Überschreitung der gesetzlichen Restabfallmengen
- ShortId
-
96.3309
- Id
-
19963309
- Updated
-
10.04.2024 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Überschreitung der gesetzlichen Restabfallmengen
- AdditionalIndexing
-
Umweltvergiftung durch Metalle;Kadmium;nicht verwertbarer Abfall;Quecksilber;Getränkeverpackung;Umweltrecht;Mehrwegverpackung;Pfand;Haushaltsabfall;Batterie;Grenzwert
- 1
-
- L04K06010104, Haushaltsabfall
- L04K06010108, nicht verwertbarer Abfall
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K06020313, Umweltvergiftung durch Metalle
- L06K070502010106, Kadmium
- L06K070502010116, Quecksilber
- L06K070101010202, Getränkeverpackung
- L06K070101010203, Mehrwegverpackung
- L06K050702010101, Pfand
- L05K1701010301, Batterie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei verschiedenen Abfallarten werden die Restabfallmengen gemäss Umweltschutzgesetz und Stoffverordnung nach wie vor in bedeutendem Umfang überschritten, z. B. bei Batterien und bei PET-Flaschen.</p><p>Dies ist generell unbefriedigend und im Bereich Batterien geradezu empörend, wurden doch inzwischen als schweizerische Pionierleistung ausreichende Recyclinganlagen erstellt und gibt es doch in Form von Nickel-Metallhydrid-Legierungen höherwertige Alternativen zu den Nickel-Cadmium-Batterien. Letztere erzeugen bei unsachgemässer Entsorgung (KVA, Deponien), wie sie heute noch in übermässiger Zahl vorkommt, schwere Schäden an Mensch und Umwelt durch Eintrag von Schwermetallen in den Boden.</p><p>Auch im PET-Bereich ist die bisherige Entwicklung bedenklich, sind doch die nun zum Einsatz gelangenden PET-Einwegflaschen umweltbelastender als die früher gebräuchlichen Mehrwegglasflaschen.</p><p>Es sei auch daran erinnert, dass der Verfassungsartikel betreffend Umweltschutz nunmehr 25 Jahre in Kraft ist und ein längeres Zuwarten von breiten Kreisen der Bevölkerung nicht verstanden wird.</p>
- <p>Im Bereich der Abfallwirtschaft verfolgt der Bundesrat vier Strategien, um die Belastung der Umwelt zu reduzieren. Es sind dies:</p><p>1. die Abfallvermeidung an der Quelle durch den Einsatz langlebiger Produkte und abfallarmer Verpackungen;</p><p>2. die Verminderung von Schadstoffen in Produktionsprozessen und Produkten;</p><p>3. die Abfallverminderung durch bessere Verwertung;</p><p>4. eine umweltverträgliche Behandlung der verbleibenden Abfälle im Inland.</p><p>In den in der Interpellation angesprochenen Bereichen gilt es abzuklären, ob Massnahmen aus ökologischer Sicht notwendig sind. Dort, wo dies zutrifft, sind das geeignete Instrument oder der Instrumentenmix zum Erreichen des Ziels auszuwählen und entsprechende Vorschriften zu erlassen.</p><p>Zu den Fragen im einzelnen:</p><p>1. Restabfallmengen, d. h. Grenzen für die im gemischten Abfall endenden Anteile bestimmter Produkte, hat der Bundesrat bis anhin nur für gewisse Getränkeverpackungen erlassen. Die Verordnung vom 22. August 1990 über Getränkeverpackungen (VGV) hält fest, welche Mengen von Einwegflaschen aus Glas oder PET sowie von Aluminium- und Stahlblechdosen im Siedlungsabfall enden dürfen. Die VGV gilt für kohlensäurehaltige Süssgetränke, Mineralwasser und Bier.