Auflösung des L-GAV 92. Folgen für das Personal im Gastgewerbe
- ShortId
-
96.3301
- Id
-
19963301
- Updated
-
10.04.2024 12:25
- Language
-
de
- Title
-
Auflösung des L-GAV 92. Folgen für das Personal im Gastgewerbe
- AdditionalIndexing
-
Arbeitnehmerschutz;Gesamtarbeitsvertrag;Arbeitsbedingungen;Gaststättengewerbe;Arbeitsvertrag
- 1
-
- L05K0101010307, Gaststättengewerbe
- L05K0702040106, Gesamtarbeitsvertrag
- L05K0702010201, Arbeitsvertrag
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Auflösung des L-GAV 92 des Gastgewerbes empfehlen verschiedene Sektionen des Schweizer Wirteverbandes ihren Mitgliedern, die L-GAV- konformen Arbeitsverträge zu kündigen und den Angestellten neue Verträge anzubieten, deren Bestimmungen die Lage der Angestellten in mehrfacher Hinsicht verschlechtern. So garantieren verschiedene Verträge den 13. Monatslohn nicht mehr, verkürzen das Recht auf Ferien auf vier Wochen, erhöhen die Arbeitszeit auf ein Maximum von 48 Stunden, stärken die Stellung des Arbeitgebers in der quälenden Problematik der Arbeitszeit- und Überstundenkontrolle und bevorteilen den Arbeitgeber eindeutig bei den Modalitäten des Überstundenausgleichs. Schliesslich wird der Arbeitgeber auch von der Verpflichtung enthoben, pro Quartal mindestens drei freie Sonntage einzuräumen. In den Kantonen Waadt und Genf haben diese Empfehlungen leider bereits grossen Erfolg gehabt.</p>
- <p>1. Die Gesamtarbeitsverträge stellen ein wesentliches Element unserer sozialen Ordnung dar. Der Bundesrat ist sich insbesondere auch der Bedeutung eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages für das Gastgewerbe bewusst. Er bedauert deshalb, dass in diesem wichtigen Wirtschaftszweig seit dem 1. Juli 1996 ein vertragsloser Zustand herrscht.</p><p></p><p>2. Die Gastrosuisse und der Schweizerische Hotelier-Verein haben zwar ihre Mitglieder aufgerufen, die Bestimmungen des - nicht mehr gültigen - Gesamtarbeitsvertrages weiterhin einzuhalten. Dem Bundesrat ist aber bekannt, dass eine hohe Anzahl Beschäftigter in der Zwischenzeit sogenannte Änderungskündigungen erhalten haben.</p><p></p><p>3. Abgesehen von den unerfreulichen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt diese Entwicklung in einer Branche, in der die Motivation des Personals ein sehr wichtiger Faktor ist, zur Besorgnis Anlass. Der Bundesrat appelliert an alle Beteiligten, sich ihrer Verantwortung gegenüber den Partnern und der Allgemeinheit bewusst zu sein und Hand für den Abschluss eines neuen Vertrages zu bieten.</p><p></p><p>4. Im Bereich des Vertragsrechtes gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses lässt der Autonomie des Vertragsparteien grossen Freiraum und setzt somit staatlicher Einflussnahme enge Grenzen. Das schliesst aber nicht aus, dass der Staat den Beteiligten seine guten Dienste anbietet. Das Biga steht denn auch bereits in Kontakt mit den betroffenen Sozialpartnern. Diese haben die Absicht bekundet, einen neuen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen zu wollen; entsprechende Vertragsverhandlungen werden voraussichtlich im kommenden Herbst aufgenommen. Dabei können die Verbände weiterhin auf die guten Dienste des Biga zählen.</p><p></p><p>5. Den Erlass eines Normalarbeitsvertrages für das Gastgewerbe schliesst der Bundesrat aus. Zum einen ist das Instrument des Normalarbeitsvertrages für Branchen vorbehalten, in denen der Organisationsgrad auf Arbeitgeber -und Arbeitnehmerseite sehr schwach ist, so dass tariffähige Sozialpartner gar nicht existieren. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen von Normalarbeitsverträgen dispositiver Natur sind, also nur gelten, soweit - durch Vertrag oder auch formlos - nichts anderes verabredet wird, was die Bedeutung diesen Institutes stark relativiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in diesem Sektor?</p><p>2. Hat er Kenntnis davon, wieweit das Problem auf gesamtschweizerischer Ebene aktuell ist?</p><p>3. Ist er nicht der Auffassung, dass die gegenwärtige Situation zu einer Demotivierung der Arbeitnehmer führen könnte, was die Kundschaft zweifellos wahrnehmen würde? Mittelfristig könnte das die Krise, über die in diesem Sektor namentlich um steuerlicher Vorteile willen bitter geklagt wird, noch verstärken.</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, bei den Sozialpartnern vorstellig zu werden und sie zu einem raschen Abschluss eines neuen L-GAV anzuhalten, der diesen Namen auch verdient?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bei einem allfälligen Scheitern die Sozialpartner wenigstens zu einem Rahmenvertrag zu zwingen, damit sich die Arbeitsbedingungen in einem Sektor, der für die Wirtschaft der Schweiz von vitalem Interesse ist, auf einem annehmbaren Niveau stabilisieren?</p>
