Offene Informationspolitik bei den Sozialversicherungen
- ShortId
-
96.3307
- Id
-
19963307
- Updated
-
10.04.2024 10:28
- Language
-
de
- Title
-
Offene Informationspolitik bei den Sozialversicherungen
- AdditionalIndexing
-
Informationspolitik;Vertrauen;Prognose;AHV;Sozialversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K120102, Informationspolitik
- L03K110902, Finanzierung
- L04K08020232, Vertrauen
- L05K0104010101, AHV
- L05K1602010701, Prognose
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Grundsätzliches</p><p>Eine offene, ehrliche und umfassende Informationspolitik ist notwendig. Die folgende Stellungnahme zur bisherigen Informationspolitik im Bereiche der AHV macht deutlich, dass der Bundesrat sich hier nichts vorwerfen lassen muss. Insbesondere wurde über die 10. AHV-Revision im Vorfeld der Abstimmung vom 25. Juni 1995 umfassend und korrekt informiert.</p><p></p><p>2. Bisherige Informationspolitik</p><p></p><p>2.1 und 2.2 Der 1982 vom Bundesamt für Sozialversicherung publizierte Bericht über versicherungstechnische, finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte der sozialen Sicherheit in der Schweiz bot erstmals einen Gesamtüberblick über die mögliche künftige Entwicklung der verschiedenen Sozialversicherungszweige. Im Vordergrund standen damals aber kausale Zusammenhänge und nicht zahlenmässige Voraussagen. Ergänzt wurde dieser Bericht 1985 durch einen Expertenbericht "Perspektiven der sozialen Sicherheit".</p><p>Im Bereiche der AHV wurde der Einfluss der demographischen Entwicklung auf die Finanzierung in einem Bericht vom 18.3.1988 vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung publiziert und eine zweite überarbeitete Fassung erschien 1990. Diese überarbeitete Fassung, die den Perspektivraum von 1988 - 2040 abdeckt, findet sich auch in der Botschaft über die 10. AHV-Revision vom 5. März 1990. Im Referenzszenario steigt der notwendige Beitragssatz in Lohnprozenten von 8,3 Prozent (1993) auf 9,7 Prozent (2005), auf 11,6 Prozent (2015) und auf 13,0 Prozent (2025). Dies bei unverändertem Beitragssatz der öffentlichen Hand von 20 Prozent an den Ausgaben.</p><p></p><p>2.3 und 2.4 Der "Offene Brief" von Frau Bundesrätin Dreifuss sieht eine Entwicklung der AHV in drei Phasen: Kurzfristig wird noch kein zusätzlicher Beitragsbedarf benötigt, mittelfristig ist man auf das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent angewiesen, längerfristig muss die Finanzierung mit einer 11. AHV-Revision angepasst werden. Diese Einschätzung ist nach wie vor gültig. Im offenen Brief wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Frage der Beiträge der Versicherten oder der öffentlichen Hand im Rahmen der 11. AHV-Revision beantwortet werden muss.</p><p></p><p>2.5 Unseres Erachtens wurde in der Vergangenheit in genügendem Ausmass informiert. Was noch fehlte, war eine Gesamtschau der Finanzierungsperspektiven über alle Sozialversicherungszweige hinweg. Diese Lücke wurde mit dem Bericht 96 geschlossen.</p><p></p><p>3. Zukünftige Abklärungen</p><p></p><p>3.1 Im Bericht wird festgehalten, dass dem Referenzszenario vorsichtige Wachstumsannahmen (durchschnittliches BIP-Wachstum pro Jahr von 1,3 Prozent bis 2010 und von 0,5 Prozent zwischen 2010 und 2025) zugrundegelegt sind. Selbst wenn das Ausmass der Mehrbelastung stark von den gewählten Szenarien abhängig ist, besteht auf jeden Fall ein Handlungsbedarf.