</p><p>Ziel der VGV war es, die Wirtschaft zum Aufbau von leistungsfähigen Recyclingsystemen zu bewegen. Dieses Ziel wurde klar erreicht. Die Sammlung von Glas und Aluminiumdosen verläuft sehr erfolgreich: Beim Glasrecycling ist ein Anstieg von 57 Prozent des Verbrauchs (im Jahre 1989) auf 85 Prozent (im Jahre 1995) zu verzeichnen; bei Aludosen verbesserte sich das Recycling von 30 Prozent (im Jahre 1989) auf 85 Prozent (im Jahre 1995). Die Restabfallmengen der VGV für Glas, Aluminium- und Stahlblechdosen wurden immer eingehalten.</p><p>Das ebenfalls energisch vorangetriebene Recycling von PET-Flaschen konnte mit dem stark steigenden Absatz dieser leichten und bruchsicheren Gebinde nicht immer Schritt halten. Die zulässige Restabfallmenge wurde 1991 um einige Prozent und 1994 sowie 1995 deutlich überschritten.</p><p>2. In der Vergangenheit verursachte die Abfallverbrennung einen beträchtlichen Teil der Cadmium- und den überwiegenden Anteil der Quecksilberemissionen in die Luft. Eine der Ursachen bildeten quecksilber- und cadmiumhaltige Batterien. Mit der 1986 in Kraft gesetzten Stoffverordnung hat der Bundesrat den Gehalt von Quecksilber und von Cadmium der Alkali-Mangan- und der Kohle-Zink-Batterien stark gesenkt. Enthielten die 1987 verkauften Alkali-Mangan-Batterien noch rund 5000 Kilogramm Quecksilber, sank dieser Wert in den letzten Jahren auf wenige Kilogramm. Heute enthält der überwiegende Teil der in der Schweiz verkauften Batterien weder Quecksilber noch Cadmium.</p><p>Parallel zu dieser Reduktion des Schadstoffgehaltes von Batterien wurde mit der Luftreinhalte-Verordnung eine wirksame Abgasreinigung bei wichtigen Emittenten, insbesondere bei Kehrichtverbrennungsanlagen, vorgeschrieben. Diese Massnahmen erlaubten es, die Emissionen von Quecksilber und Cadmium gegenüber den in der Mitte der achtziger Jahre zu verzeichnenden Maximalwerten auf etwa einen Drittel zu senken. Mit der laufenden Anpassung der Anlagen an die 1992 verschärfte Luftreinhalte-Verordnung ist ein weiterer Rückgang der Emissionen vorgezeichnet.</p><p>3. Für Batterien, welche bereits heute weder Quecksilber noch Cadmium enthalten, drängt sich ein Pfand nicht mehr auf. Wegen dem in Kohle-Zink- und Alkali-Mangan-Batterien nach wie vor enthaltenen Zink und Mangan sind aber die separate Sammlung und Verwertung von Batterien in den bestehenden Recyclinganlagen weiterhin angezeigt. Dabei liegt der Rücklauf gebrauchter Batterien heute mit etwa 60 Prozent des Verbrauchs zu tief. Der Grund liegt vor allem in der fehlenden Finanzierung der Sammlung und des Transportes. Die Branche sieht sich nicht in der Lage, die freiwillige, vorgezogene Entsorgungsgebühr so weit zu erhöhen, dass diese beim angestrebten Rücklauf von rund 80 Prozent sowohl die Kosten der Sammlung als auch der Verwertung deckt. Der Bundesrat sieht deshalb vor, gestützt auf das geänderte Umweltschutzgesetz, Vorschriften über vorgezogene Entsorgungsgebühren für Alkali-Mangan- und Kohle-Zink-Batterien zu erlassen. Damit sollen die bestehenden finanziellen Hindernisse für eine bessere Sammlung und Verwertung abgebaut und die Sammelquote erhöht werden.</p><p>Problematischer ist die Situation bei den Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (Ni-Cd-Akkus). Diese wiederaufladbaren Batterien enthalten etwa 15 Prozent des toxischen Schwermetalls Cadmium. Mit den jährlich verkauften rund 200 bis 300 Tonnen Ni-Cd-Akkus gelangen rund 30 bis 40 Tonnen Cadmium in den Umlauf. Werden die Ni-Cd-Akkus über den Kehricht entsorgt, belastet dieses Cadmium die Abfallentsorgung, d. h. insbesondere die Rückstände aus der Rauchgasreinigung bei Kehrichtverbrennungsanlagen. Da Ni-Cd-Akkus die bei weitem bedeutendste