Weineinfuhr

ShortId
96.3275
Id
19963275
Updated
10.04.2024 14:14
Language
de
Title
Weineinfuhr
AdditionalIndexing
Einfuhrbeschränkung;Wein;Einfuhrpolitik;Einfuhr;Zollkontingent
1
  • L06K140201010104, Wein
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0701020303, Einfuhr
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K0701040114, Zollkontingent
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Beschluss vom 4. Dezember 1995 hat sich der Bundesrat für eine schrittweise Öffnung des Weissweinmarktes entschieden. Der Zusammenzug der Rot- und Weissweinkontingente zu einem Globalkontingent von 1 700 000 Hektolitern ist auf den 1. Januar 2001 geplant. In der Zwischenzeit soll das Weissweinkontingent jährlich um 10 000 Hektoliter erhöht werden und somit von 150 000 Hektolitern im Jahre 1996 auf 190 000 Hektoliter im Jahre 2000 steigen. Während der gleichen Periode soll das Rotweinkontingent entsprechend gekürzt werden, so dass pro Kalenderjahr insgesamt das bei der WTO hinterlegte Gesamtkontingent von 1 700 000 Hektolitern Wein zum Kontingentszollansatz importiert werden kann. Die Verteilung der Kontingentsanteile soll nach dem sogenannten Windhundverfahren erfolgen, d. h. aufgrund der Reihenfolge der Annahme der Zolldeklarationen.</p><p>Nach den Erfahrungen mit dem Windhundverfahren beim Weisswein will der Bundesrat auf die Kontingentsperiode 1997 hin nochmals prüfen, ob ein anderes Verteilungssystem, insbesondere die Versteigerung, geeigneter wäre. Damit soll unter anderem den verschiedenen Vorstössen im Parlament Rechnung getragen werden, in welchen mehrmals die Versteigerung von Kontingenten als mögliche Verteilungslösung genannt wurde. Für das Rotweinkontingent soll das Windhundverfahren beibehalten werden. Für die Zuteilung des Globalkontingentes von 1 700 000 Hektolitern ab dem Jahre 2001 ist ebenfalls das Windhundverfahren vorgesehen.</p><p>Die Motion der WAK (Minderheit Baumann Ruedi) zielt grundsätzlich in die gleiche Stossrichtung wie die Strategie des Bundesrates. Zwei wesentliche Unterschiede veranlassen jedoch den Bundesrat, die Ablehnung der Motion zu beantragen.</p><p>1. Die Motionäre verlangen, dass die Globalisierung der Kontingente schon ein Jahr früher, d. h. im Jahr 2000, erfolgt und dass die jährliche, schrittweise Erhöhung der Weissweinkontingente mindestens 10 Prozent, also mindestens 16 000 Hektoliter statt 10 000 Hektoliter, beträgt. Wie schon verschiedentlich dargelegt, ist der Bundesrat der Meinung, dass dem einheimischen Rebbau eine ausreichende Anpassungszeit zugestanden werden muss. Er erinnert daran, dass allzu rasche Änderungen der Marktordnung für den Weinbau, wo für lange Zeiträume geplant werden muss, mit grossen wirtschaftlichen Verlusten verbunden wären. Er erachtet die von ihm vorgeschlagene Übergangsperiode von fünf Jahren als zumutbares Minimum. Die Motionäre machen übrigens keine Aussage über die Lenkung der Rotweineinfuhren während der Übergangsperiode. Man muss daher davon ausgehen, dass die Rotweinkontingente nicht zu kürzen wären, so dass die Kontingente von Rot- und Weisswein gesamthaft 1 700 000 Hektoliter übersteigen würden.</p><p>2. Die Motionäre fordern die Versteigerung der Zollkontingente, unabhängig von der Weinfarbe und ohne zeitliche Einschränkung. Dies bedeutet, dass sowohl die Rotwein- und die Weissweinkontingente (ab 1997) als auch das Globalkontingent (nach dem Jahr 2000) zu versteigern wären. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Versteigerungssystem beim Wein nur ausnahmsweise und zeitlich begrenzt anzuwenden ist. Dies um so mehr, als dieses Verteilungssystem von gewissen Handelskreisen abgelehnt wird und in der WTO umstritten ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>1. Der Bundesrat wird gebeten, das jährliche Zollkontingent für weissen Naturwein für das Jahr 1997 auf mindestens 16 Millionen Liter festzulegen und in den nächsten Jahren jeweils um mindestens 10 Prozent zu erhöhen.</p><p>2. Spätestens ab dem Jahre 2000 ist für die Einfuhr von rotem und weissem Naturwein ein Globalkontingent festzulegen.</p><p>3. Die Zollkontingente sollen versteigert werden.</p>