</p><p></p><p>3.2 In der AHV existiert seit langer Zeit eine rollende Planung. Im Rahmen des kürzerfristigen Finanzplanes des Bundeshaushaltes werden nach den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung bezüglich Lohn- und Preisentwicklung die Ausgaben der AHV fortgeschrieben. Der Finanzhaushalt wird regelmässig angepasst und im Jahresbericht über die Sozialwerke AHV/IV/EO für eine künftige Periode von 10 Jahren publiziert. Im Gegensatz dazu sind Szenarien auf einen längeren Zeitraum angelegt und sollen das Spektrum von Entwicklungen bei verschiedenen Annahmen aufzeigen. Die eingegebenen Parameter sind Durchschnittswerte, die die tatsächlich auftretenden kurzfristigen Schwankungen nicht erfassen. Eine periodische Überarbeitung ist hier ebenfalls angebracht, der vorgeschlagene Zeitraum von 2 Jahren erscheint uns allerdings hierfür zu kurz.</p><p></p><p>4. AHV-Fonds und Zinsen</p><p></p><p>4.1 und 4.2 Der Ausgleichsfonds der AHV besitzt verschiedene Funktionen: Er stellt sicher, dass die Liquidität der AHV gewährleistet bleibt, er dient als Schwankungsreserve (z. B. bei konjunkturellen Schwankungen auf der Einnahmenseite) und er gewährt den notwendigen zeitlichen Spielraum für politische Entscheidungen zur Behebung allfällig auftretender Finanzierungslücken</p><p></p><p>Damit der Fonds diese Funktion wahrnehmen kann, müssen Jahre in Kauf genommen werden, in denen der Fonds den Betrag einer Jahresausgabe unterschreitet, wie dies bereits in den Jahren 1978 - 1990 der Fall war. Die nötigen politischen Entscheide müssen und werden aber fallen, bevor der Ausgleichsfonds seine Deckungsfunktion völlig verliert, eine Belastung der AHV mit Schuldzinsen (wie dies heute leider bei der IV der Fall ist) kann auf keinen Fall in Frage kommen. Die von den Räten angenommene Motion Schiesser betreffend die langfristige Finanzierung der AHV verlangt u.a. auch deshalb eine möglichst rasche Unterbreitung einer Vorlage zur 11. AHV-Revision.</p><p></p><p>4.3. und 4.4 Eine Berücksichtigung der Zinsen der AHV enthält der Finanzhaushalt. Für den langen Zeitraum von Szenarienbetrachtungen ist der Einbezug der Zinsen nicht sinnvoll. die Szenarien zeigen vielmehr den Mehrbedarf auf, der gedeckt werden muss, um eine negative Entwicklung des AHV-Fonds zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen (im folgenden Bericht 96) zeigt mit aller Deutlichkeit, dass auf dem Gebiete der Sozialversicherungen politisches Handeln nötig ist, um Fehlentwicklungen von gewaltigem Ausmass zu verhindern. Insbesondere bei der AHV sind Bundesrat und Parlament gefordert. Wir konzentrieren uns in der Folge auf die AHV, als eines der zentralen Sozialwerke unseres Landes.</p><p>Es stellt sich in diesem Zusammenhang nicht nur die Frage, wie die anstehenden Probleme materiell gelöst werden sollen. Diese Frage wird der Bundesrat durch entsprechende Botschaften angehen. Problematisch ist aber auch die bisherige Informationspolitik des Bundesrates, die kombiniert mit den üblichen Indiskretionen zu einer Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Grundsätzliches</p><p>1.1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine offene und ehrliche Informationspolitik bezüglich der AHV und der übrigen Sozialversicherungen u.a. deshalb nötig ist, um das Vertrauen des Volkes in die Sozialwerke zu erhalten?</p><p>1.2. Eine offene und vollständige Information ist eine Voraussetzung dafür, dass der Souverän den notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Sozialwerke zustimmt. Wenn befürchtet werden muss, dass die Probleme nur teilweise auf den Tisch gelegt werden, so dass einer ersten Sanierungsvorlage bald eine zweite folgt, so fällt es wesentlich schwerer, Volk und Stände für die nötigen Opfer zu gewinnen. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>1.3. Im Vorfeld von Volksabstimmungen besteht immer die Gefahr, dass Informationen manipuliert oder selektiv ausgewählt werden, um das Resultat zu beeinflussen. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass derartige Taktiken zwar bei Privaten nicht verboten werden können, dass aber Bundesrat und Verwaltung sich dieses Mittels nicht bedienen dürfen, wenn das Vertrauen in die staatlichen Institutionen erhalten bleiben soll.