Ursache für die Cadmium-Belastung der Abfälle darstellen, sind angesichts der Toxizität dieses Metalls zusätzliche Massnahmen angezeigt. Einerseits muss der Rücklauf drastisch verbessert werden; andererseits gilt es, den Ersatz der cadmiumhaltigen Akkumulatoren überall dort zu fördern, wo heute schadstoffarme Alternativen (z. B. Nickel-Hydrid- oder Alkali-Mangan-Akkumulatoren) einsetzbar sind. Der Bundesrat hält deshalb die Einführung eines Pfandes auf Ni-Cd-Akkus für gerechtfertigt. Das Eidgenössische Departement des Innern bereitet eine entsprechende Änderung der Stoffverordnung vor, die im Laufe des Jahres 1997 in Kraft gesetzt werden soll.</p><p>4. Der starke Anstieg des Einsatzes von Einweg-PET-Flaschen war seinerzeit nicht vorauszusehen, wurde doch erwartet, dass ein wesentlicher Teil der PET-Flaschen wiederbefüllt würde. Diese Mehrwegflaschen haben sich bis jetzt aus technischen Gründen nur für Süssgetränke durchgesetzt. Bei Mineralwässern ergeben sich Probleme mit der Übertragung von Geschmacksstoffen.</p><p>Angesichts der relativ geringen ökologischen Unterschiede zwischen dem Einsatz von PET-Flaschen mit einem hohen Recyclinggrad und der Verwendung von Glasmehrwegflaschen scheint dem Bundesrat eine verpflichtende Regelung zugunsten des Einsatzes von Glasmehrwegflaschen nicht gerechtfertigt. Die relativ geringen Probleme, die der Abfallentsorgung zurzeit aus PET-Flaschen im Siedlungsabfall entstehen, rechtfertigen ebenfalls keine volkswirtschaftlich teure Bepfandung sämtlicher Flaschen. Im Vordergrund steht deshalb eine Anpassung der Bedingungen der VGV an die technische Entwicklung, welche dazu geführt hat, dass heute statt der seinerzeit erwarteten rund 6000 bis 8000 Tonnen PET-Flaschen über 17 000 Tonnen pro Jahr abgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, die VGV so anzupassen, dass auch für PET-Flaschen eine weitere Verbesserung der Rücklaufquoten sichergestellt wird. Auf ein Pfand soll vorläufig verzichtet werden, doch muss das Pfand als Druckmittel weiterhin bestehenbleiben für den Fall, dass die Wirtschaft die gegenwärtigen Probleme beim PET-Recycling nicht löst.</p><p>5. Glasmehrwegflaschen sind den Einwegflaschen aus Glas ökologisch überlegen. Sowohl die Gebinde für Bier als auch für Mineralwasser und kohlesäurehaltige Süssgetränke fallen in den Geltungsbereich der VGV. Der Anteil der im Siedlungsabfall endenden Glasverpackungen aus dem Geltungsbereich der VGV ist seit 1990 rückläufig, und die Bedingungen der VGV (Restabfallmengen für Glas) sind klar eingehalten. Damit besteht zurzeit kein Anlass für die Erhebung eines Pfandes auf diesen Gebinden.</p><p>Beim Wein sind dem Einsatz von Mehrwegflaschen enge Grenzen gesetzt. Der zunehmende Import von abgefüllten Weinen aus praktisch allen international bedeutenden Weinbaugebieten führt zu einer Vielzahl verschiedener Flaschentypen auf dem Schweizer Markt. Deshalb liefern deren Sammlung und Sortierung nur einen geringen Prozentsatz an standardisierten und damit wiederverwendbaren Flaschen. Auch nach der Einführung eines Pfandes müsste der Grossteil der Weinflaschen ins Glasrecycling gegeben werden. Dort enden die Flaschen aber schon heute, ohne dass ein volkswirtschaftlich teures Pfandsystem eingeführt ist.