- Auflösung des L-GAV 92. Folgen für das Personal im Gastgewerbe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach Auflösung des L-GAV 92 des Gastgewerbes empfehlen verschiedene Sektionen des Schweizer Wirteverbandes ihren Mitgliedern, die L-GAV- konformen Arbeitsverträge zu kündigen und den Angestellten neue Verträge anzubieten, deren Bestimmungen die Lage der Angestellten in mehrfacher Hinsicht verschlechtern. So garantieren verschiedene Verträge den 13. Monatslohn nicht mehr, verkürzen das Recht auf Ferien auf vier Wochen, erhöhen die Arbeitszeit auf ein Maximum von 48 Stunden, stärken die Stellung des Arbeitgebers in der quälenden Problematik der Arbeitszeit- und Überstundenkontrolle und bevorteilen den Arbeitgeber eindeutig bei den Modalitäten des Überstundenausgleichs. Schliesslich wird der Arbeitgeber auch von der Verpflichtung enthoben, pro Quartal mindestens drei freie Sonntage einzuräumen. In den Kantonen Waadt und Genf haben diese Empfehlungen leider bereits grossen Erfolg gehabt.</p>
- <p>1. Die Gesamtarbeitsverträge stellen ein wesentliches Element unserer sozialen Ordnung dar. Der Bundesrat ist sich insbesondere auch der Bedeutung eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages für das Gastgewerbe bewusst. Er bedauert deshalb, dass in diesem wichtigen Wirtschaftszweig seit dem 1. Juli 1996 ein vertragsloser Zustand herrscht.</p><p></p><p>2. Die Gastrosuisse und der Schweizerische Hotelier-Verein haben zwar ihre Mitglieder aufgerufen, die Bestimmungen des - nicht mehr gültigen - Gesamtarbeitsvertrages weiterhin einzuhalten. Dem Bundesrat ist aber bekannt, dass eine hohe Anzahl Beschäftigter in der Zwischenzeit sogenannte Änderungskündigungen erhalten haben.</p><p></p><p>3. Abgesehen von den unerfreulichen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt diese Entwicklung in einer Branche, in der die Motivation des Personals ein sehr wichtiger Faktor ist, zur Besorgnis Anlass. Der Bundesrat appelliert an alle Beteiligten, sich ihrer Verantwortung gegenüber den Partnern und der Allgemeinheit bewusst zu sein und Hand für den Abschluss eines neuen Vertrages zu bieten.</p><p></p><p>4. Im Bereich des Vertragsrechtes gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses lässt der Autonomie des Vertragsparteien grossen Freiraum und setzt somit staatlicher Einflussnahme enge Grenzen. Das schliesst aber nicht aus, dass der Staat den Beteiligten seine guten Dienste anbietet. Das Biga steht denn auch bereits in Kontakt mit den betroffenen Sozialpartnern. Diese haben die Absicht bekundet, einen neuen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen zu wollen; entsprechende Vertragsverhandlungen werden voraussichtlich im kommenden Herbst aufgenommen. Dabei können die Verbände weiterhin auf die guten Dienste des Biga zählen.</p><p></p><p>5. Den Erlass eines Normalarbeitsvertrages für das Gastgewerbe schliesst der Bundesrat aus. Zum einen ist das Instrument des Normalarbeitsvertrages für Branchen vorbehalten, in denen der Organisationsgrad auf Arbeitgeber -und Arbeitnehmerseite sehr schwach ist, so dass tariffähige Sozialpartner gar nicht existieren. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen von Normalarbeitsverträgen dispositiver Natur sind, also nur gelten, soweit - durch Vertrag oder auch formlos - nichts anderes verabredet wird, was die Bedeutung diesen Institutes stark relativiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in diesem Sektor?</p><p>2. Hat er Kenntnis davon, wieweit das Problem auf gesamtschweizerischer Ebene aktuell ist?</p><p>3. Ist er nicht der Auffassung, dass die gegenwärtige Situation zu einer Demotivierung der Arbeitnehmer führen könnte, was die Kundschaft zweifellos wahrnehmen würde? Mittelfristig könnte das die Krise, über die in diesem Sektor namentlich um steuerlicher Vorteile willen bitter geklagt wird, noch verstärken.</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, bei den Sozialpartnern vorstellig zu werden und sie zu einem raschen Abschluss eines neuen L-GAV anzuhalten, der diesen Namen auch verdient?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bei einem allfälligen Scheitern die Sozialpartner wenigstens zu einem Rahmenvertrag zu zwingen, damit sich die Arbeitsbedingungen in einem Sektor, der für die Wirtschaft der Schweiz von vitalem Interesse ist, auf einem annehmbaren Niveau stabilisieren?</p>
- Auflösung des L-GAV 92. Folgen für das Personal im Gastgewerbe
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