Landwirtschaftliche Forschungspolitik

ShortId
96.3308
Id
19963308
Updated
10.04.2024 10:36
Language
de
Title
Landwirtschaftliche Forschungspolitik
AdditionalIndexing
Agrarforschung;landwirtschaftliche Forschungsanstalten;Risikoforschung;Gentechnologie;umweltgefährdende Mikroorganismen;Pflanzenzucht
1
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L06K070601050104, Gentechnologie
  • L05K0804060203, landwirtschaftliche Forschungsanstalten
  • L05K1401010113, Pflanzenzucht
  • L04K06020106, umweltgefährdende Mikroorganismen
  • L05K1602020801, Risikoforschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem neuen Artikel 31octies der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft die Aufgabe, einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu leisten. Dies hat im Sinne der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen - mit möglichst nachhaltigen Produktionsweisen - zu geschehen. Gleichzeitig wird weltweit grosse Hoffnung in die Gentechnologie gesetzt, nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch zur Lösung der Ernährungsprobleme der Welt, um den absehbaren Engpässen, die aufgrund des Wachstums der Erdbevölkerung erwartet werden, frühzeitig entgegenwirken zu können. Dies soll dadurch geschehen, dass beispielsweise die klassische Pflanzenzüchtung durch die Gentechnologie gezielt unterstützt wird.</p>
  • <p>1. Da die landwirtschaftliche Produktion im wesentlichen auf biologischen Prozessen basiert, stellen die Bio- und Gentechnologie wichtige, die konventionellen Methoden ergänzende Technologien dar. Was insbesondere die Gentechnologie anbelangt, so sieht man zur Zeit speziell im Bereich der Pflanzenzüchtung die Möglichkeit eines sinnvollen Einsatzes. Es ist davon auszugehen, dass weltweit die Erforschung und Entwicklung von gentechnischen Methoden in der Landwirtschaft weiter gefördert und an Bedeutung zunehmen werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass, bei zweckmässiger und verantwortungsvoller Anwendung, die Gentechnologie geeignet ist, die klassische Pflanzenzüchtung zu unterstützen. Dies soll dort erfolgen, wo in sinnvoller Weise die klassische Züchtung mit verbesserten Diagnosemethoden oder gentechnischen Ansätzen ergänzt werden kann. Er erachtet deshalb ihre Förderung als notwendig. Der Bundesrat legt aber grossen Wert darauf, dass neben dem Nutzen dieser neuen Technologie auch die Risiken von gentechnischen Veränderungen erforscht werden müssen, um Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen zu können.</p><p></p><p>2. Die Züchtungsarbeiten der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten sollen dazu beitragen, die verfassungsmässigen Ziele der Landwirtschaft zu erfüllen. So soll die Landwirtschaft durch eine markt- und umweltgerechte Produktion einen wesentlichen Beitrag zu einer gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln leisten. Die Erfüllung dieses Auftrages kann nur über die Förderung einer nachhaltig produzierenden und auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten ausgerichtete Landwirtschaft geschehen. So gilt es einerseits die Nährstoffaufnahme sowie die Resistenz gegenüber Schädlingen und Krankheiten zu verbessern. Dadurch soll der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel verhindert und die Ertragssicherheit erhöht werden. Andererseits müssen die Produkte die geforderten Qualitätsansprüche erfüllen.</p><p></p><p>Die von den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten hervorgebrachten Züchtungen im Nahrungs- sowie Futtermittelbereich haben insbesondere den Anbau- und Qualitätsansprüchen der Integrierten Produktion und des Biologischen Landbaus zu genügen. Zusätzlich sind im Rahmen der Züchtungsarbeit Anstrengungen hinsichtlich der Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt zu unternehmen.</p><p></p><p>3. An den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten werden verschiedene Nahrungs- und Futtermittelpflanzen züchterisch bearbeitet. Es zeigt sich dabei, dass diese spezifisch für den Anbau in der Schweiz gezüchteten Sorten auch international beachtet werden.</p><p></p><p>Die für die Praxis vorgesehenen Sorten werden zur Zeit noch ohne Anwendung gentechnischer Methoden gezüchtet. Gleichzeitig gilt es aber schon heute zu überprüfen, ob die neuen Zuchtmethoden genauso erfolgreich und problemlos sind wie die klassischen. Die Überprüfung dieser Frage geschieht im Rahmen des Modul 6 des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Die Arbeit wird aufgrund ihrer Praxsisrelevanz in enger Zusammenarbeit zwischen der anwendungsorientierten Forschung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und der Grundlagenforschung der Hochschulen durchgeführt. Nach Abschluss dieses Moduls soll geprüft werden, wie die daraus gewonnenen Erkenntnisse in zweckmässiger Weise in die Züchtungsprogramme der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten aufgenommen werden können.