</p><p>6. Bedeutendere ökologische Probleme als bei Getränkeverpackungen stellen sich zurzeit noch bei der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Rechsteiner Rudolf (AB 1996 N 1296) ausführte, bereitet das Buwal Regelungen für diesen Bereich vor. Zentrale Inhalte sind eine Rücknahmepflicht des Handels für gebrauchte Geräte, minimale Anforderungen an die Entsorgung sowie eine Kontrolle des Exportes von nicht mehr funktionstüchtigen Geräten. Falls die Wirtschaft auch nach dem Erlass einer solchen Verordnung kein umfassendes Finanzierungssystem für die Entsorgung dieser Geräte aufbaut, kann der Bundesrat, gestützt auf das geänderte Umweltschutzgesetz, Vorschriften über die Erhebung von vorgezogenen Entsorgungsgebühren erlassen.</p><p>Finanzielle Probleme sind noch bei der Verwertung von Altglas und Altpapier zu lösen. Hier verursachen tiefe Altstoffpreise den Gemeinden zeitweise beträchtliche Kosten. Dies ist besonders ausgeprägt beim Altpapier, dessen Preis innerhalb weniger Monate stark schwankt. Um das Recycling zu finanzieren, steht eine freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft im Vordergrund. Falls eine solche Lösung nicht zustande kommt, wären staatliche Vorschriften über vorgezogene Entsorgungsgebühren zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchen Bereichen werden die Restabfallmengen bisher überschritten, um wieviel, und wie lange schon?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation bei den Emissionen von Cadmium und Quecksilber?</p><p>3. Wie lange gedenkt der Bundesrat noch zuzuwarten, bis er ein Pfand auf Batterien einführt?</p><p>4. Wie und wann gedenkt der Bundesrat etwas gegen die überhandnehmenden PET-Einwegflaschen ohne befriedigenden Stoffkreislauf zu unternehmen?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass auch im Bereich Glas, insbesondere bei den Einwegweinflaschen, den Einwegbierflaschen und den kleinen 3-Deziliter-Gebinden, Verbesserungen in Richtung Mehrwegsysteme endlich an der Zeit wären und mittels Pfandsystemen auch durchgesetzt werden sollten?</p><p>6. Welche Handlungsoptionen gedenkt der Bundesrat bei anderen Abfällen mit ungenügendem oder kritischem Rücklauf weiterzuverfolgen?</p>
- Überschreitung der gesetzlichen Restabfallmengen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei verschiedenen Abfallarten werden die Restabfallmengen gemäss Umweltschutzgesetz und Stoffverordnung nach wie vor in bedeutendem Umfang überschritten, z. B. bei Batterien und bei PET-Flaschen.</p><p>Dies ist generell unbefriedigend und im Bereich Batterien geradezu empörend, wurden doch inzwischen als schweizerische Pionierleistung ausreichende Recyclinganlagen erstellt und gibt es doch in Form von Nickel-Metallhydrid-Legierungen höherwertige Alternativen zu den Nickel-Cadmium-Batterien. Letztere erzeugen bei unsachgemässer Entsorgung (KVA, Deponien), wie sie heute noch in übermässiger Zahl vorkommt, schwere Schäden an Mensch und Umwelt durch Eintrag von Schwermetallen in den Boden.</p><p>Auch im PET-Bereich ist die bisherige Entwicklung bedenklich, sind doch die nun zum Einsatz gelangenden PET-Einwegflaschen umweltbelastender als die früher gebräuchlichen Mehrwegglasflaschen.</p><p>Es sei auch daran erinnert, dass der Verfassungsartikel betreffend Umweltschutz nunmehr 25 Jahre in Kraft ist und ein längeres Zuwarten von breiten Kreisen der Bevölkerung nicht verstanden wird.</p>
