Zahl der Ausgesteuerten in der Schweiz
- ShortId
-
96.3288
- Id
-
19963288
- Updated
-
10.04.2024 14:21
- Language
-
de
- Title
-
Zahl der Ausgesteuerten in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Arbeitsmarktstatistik;Arbeitslose/r;sozialstatistische Erhebung;Sozialhilfe
- 1
-
- L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
- L05K0702020303, Arbeitsmarktstatistik
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es gibt in der Schweiz keine Statistik mit direkten Aussagemöglichkeiten zur Anzahl Personen, die sich zum "Bestand an Ausgesteuerten" auf einen bestimmten Zeitpunkt hin aufsummieren liessen (Bestandesbetrachtung). Der Aufbau einer solchen neuen Statistik wäre konzeptionell schwierig und die entsprechende Datengewinnung ressourcenaufwendig. "Doppelspurigkeiten" mit der im Bundesamt für Statistik im Aufbau begriffenen, gesamtschweizerischen Sozialhilfestatistik wären kaum zu vermeiden. Hingegen lassen sich mit der bestehenden Arbeitslosenversicherungsstatistik des Biga ausführliche Informationen zur Anzahl Personen erzeugen, die während eines bestimmten Monates oder Jahres aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden (Strombetrachtung).</p><p>Zum Zweck einer Verbleibanalyse lassen sich diese Stromdaten aus der Arbeitslosenversicherungsstatistik mit den Registerdaten der Schweizer Arbeitsämter kombinieren. Die so generierbaren Informationen beschränken sich jedoch auf die Aussagemöglichkeiten, wie viele Personen eine bestimmte Zeitspanne nach der Aussteuerung entweder noch beim Arbeitsamt registriert sind oder aber sich vom Arbeitsamt inzwischen abgemeldet haben. So waren zum Beispiel von den 2658 im April 1996 ausgesteuerten Personen per Ende Juni 1996 noch 66,4 Prozent bei einem Arbeitsamt eingeschrieben; 10,2 Prozent hatten sich inzwischen abgemeldet, weil sie eine Stelle gefunden hatten, während 23,4 Prozent das Arbeitsamt ohne Stelle verlassen hatten.</p><p>Über derartige Informationen hinausgehende Erkenntnisse zum weiteren Verbleib ausgesteuerter Personen sind nur durch speziell dafür ausgerichtete Forschungsprojekte erzeugbar. Ein erster umfassender Versuch in diese Richtung wurde dabei in acht Kantonen der Nordwestschweiz und der Romandie durchgeführt (vgl. Aeppli et al., 1996). Gemäss dieser Studie verfügten nach einer Dauer von maximal zweieinhalb Jahren nach der Aussteuerung 50 Prozent der Ausgesteuerten wieder über Arbeit. Von den anderen 50 Prozent ohne Arbeit suchten 76 Prozent weiter nach einer Stelle, während 24 Prozent die Stellensuche nicht fortsetzten.</p><p>Gemäss derselben Studie lag der Anteil der Personen, die nach ihrer Aussteuerung Fürsorgeleistungen bezogen, bei ungefähr 18 Prozent.</p><p>Die geschlechtsspezifische Betrachtung zeigt, dass 47 Prozent aller im Verlauf der beiden Jahre 1994 und 1995 ausgesteuerten Personen Frauen waren (Männer: 53 Prozent). Von den ausgesteuerten Frauen im April 1996 waren Ende Juni noch 62,4 Prozent beim Arbeitsamt registriert (Männer: 70,2 Prozent), 9,1 Prozent hatten sich abgemeldet und eine Stelle gefunden (Männer: 11,3 Prozent), und 28,4 Prozent hatten sich ohne Stelle vom Arbeitsamt zurückgezogen (Männer: 18,6 Prozent). Die Studie in der Nordwestschweiz und der Romandie zeigt, dass zweieinhalb Jahre nach der Aussteuerung 46 Prozent aller Frauen wieder über eine Arbeit verfügten (Männer: 55 Prozent). Von den 54 Prozent der Frauen ohne Arbeit suchten 69 Prozent weiter nach einer Stelle, während 31 Prozent die Stellensuche nicht fortsetzten (von den 45 Prozent der Männer ohne Arbeit suchten 81 Prozent weiter nach Arbeit, während 19 Prozent die Suche eingestellt hatten). Der Anteil der Frauen, die nach ihrer Aussteuerung Fürsorgeleistungen bezogen, lag bei etwa 14 Prozent (Männer: etwa 21 Prozent).