Diplome höherer Schulen. Anerkennung als Fachhochschul-Diplome
- ShortId
-
96.3277
- Id
-
19963277
- Updated
-
10.04.2024 12:09
- Language
-
de
- Title
-
Diplome höherer Schulen. Anerkennung als Fachhochschul-Diplome
- AdditionalIndexing
-
Verordnung;Anerkennung der Zeugnisse;Fachhochschule
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L05K0503010103, Verordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ende April dieses Jahres ist das Vernehmlassungsverfahren für den Entwurf zur Fachhochschulverordnung (FHSV) abgelaufen. Darin ist in Art. 25 vorgesehen, dass Personen mit einem Diplom einer anerkannten höheren Schule den gleichwertigen Fachhochschul-Titel (gemäss Art. 6 derselben Verordnung) frühestens ab dem Jahre 2003 führen dürfen, vorausgesetzt, dass sie ein Nachdiplomstudium auf Hochschulstufe erfolgreich abgeschlossen haben.</p><p>Das Erfordernis des Nachdiplomstudiums greift weit darüber hinaus, was der Bundesrat in seiner Botschaft vom 30. Mai 1994 über das Fachhochschulgesetz (FHSG) in Aussicht gestellt hatte.</p><p>In seinem Kommentar zum Artikel 21 des Gesetzesentwurfes, der dem Art. 25 des FHSG entspricht (BBl 1994 III 819), erklärte der Bundesrat, dass dieser Punkt in der Ausführungsverordnung geregelt werden sollte, dass aber seiner Einschätzung nach grundsätzlich nichts dagegen spreche, dass die Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höhereren Schule (HTL, HWV, höhere Schulen für Gestaltung) denselben Titel führen dürfen wie die Personen mit einem Diplomabschluss einer künftigen Fachhochschule. Der Bundesrat betonte, dass die ehemaligen Studierenden von höhereren Schulen jedoch nicht berechtigt sind, diese neuen Titel zu führen, bevor der erste Lehrgang der Fachhochschulen abgeschlossen und die Diplome anerkannt worden sind. Diese Bestimmungen sind durchaus gerechtfertigt.</p><p>In seinem Verordnungsentwurf stellt der Bundesrat nun aber eine zusätzliche Bedingung für diese Anerkennung auf. Es wird dafür ein abgeschlossenes Nachdiplomstudium auf Hochschulstufe verlangt. Nach unserem Dafürhalten geht diese Bedingung aber klar zu weit. Durch die Umwandlung der höheren Schulen in Fachhochschulen wird sich die Qualität des Unterrichts und die Qualifikation des Lehrkörpers nicht grundsätzlich verändern; sie sind bereits heute sehr hoch. Kommt hinzu, dass zum Beispiel der Europäische Verband Nationaler Ingenieurvereinigungen seit vergangenem Jahr den HTL-Abschluss für die Erlangung des Titels EUR ING anerkennt. Es wäre nachgerade absurd, wenn im Inland die Anerkennung des HWV-Diploms weniger liberal gehandhabt würde als auf europäischer Ebene.</p><p>Falls an dieser Bedingung festgehalten wird, dann wird die Stellensuche für Personen mit einem Diplom einer höheren Schule ganz klar schwieriger, sobald die ersten Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen ihre Ausbildung abgeschlossen haben.</p>
- <p>Der Entwurf zur Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen (Fachhochschulverordnung, FHSV) sah in Artikel 25 tatsächlich vor, dass Absolventen höherer Fachschulen den Fachhochschultitel nach dem Besuch eines Nachdiplomstudiums hätten beantragen können. In der Vernehmlassung war aber diese Bestimmung stark umstritten, und es wurden diverse diesbezügliche Änderungsvorschläge eingereicht. Der Bundesrat hat den Äusserungen der Vernehmlasser Rechnung getragen und die FHSV mit einem neuen Artikel 25 in Kraft gesetzt. Demnach können Personen, die ein Diplom einer anerkannten Ingenieurschule HTL, einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV oder einer Höheren Fachschule für Gestaltung EFG besitzen, nach der Anerkennung der ersten Fachhochschuldiplome den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen, sofern sie sich über eine mindestens fünfjährige anerkannte Berufspraxis oder über den Besuch eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe ausweisen können.</p><p></p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Entwurf zur Fachhochschulverordnung (FHSV) in dem Sinne zu ändern, dass die Diplome der anerkannten Hochschulen (Höhere Technische Lehranstalten, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, höhere Fachschulen für Gestaltung) denen der künftigen Fachhochschulen ohne zusätzliche Bedingungen gleichgestellt werden, sobald die ersten Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen ihr Studium beendet haben (2003).</p>
