Zugang zu den Fachhochschulen

ShortId
96.3287
Id
19963287
Updated
10.04.2024 09:48
Language
de
Title
Zugang zu den Fachhochschulen
AdditionalIndexing
Fachhochschule;Prüfung;Zugang zur Bildung;Zulassungsbeschränkung
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K13010103, Prüfung
  • L04K13030118, Zulassungsbeschränkung
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Berufsmaturität in unserem Bildungssystem ihren Stellenwert finden und zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung beitragen kann. Trotzdem gilt es auch zu bedenken, dass heute mehr denn je ein durchlässiges Bildungssystem gefordert wird; in dieser Richtung hat sich auch das Parlament ausgesprochen, als es das Fachhochschulgesetz mit einer Bestimmung über die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Matura ergänzt hat.</p><p></p><p>Der Bundesrat nimmt zu den fünf Fragen wie folgt Stellung:</p><p></p><p></p><p>1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Berufsmaturität den Königsweg zum Fachhochschulstudium darstellen soll. Mit der Bestimmung "Fachhochschulen sind Ausbildungsstätten der Hochschulstufe, die grundsätzlich auf einer beruflichen Grundausbildung aufbauen" (FHSG Art. 2) hat der Gesetzgeber den engen Bezug zwischen Berufsbildung und Fachhochschulen auf Gesetzesstufe festgeschrieben. Die Eigenständigkeit der Fachhochschulstudien kann nur gewährleistet werden, wenn weiterhin eine deutliche Mehrheit der Studierenden über die Berufslehre an die Fachhochschule kommt.</p><p></p><p></p><p>2. Die Bestimmung, wonach Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität prüfungsfrei an die Fachhochschule zugelassen werden, wurde vom Parlament ergänzt; der Bundesrat hatte die Absicht, eine entsprechende Bestimmung auf Verordnungsstufe aufzunehmen. Der Entwurf zur Fachhochschulverordnung sieht vor, dass die Berufspraxis durch die Fachhochschule geregelt werden kann. Sinnvollerweise wird die Fachhochschule in geeigneter Form überprüfen, ob die Anforderungen an die Berufspraxis erfüllt worden sind.</p><p></p><p></p><p>3. Der Zugang über die Diplommittelschulen wird im Verordungsentwurf nicht namentlich geregelt. Somit haben sich Inhaberinnen und Inhaber eines DMS-Diploms über die notwendige Berufspraxis und eine Aufnahmeprüfung für ein Fachhochschulstudium zu qualifizieren.</p><p></p><p></p><p>4. Die Berufsmaturität ist - im Gegensatz zu den anderen Abschlüssen unseres Bildungswesens - eine Doppelqualifikation, nämlich sowohl Berufsabschluss (Fähigkeitszeugnis) wie auch Ausweis über die Studierfähigkeit an einer Fachhochschule.</p><p></p><p></p><p>5. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität können als einzige ohne zusätzliche Auflagen ein Fachhochschulstudium beginnen; in diesem Sinne ist die Berufsmaturität die bevorzugte Vorbildung. Die Vorbereitung zur Berufsmaturität ist zugegebenermassen eine anspruchsvolle Ausbildung, gerade wegen der genannten Doppelqualifikation. Der Bundesrat vertritt jedoch die Auffassung, dass hohe Anforderungen an einen Ausbildungsgang keineswegs einer Benachteiligung entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Frist für die Vernehmlassung zur Verordnung, welche die Zulassung zum Studium an den Fachhochschulen (FHS) regelt, ist in diesem Frühjahr abgelaufen. Unseres Erachtens wirft der Verordnungsentwurf in der Vernehmlassungsfassung im Hinblick auf die Rolle, welche die Berufsmaturität erfüllen soll, eine Anzahl Probleme auf. Wird nämlich der Zugang zu den FHS für die Träger anderer Titel viel zu leichtgemacht, so verliert die Berufsmaturität stark an Attraktivität.</p><p>Wir stellen daher dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Garantiert die Berufsmaturität den Zugang zu einer FHS, oder ist die damit verbundene Grundausbildung dafür massgebend?</p><p>2. Warum sind für Personen, die im Besitz einer klassischen Maturität sind, die Zulassungsbedingungen zu den FHS (ein nicht näher bestimmtes und nicht kontrolliertes Jahr Berufserfahrung) so flexibel? Sollte dieses Jahr Berufserfahrung nicht genauer bestimmt sein und vor allem durch die FHS kontrolliert werden, und wäre andernfalls nicht eine Aufnahmeprüfung vorzusehen?</p><p>3. Warum ermöglicht man Personen, die eine Diplomfachschule abgeschlossen haben, den Zugang zu den FHS? Wäre es nicht sinnvoller zu verlangen, dass sie ihre Ausbildung durch eine Berufsmaturität im gewählten Studienbereich ergänzen, so, wie es von Personen mit klassischer Maturität verlangt wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Status der Berufsmaturität im Verhältnis zu den anderen Titeln ausreichend definiert ist?</p><p>5. Ist schliesslich die Berufsmaturität wirklich der typische Weg zu den FHS, wie es die klassische Maturität für die Universitäten und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ist?</p>