- <p>Im Bereich der Abfallwirtschaft verfolgt der Bundesrat vier Strategien, um die Belastung der Umwelt zu reduzieren. Es sind dies:</p><p>1. die Abfallvermeidung an der Quelle durch den Einsatz langlebiger Produkte und abfallarmer Verpackungen;</p><p>2. die Verminderung von Schadstoffen in Produktionsprozessen und Produkten;</p><p>3. die Abfallverminderung durch bessere Verwertung;</p><p>4. eine umweltverträgliche Behandlung der verbleibenden Abfälle im Inland.</p><p>In den in der Interpellation angesprochenen Bereichen gilt es abzuklären, ob Massnahmen aus ökologischer Sicht notwendig sind. Dort, wo dies zutrifft, sind das geeignete Instrument oder der Instrumentenmix zum Erreichen des Ziels auszuwählen und entsprechende Vorschriften zu erlassen.</p><p>Zu den Fragen im einzelnen:</p><p>1. Restabfallmengen, d. h. Grenzen für die im gemischten Abfall endenden Anteile bestimmter Produkte, hat der Bundesrat bis anhin nur für gewisse Getränkeverpackungen erlassen. Die Verordnung vom 22. August 1990 über Getränkeverpackungen (VGV) hält fest, welche Mengen von Einwegflaschen aus Glas oder PET sowie von Aluminium- und Stahlblechdosen im Siedlungsabfall enden dürfen. Die VGV gilt für kohlensäurehaltige Süssgetränke, Mineralwasser und Bier.</p><p>Ziel der VGV war es, die Wirtschaft zum Aufbau von leistungsfähigen Recyclingsystemen zu bewegen. Dieses Ziel wurde klar erreicht. Die Sammlung von Glas und Aluminiumdosen verläuft sehr erfolgreich: Beim Glasrecycling ist ein Anstieg von 57 Prozent des Verbrauchs (im Jahre 1989) auf 85 Prozent (im Jahre 1995) zu verzeichnen; bei Aludosen verbesserte sich das Recycling von 30 Prozent (im Jahre 1989) auf 85 Prozent (im Jahre 1995). Die Restabfallmengen der VGV für Glas, Aluminium- und Stahlblechdosen wurden immer eingehalten.</p><p>Das ebenfalls energisch vorangetriebene Recycling von PET-Flaschen konnte mit dem stark steigenden Absatz dieser leichten und bruchsicheren Gebinde nicht immer Schritt halten. Die zulässige Restabfallmenge wurde 1991 um einige Prozent und 1994 sowie 1995 deutlich überschritten.</p><p>2. In der Vergangenheit verursachte die Abfallverbrennung einen beträchtlichen Teil der Cadmium- und den überwiegenden Anteil der Quecksilberemissionen in die Luft. Eine der Ursachen bildeten quecksilber- und cadmiumhaltige Batterien. Mit der 1986 in Kraft gesetzten Stoffverordnung hat der Bundesrat den Gehalt von Quecksilber und von Cadmium der Alkali-Mangan- und der Kohle-Zink-Batterien stark gesenkt. Enthielten die 1987 verkauften Alkali-Mangan-Batterien noch rund 5000 Kilogramm Quecksilber, sank dieser Wert in den letzten Jahren auf wenige Kilogramm. Heute enthält der überwiegende Teil der in der Schweiz verkauften Batterien weder Quecksilber noch Cadmium.</p><p>Parallel zu dieser Reduktion des Schadstoffgehaltes von Batterien wurde mit der Luftreinhalte-Verordnung eine wirksame Abgasreinigung bei wichtigen Emittenten, insbesondere bei Kehrichtverbrennungsanlagen, vorgeschrieben. Diese Massnahmen erlaubten es, die Emissionen von Quecksilber und Cadmium gegenüber den in der Mitte der achtziger Jahre zu verzeichnenden Maximalwerten auf etwa einen Drittel zu senken. Mit der laufenden Anpassung der Anlagen an die 1992 verschärfte Luftreinhalte-Verordnung ist ein weiterer Rückgang der Emissionen vorgezeichnet.