</p><p>2. Bisherige Informationspolitik</p><p>2.1. Bereits in den achtziger Jahren wurde dargelegt, dass die AHV nach dem Jahre 2010 in ernsthafte Finanzprobleme geraten wird. Warum wurde nicht bereits damals ein Bericht wie der vorliegende Bericht 96 ausgearbeitet?</p><p>2.2. Lagen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim BSV, vor dem Bericht 96 Schätzungen über die Entwicklung der AHV nach dem Jahre 2010 vor? Wenn ja, seit wann lagen diese Schätzungen vor? Wie lauteten sie? Warum wurden sie nicht publiziert?</p><p>2.3. Der offene Brief von Frau Bundesrätin Dreifuss zur Finanzierung der AHV, der im Vorfeld der Abstimmung über die 10. AHV-Revision publiziert wurde, schweigt sich über die Entwicklung nach dem Jahre 2010 aus. Lagen damals wirklich keine Schätzungen über diese Entwicklung vor?</p><p>2.4. Der .Offene Brief. musste in breiten Kreisen den Eindruck erwecken, dass die Finanzierung der AHV gesichert sei, wenn das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent erhoben werde. Auch wenn bewusst über die Zeit nach 2010 keine Angaben gemacht wurden, musste doch der Eindruck entstehen, dass bis zu diesem Jahre alles gesichert sei und danach keine zusätzlichen Probleme erkennbar seien. Teilt der Bundesrat die Einschätzung der Wirkung dieses Briefes?</p><p>2.5. Wir beurteilt der Bundesrat die Informationspolitik der beteiligten Bundesstellen in den Jahren 1987 - 1995 im Lichte der Erkenntnisse des Berichts 96? Wurden alle Abklärungen getroffen, die möglich waren? Wurden die Ergebnisse vollständig publiziert?</p><p>3. Zukünftige Abklärungen</p><p>3.1. Der Bericht 96 macht deutlich, dass sich je nach der Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung unterschiedliche Probleme bei den Sozialwerken und insbesondere der AHV ergeben. Probleme ergeben sich auf jeden Fall, d.h. auch wenn die optimistischen Szenarien zutreffen. Teilt der Bundesrat diese Meinung?</p><p>3.2. Der Bericht 96 stellt mit seinen unterschiedlichen Szenarien dar, in welchem Bereich und Umfang Finanzierungslücken entstehen. Die berechneten Werte sind verständlicherweise mit einem Fehlerspielraum behaftet. Im Laufe der Zeit können Annahmen über die Entwicklung der einzelnen Faktoren durch effektive Daten ersetzt werden, so dass das Feld der möglichen Finanzierungslücken eingeengt werden kann. Ist der Bundesrat bereit, den Bericht 96 im Sinne einer rollenden Planung weiterzuführen? Hält er es für realistisch, z.B. alle zwei Jahre einen Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialwerke zu erstellen und zu publizieren?</p><p>4. AHV-Fonds und Zinsen</p><p>4.1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Probleme wesentlich verschlimmern, wenn der AHV-Fonds aufgebraucht würde und die AHV zusätzlich mit Schuldzinsen belastet würde?</p><p>4.2. Der AHV-Fonds erfüllt eine wichtige Pufferfunktion, indem er eine ungünstigere Entwicklung oder eine verspätete politische Entscheidung (z.B. beim negativen Ausgang einer Volksabstimmung) vorübergehend auffangen kann. Der Fonds stellt damit eine zusätzliche Absicherung für derartige ausserordentliche Entwicklungen dar. Diese Funktion kann nicht erfüllt werden, wenn ein Aufbrauchen des Fonds im Rahmen der erwarteten normalen Entwicklung eingeplant wird. Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>4.3. Im Bericht 96 werden die negativen und positiven Zinsen der AHV nicht berücksichtigt. Dies ist angesichts der Aufgabenstellung absolut verständlich, In der Realität werden diese Zinsen aber eine grosse und bei einer allfälligen Verschuldung der AHV eine dramatische Rolle spielen. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>4.4. ist der Bundesrat bereit, den Bericht 96 dahingehend zu ergänzen, dass für die verschiedenen Szenarien auch die Entwicklung des AHV-Fonds und der entsprechenden Zinsen aufgezeigt wird?</p>