</p><p></p><p>4. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 festgehalten, legt der Bundesrat grossen Wert darauf, dass beim Einsatz der Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung ebenfalls der Frage nach möglichen Risiken nachgegangen wird. Diesbezüglich haben die ersten Freisetzungsversuche in der Schweiz, die 1991 und 1992 an der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins (RAC) durchgeführt wurden, erste wertvolle Erkenntnisse hervorgebracht.</p><p></p><p>Weitere wichtige Forschungsarbeiten laufen zur Zeit unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten im Rahmen des Moduls 5B des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Im Rahmen dieses Moduls werden unter anderem Fragen hinsichtlich der sicheren Handhabung transgener Pflanzen sowie des Genflusses zwischen Kulturpflanzen und Unkräutern bearbeitet.</p><p></p><p>Die aus diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung der ökologischen Risikoforschung sowie des Aufbaus von Langzeit-Monitorings geben können. Diese wichtigen Aufgaben gehören nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls in das Pflichtenheft der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, können aber von diesen aufgrund ihres breitgefächerten Aufgabengebietes nicht allein getragen werden. Ihre Mitwirkung muss sich deshalb auf spezifische Fachbereiche konzentrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass im Rahmen des Verfassungsauftrages die Gentechnologie geeignet ist, die klassische Pflanzenzüchtung nachhaltig zu ergänzen und daher zu fördern ist.</p><p>2. Welches sind die Ziele der Pflanzenzüchtung der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und was unternehmen diese zur Erfüllung des Verfassungsauftrages?</p><p>3. Welche Anstrengungen unternehmen die Forschungsanstalten in dieser Hinsicht?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat als erforderlich, dass die Forschungsanstalten - auch in Anbetracht des weltweit zunehmenden Einsatzes von transgenem Saatgut - ihre Anstrengungen im Bereich der ökologischen Risikoforschung und des Langzeit-Monitorings weiter führen sollten?</p>
  • Landwirtschaftliche Forschungspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem neuen Artikel 31octies der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft die Aufgabe, einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu leisten. Dies hat im Sinne der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen - mit möglichst nachhaltigen Produktionsweisen - zu geschehen. Gleichzeitig wird weltweit grosse Hoffnung in die Gentechnologie gesetzt, nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch zur Lösung der Ernährungsprobleme der Welt, um den absehbaren Engpässen, die aufgrund des Wachstums der Erdbevölkerung erwartet werden, frühzeitig entgegenwirken zu können. Dies soll dadurch geschehen, dass beispielsweise die klassische Pflanzenzüchtung durch die Gentechnologie gezielt unterstützt wird.</p>
    • <p>1. Da die landwirtschaftliche Produktion im wesentlichen auf biologischen Prozessen basiert, stellen die Bio- und Gentechnologie wichtige, die konventionellen Methoden ergänzende Technologien dar. Was insbesondere die Gentechnologie anbelangt, so sieht man zur Zeit speziell im Bereich der Pflanzenzüchtung die Möglichkeit eines sinnvollen Einsatzes. Es ist davon auszugehen, dass weltweit die Erforschung und Entwicklung von gentechnischen Methoden in der Landwirtschaft weiter gefördert und an Bedeutung zunehmen werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass, bei zweckmässiger und verantwortungsvoller Anwendung, die Gentechnologie geeignet ist, die klassische Pflanzenzüchtung zu unterstützen. Dies soll dort erfolgen, wo in sinnvoller Weise die klassische Züchtung mit verbesserten Diagnosemethoden oder gentechnischen Ansätzen ergänzt werden kann. Er erachtet deshalb ihre Förderung als notwendig. Der Bundesrat legt aber grossen Wert darauf, dass neben dem Nutzen dieser neuen Technologie auch die Risiken von gentechnischen Veränderungen erforscht werden müssen, um Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen zu können.