</p><p>3. Für Batterien, welche bereits heute weder Quecksilber noch Cadmium enthalten, drängt sich ein Pfand nicht mehr auf. Wegen dem in Kohle-Zink- und Alkali-Mangan-Batterien nach wie vor enthaltenen Zink und Mangan sind aber die separate Sammlung und Verwertung von Batterien in den bestehenden Recyclinganlagen weiterhin angezeigt. Dabei liegt der Rücklauf gebrauchter Batterien heute mit etwa 60 Prozent des Verbrauchs zu tief. Der Grund liegt vor allem in der fehlenden Finanzierung der Sammlung und des Transportes. Die Branche sieht sich nicht in der Lage, die freiwillige, vorgezogene Entsorgungsgebühr so weit zu erhöhen, dass diese beim angestrebten Rücklauf von rund 80 Prozent sowohl die Kosten der Sammlung als auch der Verwertung deckt. Der Bundesrat sieht deshalb vor, gestützt auf das geänderte Umweltschutzgesetz, Vorschriften über vorgezogene Entsorgungsgebühren für Alkali-Mangan- und Kohle-Zink-Batterien zu erlassen. Damit sollen die bestehenden finanziellen Hindernisse für eine bessere Sammlung und Verwertung abgebaut und die Sammelquote erhöht werden.</p><p>Problematischer ist die Situation bei den Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (Ni-Cd-Akkus). Diese wiederaufladbaren Batterien enthalten etwa 15 Prozent des toxischen Schwermetalls Cadmium. Mit den jährlich verkauften rund 200 bis 300 Tonnen Ni-Cd-Akkus gelangen rund 30 bis 40 Tonnen Cadmium in den Umlauf. Werden die Ni-Cd-Akkus über den Kehricht entsorgt, belastet dieses Cadmium die Abfallentsorgung, d. h. insbesondere die Rückstände aus der Rauchgasreinigung bei Kehrichtverbrennungsanlagen. Da Ni-Cd-Akkus die bei weitem bedeutendste Ursache für die Cadmium-Belastung der Abfälle darstellen, sind angesichts der Toxizität dieses Metalls zusätzliche Massnahmen angezeigt. Einerseits muss der Rücklauf drastisch verbessert werden; andererseits gilt es, den Ersatz der cadmiumhaltigen Akkumulatoren überall dort zu fördern, wo heute schadstoffarme Alternativen (z. B. Nickel-Hydrid- oder Alkali-Mangan-Akkumulatoren) einsetzbar sind. Der Bundesrat hält deshalb die Einführung eines Pfandes auf Ni-Cd-Akkus für gerechtfertigt. Das Eidgenössische Departement des Innern bereitet eine entsprechende Änderung der Stoffverordnung vor, die im Laufe des Jahres 1997 in Kraft gesetzt werden soll.</p><p>4. Der starke Anstieg des Einsatzes von Einweg-PET-Flaschen war seinerzeit nicht vorauszusehen, wurde doch erwartet, dass ein wesentlicher Teil der PET-Flaschen wiederbefüllt würde. Diese Mehrwegflaschen haben sich bis jetzt aus technischen Gründen nur für Süssgetränke durchgesetzt. Bei Mineralwässern ergeben sich Probleme mit der Übertragung von Geschmacksstoffen.</p><p>Angesichts der relativ geringen ökologischen Unterschiede zwischen dem Einsatz von PET-Flaschen mit einem hohen Recyclinggrad und der Verwendung von Glasmehrwegflaschen scheint dem Bundesrat eine verpflichtende Regelung zugunsten des Einsatzes von Glasmehrwegflaschen nicht gerechtfertigt. Die relativ geringen Probleme, die der Abfallentsorgung zurzeit aus PET-Flaschen im Siedlungsabfall entstehen, rechtfertigen ebenfalls keine volkswirtschaftlich teure Bepfandung sämtlicher Flaschen. Im Vordergrund steht deshalb eine Anpassung der Bedingungen der VGV an die technische Entwicklung, welche dazu geführt hat, dass heute statt der seinerzeit erwarteten rund 6000 bis 8000 Tonnen PET-Flaschen über 17 000 Tonnen pro Jahr abgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, die VGV so anzupassen, dass auch für PET-Flaschen eine weitere Verbesserung der Rücklaufquoten sichergestellt wird. Auf ein Pfand soll vorläufig verzichtet werden, doch muss das Pfand als Druckmittel weiterhin bestehenbleiben für den Fall, dass die Wirtschaft die gegenwärtigen Probleme beim PET-Recycling nicht löst.