- Offene Informationspolitik bei den Sozialversicherungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Grundsätzliches</p><p>Eine offene, ehrliche und umfassende Informationspolitik ist notwendig. Die folgende Stellungnahme zur bisherigen Informationspolitik im Bereiche der AHV macht deutlich, dass der Bundesrat sich hier nichts vorwerfen lassen muss. Insbesondere wurde über die 10. AHV-Revision im Vorfeld der Abstimmung vom 25. Juni 1995 umfassend und korrekt informiert.</p><p></p><p>2. Bisherige Informationspolitik</p><p></p><p>2.1 und 2.2 Der 1982 vom Bundesamt für Sozialversicherung publizierte Bericht über versicherungstechnische, finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte der sozialen Sicherheit in der Schweiz bot erstmals einen Gesamtüberblick über die mögliche künftige Entwicklung der verschiedenen Sozialversicherungszweige. Im Vordergrund standen damals aber kausale Zusammenhänge und nicht zahlenmässige Voraussagen. Ergänzt wurde dieser Bericht 1985 durch einen Expertenbericht "Perspektiven der sozialen Sicherheit".</p><p>Im Bereiche der AHV wurde der Einfluss der demographischen Entwicklung auf die Finanzierung in einem Bericht vom 18.3.1988 vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung publiziert und eine zweite überarbeitete Fassung erschien 1990. Diese überarbeitete Fassung, die den Perspektivraum von 1988 - 2040 abdeckt, findet sich auch in der Botschaft über die 10. AHV-Revision vom 5. März 1990. Im Referenzszenario steigt der notwendige Beitragssatz in Lohnprozenten von 8,3 Prozent (1993) auf 9,7 Prozent (2005), auf 11,6 Prozent (2015) und auf 13,0 Prozent (2025). Dies bei unverändertem Beitragssatz der öffentlichen Hand von 20 Prozent an den Ausgaben.</p><p></p><p>2.3 und 2.4 Der "Offene Brief" von Frau Bundesrätin Dreifuss sieht eine Entwicklung der AHV in drei Phasen: Kurzfristig wird noch kein zusätzlicher Beitragsbedarf benötigt, mittelfristig ist man auf das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent angewiesen, längerfristig muss die Finanzierung mit einer 11. AHV-Revision angepasst werden. Diese Einschätzung ist nach wie vor gültig. Im offenen Brief wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Frage der Beiträge der Versicherten oder der öffentlichen Hand im Rahmen der 11. AHV-Revision beantwortet werden muss.</p><p></p><p>2.5 Unseres Erachtens wurde in der Vergangenheit in genügendem Ausmass informiert. Was noch fehlte, war eine Gesamtschau der Finanzierungsperspektiven über alle Sozialversicherungszweige hinweg. Diese Lücke wurde mit dem Bericht 96 geschlossen.</p><p></p><p>3. Zukünftige Abklärungen</p><p></p><p>3.1 Im Bericht wird festgehalten, dass dem Referenzszenario vorsichtige Wachstumsannahmen (durchschnittliches BIP-Wachstum pro Jahr von 1,3 Prozent bis 2010 und von 0,5 Prozent zwischen 2010 und 2025) zugrundegelegt sind. Selbst wenn das Ausmass der Mehrbelastung stark von den gewählten Szenarien abhängig ist, besteht auf jeden Fall ein Handlungsbedarf.</p><p></p><p>3.2 In der AHV existiert seit langer Zeit eine rollende Planung. Im Rahmen des kürzerfristigen Finanzplanes des Bundeshaushaltes werden nach den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung bezüglich Lohn- und Preisentwicklung die Ausgaben der AHV fortgeschrieben. Der Finanzhaushalt wird regelmässig angepasst und im Jahresbericht über die Sozialwerke AHV/IV/EO für eine künftige Periode von 10 Jahren publiziert. Im Gegensatz dazu sind Szenarien auf einen längeren Zeitraum angelegt und sollen das Spektrum von Entwicklungen bei verschiedenen Annahmen aufzeigen. Die eingegebenen Parameter sind Durchschnittswerte, die die tatsächlich auftretenden kurzfristigen Schwankungen nicht erfassen. Eine periodische Überarbeitung ist hier ebenfalls angebracht, der vorgeschlagene Zeitraum von 2 Jahren erscheint uns allerdings hierfür zu kurz.