  • Weineinfuhr
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950048
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Beschluss vom 4. Dezember 1995 hat sich der Bundesrat für eine schrittweise Öffnung des Weissweinmarktes entschieden. Der Zusammenzug der Rot- und Weissweinkontingente zu einem Globalkontingent von 1 700 000 Hektolitern ist auf den 1. Januar 2001 geplant. In der Zwischenzeit soll das Weissweinkontingent jährlich um 10 000 Hektoliter erhöht werden und somit von 150 000 Hektolitern im Jahre 1996 auf 190 000 Hektoliter im Jahre 2000 steigen. Während der gleichen Periode soll das Rotweinkontingent entsprechend gekürzt werden, so dass pro Kalenderjahr insgesamt das bei der WTO hinterlegte Gesamtkontingent von 1 700 000 Hektolitern Wein zum Kontingentszollansatz importiert werden kann. Die Verteilung der Kontingentsanteile soll nach dem sogenannten Windhundverfahren erfolgen, d. h. aufgrund der Reihenfolge der Annahme der Zolldeklarationen.</p><p>Nach den Erfahrungen mit dem Windhundverfahren beim Weisswein will der Bundesrat auf die Kontingentsperiode 1997 hin nochmals prüfen, ob ein anderes Verteilungssystem, insbesondere die Versteigerung, geeigneter wäre. Damit soll unter anderem den verschiedenen Vorstössen im Parlament Rechnung getragen werden, in welchen mehrmals die Versteigerung von Kontingenten als mögliche Verteilungslösung genannt wurde. Für das Rotweinkontingent soll das Windhundverfahren beibehalten werden. Für die Zuteilung des Globalkontingentes von 1 700 000 Hektolitern ab dem Jahre 2001 ist ebenfalls das Windhundverfahren vorgesehen.</p><p>Die Motion der WAK (Minderheit Baumann Ruedi) zielt grundsätzlich in die gleiche Stossrichtung wie die Strategie des Bundesrates. Zwei wesentliche Unterschiede veranlassen jedoch den Bundesrat, die Ablehnung der Motion zu beantragen.</p><p>1. Die Motionäre verlangen, dass die Globalisierung der Kontingente schon ein Jahr früher, d. h. im Jahr 2000, erfolgt und dass die jährliche, schrittweise Erhöhung der Weissweinkontingente mindestens 10 Prozent, also mindestens 16 000 Hektoliter statt 10 000 Hektoliter, beträgt. Wie schon verschiedentlich dargelegt, ist der Bundesrat der Meinung, dass dem einheimischen Rebbau eine ausreichende Anpassungszeit zugestanden werden muss. Er erinnert daran, dass allzu rasche Änderungen der Marktordnung für den Weinbau, wo für lange Zeiträume geplant werden muss, mit grossen wirtschaftlichen Verlusten verbunden wären. Er erachtet die von ihm vorgeschlagene Übergangsperiode von fünf Jahren als zumutbares Minimum. Die Motionäre machen übrigens keine Aussage über die Lenkung der Rotweineinfuhren während der Übergangsperiode. Man muss daher davon ausgehen, dass die Rotweinkontingente nicht zu kürzen wären, so dass die Kontingente von Rot- und Weisswein gesamthaft 1 700 000 Hektoliter übersteigen würden.</p><p>2. Die Motionäre fordern die Versteigerung der Zollkontingente, unabhängig von der Weinfarbe und ohne zeitliche Einschränkung. Dies bedeutet, dass sowohl die Rotwein- und die Weissweinkontingente (ab 1997) als auch das Globalkontingent (nach dem Jahr 2000) zu versteigern wären. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Versteigerungssystem beim Wein nur ausnahmsweise und zeitlich begrenzt anzuwenden ist. Dies um so mehr, als dieses Verteilungssystem von gewissen Handelskreisen abgelehnt wird und in der WTO umstritten ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>1. Der Bundesrat wird gebeten, das jährliche Zollkontingent für weissen Naturwein für das Jahr 1997 auf mindestens 16 Millionen Liter festzulegen und in den nächsten Jahren jeweils um mindestens 10 Prozent zu erhöhen.</p><p>2. Spätestens ab dem Jahre 2000 ist für die Einfuhr von rotem und weissem Naturwein ein Globalkontingent festzulegen.</p><p>3. Die Zollkontingente sollen versteigert werden.</p>
    • Weineinfuhr

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