- Diplome höherer Schulen. Anerkennung als Fachhochschul-Diplome
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ende April dieses Jahres ist das Vernehmlassungsverfahren für den Entwurf zur Fachhochschulverordnung (FHSV) abgelaufen. Darin ist in Art. 25 vorgesehen, dass Personen mit einem Diplom einer anerkannten höheren Schule den gleichwertigen Fachhochschul-Titel (gemäss Art. 6 derselben Verordnung) frühestens ab dem Jahre 2003 führen dürfen, vorausgesetzt, dass sie ein Nachdiplomstudium auf Hochschulstufe erfolgreich abgeschlossen haben.</p><p>Das Erfordernis des Nachdiplomstudiums greift weit darüber hinaus, was der Bundesrat in seiner Botschaft vom 30. Mai 1994 über das Fachhochschulgesetz (FHSG) in Aussicht gestellt hatte.</p><p>In seinem Kommentar zum Artikel 21 des Gesetzesentwurfes, der dem Art. 25 des FHSG entspricht (BBl 1994 III 819), erklärte der Bundesrat, dass dieser Punkt in der Ausführungsverordnung geregelt werden sollte, dass aber seiner Einschätzung nach grundsätzlich nichts dagegen spreche, dass die Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höhereren Schule (HTL, HWV, höhere Schulen für Gestaltung) denselben Titel führen dürfen wie die Personen mit einem Diplomabschluss einer künftigen Fachhochschule. Der Bundesrat betonte, dass die ehemaligen Studierenden von höhereren Schulen jedoch nicht berechtigt sind, diese neuen Titel zu führen, bevor der erste Lehrgang der Fachhochschulen abgeschlossen und die Diplome anerkannt worden sind. Diese Bestimmungen sind durchaus gerechtfertigt.</p><p>In seinem Verordnungsentwurf stellt der Bundesrat nun aber eine zusätzliche Bedingung für diese Anerkennung auf. Es wird dafür ein abgeschlossenes Nachdiplomstudium auf Hochschulstufe verlangt. Nach unserem Dafürhalten geht diese Bedingung aber klar zu weit. Durch die Umwandlung der höheren Schulen in Fachhochschulen wird sich die Qualität des Unterrichts und die Qualifikation des Lehrkörpers nicht grundsätzlich verändern; sie sind bereits heute sehr hoch. Kommt hinzu, dass zum Beispiel der Europäische Verband Nationaler Ingenieurvereinigungen seit vergangenem Jahr den HTL-Abschluss für die Erlangung des Titels EUR ING anerkennt. Es wäre nachgerade absurd, wenn im Inland die Anerkennung des HWV-Diploms weniger liberal gehandhabt würde als auf europäischer Ebene.</p><p>Falls an dieser Bedingung festgehalten wird, dann wird die Stellensuche für Personen mit einem Diplom einer höheren Schule ganz klar schwieriger, sobald die ersten Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen ihre Ausbildung abgeschlossen haben.</p>
- <p>Der Entwurf zur Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen (Fachhochschulverordnung, FHSV) sah in Artikel 25 tatsächlich vor, dass Absolventen höherer Fachschulen den Fachhochschultitel nach dem Besuch eines Nachdiplomstudiums hätten beantragen können. In der Vernehmlassung war aber diese Bestimmung stark umstritten, und es wurden diverse diesbezügliche Änderungsvorschläge eingereicht. Der Bundesrat hat den Äusserungen der Vernehmlasser Rechnung getragen und die FHSV mit einem neuen Artikel 25 in Kraft gesetzt. Demnach können Personen, die ein Diplom einer anerkannten Ingenieurschule HTL, einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV oder einer Höheren Fachschule für Gestaltung EFG besitzen, nach der Anerkennung der ersten Fachhochschuldiplome den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen, sofern sie sich über eine mindestens fünfjährige anerkannte Berufspraxis oder über den Besuch eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe ausweisen können.</p><p></p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Entwurf zur Fachhochschulverordnung (FHSV) in dem Sinne zu ändern, dass die Diplome der anerkannten Hochschulen (Höhere Technische Lehranstalten, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, höhere Fachschulen für Gestaltung) denen der künftigen Fachhochschulen ohne zusätzliche Bedingungen gleichgestellt werden, sobald die ersten Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen ihr Studium beendet haben (2003).</p>
- Diplome höherer Schulen. Anerkennung als Fachhochschul-Diplome
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