Fussgängervortritt. Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

ShortId
96.3281
Id
19963281
Updated
10.04.2024 09:27
Language
de
Title
Fussgängervortritt. Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV)
AdditionalIndexing
Strassenverkehrsordnung;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Einführung des praktisch unbedingten Vortrittes der Fussgänger am Fussgängerstreifen ist eine markante Zunahme von Fussgängerunfällen festzustellen.</p><p>Die neue Regelung führt weit mehr zur Verunsicherung im Strassenverkehr, als sie zur Hebung der Sicherheit beiträgt. Will der Fussgänger, welcher am Zebrastreifen steht, die Strasse wirklich überqueren? Schwenkt der auf dem Trottoir gehende Fussgänger unvermittelt auf den Fussgängerstreifen, oder geht er geradeaus weiter? Fahrzeuglenker müssen hellseherische Fähigkeiten haben, um früh genug zu "erkennen", ob ein "wartender" Fussgänger die Strasse tatsächlich überqueren will oder ob eine auf dem Trottoir gehende Person unvermittelt die Richtung wechselt und den Fussgängerstreifen betritt.</p><p>Dazu kommt, dass gewisse Fussgänger sich einen Sport daraus machen, überraschend den Fussgängerstreifen knapp vor einem herannahenden Fahrzeug zu betreten. Heftige Bremsmanöver mit dem entsprechenden Risiko von Auffahrkollisionen sind an der Tagesordnung.</p><p>Die geänderte Verordnung spiegelt dem im Falle einer Kollision weit unterlegenen Fussgänger eine Sicherheit vor, welche nicht existiert. Die alte Regelung bot da, nach dem Grundsatz "Handzeichen schaffen Klarheit", eindeutig mehr Sicherheit.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 6 der Verkehrsregelnverordnung dahingehend zu ändern, dass betreffend Vortritt der Fussgänger an Fussgängerstreifen die alte Regelung wieder in Rechtskraft erwächst.</p>
  • Fussgängervortritt. Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Einführung des praktisch unbedingten Vortrittes der Fussgänger am Fussgängerstreifen ist eine markante Zunahme von Fussgängerunfällen festzustellen.</p><p>Die neue Regelung führt weit mehr zur Verunsicherung im Strassenverkehr, als sie zur Hebung der Sicherheit beiträgt. Will der Fussgänger, welcher am Zebrastreifen steht, die Strasse wirklich überqueren? Schwenkt der auf dem Trottoir gehende Fussgänger unvermittelt auf den Fussgängerstreifen, oder geht er geradeaus weiter? Fahrzeuglenker müssen hellseherische Fähigkeiten haben, um früh genug zu "erkennen", ob ein "wartender" Fussgänger die Strasse tatsächlich überqueren will oder ob eine auf dem Trottoir gehende Person unvermittelt die Richtung wechselt und den Fussgängerstreifen betritt.</p><p>Dazu kommt, dass gewisse Fussgänger sich einen Sport daraus machen, überraschend den Fussgängerstreifen knapp vor einem herannahenden Fahrzeug zu betreten. Heftige Bremsmanöver mit dem entsprechenden Risiko von Auffahrkollisionen sind an der Tagesordnung.</p><p>Die geänderte Verordnung spiegelt dem im Falle einer Kollision weit unterlegenen Fussgänger eine Sicherheit vor, welche nicht existiert. Die alte Regelung bot da, nach dem Grundsatz "Handzeichen schaffen Klarheit", eindeutig mehr Sicherheit.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 6 der Verkehrsregelnverordnung dahingehend zu ändern, dass betreffend Vortritt der Fussgänger an Fussgängerstreifen die alte Regelung wieder in Rechtskraft erwächst.</p>
    • Fussgängervortritt. Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

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