen im Bund kleiner ist als in der Privatwirtschaft (d. h., die Löhne des Personals mit tieferem Qualifikationsniveau sind im Bund höher). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Unterschiede zwischen den hohen und tiefen Löhnen im Bund aus sozial- und personalpolitischen Gründen nicht allzugross sein sollten.</p><p>Zusätzliche Faktoren in den Lohnunterschieden liegen in den höheren Anfangslöhnen im Bund sowie in der weitgehenden Verwirklichung gleicher Löhne für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern.</p><p>2. Für eine abschliessende Beurteilung der Lohndifferenzen zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft ist der Zeitpunkt verfrüht, da eine vertiefte Analyse des vorhandenen Zahlenmaterials fehlt. Notwendig ist eine wissenschaftliche Untersuchung des Zusammenwirkens von mehreren lohndifferenzierenden Faktoren. Derart komplexe Zahlenanalysen konnten aber bisher noch nicht vorgenommen werden.</p><p>Das BFS hat zwei Zusatzberichte vorgesehen, in denen eine vertiefte Beurteilung des Datenmaterials vorgenommen werden kann. Es wird eine erste Publikation noch in diesem Jahr veröffentlichen, in der die Lohnunterschiede detaillierter als in den bisher zur Verfügung stehenden Ergebnissen dargestellt werden. Anschliessend ist die erwähnte wissenschaftliche Spezialpublikation geplant, in der die Lohnunterschiede in einer strukturellen Betrachtungsweise differenziert untersucht werden sollen. Erst eine solche Analyse, die von vergleichbaren Verhältnissen ausgeht, erlaubt statistisch fundierte Vergleiche von Löhnen in der Privatwirtschaft und beim Bund. Ausserdem sind bei Bedarf zusätzliche Lohnvergleichsstudien vorgesehen, um die Ergebnisse zu ergänzen und zu vertiefen. Gestützt auf die Resultate dieser Untersuchungen wird der Bundesrat allfällige Massnahmen erörtern und die eidgenössischen Räte über den üblichen Berichterstattungsweg orientieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einem Vorabdruck hat das Bundesamt für Statistik die Lohnstrukturerhebung 1994 bekanntgegeben. Darin werden massive Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen zwischen Bundesverwaltung und Privatwirtschaft ausgewiesen.</p><p>Die publizierten Durchschnittszahlen, die nicht jedem Einzelfall gerecht werden, bergen die Gefahr einer unsachlichen Diskussion in der Öffentlichkeit in sich. Aufgrund der dargelegten Sachlage bitten wir den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die vom Bundesamt für Statistik publizierten Zahlen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in einem Zusatzbericht eine vertiefte Beurteilung des Datenmaterials vorzunehmen und allfällige notwendige Massnahmen darin aufzuzeigen?</p>
    • Lohnerhebung 1994

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