</p><p>Die meisten Kantone sehen vor, dass finanzielle Leistungen der Sozialhilfe zurückbezahlt werden müssen, sofern die ehemals unterstützte Person innerhalb der Verwirkungsfrist (meist 10 bis 15 Jahre nach letztmals erfolgter Unterstützung) in wirtschaftlich gute Verhältnisse gerät oder sofern die Rückerstattung zumutbar ist. Solche offenen Formulierungen führen jedoch zwangsläufig zu einer uneinheitlichen Forderungspraxis (sowohl zwischen Kantonen als auch zwischen Gemeinden desselben Kantons).</p><p>Gemäss Artikel 328f. ZGB sind Verwandte in auf- und absteigender Linie (sowie Geschwister) zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Die ZGB-Revision sieht vor, Geschwister aus der gegenseitigen Unterstützungspflicht zu entlassen. Aus der bisherigen Rechtsprechung lassen sich keine allgemeingültigen Regeln zur Einkommenshöhe pflichtiger Verwandter ableiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Aussagen können zur Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser in der Schweiz gemacht werden? Was geschieht mit den Ausgesteuerten? Welcher Anteil beansprucht die Hilfe der Fürsorge? Wie sehen alle diese Angaben differenziert nach Geschlecht aus? Gilt generell, dass Fürsorgeleistungen zurückbezahlt werden müssen, oder ist dies von bestimmten Kriterien abhängig? Gilt generell, dass Verwandte unterstützungspflichtig sind, wenn ja, wie wird dies gehandhabt?</p>
- Zahl der Ausgesteuerten in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es gibt in der Schweiz keine Statistik mit direkten Aussagemöglichkeiten zur Anzahl Personen, die sich zum "Bestand an Ausgesteuerten" auf einen bestimmten Zeitpunkt hin aufsummieren liessen (Bestandesbetrachtung). Der Aufbau einer solchen neuen Statistik wäre konzeptionell schwierig und die entsprechende Datengewinnung ressourcenaufwendig. "Doppelspurigkeiten" mit der im Bundesamt für Statistik im Aufbau begriffenen, gesamtschweizerischen Sozialhilfestatistik wären kaum zu vermeiden. Hingegen lassen sich mit der bestehenden Arbeitslosenversicherungsstatistik des Biga ausführliche Informationen zur Anzahl Personen erzeugen, die während eines bestimmten Monates oder Jahres aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden (Strombetrachtung).</p><p>Zum Zweck einer Verbleibanalyse lassen sich diese Stromdaten aus der Arbeitslosenversicherungsstatistik mit den Registerdaten der Schweizer Arbeitsämter kombinieren. Die so generierbaren Informationen beschränken sich jedoch auf die Aussagemöglichkeiten, wie viele Personen eine bestimmte Zeitspanne nach der Aussteuerung entweder noch beim Arbeitsamt registriert sind oder aber sich vom Arbeitsamt inzwischen abgemeldet haben. So waren zum Beispiel von den 2658 im April 1996 ausgesteuerten Personen per Ende Juni 1996 noch 66,4 Prozent bei einem Arbeitsamt eingeschrieben; 10,2 Prozent hatten sich inzwischen abgemeldet, weil sie eine Stelle gefunden hatten, während 23,4 Prozent das Arbeitsamt ohne Stelle verlassen hatten.