  • Zugang zu den Fachhochschulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Berufsmaturität in unserem Bildungssystem ihren Stellenwert finden und zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung beitragen kann. Trotzdem gilt es auch zu bedenken, dass heute mehr denn je ein durchlässiges Bildungssystem gefordert wird; in dieser Richtung hat sich auch das Parlament ausgesprochen, als es das Fachhochschulgesetz mit einer Bestimmung über die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Matura ergänzt hat.</p><p></p><p>Der Bundesrat nimmt zu den fünf Fragen wie folgt Stellung:</p><p></p><p></p><p>1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Berufsmaturität den Königsweg zum Fachhochschulstudium darstellen soll. Mit der Bestimmung "Fachhochschulen sind Ausbildungsstätten der Hochschulstufe, die grundsätzlich auf einer beruflichen Grundausbildung aufbauen" (FHSG Art. 2) hat der Gesetzgeber den engen Bezug zwischen Berufsbildung und Fachhochschulen auf Gesetzesstufe festgeschrieben. Die Eigenständigkeit der Fachhochschulstudien kann nur gewährleistet werden, wenn weiterhin eine deutliche Mehrheit der Studierenden über die Berufslehre an die Fachhochschule kommt.</p><p></p><p></p><p>2. Die Bestimmung, wonach Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität prüfungsfrei an die Fachhochschule zugelassen werden, wurde vom Parlament ergänzt; der Bundesrat hatte die Absicht, eine entsprechende Bestimmung auf Verordnungsstufe aufzunehmen. Der Entwurf zur Fachhochschulverordnung sieht vor, dass die Berufspraxis durch die Fachhochschule geregelt werden kann. Sinnvollerweise wird die Fachhochschule in geeigneter Form überprüfen, ob die Anforderungen an die Berufspraxis erfüllt worden sind.</p><p></p><p></p><p>3. Der Zugang über die Diplommittelschulen wird im Verordungsentwurf nicht namentlich geregelt. Somit haben sich Inhaberinnen und Inhaber eines DMS-Diploms über die notwendige Berufspraxis und eine Aufnahmeprüfung für ein Fachhochschulstudium zu qualifizieren.</p><p></p><p></p><p>4. Die Berufsmaturität ist - im Gegensatz zu den anderen Abschlüssen unseres Bildungswesens - eine Doppelqualifikation, nämlich sowohl Berufsabschluss (Fähigkeitszeugnis) wie auch Ausweis über die Studierfähigkeit an einer Fachhochschule.</p><p></p><p></p><p>5. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität können als einzige ohne zusätzliche Auflagen ein Fachhochschulstudium beginnen; in diesem Sinne ist die Berufsmaturität die bevorzugte Vorbildung. Die Vorbereitung zur Berufsmaturität ist zugegebenermassen eine anspruchsvolle Ausbildung, gerade wegen der genannten Doppelqualifikation. Der Bundesrat vertritt jedoch die Auffassung, dass hohe Anforderungen an einen Ausbildungsgang keineswegs einer Benachteiligung entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Frist für die Vernehmlassung zur Verordnung, welche die Zulassung zum Studium an den Fachhochschulen (FHS) regelt, ist in diesem Frühjahr abgelaufen. Unseres Erachtens wirft der Verordnungsentwurf in der Vernehmlassungsfassung im Hinblick auf die Rolle, welche die Berufsmaturität erfüllen soll, eine Anzahl Probleme auf. Wird nämlich der Zugang zu den FHS für die Träger anderer Titel viel zu leichtgemacht, so verliert die Berufsmaturität stark an Attraktivität.</p><p>Wir stellen daher dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Garantiert die Berufsmaturität den Zugang zu einer FHS, oder ist die damit verbundene Grundausbildung dafür massgebend?</p><p>2. Warum sind für Personen, die im Besitz einer klassischen Maturität sind, die Zulassungsbedingungen zu den FHS (ein nicht näher bestimmtes und nicht kontrolliertes Jahr Berufserfahrung) so flexibel? Sollte dieses Jahr Berufserfahrung nicht genauer bestimmt sein und vor allem durch die FHS kontrolliert werden, und wäre andernfalls nicht eine Aufnahmeprüfung vorzusehen?</p><p>3. Warum ermöglicht man Personen, die eine Diplomfachschule abgeschlossen haben, den Zugang zu den FHS? Wäre es nicht sinnvoller zu verlangen, dass sie ihre Ausbildung durch eine Berufsmaturität im gewählten Studienbereich ergänzen, so, wie es von Personen mit klassischer Maturität verlangt wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Status der Berufsmaturität im Verhältnis zu den anderen Titeln ausreichend definiert ist?</p><p>5. Ist schliesslich die Berufsmaturität wirklich der typische Weg zu den FHS, wie es die klassische Maturität für die Universitäten und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ist?</p>
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