</p><p></p><p>4. AHV-Fonds und Zinsen</p><p></p><p>4.1 und 4.2 Der Ausgleichsfonds der AHV besitzt verschiedene Funktionen: Er stellt sicher, dass die Liquidität der AHV gewährleistet bleibt, er dient als Schwankungsreserve (z. B. bei konjunkturellen Schwankungen auf der Einnahmenseite) und er gewährt den notwendigen zeitlichen Spielraum für politische Entscheidungen zur Behebung allfällig auftretender Finanzierungslücken</p><p></p><p>Damit der Fonds diese Funktion wahrnehmen kann, müssen Jahre in Kauf genommen werden, in denen der Fonds den Betrag einer Jahresausgabe unterschreitet, wie dies bereits in den Jahren 1978 - 1990 der Fall war. Die nötigen politischen Entscheide müssen und werden aber fallen, bevor der Ausgleichsfonds seine Deckungsfunktion völlig verliert, eine Belastung der AHV mit Schuldzinsen (wie dies heute leider bei der IV der Fall ist) kann auf keinen Fall in Frage kommen. Die von den Räten angenommene Motion Schiesser betreffend die langfristige Finanzierung der AHV verlangt u.a. auch deshalb eine möglichst rasche Unterbreitung einer Vorlage zur 11. AHV-Revision.</p><p></p><p>4.3. und 4.4 Eine Berücksichtigung der Zinsen der AHV enthält der Finanzhaushalt. Für den langen Zeitraum von Szenarienbetrachtungen ist der Einbezug der Zinsen nicht sinnvoll. die Szenarien zeigen vielmehr den Mehrbedarf auf, der gedeckt werden muss, um eine negative Entwicklung des AHV-Fonds zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen (im folgenden Bericht 96) zeigt mit aller Deutlichkeit, dass auf dem Gebiete der Sozialversicherungen politisches Handeln nötig ist, um Fehlentwicklungen von gewaltigem Ausmass zu verhindern. Insbesondere bei der AHV sind Bundesrat und Parlament gefordert. Wir konzentrieren uns in der Folge auf die AHV, als eines der zentralen Sozialwerke unseres Landes.</p><p>Es stellt sich in diesem Zusammenhang nicht nur die Frage, wie die anstehenden Probleme materiell gelöst werden sollen. Diese Frage wird der Bundesrat durch entsprechende Botschaften angehen. Problematisch ist aber auch die bisherige Informationspolitik des Bundesrates, die kombiniert mit den üblichen Indiskretionen zu einer Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Grundsätzliches</p><p>1.1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine offene und ehrliche Informationspolitik bezüglich der AHV und der übrigen Sozialversicherungen u.a. deshalb nötig ist, um das Vertrauen des Volkes in die Sozialwerke zu erhalten?</p><p>1.2. Eine offene und vollständige Information ist eine Voraussetzung dafür, dass der Souverän den notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Sozialwerke zustimmt. Wenn befürchtet werden muss, dass die Probleme nur teilweise auf den Tisch gelegt werden, so dass einer ersten Sanierungsvorlage bald eine zweite folgt, so fällt es wesentlich schwerer, Volk und Stände für die nötigen Opfer zu gewinnen. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>1.3. Im Vorfeld von Volksabstimmungen besteht immer die Gefahr, dass Informationen manipuliert oder selektiv ausgewählt werden, um das Resultat zu beeinflussen. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass derartige Taktiken zwar bei Privaten nicht verboten werden können, dass aber Bundesrat und Verwaltung sich dieses Mittels nicht bedienen dürfen, wenn das Vertrauen in die staatlichen Institutionen erhalten bleiben soll.</p><p>2. Bisherige Informationspolitik</p><p>2.1. Bereits in den achtziger Jahren wurde dargelegt, dass die AHV nach dem Jahre 2010 in ernsthafte Finanzprobleme geraten wird. Warum wurde nicht bereits damals ein Bericht wie der vorliegende Bericht 96 ausgearbeitet?