</p><p>Über derartige Informationen hinausgehende Erkenntnisse zum weiteren Verbleib ausgesteuerter Personen sind nur durch speziell dafür ausgerichtete Forschungsprojekte erzeugbar. Ein erster umfassender Versuch in diese Richtung wurde dabei in acht Kantonen der Nordwestschweiz und der Romandie durchgeführt (vgl. Aeppli et al., 1996). Gemäss dieser Studie verfügten nach einer Dauer von maximal zweieinhalb Jahren nach der Aussteuerung 50 Prozent der Ausgesteuerten wieder über Arbeit. Von den anderen 50 Prozent ohne Arbeit suchten 76 Prozent weiter nach einer Stelle, während 24 Prozent die Stellensuche nicht fortsetzten.</p><p>Gemäss derselben Studie lag der Anteil der Personen, die nach ihrer Aussteuerung Fürsorgeleistungen bezogen, bei ungefähr 18 Prozent.</p><p>Die geschlechtsspezifische Betrachtung zeigt, dass 47 Prozent aller im Verlauf der beiden Jahre 1994 und 1995 ausgesteuerten Personen Frauen waren (Männer: 53 Prozent). Von den ausgesteuerten Frauen im April 1996 waren Ende Juni noch 62,4 Prozent beim Arbeitsamt registriert (Männer: 70,2 Prozent), 9,1 Prozent hatten sich abgemeldet und eine Stelle gefunden (Männer: 11,3 Prozent), und 28,4 Prozent hatten sich ohne Stelle vom Arbeitsamt zurückgezogen (Männer: 18,6 Prozent). Die Studie in der Nordwestschweiz und der Romandie zeigt, dass zweieinhalb Jahre nach der Aussteuerung 46 Prozent aller Frauen wieder über eine Arbeit verfügten (Männer: 55 Prozent). Von den 54 Prozent der Frauen ohne Arbeit suchten 69 Prozent weiter nach einer Stelle, während 31 Prozent die Stellensuche nicht fortsetzten (von den 45 Prozent der Männer ohne Arbeit suchten 81 Prozent weiter nach Arbeit, während 19 Prozent die Suche eingestellt hatten). Der Anteil der Frauen, die nach ihrer Aussteuerung Fürsorgeleistungen bezogen, lag bei etwa 14 Prozent (Männer: etwa 21 Prozent).</p><p>Die meisten Kantone sehen vor, dass finanzielle Leistungen der Sozialhilfe zurückbezahlt werden müssen, sofern die ehemals unterstützte Person innerhalb der Verwirkungsfrist (meist 10 bis 15 Jahre nach letztmals erfolgter Unterstützung) in wirtschaftlich gute Verhältnisse gerät oder sofern die Rückerstattung zumutbar ist. Solche offenen Formulierungen führen jedoch zwangsläufig zu einer uneinheitlichen Forderungspraxis (sowohl zwischen Kantonen als auch zwischen Gemeinden desselben Kantons).</p><p>Gemäss Artikel 328f. ZGB sind Verwandte in auf- und absteigender Linie (sowie Geschwister) zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Die ZGB-Revision sieht vor, Geschwister aus der gegenseitigen Unterstützungspflicht zu entlassen. Aus der bisherigen Rechtsprechung lassen sich keine allgemeingültigen Regeln zur Einkommenshöhe pflichtiger Verwandter ableiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Aussagen können zur Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser in der Schweiz gemacht werden? Was geschieht mit den Ausgesteuerten? Welcher Anteil beansprucht die Hilfe der Fürsorge? Wie sehen alle diese Angaben differenziert nach Geschlecht aus? Gilt generell, dass Fürsorgeleistungen zurückbezahlt werden müssen, oder ist dies von bestimmten Kriterien abhängig? Gilt generell, dass Verwandte unterstützungspflichtig sind, wenn ja, wie wird dies gehandhabt?</p>
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