Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- ShortId
-
96.3286
- Id
-
19963286
- Updated
-
25.06.2025 02:05
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- AdditionalIndexing
-
Berufsverband;Weiterbildung;berufliche Bildung;Finanzierung
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0702040303, Berufsverband
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Berufs- und Branchenverbände sind seit jeher hauptverantwortliche Träger der Aus- und Weiterbildung des beruflichen Nachwuchses. Einerseits sind ihnen von Gesetzes wegen hoheitliche Aufgaben in diesem Bereich übertragen, anderseits fühlen sie sich gegenüber der Jugend und ihrem Berufsnachwuchs zur Förderung verpflichtet. Davon profitieren nicht nur die Verbandsmitglieder, sondern die gesamte Branche.</p><p>Unterstützt werden sie dabei durch Subventionen von Bund und Kantonen. Allerdings nimmt dieses finanzielle Engagement seit Jahren ab. 1984 wurden die im Berufsbildungsgesetz festgelegten Subventionssätze um 3 Prozentpunkte gekürzt. 1994 gab es nochmals eine lineare Kürzung um 5 Prozentpunkte. Die dadurch entstandenen Lücken müssen grösstenteils durch die Berufsverbände selbst geschlossen werden. Dies, auch wenn es sich um Aufgaben handelt, die der Bund von Gesetzes wegen den Verbänden übertragen hat (z. B. Einführungskurse, Prüfungsdurchführung usw.). Daneben nehmen die Aufwendungen der Berufsverbände im Aus- und Weiterbildungsbereich laufend zu. Sie werden verursacht durch die Pflicht zur Ausarbeitung von neuen Aus- und Weiterbildungskonzepten, Mehraufwendungen bei Prüfungen oder Mehrkosten für Mieten und Bauten usw.</p><p>Mit der Diskussion um mangelnde Lehrstellen hat die Bildungsfinanzierung weiter an Aktualität gewonnen. Insbesondere ist die Idee aufgekommen, nichtausbildende Betriebe mit einer Abgabe zu "bestrafen" oder Betriebe, die neu eine Lehrstelle anbieten, mit einer Steuervergünstigung zu belohnen. Diese Modelle verkennen jedoch, dass einerseits die Berufs- und Branchenverbände einen Grossteil der Aus- und Weiterbildungskosten tragen und anderseits auch Betriebe, die zwar nicht ausbilden, aber beim Berufsverband angeschlossen sind, über ihren Mitgliederbeitrag die Aus- und Weiterbildungsanstrengungen des Verbandes mitfinanzieren. Alle nichtausbildenden Betriebe von Staates wegen zu bestrafen ginge damit am Ziel vorbei. Ungerecht wären aber auch Steuervergünstigungen, die nur Betriebe berücksichtigten, die neue Lehrplätze schaffen. Betriebe, die seit jeher ausbilden, müssten ebenfalls einbezogen werden.</p><p>Modelle mit staatlichen Anreiz- und Bestrafungssystemen lösen überdies die Finanzproblematik im Berufsbildungsbereich nur punktuell.</p><p>Insbesondere bewirken sie einen Staatsinterventionismus, der langfristig unserem dualen Bildungssystem mehr schaden als nützen könnte. Die Berufs- und Branchenverbände wollen weiterhin ihre Hauptverantwortung wahrnehmen und sie nicht an den Staat delegieren. Hingegen muss der Staat Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die es erlauben, auch künftig diese wichtigen Aufgaben zu erfüllen.</p><p>Das Hauptproblem für die Verbände liegt bei den "Trittbrettfahrern" in der eigenen Branche; Betriebe also, die weder einem Verband angehören noch selbst ausbilden. Ohne ihren "Obulus" zu entrichten, profitieren sie von den Aktivitäten des Berufsverbandes, insbesondere im Aus- und Weiterbildungsbereich. Sie holen ihre Fachkräfte direkt vom Markt ab, ohne an ihre Ausbildung etwas beigetragen zu haben.</p><p>Da die Aus- und Weiterbildungsanstrengungen der Berufsverbände der gesamten Branche zugute kommen, kann es nicht länger angehen, die Kosten nur von Verbandsmitgliedern tragen zu lassen.</p>
- <p>Der Bundesrat kann auf Antrag der Vertragspartner auch Gesamtarbeitsverträge mit Bestimmungen über die Aus- und Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklären, sofern die Bedingungen des Bundesgesetzes vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erfüllt sind. In diesem Fall haben sich auch Aussenseiter finanziell an den Bemühungen des betreffenden Berufsverbandes um die Aus- und Weiterbildung zu beteiligen. Dies ist zum Beispiel im Maler- und Gipsergewerbe in bezug auf die Weiterbildung der Fall.</p><p>Die Motion strebt die finanzielle Beteiligung nichtausbildender bzw. nicht einem Verband angeschlossener Unternehmen auch in Branchen an, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt oder die Allgemeinverbindlicherklärung nicht möglich ist. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen zu prüfen, und beabsichtigt, die Diskussion dieses Fragenkomplexes im Rahmen der Behandlung des Berufsbildungsberichtes durch Bundesrat und Parlament zu führen. Diese Diskussion, die nach dem Willen des Bundesrates noch im laufenden Jahr stattfindet, wird aufzeigen, ob das Anliegen der Motion in der anschliessenden Revision des Berufsbildungsgesetzes verwirklicht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit er auf Gesuch eines Berufsverbandes verbands- oder brancheninterne Vereinbarungen zur Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die gesamte Branche verbindlich erklären kann.</p>
- Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Berufs- und Branchenverbände sind seit jeher hauptverantwortliche Träger der Aus- und Weiterbildung des beruflichen Nachwuchses. Einerseits sind ihnen von Gesetzes wegen hoheitliche Aufgaben in diesem Bereich übertragen, anderseits fühlen sie sich gegenüber der Jugend und ihrem Berufsnachwuchs zur Förderung verpflichtet. Davon profitieren nicht nur die Verbandsmitglieder, sondern die gesamte Branche.</p><p>Unterstützt werden sie dabei durch Subventionen von Bund und Kantonen. Allerdings nimmt dieses finanzielle Engagement seit Jahren ab. 1984 wurden die im Berufsbildungsgesetz festgelegten Subventionssätze um 3 Prozentpunkte gekürzt. 1994 gab es nochmals eine lineare Kürzung um 5 Prozentpunkte. Die dadurch entstandenen Lücken müssen grösstenteils durch die Berufsverbände selbst geschlossen werden. Dies, auch wenn es sich um Aufgaben handelt, die der Bund von Gesetzes wegen den Verbänden übertragen hat (z. B. Einführungskurse, Prüfungsdurchführung usw.). Daneben nehmen die Aufwendungen der Berufsverbände im Aus- und Weiterbildungsbereich laufend zu. Sie werden verursacht durch die Pflicht zur Ausarbeitung von neuen Aus- und Weiterbildungskonzepten, Mehraufwendungen bei Prüfungen oder Mehrkosten für Mieten und Bauten usw.</p><p>Mit der Diskussion um mangelnde Lehrstellen hat die Bildungsfinanzierung weiter an Aktualität gewonnen. Insbesondere ist die Idee aufgekommen, nichtausbildende Betriebe mit einer Abgabe zu "bestrafen" oder Betriebe, die neu eine Lehrstelle anbieten, mit einer Steuervergünstigung zu belohnen. Diese Modelle verkennen jedoch, dass einerseits die Berufs- und Branchenverbände einen Grossteil der Aus- und Weiterbildungskosten tragen und anderseits auch Betriebe, die zwar nicht ausbilden, aber beim Berufsverband angeschlossen sind, über ihren Mitgliederbeitrag die Aus- und Weiterbildungsanstrengungen des Verbandes mitfinanzieren. Alle nichtausbildenden Betriebe von Staates wegen zu bestrafen ginge damit am Ziel vorbei. Ungerecht wären aber auch Steuervergünstigungen, die nur Betriebe berücksichtigten, die neue Lehrplätze schaffen. Betriebe, die seit jeher ausbilden, müssten ebenfalls einbezogen werden.</p><p>Modelle mit staatlichen Anreiz- und Bestrafungssystemen lösen überdies die Finanzproblematik im Berufsbildungsbereich nur punktuell.</p><p>Insbesondere bewirken sie einen Staatsinterventionismus, der langfristig unserem dualen Bildungssystem mehr schaden als nützen könnte. Die Berufs- und Branchenverbände wollen weiterhin ihre Hauptverantwortung wahrnehmen und sie nicht an den Staat delegieren. Hingegen muss der Staat Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die es erlauben, auch künftig diese wichtigen Aufgaben zu erfüllen.</p><p>Das Hauptproblem für die Verbände liegt bei den "Trittbrettfahrern" in der eigenen Branche; Betriebe also, die weder einem Verband angehören noch selbst ausbilden. Ohne ihren "Obulus" zu entrichten, profitieren sie von den Aktivitäten des Berufsverbandes, insbesondere im Aus- und Weiterbildungsbereich. Sie holen ihre Fachkräfte direkt vom Markt ab, ohne an ihre Ausbildung etwas beigetragen zu haben.</p><p>Da die Aus- und Weiterbildungsanstrengungen der Berufsverbände der gesamten Branche zugute kommen, kann es nicht länger angehen, die Kosten nur von Verbandsmitgliedern tragen zu lassen.</p>
- <p>Der Bundesrat kann auf Antrag der Vertragspartner auch Gesamtarbeitsverträge mit Bestimmungen über die Aus- und Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklären, sofern die Bedingungen des Bundesgesetzes vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erfüllt sind. In diesem Fall haben sich auch Aussenseiter finanziell an den Bemühungen des betreffenden Berufsverbandes um die Aus- und Weiterbildung zu beteiligen. Dies ist zum Beispiel im Maler- und Gipsergewerbe in bezug auf die Weiterbildung der Fall.</p><p>Die Motion strebt die finanzielle Beteiligung nichtausbildender bzw. nicht einem Verband angeschlossener Unternehmen auch in Branchen an, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt oder die Allgemeinverbindlicherklärung nicht möglich ist. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen zu prüfen, und beabsichtigt, die Diskussion dieses Fragenkomplexes im Rahmen der Behandlung des Berufsbildungsberichtes durch Bundesrat und Parlament zu führen. Diese Diskussion, die nach dem Willen des Bundesrates noch im laufenden Jahr stattfindet, wird aufzeigen, ob das Anliegen der Motion in der anschliessenden Revision des Berufsbildungsgesetzes verwirklicht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit er auf Gesuch eines Berufsverbandes verbands- oder brancheninterne Vereinbarungen zur Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die gesamte Branche verbindlich erklären kann.</p>
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