</p><p>2.2. Lagen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim BSV, vor dem Bericht 96 Schätzungen über die Entwicklung der AHV nach dem Jahre 2010 vor? Wenn ja, seit wann lagen diese Schätzungen vor? Wie lauteten sie? Warum wurden sie nicht publiziert?</p><p>2.3. Der offene Brief von Frau Bundesrätin Dreifuss zur Finanzierung der AHV, der im Vorfeld der Abstimmung über die 10. AHV-Revision publiziert wurde, schweigt sich über die Entwicklung nach dem Jahre 2010 aus. Lagen damals wirklich keine Schätzungen über diese Entwicklung vor?</p><p>2.4. Der .Offene Brief. musste in breiten Kreisen den Eindruck erwecken, dass die Finanzierung der AHV gesichert sei, wenn das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent erhoben werde. Auch wenn bewusst über die Zeit nach 2010 keine Angaben gemacht wurden, musste doch der Eindruck entstehen, dass bis zu diesem Jahre alles gesichert sei und danach keine zusätzlichen Probleme erkennbar seien. Teilt der Bundesrat die Einschätzung der Wirkung dieses Briefes?</p><p>2.5. Wir beurteilt der Bundesrat die Informationspolitik der beteiligten Bundesstellen in den Jahren 1987 - 1995 im Lichte der Erkenntnisse des Berichts 96? Wurden alle Abklärungen getroffen, die möglich waren? Wurden die Ergebnisse vollständig publiziert?</p><p>3. Zukünftige Abklärungen</p><p>3.1. Der Bericht 96 macht deutlich, dass sich je nach der Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung unterschiedliche Probleme bei den Sozialwerken und insbesondere der AHV ergeben. Probleme ergeben sich auf jeden Fall, d.h. auch wenn die optimistischen Szenarien zutreffen. Teilt der Bundesrat diese Meinung?</p><p>3.2. Der Bericht 96 stellt mit seinen unterschiedlichen Szenarien dar, in welchem Bereich und Umfang Finanzierungslücken entstehen. Die berechneten Werte sind verständlicherweise mit einem Fehlerspielraum behaftet. Im Laufe der Zeit können Annahmen über die Entwicklung der einzelnen Faktoren durch effektive Daten ersetzt werden, so dass das Feld der möglichen Finanzierungslücken eingeengt werden kann. Ist der Bundesrat bereit, den Bericht 96 im Sinne einer rollenden Planung weiterzuführen? Hält er es für realistisch, z.B. alle zwei Jahre einen Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialwerke zu erstellen und zu publizieren?</p><p>4. AHV-Fonds und Zinsen</p><p>4.1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Probleme wesentlich verschlimmern, wenn der AHV-Fonds aufgebraucht würde und die AHV zusätzlich mit Schuldzinsen belastet würde?</p><p>4.2. Der AHV-Fonds erfüllt eine wichtige Pufferfunktion, indem er eine ungünstigere Entwicklung oder eine verspätete politische Entscheidung (z.B. beim negativen Ausgang einer Volksabstimmung) vorübergehend auffangen kann. Der Fonds stellt damit eine zusätzliche Absicherung für derartige ausserordentliche Entwicklungen dar. Diese Funktion kann nicht erfüllt werden, wenn ein Aufbrauchen des Fonds im Rahmen der erwarteten normalen Entwicklung eingeplant wird. Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>4.3. Im Bericht 96 werden die negativen und positiven Zinsen der AHV nicht berücksichtigt. Dies ist angesichts der Aufgabenstellung absolut verständlich, In der Realität werden diese Zinsen aber eine grosse und bei einer allfälligen Verschuldung der AHV eine dramatische Rolle spielen. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>4.4. ist der Bundesrat bereit, den Bericht 96 dahingehend zu ergänzen, dass für die verschiedenen Szenarien auch die Entwicklung des AHV-Fonds und der entsprechenden Zinsen aufgezeigt wird?</p>
- Offene Informationspolitik bei den Sozialversicherungen
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