</p><p></p><p>2. Die Züchtungsarbeiten der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten sollen dazu beitragen, die verfassungsmässigen Ziele der Landwirtschaft zu erfüllen. So soll die Landwirtschaft durch eine markt- und umweltgerechte Produktion einen wesentlichen Beitrag zu einer gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln leisten. Die Erfüllung dieses Auftrages kann nur über die Förderung einer nachhaltig produzierenden und auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten ausgerichtete Landwirtschaft geschehen. So gilt es einerseits die Nährstoffaufnahme sowie die Resistenz gegenüber Schädlingen und Krankheiten zu verbessern. Dadurch soll der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel verhindert und die Ertragssicherheit erhöht werden. Andererseits müssen die Produkte die geforderten Qualitätsansprüche erfüllen.</p><p></p><p>Die von den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten hervorgebrachten Züchtungen im Nahrungs- sowie Futtermittelbereich haben insbesondere den Anbau- und Qualitätsansprüchen der Integrierten Produktion und des Biologischen Landbaus zu genügen. Zusätzlich sind im Rahmen der Züchtungsarbeit Anstrengungen hinsichtlich der Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt zu unternehmen.</p><p></p><p>3. An den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten werden verschiedene Nahrungs- und Futtermittelpflanzen züchterisch bearbeitet. Es zeigt sich dabei, dass diese spezifisch für den Anbau in der Schweiz gezüchteten Sorten auch international beachtet werden.</p><p></p><p>Die für die Praxis vorgesehenen Sorten werden zur Zeit noch ohne Anwendung gentechnischer Methoden gezüchtet. Gleichzeitig gilt es aber schon heute zu überprüfen, ob die neuen Zuchtmethoden genauso erfolgreich und problemlos sind wie die klassischen. Die Überprüfung dieser Frage geschieht im Rahmen des Modul 6 des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Die Arbeit wird aufgrund ihrer Praxsisrelevanz in enger Zusammenarbeit zwischen der anwendungsorientierten Forschung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und der Grundlagenforschung der Hochschulen durchgeführt. Nach Abschluss dieses Moduls soll geprüft werden, wie die daraus gewonnenen Erkenntnisse in zweckmässiger Weise in die Züchtungsprogramme der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten aufgenommen werden können.</p><p></p><p>4. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 festgehalten, legt der Bundesrat grossen Wert darauf, dass beim Einsatz der Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung ebenfalls der Frage nach möglichen Risiken nachgegangen wird. Diesbezüglich haben die ersten Freisetzungsversuche in der Schweiz, die 1991 und 1992 an der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins (RAC) durchgeführt wurden, erste wertvolle Erkenntnisse hervorgebracht.</p><p></p><p>Weitere wichtige Forschungsarbeiten laufen zur Zeit unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten im Rahmen des Moduls 5B des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Im Rahmen dieses Moduls werden unter anderem Fragen hinsichtlich der sicheren Handhabung transgener Pflanzen sowie des Genflusses zwischen Kulturpflanzen und Unkräutern bearbeitet.</p><p></p><p>Die aus diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung der ökologischen Risikoforschung sowie des Aufbaus von Langzeit-Monitorings geben können. Diese wichtigen Aufgaben gehören nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls in das Pflichtenheft der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, können aber von diesen aufgrund ihres breitgefächerten Aufgabengebietes nicht allein getragen werden. Ihre Mitwirkung muss sich deshalb auf spezifische Fachbereiche konzentrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass im Rahmen des Verfassungsauftrages die Gentechnologie geeignet ist, die klassische Pflanzenzüchtung nachhaltig zu ergänzen und daher zu fördern ist.</p><p>2. Welches sind die Ziele der Pflanzenzüchtung der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und was unternehmen diese zur Erfüllung des Verfassungsauftrages?</p><p>3. Welche Anstrengungen unternehmen die Forschungsanstalten in dieser Hinsicht?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat als erforderlich, dass die Forschungsanstalten - auch in Anbetracht des weltweit zunehmenden Einsatzes von transgenem Saatgut - ihre Anstrengungen im Bereich der ökologischen Risikoforschung und des Langzeit-Monitorings weiter führen sollten?</p>
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