Verteilung der Marcos-Gelder

ShortId
96.3280
Id
19963280
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Verteilung der Marcos-Gelder
AdditionalIndexing
Rückzahlung;Kapitalflucht;Präsident/in eines Staates;Opfer;Bankeinlage;Philippinen;Folter
1
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L04K03030308, Philippinen
  • L05K0806020302, Präsident/in eines Staates
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K04030102, Folter
  • L04K05010205, Opfer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Sturz von Ferdinand Marcos vor zehn Jahren ist die Schweiz Schauplatz der Auseinandersetzungen um dessen unrechtmässiges Vermögen auf Schweizer Bankkonten. Die Rechtshilfeverfahren um die Auslieferung dieser Gelder sind kompliziert und den unterschiedlich motivierten Verzögerungsmanövern der Beteiligten unterworfen. Dazu kommen die Ansprüche der Folteropfer, um deren Durchsetzung in den USA - gestützt auf die Uno-Folterkonvention, die sowohl von den USA, den Philippinen als auch der Schweiz unterzeichnet wurde - gekämpft wird.</p><p>Im Dezember 1995 entschied der "District Court of the Central District of California" auf Anerkennung von 2 Milliarden US-Dollar zugunsten der Folteropfer und verpflichtete die Schweizer Banken, die bei ihnen deponierten Vermögenswerte in die USA zu transferieren und sie dem Gericht zur Verfügung zu stellen. Gegen diesen Entscheid wurde appelliert.</p><p>Am 18. Juni 1996 beginnen nun die Berufungsverhandlungen vor dem US-Berufungsgericht. Im Zentrum steht ein sogenanntes Interpleader-Verfahren, in dem die Ansprüche der philippinischen Regierung und der Folteropfer gegeneinander abgewogen und vom Gericht festgelegt werden sollen. Dieses Verfahren gibt dem Gericht die Kompetenz, eine endgültige Verteilung der Gelder vorzusehen.</p><p>Der Bundesrat hat schon im November 1995 beim Aussenminister der USA gegen ein solches Vorgehen protestiert und im Dezember mit der Androhung diplomatischer Sanktionen beim Justizdepartement in Washington nachgedoppelt mit der Begründung, das US-Verfahren verstosse gegen das schweizerische Recht und gegen die schweizerische Souveränität.</p><p>Angesichts der drohenden Zuspitzung der Auseinandersetzungen um die Marcos-Gelder in einen Kompetenzkonflikt mit den USA und der Tatsache, dass das Ansehen der Schweiz unter der offensichtlichen Unmöglichkeit, die Probleme innert nützlicher Frist auf dem Rechtsweg zu lösen, seit längerem leidet, drängt es sich auf, nach einer neuen, ebenso mutigen Lösung Ausschau zu halten, wie sie der Bundesrat 1986 gestützt auf Artikel 2 der Bundesverfassung traf, als er die auf Schweizer Banken lagernden Vermögenswerte einfror.</p><p>Unter diesen Umständen erscheint es als wünschenswert, dass der Bundesrat das Heft wieder in die Hand nimmt, entweder indem er den Beteiligten anbietet, sich für eine umfassende und abschliessende Verhandlungslösung unter schweizerischer Führung einzusetzen, oder indem er signalisiert, dass er einen Verteilungsentscheid eines US-Gerichtes im Sinne einer politischen Lösung akzeptieren und für die daraus entstehenden Konsequenzen (Auslieferung der Vermögenswerte an die USA) einstehen würde.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Im Zusammenhang mit den auf Schweizer Banken deponierten Marcos-Geldern wird der Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob eine baldige Verteilung dieser Gelder zwischen der philippinischen Regierung und den Folteropfern des Marcos-Regimes auf dem nachfolgend skizzierten Weg möglich wäre:</p><p>1. Der Bundesrat lädt die interessierten Parteien (Vertreter der philippinischen Regierung, Folteropfer) zu Einigungsverhandlungen in die Schweiz ein, deren Ziel es ist, die endgültige Verteilung der Gelder vorzunehmen.</p><p>2. Der Bundesrat gibt zum voraus bekannt, dass er im Falle des Scheiterns der Verhandlungen nach Ablauf von drei Monaten über die Verteilung der Gelder zwischen der philippinischen Regierung und den Folteropfern entscheiden und die Schweizer Banken zur Freigabe anweisen würde.</p><p>3. Oder der Bundesrat gibt - im Sinne einer Alternative - bekannt, dass er das sogenannte Interpleader-Verfahren in den USA anerkennt und die Schweizer Banken nach dem Transfer der Gelder in die USA vor weiteren Ansprüchen schützen wird.</p>