</p><p>5. Glasmehrwegflaschen sind den Einwegflaschen aus Glas ökologisch überlegen. Sowohl die Gebinde für Bier als auch für Mineralwasser und kohlesäurehaltige Süssgetränke fallen in den Geltungsbereich der VGV. Der Anteil der im Siedlungsabfall endenden Glasverpackungen aus dem Geltungsbereich der VGV ist seit 1990 rückläufig, und die Bedingungen der VGV (Restabfallmengen für Glas) sind klar eingehalten. Damit besteht zurzeit kein Anlass für die Erhebung eines Pfandes auf diesen Gebinden.</p><p>Beim Wein sind dem Einsatz von Mehrwegflaschen enge Grenzen gesetzt. Der zunehmende Import von abgefüllten Weinen aus praktisch allen international bedeutenden Weinbaugebieten führt zu einer Vielzahl verschiedener Flaschentypen auf dem Schweizer Markt. Deshalb liefern deren Sammlung und Sortierung nur einen geringen Prozentsatz an standardisierten und damit wiederverwendbaren Flaschen. Auch nach der Einführung eines Pfandes müsste der Grossteil der Weinflaschen ins Glasrecycling gegeben werden. Dort enden die Flaschen aber schon heute, ohne dass ein volkswirtschaftlich teures Pfandsystem eingeführt ist.</p><p>6. Bedeutendere ökologische Probleme als bei Getränkeverpackungen stellen sich zurzeit noch bei der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Rechsteiner Rudolf (AB 1996 N 1296) ausführte, bereitet das Buwal Regelungen für diesen Bereich vor. Zentrale Inhalte sind eine Rücknahmepflicht des Handels für gebrauchte Geräte, minimale Anforderungen an die Entsorgung sowie eine Kontrolle des Exportes von nicht mehr funktionstüchtigen Geräten. Falls die Wirtschaft auch nach dem Erlass einer solchen Verordnung kein umfassendes Finanzierungssystem für die Entsorgung dieser Geräte aufbaut, kann der Bundesrat, gestützt auf das geänderte Umweltschutzgesetz, Vorschriften über die Erhebung von vorgezogenen Entsorgungsgebühren erlassen.</p><p>Finanzielle Probleme sind noch bei der Verwertung von Altglas und Altpapier zu lösen. Hier verursachen tiefe Altstoffpreise den Gemeinden zeitweise beträchtliche Kosten. Dies ist besonders ausgeprägt beim Altpapier, dessen Preis innerhalb weniger Monate stark schwankt. Um das Recycling zu finanzieren, steht eine freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft im Vordergrund. Falls eine solche Lösung nicht zustande kommt, wären staatliche Vorschriften über vorgezogene Entsorgungsgebühren zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchen Bereichen werden die Restabfallmengen bisher überschritten, um wieviel, und wie lange schon?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation bei den Emissionen von Cadmium und Quecksilber?</p><p>3. Wie lange gedenkt der Bundesrat noch zuzuwarten, bis er ein Pfand auf Batterien einführt?</p><p>4. Wie und wann gedenkt der Bundesrat etwas gegen die überhandnehmenden PET-Einwegflaschen ohne befriedigenden Stoffkreislauf zu unternehmen?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass auch im Bereich Glas, insbesondere bei den Einwegweinflaschen, den Einwegbierflaschen und den kleinen 3-Deziliter-Gebinden, Verbesserungen in Richtung Mehrwegsysteme endlich an der Zeit wären und mittels Pfandsystemen auch durchgesetzt werden sollten?</p><p>6. Welche Handlungsoptionen gedenkt der Bundesrat bei anderen Abfällen mit ungenügendem oder kritischem Rücklauf weiterzuverfolgen?</p>
- Überschreitung der gesetzlichen Restabfallmengen
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