  • Verteilung der Marcos-Gelder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Sturz von Ferdinand Marcos vor zehn Jahren ist die Schweiz Schauplatz der Auseinandersetzungen um dessen unrechtmässiges Vermögen auf Schweizer Bankkonten. Die Rechtshilfeverfahren um die Auslieferung dieser Gelder sind kompliziert und den unterschiedlich motivierten Verzögerungsmanövern der Beteiligten unterworfen. Dazu kommen die Ansprüche der Folteropfer, um deren Durchsetzung in den USA - gestützt auf die Uno-Folterkonvention, die sowohl von den USA, den Philippinen als auch der Schweiz unterzeichnet wurde - gekämpft wird.</p><p>Im Dezember 1995 entschied der "District Court of the Central District of California" auf Anerkennung von 2 Milliarden US-Dollar zugunsten der Folteropfer und verpflichtete die Schweizer Banken, die bei ihnen deponierten Vermögenswerte in die USA zu transferieren und sie dem Gericht zur Verfügung zu stellen. Gegen diesen Entscheid wurde appelliert.</p><p>Am 18. Juni 1996 beginnen nun die Berufungsverhandlungen vor dem US-Berufungsgericht. Im Zentrum steht ein sogenanntes Interpleader-Verfahren, in dem die Ansprüche der philippinischen Regierung und der Folteropfer gegeneinander abgewogen und vom Gericht festgelegt werden sollen. Dieses Verfahren gibt dem Gericht die Kompetenz, eine endgültige Verteilung der Gelder vorzusehen.</p><p>Der Bundesrat hat schon im November 1995 beim Aussenminister der USA gegen ein solches Vorgehen protestiert und im Dezember mit der Androhung diplomatischer Sanktionen beim Justizdepartement in Washington nachgedoppelt mit der Begründung, das US-Verfahren verstosse gegen das schweizerische Recht und gegen die schweizerische Souveränität.</p><p>Angesichts der drohenden Zuspitzung der Auseinandersetzungen um die Marcos-Gelder in einen Kompetenzkonflikt mit den USA und der Tatsache, dass das Ansehen der Schweiz unter der offensichtlichen Unmöglichkeit, die Probleme innert nützlicher Frist auf dem Rechtsweg zu lösen, seit längerem leidet, drängt es sich auf, nach einer neuen, ebenso mutigen Lösung Ausschau zu halten, wie sie der Bundesrat 1986 gestützt auf Artikel 2 der Bundesverfassung traf, als er die auf Schweizer Banken lagernden Vermögenswerte einfror.</p><p>Unter diesen Umständen erscheint es als wünschenswert, dass der Bundesrat das Heft wieder in die Hand nimmt, entweder indem er den Beteiligten anbietet, sich für eine umfassende und abschliessende Verhandlungslösung unter schweizerischer Führung einzusetzen, oder indem er signalisiert, dass er einen Verteilungsentscheid eines US-Gerichtes im Sinne einer politischen Lösung akzeptieren und für die daraus entstehenden Konsequenzen (Auslieferung der Vermögenswerte an die USA) einstehen würde.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Im Zusammenhang mit den auf Schweizer Banken deponierten Marcos-Geldern wird der Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob eine baldige Verteilung dieser Gelder zwischen der philippinischen Regierung und den Folteropfern des Marcos-Regimes auf dem nachfolgend skizzierten Weg möglich wäre:</p><p>1. Der Bundesrat lädt die interessierten Parteien (Vertreter der philippinischen Regierung, Folteropfer) zu Einigungsverhandlungen in die Schweiz ein, deren Ziel es ist, die endgültige Verteilung der Gelder vorzunehmen.</p><p>2. Der Bundesrat gibt zum voraus bekannt, dass er im Falle des Scheiterns der Verhandlungen nach Ablauf von drei Monaten über die Verteilung der Gelder zwischen der philippinischen Regierung und den Folteropfern entscheiden und die Schweizer Banken zur Freigabe anweisen würde.</p><p>3. Oder der Bundesrat gibt - im Sinne einer Alternative - bekannt, dass er das sogenannte Interpleader-Verfahren in den USA anerkennt und die Schweizer Banken nach dem Transfer der Gelder in die USA vor weiteren Ansprüchen schützen wird.</p>
    • Verteilung der Marcos-Gelder

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